Es gibt eine "
Härtefallklausel" beim Nachweis einfacher Deutschkenntnisse:
"Der Europäische Gerichtshof urteilte 2015, der Sprachtest dürfe die Familienzusammenführung nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren. Die Bundesregierung führte daraufhin eine Härtefallklausel ein. Wer es ein Jahr versucht, aber kein Deutsch lernt, kann sie in Anspruch nehmen. Für Ehegatten von Deutschen gilt schon seit 2012 eine ähnliche Ausnahmeregelung.Laut dem Mediendienst Integration greift die Härtefallregel in der Praxis aber oft nicht. Selbst bei Fällen, in denen ein Lerndefizit ein Sprachzertifikat erschwert, weil die Betroffenen zum Beispiel gar nicht Lesen und Schreiben können. Nur die Wenigsten wissen von der Regelung, sagt Swenja Gerhard, Juristin beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften dem Mediendienst. Nuray Acun, Beauftragte für Sprachkurse und Prüfungen am Goethe-Institut in Izmir sagt, trotz Härtefallregel bestünden die Konsulate oft darauf, dass der Test absolviert werde. "
Die Frage ist, ob ein Akademiker überhaupt zu dem Test verpflichtet werden kann:
"Er ist Akademiker und kommt aus einem kleinen Ort außerhalb von Kairo. Seine Frau Michaela, eine 42-jährige Deutsche, lernte er 2016 auf einer Videochat-App kennen. Ahmed erzählte ihr damals, er sei gerade mit dem Tiermedizin-Studium fertig."