Nachweis einfacher Deutschkenntnisse

Diskutiere Nachweis einfacher Deutschkenntnisse im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; @Chak: Davon gehe ich nicht aus. Den Begriff "grundsätzlich" hast Du hier formuliert. Von den überwiegend weiblichen Teilnehmern an den...
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Wieso gehst du davon aus, dass die Teilnehmer am A1-Kurs grundsätzlich noch nie das Land verlassen haben?
@Chak:
Davon gehe ich nicht aus. Den Begriff "grundsätzlich" hast Du hier formuliert.
Von den überwiegend weiblichen Teilnehmern an den Sprachkursen Deutsch A 1 am Goethe-Institut in Bangkok dürften nach meiner Einschätzung mehr als 95 % noch nie in Europa gewesen sein und überhaupt keine begriffliche Vorstellung haben von Wörtern wie Korsika, Teneriffa, Marokko oder Kroatien.
Das hatte ich den Machern der Prüfungssätze am Goethe-Institut in München bereits vor zehn Jahren empfohlen, dass sie sich bei ihrer Arbeit einmal in die Lage der Prüflinge versetzen sollen.
Die schlimmsten Prüfungssätze im Goethe-Institut mit sehr hohen Durchfallquoten wurden bereits ausgesiebt. Hierbei wurden die Prüflinge als Versuchskaninchen missbraucht nach der Devise: "Mal sehen, wie viele diesmal durchfallen?"

Meine nicht sehr hohe Meinung vom Goethe-Institut wird durch die nachstehende Information bestärkt:

https://www.n-tv.de/ticker/Riesenproblem-fuer-das-Goethe-Institut-article19669237.html
 
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sombath

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@Chak:
Davon gehe ich nicht aus. Den Begriff "grundsätzlich" hast Du hier formuliert.
Von den überwiegend weiblichen Teilnehmern an den Sprachkursen Deutsch A 1 am Goethe-Institut in Bangkok dürften nach meiner Einschätzung mehr als 95 % noch nie in Europa gewesen sein und überhaupt keine begriffliche Vorstellung haben von Wörtern wie Korsika, Teneriffa, Marokko oder Kroatien.
Das hatte ich den Machern der Prüfungssätze am Goethe-Institut in München bereits vor zehn Jahren empfohlen, dass sie sich bei ihrer Arbeit einmal in die Lage der Prüflinge versetzen sollen.
Die schlimmsten Prüfungssätze im Goethe-Institut mit sehr hohen Durchfallquoten wurden bereits ausgesiebt. Hierbei wurden die Prüflinge als Versuchskaninchen missbraucht nach der Devise: "Mal sehen, wie viele diesmal durchfallen?"

Meine nicht sehr hohe Meinung vom Goethe-Institut wird durch die nachstehende Information bestärkt:

https://www.n-tv.de/ticker/Riesenproblem-fuer-das-Goethe-Institut-article19669237.html

So sehe ich das auch .
ZB meine Frau war vorher in Hongkong , hat in Korea gearbeitet und war schon in Malaysia u. Singapur .
Aber Europa war weit weg .
Deine 95% sind sicherlich richtig .
 
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Chak

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@Chak:
Davon gehe ich nicht aus. Den Begriff "grundsätzlich" hast Du hier formuliert.
Von den überwiegend weiblichen Teilnehmern an den Sprachkursen Deutsch A 1 am Goethe-Institut in Bangkok dürften nach meiner Einschätzung mehr als 95 % noch nie in Europa gewesen sein und überhaupt keine begriffliche Vorstellung haben von Wörtern wie Korsika, Teneriffa, Marokko oder Kroatien.
Wie hoch schätzt du denn den Anteil der weiblichen Teilnehmer?
 
socky7

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Wie hoch schätzt du denn den Anteil der weiblichen Teilnehmer?
Ich hatte drei Monate unweit vom Goethe-Institut in Bangkok gewohnt und häufig dort in der Kantine bzw. in dem benachbarten Restaurant gegessen. Nach meinen Beobachtungen gingen im Goethe-Institut Bangkok zu rd. 90 % thailändische Frauen ein und aus, mit denen ich häufig ins Gespräch kam. Diese Thailänderinnen waren entweder bereits mit einem deutschen Ehemann verheiratet oder wollten einen deutschen Mann heiraten.
 
