Namensänderung im Pass nach Heirat - vorläufig für Aufenthaltstitel möglich?

Diskutiere Namensänderung im Pass nach Heirat - vorläufig für Aufenthaltstitel möglich? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; So ist auch mein aktueller Informationsstand. Dementsprechend haben wir unsere Eheurkunde schon vom Reg.-präsidium beglaubigen lassen, die...
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Baaaaaa

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Und dies ist genauso bei uns gelaufen. Heirat, eAT, Heiraturkunde beglaubigen (Reg.Präsidium oder wer in dem jeweilen Bundesland zuständig ist) übersetzen, Überbeglaubigung durch Botschaft oder Konsulat* , die Vollmacht für die Person welche in Thailand bei der Amphö in eurem Namen vorsprechen soll dort ausstellen lassen, alles dann restliche über zB. Thailändisch.de.
Kostet halt was, wenn man aber keine zeit hat nach LOS zu fliegen, ist es halt so.
So ist auch mein aktueller Informationsstand.
Dementsprechend haben wir unsere Eheurkunde schon vom Reg.-präsidium beglaubigen lassen, die Übersetzung ist gerade in der Mache.
Danach wollen wir halt nach FFM zum Konsulat (wohnen in NRW), um das Dokument überbeglaubigen zu lassen und eine Vollmacht für ihren Dad zu unterzeichnen.
Dieser wird dann zum Auslandsministerium zur Über-Überbeglaubigung fahren, danach zur Amphoe, um die neuen, geänderten Dokumente in Empfang zu nehmen. Anschließend wird er die Dokumente zurück zu uns schicken.
Das Angebot von Thailaendisch.de (Kiesow) hatte ich mir auch durchgelesen, aber für 149€ machen die nicht mehr als
-zu übersetzen: das kriege ich woanders billiger.
-die Dokumente zum Auslandsministerium zu bringen: ihr Dad arbeitet nicht mehr, der hat Zeit.
-die Dokumente zu ihrem Dad zu schicken: kann ich auch.


Da wird mit dem bestehenden Pass und Heiraturkunde der eAT beantragt und auf den Familiennamen im Pass mit dem Zusatz verheiratete yyyy ausgestellt, Ablauf nach 1-3 Jahren oder ablaufdatum Pass, je nachdem was früher kommt. Ein neuer Pass ist da erstmal nicht nötig.
Also benötigt man zur Beantragung des AT doch nicht zwingend den geänderten Pass?
Aber so wie es ausschaut, muss das alles gemacht werden - früher oder später.
Die Fiktionsbescheinigung jedenfalls beruhigt mich, dann muss meine Frau wenigstens nicht nochmal allein zurück nach Thailand.
 
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mitchel

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Meiner Meinung benötigt ihr den geänderten Pass nicht sofort für die Ausstellung der AT nach §28. JT ist anderer Meinung und die Begründung hat auch seine Richtigkeit (§ 3 AufenthG), jedoch hat dieses Problem jeder Ausländer, nach der Heirat bei der Namensänderung.
Ich würde deine Frage noch einmal bei info4alien.de posten (aber mit den konkreten Details: Änderung der AT von §18 nach §28 nach Heirat mit Namenänderung). Dort sind viele Experten unterwegs, welche durchweg kompetent beraten können.

Das der ganze Papierkram auf euch früher oder später auf euch zukommt ist klar.
 
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frank412

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Dafür gibt es Agenturen in Deutschland!
 
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andrusch

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Hallo,

habe hierzu auch noch eine ähnliche Frage.
Habe am 16.01. in D geheiratet, also den ersten Schritt genommen.
Jetzt kommt wohl das nächste Problem. Namensänderung!
Also Aufenthaltserlaubnis mit altem Namen im Pass geht nicht!
Konnte zwar Antrag dafür abgeben, muss aber die Änderung abgeben.
Habe hier nachgelesen und auch im i4a-Forum. Ok Frau benötigt einen neuen Pass und damit das Einreichen der benötigten Unterlagen.
Frage; Gibt es, zumindest für die Beantragung einer AE, hierfür noch eine andere Möglichkeit? Nur zur Beantragung oder vorübergehend? (Beglaubigung der Namensänderung oder so)
Denke das sich Alles wieder sehr lange hinzieht.
Danke, Andreas
 
tuxluchs

tuxluchs

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Hallo,

habe hierzu auch noch eine ähnliche Frage.
Habe am 16.01. in D geheiratet, also den ersten Schritt genommen.
Jetzt kommt wohl das nächste Problem. Namensänderung!
Also Aufenthaltserlaubnis mit altem Namen im Pass geht nicht!
Konnte zwar Antrag dafür abgeben, muss aber die Änderung abgeben.
Habe hier nachgelesen und auch im i4a-Forum. Ok Frau benötigt einen neuen Pass und damit das Einreichen der benötigten Unterlagen.
Frage; Gibt es, zumindest für die Beantragung einer AE, hierfür noch eine andere Möglichkeit? Nur zur Beantragung oder vorübergehend? (Beglaubigung der Namensänderung oder so)
Denke das sich Alles wieder sehr lange hinzieht.
Danke, Andreas
Natürlich geht ein eAT auf den "alten Pass und Namen" sofern der Pass noch ausreichende Zeit gültig ist, dann steht halt im eAT der alte
Name mit dem Zusatz "verheiratete X". Lass Dich von Verwaltungsdeppen nicht verarschen.

Zum Thema Namensänderung und damit ein neuer Pass auf den neuen Familiennamen gibt es hier in anderen Fäden korrekte Infos.
 
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andrusch

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vielen Dank, hatte ich so noch nicht gehört oder gelesen. Viele korrekte Infos hab oder hatte ich hier leider nicht gefunden. Oder sie sind schon sehr alt.
 
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