O
Obelix
Gast
Ich bin neu hier im Forum und komme gleich mit einem Problem, an dem der Urkundsbeamte in Deutschland und auch ich verzweifeln.
Der Fall in Kuerze:
2003 wurde mein Sohn hier in Thailand geboren. Die Kindesmutter hat die philippinische Staatangehoerigkeit.
Die Geburt wurde angezeigt und ein philippinischer Pass ausgestellt. Eine Geburtsurkunde wurde erst im Jahre 2010 ausgestellt.
Zu diesem Zeitpunk der Geburt war meine Frau noch mit einem Filipino verheiratet, der aber 2005 verstorben ist.
2007 haben meine Frau und ich hier in Bangkok geheiratet, die Heiratsurkunde wurde ins deutsche uebersetzt und auch von der Botschaft hier legalisiert.
In dem Heiratsprotokoll wurde vermerkt, dass wir einen gemeinsamen Sohn mit in die Ehe bringen.
Erst 2010 wurde die Geburtsurkunde ausgestellt, in dieser bin ich „richtigerweise“ als Vater vermerkt.
Anfang 2011 habe ich dann alle Schritte unternommen, um die Geburt meines Sohnes in Deutschland beurkunden zu lassen, insbesondere weil ich nach Ruecksprache mit der deutschen Botschaft davon ausgegangen bin, dass unser Sohn nach thailaendischem Recht durch die Heirat als gemeinsames Kind legalisiert wurde.
Der Vorgang stand kurz vor dem Abschluss, bis ich dann folgende mail von dem Urkundsbeamten in Deutschland bekam:
„Wenn die Ehe Ihrer Frau erst durch den Tod des Mannes (2005) aufgelöst wurde, war Sie zum Zeitpunkt der Geburt der Kindes noch verheiratet. Nach deutschem Recht ist der Ehemann der Frau der Vater. (So steht es auch im Thailändischen Gesetz).
Da stellt sich mir die Frage, wie Sie überhaupt als Vater in die Geburtsurkunde kommen konnten?“
In dieser Angelegenheit stehe ich in staedigem Kontakt mit dem Urkundsbeamten, der jetzt allerdings mit seinem Latein am Ende ist, aber nach wie vor den Fall mit einer Nachbeurkundung abschliessen moechte. Ein grosse Hilfe waere es schon, wenn ich nach thailaendischem Recht durch Eintragung in die Geburtsurkunde und/oder durch unsere gemeinsame Erklaerung im Heiratsprotokoll mein Sohn auch rechtlich als mein Sohn anerkannt wird.
Gibt es vielleicht noch andere Wege, um nach thailaendischem Recht als Vater anerkannt zu werden? Dieses waere von Vorteil, da nach Aussage des Urkundsbeamten eine Beurkundung dann erfolgen koennte.
So, dass ist der unerfreuliche Fall in Kuerze. Vielleicht hat ja jemand eine Idee, wie ich der Fall zum Abschluss gebracht werden kann.
Schon mal vielen Dank!
Der Fall in Kuerze:
2003 wurde mein Sohn hier in Thailand geboren. Die Kindesmutter hat die philippinische Staatangehoerigkeit.
Die Geburt wurde angezeigt und ein philippinischer Pass ausgestellt. Eine Geburtsurkunde wurde erst im Jahre 2010 ausgestellt.
Zu diesem Zeitpunk der Geburt war meine Frau noch mit einem Filipino verheiratet, der aber 2005 verstorben ist.
2007 haben meine Frau und ich hier in Bangkok geheiratet, die Heiratsurkunde wurde ins deutsche uebersetzt und auch von der Botschaft hier legalisiert.
In dem Heiratsprotokoll wurde vermerkt, dass wir einen gemeinsamen Sohn mit in die Ehe bringen.
Erst 2010 wurde die Geburtsurkunde ausgestellt, in dieser bin ich „richtigerweise“ als Vater vermerkt.
Anfang 2011 habe ich dann alle Schritte unternommen, um die Geburt meines Sohnes in Deutschland beurkunden zu lassen, insbesondere weil ich nach Ruecksprache mit der deutschen Botschaft davon ausgegangen bin, dass unser Sohn nach thailaendischem Recht durch die Heirat als gemeinsames Kind legalisiert wurde.
Der Vorgang stand kurz vor dem Abschluss, bis ich dann folgende mail von dem Urkundsbeamten in Deutschland bekam:
„Wenn die Ehe Ihrer Frau erst durch den Tod des Mannes (2005) aufgelöst wurde, war Sie zum Zeitpunkt der Geburt der Kindes noch verheiratet. Nach deutschem Recht ist der Ehemann der Frau der Vater. (So steht es auch im Thailändischen Gesetz).
Da stellt sich mir die Frage, wie Sie überhaupt als Vater in die Geburtsurkunde kommen konnten?“
In dieser Angelegenheit stehe ich in staedigem Kontakt mit dem Urkundsbeamten, der jetzt allerdings mit seinem Latein am Ende ist, aber nach wie vor den Fall mit einer Nachbeurkundung abschliessen moechte. Ein grosse Hilfe waere es schon, wenn ich nach thailaendischem Recht durch Eintragung in die Geburtsurkunde und/oder durch unsere gemeinsame Erklaerung im Heiratsprotokoll mein Sohn auch rechtlich als mein Sohn anerkannt wird.
Gibt es vielleicht noch andere Wege, um nach thailaendischem Recht als Vater anerkannt zu werden? Dieses waere von Vorteil, da nach Aussage des Urkundsbeamten eine Beurkundung dann erfolgen koennte.
So, dass ist der unerfreuliche Fall in Kuerze. Vielleicht hat ja jemand eine Idee, wie ich der Fall zum Abschluss gebracht werden kann.
Schon mal vielen Dank!