C

Chak

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Im Abendkurs sieht es dann wiederum ganz anders aus. Da sind deutlich mehr als 10% Männer und eher ein kleiner Teil der Frauen lernt Deutsch wegen eines Mannes. Das relativiert dann wieder deine 90% und die 95% der noch nie in Europa gewesenen.
 
socky7

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Eine interessante Stellungnahme eines Anwaltsbüros über die Schikanen der deutschen Botschaft in Bangkok, wo sehr häufig eine Scheinehe unterstellt wird, wenn ein deutscher Mann eine thailändische Frau heiratet oder heiraten will:

"Wenn es gelingt, mit einem Besuchervisum nach Deutschland einzureisen, sind die Deutschkenntnisse üblicherweise kein allzu großes Problem, da in dem Zeitraum bis zur Eheschließung/Aufenthaltserlaubniserteilung häufig der Deutschkurs nachgeholt werden kann.

Dass Sie von der deutschen Botschaft noch keine Rückmeldung zu dem von Ihrer Verlobten gestellten Antrag erhalten haben, entspricht durchaus dem üblichen Vorgehen der Botschaften. Es kann sogar durchaus passieren, dass Sie von der Botschaft über Ihre Beziehung befragt werden, um festzustellen, ob es sich um eine Scheinehe handelt oder nicht. Dabei kann es durchaus auch zu einer getrennten Befragung kommen, wenn was bedeutet, dass Ihre Verlobte bei der deutschen Botschaft befragt wird und Sie beim Deutschen Ausländeramt und die Antworten dann verglichen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie tatsächlich an einer Eheschließung interessiert sind und Kenntnisse über den anderen, dessen privaten und familiären Hintergrund haben. Wenn Sie dann beispielsweise den Namen der Geschwister des Ehepartners oder dessen Geburtsort nicht kennen oder nicht wissen, welche Augenfarbe/Schuhgröße/Kleidergröße dieser hat, kann die Botschaft den Schluss daraus ziehen, dass eine Scheinehe vorliegt.
Diese "Interviews" erscheinen für aussenstehende Personen lächerlich, sind aber gängige Verwaltungspraxis bei den Botschaften und Ausländerämtern. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich frühzeitig auf eine solche Situation einzustellen."

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/105797-visum-fuer-verlobte-aus-thailand
 
j-m.s

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Das ist nicht so ganz richtig was die Anwaltshotline schreibt. Auf der Webseite der dt. Botschaft in Bangkok steht, mit einem Touristenvisum dürfe man nicht heiraten. Das ist Unsinn und ich unterstelle sogar Absicht. Natürlich darf man mit einem Touristenvisum in D heiraten. Ich habe dazu extra nochmal das auswärtige Amt befragt. Mit einem Touristenvisum kann man natürlich keine Aufenthaltserlaubnis in D beantragen. Dazu braucht man dann das Visum zur Familienzusammenführung bzw. Ehegattennachzug. Wenn man erstmal verheiratet ist und die Beziehung mit einer lückenlosen Facebook-Timeline dokumentieren kann und A1 vorliegt, können die Behörden den Ehegattennachzug nicht mehr verhindern.
 
Chumpae

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Chumpae
Öhmmm-lese ich da raus, daß man unbedingt Dauergast beim Fratzenbuch sein muß- nur um den Beweis einer Ehe antreten zu können. Ich dachte es sei eine freiwillige Sache ob man facebooked oder zwitschert-OK möglicherweise bin ich auch bloß altmodisch und social-mediaphob.:nullahnung::grazy:
 
sanukk

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Das ist nicht so ganz richtig was die Anwaltshotline schreibt. Auf der Webseite der dt. Botschaft in Bangkok steht, mit einem Touristenvisum dürfe man nicht heiraten. Das ist Unsinn und ich unterstelle sogar Absicht. Natürlich darf man mit einem Touristenvisum in D heiraten. Ich habe dazu extra nochmal das auswärtige Amt befragt. Mit einem Touristenvisum kann man natürlich keine Aufenthaltserlaubnis in D beantragen. Dazu braucht man dann das Visum zur Familienzusammenführung bzw. Ehegattennachzug. Wenn man erstmal verheiratet ist und die Beziehung mit einer lückenlosen Facebook-Timeline dokumentieren kann und A1 vorliegt, können die Behörden den Ehegattennachzug nicht mehr verhindern.
Soll das ein Witz sein oder hast Du die Ironie-Taste vergessen?


