Nachweis einfacher Deutschkenntnisse

Diskutiere Nachweis einfacher Deutschkenntnisse im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Stimmt, Chak. :wai: Wo aber - so man Herrn Wiefelspuetz Glauben schenken darf - offensichtlich Unmengen von (Steuer-)Geldern verbraten werden...
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Strike, ich sprach von dem Integrationskurs in Antwort auf noritom.
Stimmt, Chak.

:wai:

Wo aber - so man Herrn Wiefelspuetz Glauben schenken darf - offensichtlich Unmengen von (Steuer-)Geldern verbraten werden.

Einfaches Deutsch (Schrift und Sprache) --> 30 Stunden
Mittleres Deutsch (Schrift und Sprache) --> 60 Stunden
Gutes Deutsch (Schrift und Sprache) --> 90 Stunden
Perfektes Deutsch (Schrift und Sprache) --> 120 Stunden

Was machen die in den verbleibenden 480 Stunden?

8-)
 
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Godefroi

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Perfektes Deutsch (Schrift und Sprache) --> 120 Stunden
Wow, man kann also in 3 Wochen Vollzeitunterricht eine Fremdsprache perfekt in Wort und Schrift erlernen? Das zu hören wird all jene, die eine Fremdsprache beruflich brauchen, freuen.
 
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Wow, man kann also in 3 Wochen Vollzeitunterricht eine Fremdsprache perfekt in Wort und Schrift erlernen? Das zu hören wird all jene, die eine Fremdsprache beruflich brauchen, freuen.
Godefroi,
diese Annahme basiert auf die qualifizierten Aussagen des Herrn Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB.
Also bitte nicht boese sein, wenn dann tatsaechlich mal jemand etwas laenger braucht.
Es ist und bleibt eine Annahme.

8-)
 
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Chak

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Inwiefern ist denn die Aussage eines notorischen Sozialdemokraten, der sich in seinem Leben noch nie in der freien Wirtschaft beweisen musste, maßgeblich?
 
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franky_23

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Inwiefern ist denn die Aussage eines notorischen Sozialdemokraten, der sich in seinem Leben noch nie in der freien Wirtschaft beweisen musste, maßgeblich?
Was sagt er eigentlich im Moment dazu?
 
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Inwiefern ist denn die Aussage eines notorischen Sozialdemokraten, der sich in seinem Leben noch nie in der freien Wirtschaft beweisen musste, maßgeblich?
Dieter Wiefelspütz war vor seiner Funktion als innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag Amtsrichter, der "im Namen des Volkes" Recht sprechen durfte. Insofern ist der leider etwas abgehoben. (Da gibt es auch noch andere Beispiele wie Schill - alias Richter Gnadenlos - , der später in Hamburg Innensenator unter Ole von Beust wurde und völlig versagte.)

Wiefelspütz hat sich bis heute noch nicht für seine schwachsinnige Behauptung entschuldigt, dass die Prüfung zum Zertifikat Deutsch A 1 für Ausländer bereits nach 30 Stunden Vorbereitung zu schaffen sei (vgl. o.a. Zitat von strike). Ich hatte meinen Partei"freund" Wiefelspütz mehrfach öffentlich dazu aufgefordert, diese dümmliche Behauptung zu korrigieren und sich bei den Betroffenen zu entschuldigen.

Komparativ (Steigerungsform) von Feind:
Feind - Todfeind - Parteifreund
 
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Hier ein paar Zahlen zum Thema: >> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/030/1703090.pdf <<

Die Aussagen und vor allem Zahlen sind schon interessant.
Thailaender machen also ungefaehr 4 Prozent des Ehegattennachzugs aus.
In der Regel zum deutschen Ehegatten.
Die Inlaenderdiskriminierung auf Seite 40/41 noch einmal bekraeftigt.
 
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Diese Formulierung geht mir immer noch durch den Kopf:

Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2010 ist der Sprachnachweis mit dem besonderen Schutz zu vereinbaren, den Ehe und Familie nach dem Grundgesetz und nach dem Gemeinschaftsrecht genießen. Nach diesem Urteil kann der verfassungsrechtlich gebotene Interessenausgleich für den Fall, dass die deutschen Sprachkenntnisse aus nicht zu vertretenden Gründen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erworben werden können, und keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Lebensgemeinschaft im Ausland herzustellen, auf andere Weise, etwa durch die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs (§ 16 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes) herbeigeführt werden. Die Bundesregierung wird diese Entscheidung sowie eine für die nähere Zukunft angekündigte weitere Entscheidung des BVerwG in ihrer Anwendungspraxis sorgfältig beachten und dabei insbesondere unter Berücksichtigung der Zielrichtung des Gesetzes, Integration zu fördern und Zwangsehen zu verhindern, prüfen, für welche Personen der vom Bundesver- waltungsgericht angesprochene Interessenausgleich hergestellt werden sollte.

