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seven
Senior Member
Themenstarter
Hallo,
nachdem wir den Hochzeitsstreß hinter uns haben, die Aufenthaltsberechtigung für 3 Jahre im Pass klebt und auch die letzten Hochzeitsbilder angeschaut wurden beginnen bei uns die praktischen Probleme.
Höchstwahrscheinlich wollen wir im Februar nach Thailand, was gleichzeitig den Vorteil hätte, dass meine Frau alle Behördengänge für die Namensänderung vornehmen kann. Damit würden wir uns auch den Weg nach Frankfurt sparen.
Bei der Buchung des Tickets kam es mir dann: Auf welchen Namen muss man das Ticket buchen? Auf den Mädchenname, der ja noch im Pass steht oder den neuen Namen, der bisher nur als Randnotiz in der Aufenthaltsberechtigung erscheint und erst auf dem Rückflug auch im Pass eingestempelt sein wird?
Bisher halte ich den Mädchennamen für das sichere, da dieser ja offiziell im Pass steht und somit zumindest auf dem Hinflug keine Probleme entstehen. Auf dem Rückflug checken eh die Thais ein, die lesen eh nur den Namen auf der Hauptseite und in der Aufenthaltsberechtigung, wo ja auch später noch der Mädchenname steht.
nachdem wir den Hochzeitsstreß hinter uns haben, die Aufenthaltsberechtigung für 3 Jahre im Pass klebt und auch die letzten Hochzeitsbilder angeschaut wurden beginnen bei uns die praktischen Probleme.
Höchstwahrscheinlich wollen wir im Februar nach Thailand, was gleichzeitig den Vorteil hätte, dass meine Frau alle Behördengänge für die Namensänderung vornehmen kann. Damit würden wir uns auch den Weg nach Frankfurt sparen.
Bei der Buchung des Tickets kam es mir dann: Auf welchen Namen muss man das Ticket buchen? Auf den Mädchenname, der ja noch im Pass steht oder den neuen Namen, der bisher nur als Randnotiz in der Aufenthaltsberechtigung erscheint und erst auf dem Rückflug auch im Pass eingestempelt sein wird?
Bisher halte ich den Mädchennamen für das sichere, da dieser ja offiziell im Pass steht und somit zumindest auf dem Hinflug keine Probleme entstehen. Auf dem Rückflug checken eh die Thais ein, die lesen eh nur den Namen auf der Hauptseite und in der Aufenthaltsberechtigung, wo ja auch später noch der Mädchenname steht.