Nachweis einfacher Deutschkenntnisse

Diskutiere Nachweis einfacher Deutschkenntnisse im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Das ist natürlich etwas anderes.
j-m.s

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Lauft AufenthG benötigt die Thai-Frau aber keine Deutschkenntnisse, wenn ihr Ehemann Österreicher ist und in D lebt? Ist das dann auch anders herum: wenn ein Deutscher in Österreich oder Frankreich lebt, kann seine Thaifrau ohne Deutschkenntnisse kommen? Und wenn sie eine AE für Österreich oder Frankreich hat, darf sie sich ja sowieso auch in D aufhalten? D.h. der Deutsche braucht eigentlich nur eine Meldeadresse in Österreich oder Frankreich und die Thaifrau kann in Paris oder Wien landen?
 
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JT29

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Ja, ist auch anders herum - Freizügigkeit gemäß EU-Recht. Eine reine Meldeadresse wird natürlich nicht reichen, Du wirst dann mit deiner Frau schon dort wohnen müssen.
 
j-m.s

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Ja, ist auch anders herum - Freizügigkeit gemäß EU-Recht. Eine reine Meldeadresse wird natürlich nicht reichen, Du wirst dann mit deiner Frau schon dort wohnen müssen.
Anhand welcher Kriterien überprüft die österreichische Behörde, ob ich in Wien wohne?
 
RAR

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Lauft AufenthG benötigt die Thai-Frau aber keine Deutschkenntnisse, wenn ihr Ehemann Österreicher ist und in D lebt? Ist das dann auch anders herum: wenn ein Deutscher in Österreich oder Frankreich lebt, kann seine Thaifrau ohne Deutschkenntnisse kommen? Und wenn sie eine AE für Österreich oder Frankreich hat, darf sie sich ja sowieso auch in D aufhalten? D.h. der Deutsche braucht eigentlich nur eine Meldeadresse in Österreich oder Frankreich und die Thaifrau kann in Paris oder Wien landen?
eine Ehefrau braucht auch keine Deutschkenntnisse wenn der Österreicher in Österreich lebt.
 
RAR

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Ja, ist auch anders herum - Freizügigkeit gemäß EU-Recht. Eine reine Meldeadresse wird natürlich nicht reichen, Du wirst dann mit deiner Frau schon dort wohnen müssen.
Jeder kann wohnen wo er will - man muss gar nichts
 
j-m.s

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Wo steht eigentlich geschrieben, wie diese Deutschkenntnisse nachzuweisen sind?
Was macht denn die Botschaft in BKK, wenn jemand mit den Zertifikat einer privaten Schule kommt?
Oder mit dem Zertifikat einer dt. VHS?
 
michael59

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bei der VHS kein Problem, die Telc hat eine Lizens, das ist deren Prüfungsorganisation.

private Zeugnisse ,wenn man Glück hat fragen die was auf deutsch und wenn die Ergebnisse zufriedenstellend sind ist alles OK.
dran glauben würde ich nicht, eher daran,das die einen Hinweis auf das GI geben.
 
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didiking

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Ich habe mal gehört, da die deutsche Botschaft Deutschkenntnisse prüft, indem der Person eine aktuelle Tageszeitung hinlegt, aus der man dann vorlesen muß.
Ich finde aber das ganze Gehabe mit den Deutschkenntnissen echt bescheuert. Wieviel Nichtdeutsche leben in Deutschland und können kein Wort Deutsch. Das seit Jahre. Nun kommen 100000 aus dem Nahen Osten, die können auch kein Deutsch. Von denen wird vor Grenzübertritt kein A1 verlangt. Ob die das jemals erlangen wollen bezweifel ich stark. Sicher werden einige dabei sein die das wollen und auch durchziehen werden.
 
strike

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Ich habe mal gehört, da die deutsche Botschaft Deutschkenntnisse prüft, indem der Person eine aktuelle Tageszeitung hinlegt, aus der man dann vorlesen muß. ...
Mit A1 wird man sicher noch keine deutsche Tageszeitung lesen können.

Level A1
Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen
 
Helli

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Ich habe mal gehört, dass die deutsche Botschaft Deutschkenntnisse prüft, indem der Person eine aktuelle Tageszeitung hingelegt wird, aus der man dann vorlesen muß. Wieviel Nichtdeutsche leben in Deutschland und können kein Wort Deutsch.
Hallo Dieter, das mit der Zeitung soll früher in verschiedenen Fällen tatsächlich so gewesen sein (hat man gehört). Seit den Änderungen der entsprechenden Gesetze (2007) in Europa (also nicht nur in DE!) wird für DE z.B. für ein Heiratsvisum der Goethe A1 vorgeschrieben. Das macht also nicht mehr die Botschaft, sondern das wurde u.a. an die weltweiten Goethe-Institute delegiert.
Soweit ich weiß, kann Deutsch auch an jeder anderen Schule oder auch privat gelernt werden, A1-Test ist dann allerdings beim Herrn Goethe oder in DE auch bei den Volkshochschulen. Achtung: hat nichts mit dem Schengen-Visum zu tun! Dafür braucht man den Herrn Goethe nicht!
Ich weiß, dass Deine Frau Englisch spricht, kennt also auch lateinische Buchstaben. Im Internet gibt es jegliche Hilfe für A1-Kenntnisse. Die Hürde sollte nicht unüberwindlich sein (hat meine doch auch ohne Schule gepackt - nur eben konsequent zuhause Deutsch gesprochen).