Das scheinen mir Formulierungen mit erheblichen Interpetationsspielraeumen zu sein.
Und so hieb- und stichfest ist das Gesetz ja wohl nicht.
Zumal wenn eine " ... für die nähere Zukunft angekündigte weitere Entscheidung des BVerwG ... " anzustehen scheint.

Was sagen denn die Member mit Erfahrungen im Behoerdendeutsch dazu?
 
socky7

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Diese Formulierung geht mir immer noch durch den Kopf:

Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2010 ist der Sprachnachweis mit dem besonderen Schutz zu vereinbaren, den Ehe und Familie nach dem Grundgesetz und nach dem Gemeinschaftsrecht genießen. Nach diesem Urteil kann der verfassungsrechtlich gebotene Interessenausgleich für den Fall, dass die deutschen Sprachkenntnisse aus nicht zu vertretenden Gründen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erworben werden können, und keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Lebensgemeinschaft im Ausland herzustellen, auf andere Weise, etwa durch die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs (§ 16 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes) herbeigeführt werden.

Die Erteilung oder Ablehnung scheint offenbar eine Ermessensentscheidung zu sein, d.h. Klage zwecklos.

Wenn man liest:
"Wie lang sind die Wartezeiten in den Hauptherkunftsländern, um einen
Sprachkurs antreten zu können?
Nur in Moskau, Kiew und New Delhi liegen die Wartezeiten zwischen 3 und 5 Monaten."

Wenn ein deutscher Werktätiger eine Ehefrau aus diesen Ländern Russland, Ukraine und Indien heiratet, dann dauert es erst einmal im Mittel vier Monate, bis seine Frau den Sprachkurs antritt. Das bedeutet im Klartext, dass der Deutsche seine Frau nach der Heirat erst einmal acht bis neun Monate nicht sieht. Da kommt bei allen Beteiligten Groll auf Deutschland und die deutsche Sprache auf.

Schuld haben die dummdreisten Sprücheklopfer aus dem Bundestag, in erster Linie die promovierten Abgeordneten Wiefelspütz -SPD (sinngemäß: "nur 30 Stunden Vorbereitung in einem Kurs genügt") und Uhl -CSU (sinngemäß: "irgendein Pamphlet genügt für die Vorbereitung auf den Test Deutsch A 1"), welche ihre Kollegen im Innenausschuss und vor der Abstimmung im Bundestag im Jahre 2007 belogen hatten und sich bis heute dafür nicht entschuldigten.
:(
 
wingman

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Natakwan
Die Schwester meiner Frau hat vorgestern die Prüfung A1 im ersten Anlauf bestanden mit 88 Punkten als Klassenbeste. Damit liegt sie deutlich vor meiner Frau die ja mehrfach durchgesemmelt ist.
Wir sind alle froh das sie nun alles erfolgreich hinter sich hat. Bis zum 19. besucht sie trotzdem noch die Schule und fährt dann heim nach Rayong. Ihre Freundin hat es nicht geschafft, es fehlten 4 Punkte.
 
socky7

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Die Schwester meiner Frau hat vorgestern die Prüfung A1 im ersten Anlauf bestanden mit 88 Punkten als Klassenbeste.
Das ist rekordverdächtig. Da fehlten nur drei Punkte bis zur Note "sehr gut".
Diese Fähigkeiten werden zukünftig gebraucht. Denn nach Punkt 7 von Seehofer, sollen alle Zuwanderer - auch die Ehefrauen - bereits im Ausland gute Deutschkenntnisse nachweisen - also nicht mehr einfache Deutschkenntnisse, für die der SPD-Sprecher vom Innenausschuss. der arrogante Ex-Amtsrichter Dr. Dieter Wiefelspütz aus Hamm, auch heute offenbar noch immer glaubt, dass die in einem 30-stündigen Kurs erlernt werden können.

Eine nach wie vor hohe Bedeutung für gelungene Integration misst Seehofer dem Erwerb der deutschen Sprache bei. "Hierfür ist der Nachweis der deutschen Sprache bereits im Herkunftsland zu erbringen."

Integration: Merkel erklärt Multikulti für gescheitert - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
 
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expatpeter

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"Hierfür ist der Nachweis der deutschen Sprache bereits im Herkunftsland zu erbringen."
Das hat für mich einen ähnlichen Grad der ignoranten Imerpertinez wie die Forderung des türkischen Ministerpräsidenten, man solle in deutschen Schulen Türkisch lehren.
 