PS: Fuckbook ist eine der größten Gefahren für die Menschheit.
 
j-m.s

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Natürlich war das nicht ganz ernst, aber wenn man die letzten 3 Jahre auf diese Weise dokumentieren kann, kann niemand behaupten, es wäre eine Scheinehe. Man kann natürlich auch das Fotoalbum mit Papierbildern vorlegen.
 
allsome

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aus # 4967 ( LINK )


" Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst können Sie eine Untätigkeitsklage gegen das Auswärtige Amt erheben, da die Dauer des Verfahrens, obwohl bereits alle Unterlagen beigebracht worden sind, unverhältnismäig lange ist.


Im Übrigen können Sie auch mit einem Besuchervisum heiraten.

Die Hürde die sich allerdings stellt, dass Ihre Verlobte bei der Einreise in die Bundesrepublik den Passus ankreuzt, dass das Visum lediglich für den Zweck eines Besuchs beantragt wird.

Zwar kann gem. § 39 Nr. 3 AufenthV ein Aufenthaltstitel nach der Einreise und der damit verbundenen Heirat im Inland beantragt werden, regelmäßig stellt sich die Behörde aber auf den Standpunkt, dass durch die Falschangaben bei der Beantragung des Schengenvisums der Ausländer das Bundesgebiet verlassen muss.

Dies wäre mit einem erneuten Antrag auf nationales Visum bei der Deutschen Botschaft in Philippinen verbunden. Grds. dauert die Bearbeitung eines solchen Antrags 12 Wochen. Durch die Einholung der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde der Zuzugsstadt, kann die Entscheidung beschleunigt werden.

Nach den von Ihnen geschilderten Umständen bestehen aber berechtigte Zweifel, dass die Bearbeitung dadurch beschleunigt wird. Erfahrungsgemäß wird die Botschaft allerdings tätig, wenn ein Rechtsanwalt sie dazu auffordert oder wenn mit Untätigkeitsklage "gedroht" wird."
 
socky7

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aus # 4967 ( LINK )...
Nach den von Ihnen geschilderten Umständen bestehen aber berechtigte Zweifel, dass die Bearbeitung dadurch beschleunigt wird. Erfahrungsgemäß wird die Botschaft allerdings tätig, wenn ein Rechtsanwalt sie dazu auffordert oder wenn mit Untätigkeitsklage "gedroht" wird."
Vorab:
Beim Antrag auf Erteilung eines Besuchervisums (Schengen-Visa) werden natürlich keine Deutschkenntnisse verlangt. Das Zertifikat Deutsch A1 wird beim Antrag auf Visa für den Ehegattennachzug verlangt. Da gibt es jedoch auch Ausnahmen.

http://www.bamf.de/DE/Migration/EhepartnerFamilie/ehepartnerfamilie-node.html

https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/ehe.html

Aus dem geschilderten Sachverhalt in den Philippinen sieht man, dass das Konsulat der deutschen Botschaft in Manila noch langsamer als das Konsulat in Bangkok arbeitet und die Schikanen noch skrupelloser sind. Ich kann da ein Lied von singen aufgrund der Tatsache, dass mein Sohn vor einigen Jahren eine Philippina in Manila heiratete und es ewig dauerte, bis das Visum erteilt wurde.
Obgleich mein Sohn konkret und nachprüfbar nachgewiesen hatte, dass er zwei Jahre während seiner Berufstätigkeit in Manila mit seiner fast gleichaltrigen Verlobten und späteren Ehefrau gemeinsam in einer Dreizimmerwohnung lebte, wurde eine Scheinehe unterstellt.

Ich vermute, dass jetzt unter dem destruktiven Außenminister Heiko Maas die Schikanen bei den Botschaften in Bangkok und in Manila noch größer sind und die Visa-Erteilungen auf Anweisung von oben noch schleppender erfolgen und noch häufiger Visa-Anträge abgelehnt werden. Diesbezüglich wäre ich dankbar, wenn einige Forenmitglieder ihre entsprechenden Erfahrungen aus dem letzten Halbjahr posten würden.

