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Namen bei Heirat

Diskutiere Namen bei Heirat im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Da ich in Kürze heiraten möchte würde mich interessieren, welche Vor - und Nachteile es gibt, wenn beide ihre Namen behalten. Habe da...
G

Guest

Gast
Da ich in Kürze heiraten möchte würde mich interessieren, welche Vor - und Nachteile es
gibt, wenn beide ihre Namen behalten.
Habe da verschiedenes gehört (z.B., wenn sie
meinen Namen annimmt, verliert sie in Thailand
ihre Rechte) ect.
Würde mich über Tipps freuen.

Grüße Piepe und Tam
 
K

Kali

Gast
Also, wenn sie Deinen Namen annimmt, verliert sie mit Sicherheit keine Rechte.
Was anderes ist, wenn sie irgendann einmal die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen würde, aber die Einzelheiten weiß ich auch nicht.
Ansonsten viel Glück - sieht alles ein wenig hastig aus. Na, ja....
 
K

kunlung

Gast
@kali

Wenn die Liebe groß ist-ist die Zeit immer zu kurz

Gruß

kunlung
 
J

Junchai

Gast
Nein sie verliert keine Rechte,das hat sich seit '98 geändert.
 
Tschaang-Frank

Tschaang-Frank

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@Junchai

Da hab ich wohl was verpasst - was ist mit Landkauf
( uneingeschraenkt!!)???

Wo hat sich da was geaendert und in welchem Gesetz steht das ( falls es ne aenderung gab!?)

Frank
 
J

Junchai

Gast
Nein keine Nachteile,sie kann uneingeschränkt Land und Haus kaufen.Nur für den Farangman der muss eine Verzichtserklärung Unterschreiben das im falle einer Scheidung er keine ansprüche an dem Haus hat und somit alles der geschiedenen Frau gehört.Kommt aber auf das jeweilige Amt an,habe beim Land-Haus eintrag nichts Unterschreiben müssen!
 
G

Guest

Gast
Kommen gerade aus Toender/Dänemark zurück und haben für den 14.06.
einen Hochzeitstermin.
Mit dem Namen haben wir uns auch auf Grund Eurer Tipps geeinigt.
Vielen, vielen Dank nochmals dafür.
Leider kommt das nächste Problem.
Am Freitag, den 14.06. ist also die Hochzeit in Dänemark und Samstag+Sonntag
haben die Behörden zu.
Montag müsste meine Kleine zurück nach Thailand, ihr Visum ist dann
abgelaufen.
Ich würde sie nur ungerne so kurz nach der Heirat wieder ziehen lassen müssen, aber für die Vorlage der Heiratsurkunde (Genehmigung der Aufenthaltsgenehmigung, bzw. des Aufenthaltstitel) gibt es wohl keine Chance mehr,
oder gibt es vielleicht Möglichkeiten, die mir nicht bekannt sind???

Viele Grüsse Dirk und Tam,
die auf ein Wunder hoffen
 
M

MadMac

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Come on Piepe, das kann nicht Euer Ernst sein, der naechste offizielle Nittaya-Termin ist der 18.6. :-). Ich sage nur Jinjok-Jiap, MadMac-MaGic, Michael-Noi. Ihr seid 4 Tage zu frueh. Aber was solls, liegt wohl am Mond... :bravo:

Hoffentlich klappt alles! Viel Glueck und alles Gute!
Mac & Pailin

P.S. in so einem Fall (Wochenende) ganz oben anklingeln (nach der Hochzeit). Presse oder Politik. Irgendeiner wird sich des Fressens schon annehmen und wenn es die Bildzeitung ist...ihr habt nichts zu verlieren.


Letzte Änderung: MadMac am 28.05.02, 18:44
 
Jinjok

Jinjok

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Mensch Piepe
;-)
Abgesehen davon, daß wir aus sentimentalen Gründen den 18.06.02 als Hochzeitstermin supporten, konntest Du den Jütländern nicht einen Termin ein oder zwei Tage eher abluchsen? Mann - daß wird knapp!