Die Gesetze in der EU sind schon abenteuerlich und oft inkonsequent. Innerhalb der EU kann sich jeder niederlassen, wo er will - auch ohne Sprachkenntnisse. Wenn Du als Deutscher dich z.B. in Strasbourg niederlassen würdest, brauchte Deine thail. Ehefrau kein Deutsch sprechen zu können und müsste, erst wenn sie dort eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis haben wollte (z.B. für eine Arbeitsaufnahme) französisch lernen.
Ich könnte mir vorstellen, dass aufgrund der jetzigen Invasion, diese Gesetze noch mal auf den Prüfstand kommen. Mit ihren heute geltenden Vorschriften werden die Regierenden die gewünschte Integration mit Sicherheit nicht bewältigen können.
PS.: Petersilie- und Schnittlauch-Samen ist da!
 
michael59

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Der Zeitungstest ist bei der Feststellung der Sprachkenntnisse von Ausländern bei der Einbürgerung aktuell . Bei langjährigem Aufenthalt und entsprechenden Kenntnissen ohne den B1 Test gemacht zu haben. In unserem LK 2mal in diesem Jahr so praktiziert, von denen ich weiss.
 
Helli

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Der Zeitungstest ist bei der Feststellung der Sprachkenntnisse von Ausländern bei der Einbürgerung aktuell.
Soweit sind wir noch nicht. Wir haben erst seit Frühjahr den B1 hinter uns. Einbürgerung soll irgendwann folgen aber dann mit dem 600stündigen Integrationskurs (1 Schuljahr). Bei regelmäßigem Schulbesuch fällt hier lt. meiner AB ein Abschlußtest flach.
 
michael59

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wer ein Zertifikat hat wird doch nicht nochmal getestet. Hatte ich so auch geschrieben, das es hier nur Personen betrifft die schon lange hier sind deutsch sprechen und keinen Test gemacht haben. (war früher nicht nötig)
Das mit dem Test musst du noch mal erklären, wer immer zur Schule geht muss keine Prüfung machen? Das ist hier andersrum. Prüfung geschafft, dann interessiert keinen wie oft man da war, man kann auch nur die Prüfung machen.
 
Helli

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wer ein Zertifikat hat wird doch nicht nochmal getestet.
Bei der "Einbürgerung" dreht es sich ja nicht um die Sprache! Da ist ja noch eine Menge mehr wie Geschichte, Organisation des Staates usw. Der B1 musste ja schon beim Antrag der Niederlassungserlaubnis vorliegen, das ist aber noch kein Pass! Früher gab es am Ende des Integrationskurses noch einen Test (in RLP) und der ist weggefallen!
 
michael59

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hast du schon mal einen Einbuergerungstest gemacht.? Der ist separat zu machen und nicht schwer. Im Netz findest du alle Fragen.
Was für ein Test ist denn weggefallen? Da der Integrationskurs bundeseinheitlichen Anforderungen erfüllen muss, kann es eigentlich nicht sein.
 
Helli

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hast du schon mal einen Einbuergerungstest gemacht? Der ist separat zu machen und nicht schwer. Im Netz findest du alle Fragen.
Kannst Du die alle beantworten? Richtig? Auch in der 5. Auflage? Dann bist Du ein Überflieger!
 
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sombath

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Hallo Helli ,
meine Frau hat für den Einbürgerungstest nur im Internet gelernt .
Der Kurs ist Länder bezogen , sie hat den bayerischen gemacht .
90% der Fragen konnte ich beantworten , den Rest habe ich mit meiner Frau gelernt .
War aber relativ einfach .

Sombath




Kannst Du die alle beantworten? Richtig? Auch in der 5. Auflage? Dann bist Du ein Überflieger!
 
michael59

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Kannst Du die alle beantworten? Richtig? Auch in der 5. Auflage? Dann bist Du ein Überflieger!
wusst ichs doch Überflieger

mal ehrlich, allein das Gesetz der Wahrscheinlichkeit sorgt doch dafür das man die 50% schafft.
Dazu kann man so oft man möchte wiederholen. Meine Frau hatte nur eine falsch.
 
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mitchel

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Bei der "Einbürgerung" dreht es sich ja nicht um die Sprache! Da ist ja noch eine Menge mehr wie Geschichte, Organisation des Staates usw. Der B1 musste ja schon beim Antrag der Niederlassungserlaubnis vorliegen, das ist aber noch kein Pass! Früher gab es am Ende des Integrationskurses noch einen Test (in RLP) und der ist weggefallen!
Sorry, aber an dem Einbürgerungstest sollte wirklich keiner scheitern. Außerdem kann man den beliebig oft wiederholen.

Warum vermischt du eigentlich Niederlassungserlaubnis mit rein? Man kann den deutschen Pass auch ohne Niederlassungserlaubnis beantragen...
 
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