C
Chak
Senior Member
Das ist natürlich etwas anderes.@Chak
meine Frau kommt aus Hat Yai , da gab es damals keine Deutschschule.
Das ist natürlich etwas anderes.@Chak
meine Frau kommt aus Hat Yai , da gab es damals keine Deutschschule.
Anhand welcher Kriterien überprüft die österreichische Behörde, ob ich in Wien wohne?Ja, ist auch anders herum - Freizügigkeit gemäß EU-Recht. Eine reine Meldeadresse wird natürlich nicht reichen, Du wirst dann mit deiner Frau schon dort wohnen müssen.
eine Ehefrau braucht auch keine Deutschkenntnisse wenn der Österreicher in Österreich lebt.Lauft AufenthG benötigt die Thai-Frau aber keine Deutschkenntnisse, wenn ihr Ehemann Österreicher ist und in D lebt? Ist das dann auch anders herum: wenn ein Deutscher in Österreich oder Frankreich lebt, kann seine Thaifrau ohne Deutschkenntnisse kommen? Und wenn sie eine AE für Österreich oder Frankreich hat, darf sie sich ja sowieso auch in D aufhalten? D.h. der Deutsche braucht eigentlich nur eine Meldeadresse in Österreich oder Frankreich und die Thaifrau kann in Paris oder Wien landen?
Jeder kann wohnen wo er will - man muss gar nichtsJa, ist auch anders herum - Freizügigkeit gemäß EU-Recht. Eine reine Meldeadresse wird natürlich nicht reichen, Du wirst dann mit deiner Frau schon dort wohnen müssen.
Mit A1 wird man sicher noch keine deutsche Tageszeitung lesen können.Ich habe mal gehört, da die deutsche Botschaft Deutschkenntnisse prüft, indem der Person eine aktuelle Tageszeitung hinlegt, aus der man dann vorlesen muß. ...
Hallo Dieter, das mit der Zeitung soll früher in verschiedenen Fällen tatsächlich so gewesen sein (hat man gehört). Seit den Änderungen der entsprechenden Gesetze (2007) in Europa (also nicht nur in DE!) wird für DE z.B. für ein Heiratsvisum der Goethe A1 vorgeschrieben. Das macht also nicht mehr die Botschaft, sondern das wurde u.a. an die weltweiten Goethe-Institute delegiert.Ich habe mal gehört, dass die deutsche Botschaft Deutschkenntnisse prüft, indem der Person eine aktuelle Tageszeitung hingelegt wird, aus der man dann vorlesen muß. Wieviel Nichtdeutsche leben in Deutschland und können kein Wort Deutsch.
Soweit sind wir noch nicht. Wir haben erst seit Frühjahr den B1 hinter uns. Einbürgerung soll irgendwann folgen aber dann mit dem 600stündigen Integrationskurs (1 Schuljahr). Bei regelmäßigem Schulbesuch fällt hier lt. meiner AB ein Abschlußtest flach.Der Zeitungstest ist bei der Feststellung der Sprachkenntnisse von Ausländern bei der Einbürgerung aktuell.
Bei der "Einbürgerung" dreht es sich ja nicht um die Sprache! Da ist ja noch eine Menge mehr wie Geschichte, Organisation des Staates usw. Der B1 musste ja schon beim Antrag der Niederlassungserlaubnis vorliegen, das ist aber noch kein Pass! Früher gab es am Ende des Integrationskurses noch einen Test (in RLP) und der ist weggefallen!wer ein Zertifikat hat wird doch nicht nochmal getestet.
Kannst Du die alle beantworten? Richtig? Auch in der 5. Auflage? Dann bist Du ein Überflieger!hast du schon mal einen Einbuergerungstest gemacht? Der ist separat zu machen und nicht schwer. Im Netz findest du alle Fragen.
Kannst Du die alle beantworten? Richtig? Auch in der 5. Auflage? Dann bist Du ein Überflieger!
wusst ichs doch ÜberfliegerKannst Du die alle beantworten? Richtig? Auch in der 5. Auflage? Dann bist Du ein Überflieger!
Sorry, aber an dem Einbürgerungstest sollte wirklich keiner scheitern. Außerdem kann man den beliebig oft wiederholen.Bei der "Einbürgerung" dreht es sich ja nicht um die Sprache! Da ist ja noch eine Menge mehr wie Geschichte, Organisation des Staates usw. Der B1 musste ja schon beim Antrag der Niederlassungserlaubnis vorliegen, das ist aber noch kein Pass! Früher gab es am Ende des Integrationskurses noch einen Test (in RLP) und der ist weggefallen!