Als Tourist kann sich Deine Verlobte im Schengengebiet frei bewegen, also auch nah DK und zurück reisen. Wenn das Visum bis Montag gilt, kannst Du Montagmorgen noch legal um den Aufenthaltstitel nachsuchen. Sollte das Visum am Sonntag ablaufen, ist's Essig. Dann würde ich Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.
mfg jinjok
 
M

MichaelNoi

Gast
Frage :
wer überprüft eigentlich, ob die Thaifrau rechtzeitig zum Visumsende ausreist ?
Und wenn einer prüft, dann doch sicher nicht gleich am 1. Tag nach Ablauf...nur mal so ein Gedanke !
 
Yala

Yala

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@MichaelNoi

Spätestens bei der Ausreise wird das Datum festgehalten und dann hat man ein Problem. Viel Schreibkram und wenn es ganz dick kommt, kann es sein, das deine Freundin vorerst kein oder nur mit Schwierigkeiten ein neues Einreisevisum erhält.
 
Jinjok

Jinjok

Senior Member
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@MichaelNoi
Oder die Ausländerbehörde, wenn sie mit einem angelaufenem Visum im Paß den Aufenthaltstitel möchte. Rein theoretisch kontrollierts es aber niemand, wenn sie den Paß nicht mehr vorlegst.
mfg jinjok
 
X

xenusion

Gast
Nochmal zur ursprünglichen Frage: Namen bei Heirat

Durch die seltsamsten Bestimmungen in Thailand kommt es dazu, dass eine Thailänderin meist zweigleisig fährt: je nachdem ob Hausbucheintrag, Grundstücksurkunde, Konto, Kredittilgung, Pass sind in den Schriftstücken entweder der Mädchenname oder der Familienname des deutschen Partners eingetragen.

Daraus ergeben sich ständig Verwirrungen.

Eine meiner Bekannten, die mit einem Deutschen verheiratet war, hat deshalb jetzt in Thailand wieder ihren Mädchennamen angenommen. Nun muss es noch dem deutschen Rentenversicherungsträger verklickert werden.

Daran solltet Ihr auch mal denken, wenn Ihr Euch jetzt Gedanken macht, welchen Namen Eure zukünftige Witwe führen soll.

Gruss
Xenu
 
M

MichaelNoi

Gast
@Yala,
du hast recht Yala ... sobald sie ausreisen müßte, hat sie ein Problem.
Ich dachte aber an die Möglickeit das Visumsende ein paar Tage hinauszuziehen, um in Piepe´s Fall die Hochzeitsdokumente noch zu bekommen. Dann dürfte es ja kaum ein Problem geben, wenn man die Heiratsurkunde vorlegen kann.
 
G

Guest

Gast
Ich kann Euch gar nicht sagen wie dankbar man als "Neuer" in der
Problematik über Eure vielen guten Hinweise ist.
Leider kann ich nicht sehr oft online sein, darum an dieser
Stelle: vielen Dank Euch allen, Ihr habt wahnsinnig viel geholfen.
Vielleicht brauche ich später noch mehr Hilfe.
Als nächstes werde ich Euch natürlich informieren, wie die Sache am
14.06. und danach ausgeht.
Werde die nächsten Tage noch mal rein schauen, vielleicht kann ich dann schon Neues berichten.
Vielen Dank nochmals.

Piepe und Tam


P.S.: Tut mir leid das mein Timing zwecks 18.06. so
daneben liegt, Ihr habt ja mitbekommen das die Zeit
am 17.06. abläuft und dann gibts in Toender nur Freitags
Termine.
 
L

Liggi

Gast
Die Ausreise MUSS unbedingt spätestens zum Ablauf des Visums erfolgen. Es gibt sonst eine Geldstrafe bei späterer Ausreise und einen Vermerk in der Ausländerkartei in Köln. Bei Ausreise wird doch der Pass kontrolliert !

Es gibt doch noch andere Orte in DK wo man heiraten kann.
 