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franky_23

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Das hat für mich einen ähnlichen Grad der ignoranten Imerpertinez wie die Forderung des türkischen Ministerpräsidenten, man solle in deutschen Schulen Türkisch lehren.
das gab es doch lange, lange Jahre, da wurden Türken mit 4 Stunden Deutsch als Fremdsprache in D unterrichtet.
 
Hans.K

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Das ist rekordverdächtig. Da fehlten nur drei Punkte bis zur Note "sehr gut".
Diese Fähigkeiten werden zukünftig gebraucht. Denn nach Punkt 7 von Seehofer, sollen alle Zuwanderer - auch die Ehefrauen - bereits im Ausland gute Deutschkenntnisse nachweisen - also nicht mehr einfache Deutschkenntnisse @Socky7
Da kannst du dich bei den nicht Intrigierungswilligen Ausländern oder denen mit deutschem Pass bedanken. Alles hat halt zwei Seiten, auch wenn das für dich jetzt ungerecht aussieht, beziehungsweise Nachteile dir bringt.
Würde die Sache anders gehandhabt, würden die Ausländer mit deutschem Pass auf die Barrikaden gehen, obwohl du deiner Frau garantiert mehr Deutsch beibringen kannst und auch wirst!
 
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Würde die Sache anders gehandhabt, würden die Ausländer mit deutschem Pass auf die Barrikaden gehen, obwohl du deiner Frau garantiert mehr Deutsch beibringen kannst und auch wirst!
Der genuin deutsche Werktätige - also einer, der seit Generationen in der Familie deutsch spricht - heiratet eine Thaifrau. Die muss bereits in Thailand ohne die Hilfe des deutschen Ehemannes Deutsch lernen, derzeit bis zum Bestehen der Prüfung Deutsch A 1. Nach dem Willen von Seehofer und Wiefelspütz vermutlich bald bis zum bestandenen Test Deutsch B 1 - wer weiss ?
Wenn der Deutsche ein Italiener, ein Israeli oder ein Japaner wäre, der in Deutschland leben und arbeiten würde, dann könnte er seine thailändische Ehefrau sofort nach Deutschland holen und mit ihr zusammenleben, wie sich das für Eheleute gehört. Strike nennt das Inländerdiskriminierung.

Aber es kommt noch schlimmer:
Der arbeitslose islamische Türke, der durch Geburt in Türkentown Neukölln die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, kaum Deutsch spricht und in einer Parallelgesellschaft lebt, heiratet in Anatolien eine 18-jährige Türkin, die von ihm ein Kind bekommt. Da der Vater des Kindes einen deutschen Pass hat, bekommt das türkische Baby auch sofort nach der Geburt den deutschen Pass. Die türkische Mutter kann - ohne ein Wort Deutsch zu sprechen - unverzüglich nach Türkentown Neukölln umziehen. Die braucht zur Visaerteilung kein Sprachzertifikat Deutsch. Auch sie erhält die entsprechenden Transferleistungen wie Hartz IV und Kindergeld für das Baby. Alle drei sprechen in Berlin weiterhin türkisch.
Das Problem liegt in diesem Fall darin, dass nach dem deutschen Grundgesetz alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und die Muslime noch gleicher sind.

Die dilettantischen und unfähigen deutschen Politiker und Ministerialbeamten brauchten eigentlich nur nach Kopenhagen fahren und sich informieren, wie die Dänen das Problem Zuwanderung aus islamischen Ländern reguliert haben. Das tun die Verantwortlichen in Deutschland jedoch nicht. Deshalb werden sich die Verhältnisse in Deutschland nicht verbessern, bevor eine neue moderate Rechtspartei wie "Die Freiheit"
http://www.diefreiheit.org/
Mehrheitsbeschaffer für die CDU/CSU wird und ähnlich wie in Holland oder Dänemark Einfluss auf die Zuwanderung nehmen kann.
:rolleyes:
 
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JT29

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Da der Vater des Kindes einen deutschen Pass hat, bekommt das türkische Baby auch sofort nach der Geburt den deutschen Pass. Die türkische Mutter kann - ohne ein Wort Deutsch zu sprechen - unverzüglich nach Türkentown Neukölln umziehen. Die braucht zur Visaerteilung kein Sprachzertifikat Deutsch.
Stammtischgelaber! :mad:

jede Mutter eines deutschen Kindes kann nach DE ziehen, egal welche Nationalität und die müssen nicht mal verheiratet sein.
 