Das hatte rolf2 in seinem Beitrag #465 zum Thema "Frauen" sehr treffend auf den Punkt gebracht:

"Ich nehme an, dass in erster Linie die politisch korrekte Moral und linke Sichtweise dafür verantwortlich sind.
Frauen aus Asien müssen vor se xueller Ausbeutung und Unterdrückung in Deutschland geschützt werden, afrikanische Männer vor dem Hungertod und Folter."
:applaus:
 
socky7

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Dieser Satz sagt alles über die Arroganz der Deutschen Botschaft Manila, die selbst die der Deutschen Botschaft Bangkok noch übertrifft:

"Ich bin mit der Deutschen Botschaft Manila endgültig durch. Ich habe mich noch nie in meinen fast 44 Jahren so gedemütigt, persönlich verletzt, beleidigt und erniedrigt gefühlt."

Deutsche Ehemänner von asiatischen Frauen werden wie Dreck behandelt und verhöhnt. In meinen zahlreichen Gesprächen mit deutschen Männern in Thailand über ihre Erfahrungen mit der Deutschen Botschaft Bangkok wurden mir ähnliche Empfindungen vermittelt. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Hierbei muss man immer berücksichtigen:
Da wird nur der Willen der deutschen Bundesregierung, vertreten durch den jeweiligen Chef des Auswärtigen Amtes, ausgeführt.
Deutsche Männer sollen arbeiten und Steuern zahlen und ansonsten auf Annehmlichkeiten verzichten. Ein schönes Familienleben mit einer netten Asiatin ist deutschen Männern nicht vergönnt. Statt dessen sorgt man sich sehr um den Familiennachzug von unkontrolliert eingereisten muslimischen Männern aus Nah-und Mittelost sowie aus Afrika. Auch, wenn diese anerkannten Asylbewerber keine Dokumente vorlegen können: deren Frauen und Kinder werden unter dem Beifall deutscher Politiker auf Kosten der Steuerzahler nach Deutschland eingeflogen und all-inclusive versorgt.
Alle im letzten Satz aufgeführten Personen brauchen auch keinen Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erbringen, während die asiatischen Ehefrauen von deutschen Männern das Zertifikat Deutsch A 1 vorlegen müssen. Sonst wird die Einreise nach Deutschland verweigert.
Hier wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Aber das stört Merkel und Co. schon lange nicht mehr. Denn die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF (quasi Staatsfernsehen) sorgen mit täglicher Gehirnwäsche dafür, dass diese Bande an der Macht bleibt.
:mad:
 
j-m.s

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Es geht doch schon los mit A1. Wo im Gesetz steht denn was von A1? Ich finde, wer A1 kann, spricht schon richtig gut deutsch, das ist die schwerste Prüfung. Alles andere ist dann nicht mehr viel.
Im Gesetz steht, man soll sich grundlegend verständigen können, lesen und schreiben gehört da schon mal nicht dazu (abgesehen von Schildern und sowas).

Und der Oberknaller: das gilt nur für Deutsche. Wenn ein Italiener in Berlin seine Thai holen will, muss die kein Deutsch können!!
Andersrum könnte es auch klappen, wenn der Deutsche nach Wien zieht.
 
socky7

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Und der Oberknaller: das gilt nur für Deutsche. Wenn ein Italiener in Berlin seine Thai holen will, muss die kein Deutsch können!!
§ 30 Abs.1 Ausländergesetz bewirkt eine typische Inländer-Diskriminierung insbesondere beim Nachweis einfacher Deutschkenntnisse, die im Gegensatz zu anderen Staaten in Deutschland zulässig ist.

Wer sich die Zeit nimmt, kann sich damit befassen:

https://www.buzer.de/gesetz/4752/a65964.htm

"Gesetzliche Ausnahmen vom Erfordernis des Sprachnachweises regelt § 30 Abs. 1 Satz 2 und 3 Aufenthaltsgesetz. Begünstigt sind Sie hiervon insbesondere beim Ehegattennachzug zu hochqualifizierten Erwerbstätigen und Selbständigen, zu Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten sowie zu Daueraufenthaltsberechtigten. Vom Sprachnachweis sind Sie auch befreit, wenn Ihr Ehegatte die Staatsangehörigkeit eines der in § 41 Aufenthaltsverordnung genannten Staaten besitzt, für Sie aufgrund Ihrer Qualifikation nur ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht oder Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Verfassung der Spracherwerb unmöglich ist. Für die Ausnahmen müssen zum Teil weitere Voraussetzungen, wie z. B. zum Ehebestand, erfüllt sein."