G

Gerhard

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Auch wenn Piepe und Tam sich geeinigt haben, wollte ich noch meine Erfahrungen und Meinung zur getrennten Namensführung anmerken

Auf vielfaches Anraten hat meine Frau ihren Thainamen behalten. Mag sein, daß die Schwierigkeiten bei Landkauf, Erbschaft etc. inzwischen behoben sind (so ganz trauen würde ich den thail. Politikern da nie). Und der Gedanke, daß meine Frau in Thailand nach wie vor als "Fräulein" (mit unseren 3 Kindern) gilt, ist schon spaßig.

Ich wollte aber lieber auf Nummer sicher gehen. Nachträglich den deutschen Familiennamen anzunehmen ist viel leichter als umgekehrt, für den Fall daß eben doch Nachteile auftreten sollten. Richtig handfeste Vorteile für einen einheitlichen Namen konnte ich nicht finden, oder weiß jemand einen?

Aus Bequemlichkeit haben wir allerdings privat einen einheitlichen "Hausnamen", den wir auch bei allen Stellen anwenden, wo der Paß nicht vorgelegt werden muß. Das geht z.B. sogar bei der Krankenversicherung.

Aufpassen muß man nur gegenüber der Thai-Botschaft in Deutschland. Wenn ein Thai-Paß mit Thai-Namen hier verlängert werden muß, darf die Botschaft nicht erfahren, daß die Frau mit einem deutschen Mann verheiratet ist. Sonst wendet die Botschaft thailändisches Recht an, das anscheinend besagt, die Frau habe den Namen ihres Mannes anzunehmen (allein schon ein Grund, subversiv gegenzusteuern). D.h. die Botschaft würde einen neuen Paß mit dem deutschen Familiennamen ausstellen.

Solange ich keine eindeutigen Beweise sehe, daß Thailand mit der 2-Klassen-Staatsbürgerschaft (echte Thais und mit Ausländern verheiratete Thaifrauen) Schluß macht, bleibe ich bei meiner bescheidenen Meinung.

Dem Brautpaar alles Gute!

Gerhard
 
M

MichaelNoi

Gast
Hallo Gerhard, sei erstmal gegrüßt im Forum :-)
Das Thema "Namen" ist auch für mich sehr interessant, da ich hier demnächst standesamtlich heiraten werde.
Das mit einem einheitlichen deutschen Namen hätte halt den Vorteil, dass es bei Kindern dann mal nicht ellenlange Doppelnamen gibt. Wenn ich allein an den 14 Buchstaben langen unaussprechlichen Namen meiner thailändischen Frau denke.....(oder die Kinder bekommen nur den Namen eines Elternteils, wenn das geht ?!)
Aber das ist natürlich nur die eine Seite. Das mit dem Landkauf könnte ja in fernerer Zukunft auch mal ein Thema sein und dann steht man u.U. mit dem falschen Namen im Pass da und kann wieder gehen.
Ich seh´ schon, die richtige Entscheidung hier zu treffen erfordert eine detaillierte Zukunftsplanung :nixweiss:
 
S

seven

Gast
Wie sieht es denn aus, wenn beide den thailändischen Namen annehmen? Nach deuschem Recht müsste das ja möglich sein, aber auch nach dem thailändischen? Gibt es dann die selben Probleme mit dem Pass, schließlich hat die Frau ja dann den Namen des Mannes. Hat damit jemand Erfahrungen?

Mir ist aber schon klar, dass die meisten Leute lieber keinen Thai-Namen wollen, den sie nicht mal aussprechen können. :lol: Aber es gibt ja auch welche, die klingen richtig gut und sind auch für deutsche Zungen nicht so schwierig. :-)
 
A

Ampudjini

Gast
Kenne jemand mit Doppelnamen, insgesamt 18 Buchstaben (dazu kommt noch ein doppelnamensartiger Vorname), wobei den deutschen Nachnamen nur 4 Buchstaben ausmachen :lol:

Formulare auszufüllen ist immer sehr zeitintensiv und manchmal nur mit Abkürzungen möglich, aber selber Schuld!!

Nachteile haben auch Schüler mit langen Namen, die schon mal die Hälfte der Arbeitszeit bei Prüfungen mit dem Schreiben ihres Namens verbrauchen :rofl:
 
Thema:

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