Und der Oberknaller: das gilt nur für Deutsche. Wenn ein Italiener in Berlin seine Thai holen will, muss die kein Deutsch können!!
§ 30 Abs.1 Ausländergesetz bewirkt eine typische
Inländer-Diskriminierung insbesondere beim Nachweis einfacher Deutschkenntnisse, die im Gegensatz zu anderen Staaten in Deutschland zulässig ist.
Wer sich die Zeit nimmt, kann sich damit befassen:
https://www.buzer.de/gesetz/4752/a65964.htm
"Gesetzliche Ausnahmen vom Erfordernis des Sprachnachweises regelt § 30 Abs. 1 Satz 2 und 3
Aufenthaltsgesetz. Begünstigt sind Sie hiervon insbesondere beim Ehegattennachzug zu hochqualifizierten Erwerbstätigen und Selbständigen, zu Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten sowie zu Daueraufenthaltsberechtigten. Vom Sprachnachweis sind Sie auch befreit, wenn Ihr Ehegatte die Staatsangehörigkeit eines der in § 41 Aufenthaltsverordnung genannten Staaten besitzt, für Sie aufgrund Ihrer Qualifikation nur ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht oder Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Verfassung der Spracherwerb unmöglich ist. Für die Ausnahmen müssen zum Teil weitere Voraussetzungen, wie z. B. zum Ehebestand, erfüllt sein."
"Keinen Sprachnachweis vor der Einreise müssen Sie zudem erbringen, wenn
- Sie selbst oder Ihr Ehegatte Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU (außer Deutschland) oder der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein oder der Schweiz sind."
"
§ 41 Aufenthaltsverordnung
Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden."
Asiatinnen, die zu in Deutschland lebenden Staatsangehörigen der in Abs.1 genannten Länder reisen wollen, benötigen keinen Nachweis einfacher Deutschkenntnisse!
"Die zehn Hauptherkunftsländer im
Familiennachzug (ohne geforderten Nachweis einfacher Deutschkenntnisse!) waren im Jahr 2015 Syrien, die Türkei, die Russische Föderation, Indien, Kosovo, die USA, die Ukraine, China, der Irak sowie Bosnien und Herzegowina."
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlag...staatsangehoerige-deutschland.html?nn=1368560
Der deutsche Arbeitnehmer, der morgens pünktlich aufsteht, zur Arbeit geht und hohe Steuern und Abgaben zahlt, ist der Dumme!
Das interessiert die Bundesregierung überhaupt nicht, wenn dessen asiatische Ehefrau in den deutschen Botschaften schikaniert wird und die Erteilung eines beantragten Visas zum Ehegattennachzug mit allen möglichen Tricks verzögert wird.
Im Gegenteil: das ist von der deutschen Bundesregierung so beabsichtigt (vgl. #4973 und #4975).