"Keinen Sprachnachweis vor der Einreise müssen Sie zudem erbringen, wenn
  • Sie selbst oder Ihr Ehegatte Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU (außer Deutschland) oder der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein oder der Schweiz sind."
"§ 41 Aufenthaltsverordnung
Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden."

Asiatinnen, die zu in Deutschland lebenden Staatsangehörigen der in Abs.1 genannten Länder reisen wollen, benötigen keinen Nachweis einfacher Deutschkenntnisse!

"Die zehn Hauptherkunftsländer im Familiennachzug (ohne geforderten Nachweis einfacher Deutschkenntnisse!) waren im Jahr 2015 Syrien, die Türkei, die Russische Föderation, Indien, Kosovo, die USA, die Ukraine, China, der Irak sowie Bosnien und Herzegowina."

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlag...staatsangehoerige-deutschland.html?nn=1368560

Der deutsche Arbeitnehmer, der morgens pünktlich aufsteht, zur Arbeit geht und hohe Steuern und Abgaben zahlt, ist der Dumme!
Das interessiert die Bundesregierung überhaupt nicht, wenn dessen asiatische Ehefrau in den deutschen Botschaften schikaniert wird und die Erteilung eines beantragten Visas zum Ehegattennachzug mit allen möglichen Tricks verzögert wird.
Im Gegenteil: das ist von der deutschen Bundesregierung so beabsichtigt (vgl. #4973 und #4975).
:sad1:
 
Dieter1

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Es geht doch schon los mit A1. Wo im Gesetz steht denn was von A1? Ich finde, wer A1 kann, spricht schon richtig gut deutsch, das ist die schwerste Prüfung. Alles andere ist dann nicht mehr viel.
Anscheinend verwechselst du A1 mit C2.

A1 ist der einfachste und niedrigste Level.
 
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Anscheinend verwechselst du A1 mit C2.

A1 ist der einfachste und niedrigste Level.
@Dieter1:

Dann lies Dir bitte einmal meinen Eröffnungsbeitrag #1 zu diesem Thema durch! Daran hat sich nichts geändert.
Die thailändischen Prüflinge haben meist keinen Bezug zur lateinischen Schrift mit 27 Buchstaben, weil sie selbst eine Lautschrift mit 89 Buchstaben und Schriftzeichen gelernt haben.
Die thailändische Sprache kennt auch keine komplizierte Grammatik wie die deutsche Sprache mit Deklination und Konjugation.

Ein Beispielsatz:

"Hast Du gestern den Vater besucht?" übersetzen die Thais sinngemäß: "Gestern Du besuchen Vater - Frage?"

Für die Vokabel "besuchen" müssen die Thais die komplizierte deutsche Grammatik verstehen :
ich besuche, Du besuchst, er besucht, wir besuchen, ihr besucht, sie besuchen.

Richtig schwierig wird es bei den deutschen Artikeln: der, die das mit den zahlreichen Fällen : des, dem, den usw.

Auch Thais mit mündlichen Englisch-Kenntnissen verzweifeln, wenn Gegenstände unterschiedliche Artikel haben wie z.B. "der Stuhl" und "die Lampe" oder "der Tisch" und "das Tischtuch".
Ganz verrückt wird es dann bei Artikeln wie z.B.: "das Fräulein".

Ich hatte meine Frau seinerzeit drei Monate am Goethe-Institut in Bangkok betreut und weiß, wovon ich rede!

Die Philippinas haben es viel einfacher als die Thais, weil sie unsere lateinische Schrift benutzen und alle ziemlich gut Englisch als Zweitsprache sprechen.
Ich hatte meiner philippinischen Schwiegertochter die Vorbereitungsunterlagen meiner Frau für das Zertifikat Deutsch A 1 gegeben. Damit hatte sich meine Schwiegertochter autodidaktisch vorbereitet ohne einen Tag einen Sprachkurs belegt zu haben.
Bei der Anmeldung zur Sprachprüfung im Goethe-Institut Manila wurde meiner Schwiegertochter gesagt:
"Sie haben überhaupt keine Chance die Prüfung zu bestehen!"
Die staunten nicht schlecht, als meine Schwiegertochter im ersten Versuch die Prüfung mit 94 Punkten bestand.
 
allsome

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@Socky7, es gibt Kopfschmerzen,wenn man sich so einiges zu Gemüte führt.. :(
 
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Nachweis einfacher Deutschkenntnisse

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