B
Baaaaaa
Junior Member
Themenstarter
- Joined
- Dec 20, 2016
- Messages
- 8
- Reaction score
- 0
So ist auch mein aktueller Informationsstand.Und dies ist genauso bei uns gelaufen. Heirat, eAT, Heiraturkunde beglaubigen (Reg.Präsidium oder wer in dem jeweilen Bundesland zuständig ist) übersetzen, Überbeglaubigung durch Botschaft oder Konsulat* , die Vollmacht für die Person welche in Thailand bei der Amphö in eurem Namen vorsprechen soll dort ausstellen lassen, alles dann restliche über zB. Thailändisch.de.
Kostet halt was, wenn man aber keine zeit hat nach LOS zu fliegen, ist es halt so.
Dementsprechend haben wir unsere Eheurkunde schon vom Reg.-präsidium beglaubigen lassen, die Übersetzung ist gerade in der Mache.
Danach wollen wir halt nach FFM zum Konsulat (wohnen in NRW), um das Dokument überbeglaubigen zu lassen und eine Vollmacht für ihren Dad zu unterzeichnen.
Dieser wird dann zum Auslandsministerium zur Über-Überbeglaubigung fahren, danach zur Amphoe, um die neuen, geänderten Dokumente in Empfang zu nehmen. Anschließend wird er die Dokumente zurück zu uns schicken.
Das Angebot von Thailaendisch.de (Kiesow) hatte ich mir auch durchgelesen, aber für 149€ machen die nicht mehr als
-zu übersetzen: das kriege ich woanders billiger.
-die Dokumente zum Auslandsministerium zu bringen: ihr Dad arbeitet nicht mehr, der hat Zeit.
-die Dokumente zu ihrem Dad zu schicken: kann ich auch.
Also benötigt man zur Beantragung des AT doch nicht zwingend den geänderten Pass?Da wird mit dem bestehenden Pass und Heiraturkunde der eAT beantragt und auf den Familiennamen im Pass mit dem Zusatz verheiratete yyyy ausgestellt, Ablauf nach 1-3 Jahren oder ablaufdatum Pass, je nachdem was früher kommt. Ein neuer Pass ist da erstmal nicht nötig.
Aber so wie es ausschaut, muss das alles gemacht werden - früher oder später.
Die Fiktionsbescheinigung jedenfalls beruhigt mich, dann muss meine Frau wenigstens nicht nochmal allein zurück nach Thailand.