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Guest
Gast
Um die Kinder meiner Frau über Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen, muß ich demnächst eine Verpflichtungserklärung beantragen.
Darin wird unter anderem ausreichend Wohnraum gefordert.
So weit so gut und eigentlich logisch.
Momentan haben wir zu zweit eine Zweiraumwohnung.
So lange ungewiss ist ob, bzw. wann die Einreisegenehmigung für die beiden Kinder vorliegt wäre es unlogisch, die wirklich schöne, jetzige Wohnung zu kündigen und krampfhaft eine x-beliebige Vierraumwohnung zu nehmen.
Leider drängt etwas die Zeit, da wir bei positiven Bescheid die Kinder schon ca. Ende Februar mit nach Deutschland nehmen wollen.
Reicht also zunächst vielleicht ein Vorvertrag für eine größere Wohnung oder muß ich tatsächlich vor Beantragung der Verpflichtungserlärung umziehen?
In diesem Zusammenhang noch die Frage welche Größe die Wohnung für vier Personen haben muß.
Vielleicht reicht ja vorerst der jetzige Wohnraum aus und man kann in Ruhe auf Wohnungssuche gehen ohne etwas übers Knie brechen zu müssen.
Darin wird unter anderem ausreichend Wohnraum gefordert.
So weit so gut und eigentlich logisch.
Momentan haben wir zu zweit eine Zweiraumwohnung.
So lange ungewiss ist ob, bzw. wann die Einreisegenehmigung für die beiden Kinder vorliegt wäre es unlogisch, die wirklich schöne, jetzige Wohnung zu kündigen und krampfhaft eine x-beliebige Vierraumwohnung zu nehmen.
Leider drängt etwas die Zeit, da wir bei positiven Bescheid die Kinder schon ca. Ende Februar mit nach Deutschland nehmen wollen.
Reicht also zunächst vielleicht ein Vorvertrag für eine größere Wohnung oder muß ich tatsächlich vor Beantragung der Verpflichtungserlärung umziehen?
In diesem Zusammenhang noch die Frage welche Größe die Wohnung für vier Personen haben muß.
Vielleicht reicht ja vorerst der jetzige Wohnraum aus und man kann in Ruhe auf Wohnungssuche gehen ohne etwas übers Knie brechen zu müssen.