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Stammtischgelaber!
jede Mutter eines deutschen Kindes kann nach DE ziehen, egal welche Nationalität und die müssen nicht mal verheiratet sein.
Hallo JT29,
an vielen Stammtischen wird heute darüber geredet, was in unserem Land schief läuft.
Deshalb dürften neu geborene Kinder aus islamischen Ländern nicht den deutschen Pass bekommen, wenn der Vater kein genuiner Deutscher ist, der muttersprachlich zu Hause deutsch spricht.
Als Verwaltungsfachmann solltest du eigentlich wissen, dass man Gesetze und Verwaltungsvorschriften auch ändern kann - wenn man den Willen und die Macht hat!

Im Deutschlandradio wurde die Migrationspolitik in Dänemark behandelt.
Die Dänen machen es genau richtig.
Die Deutschen machen es dagegen seit 40 Jahren genau falsch !
Schuld haben die etablierten Parteien in Deutschland, die nicht auf das "Stammtischgelaber" hören.
Gruss
socky7
;-)
 
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JT29

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Toskana Deutschlands
"Deshalb dürften neu geborene Kinder aus islamischen Ländern nicht den deutschen Pass bekommen, wenn der Vater kein genuiner Deutscher ist, der muttersprachlich zu Hause deutsch spricht"

Ganz schön rassistisch! Pfui! :zorn:
Vielleicht wirft der Herr Ingenieur mal einen Blick in den § 4 Abs. 3 StAG, darin ist geregelt unter welchen Umständen ein Kind ausländischer Eltern überhaupt Deutscher werden kann.

:shocked:
 
socky7

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Vielleicht wirft der Herr Ingenieur mal einen Blick in den § 4 Abs. 3 StAG, darin ist geregelt unter welchen Umständen ein Kind ausländischer Eltern überhaupt Deutscher werden kann.
Meine höherwertige Berufsbezeichnung ist übrigens "Assessor". In meiner Referendarzeit für den höheren technischen Verwaltungsdienst hatte ich gelernt, dass alle Gesetze mit den entsprechenenden Mehrheiten im Parlament geändert werden können - auch das Grundgesetz und die Gesetze, die das Ausländerrecht regeln. Natürlich kann man Zuwanderer einer bestimmten Religionszugehörigkeit wie Muslime nicht von vornherein benachteiligen, denn das würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen. Aber wie man vom Nachbarland Dänemark lernen kann, besteht die Möglichkeit einer Reglementierung der Zuwanderung von Muslimen. Warum soll das in Deutschland nicht auch funktionieren ?
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg !

Die gesetzliche Regelung:

§ 4 Abs. 1: "Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

muss lediglich ergänzt werden durch Einschränkungen wie z.B. ein notwendiges Sprachzertifikat Deutsch B 1 oder eine ähnliche Formulierung, die eine Anwendung des Gesetzes verhindert, wenn ein Elternteil mit deutschem Pass vollständig in einer Parallelgesellschaft lebt und sich nicht in Deutsch verständigen kann.

In Dänemark wird auch durch Gesetzgebung geregelt, dass zugewanderte Muslime erst nach einigen Jahren Transferleistungen beziehen und sich nicht sofort in die soziale Hängematte legen können..
;-)
 
franki

franki

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Entschuldige socky, aber hier muß ich Jürgen unterstützen, das ist wirklich Stammtischgelaber, das ich von jemandem, der durch seine Partnerin Einblick in einen anderen Kulturkreis und in die Problematik des Zuzugs von Ausländern bekommen hat, am allerwenigsten vermuten würde.
Die gesetzliche Regelung:

§ 4 Abs. 1: "Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

muss lediglich ergänzt werden durch Einschränkungen wie z.B. ein notwendiges Sprachzertifikat Deutsch B 1 oder eine ähnliche Formulierung, die eine Anwendung des Gesetzes verhindert, wenn ein Elternteil mit deutschem Pass vollständig in einer Parallelgesellschaft lebt und sich nicht in Deutsch verständigen kann.
Wenn jemand die deutsche Staatsangehörigkeit hat, dann hat er sie. Dann kann man auch keine Sprachprüfung mehr verlangen! Sonst würde auch der eine oder andere gebürtige Deutsche vielleicht durchfallen! Man könnte evtentuell per Gesetz die Zuzugsberechtigung für den nichtdeutschen Elternteil eines deutschen Kindes abschaffen oder per Sprachprüfung erschweren, aber das würde dann alle treffen, auch die mit Thaipartnerin. Oder willst Du etwa im Ernst ein Gesetz, in dem steht, nur Muslime dürfen nicht nach Deutschland kommen? Meines Wissens nach ist Religion in Deutschland seit mindestens 200 Jahren Privatsache.

Gruß von Franki.
 
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Nachweis einfacher Deutschkenntnisse

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