Nach Hochzeit in D - weitere Schritte?

Diskutiere Nach Hochzeit in D - weitere Schritte? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Ein Nachweis dass sie Debil ist? Vor der Heirat ganz gewiss nicht, immerhin schafft sie "gerade noch" das A1 nach der Heirat bestätigen lassen...
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Holger1

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Das geht in der Tat. Nachweis ist natürlich erforderlich.
Ein Nachweis dass sie Debil ist? Vor der Heirat ganz gewiss nicht, immerhin schafft sie "gerade noch" das A1

nach der Heirat bestätigen lassen dass sie für ein B2 zu dumm ist

Kein problem. . . . muss nur mal jemand damit anfangen

ich kenne genügend staatlich vereidigte Psychologen, welche das bestätigen werden

SIE muss sich ja bei Untersuchungen nur DEBIL anstellen

ist doch nicht schwer
 
Helli

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https://dejure.org/gesetze/AufenthG/44a.html

Keine Chance für Thailänder mit geringen Deutschkenntnissen. Teilnahme ist Pflicht. Geringe Sprachkenntnisse werden bei A1 unterstellt. Wenn sie nicht teilnehmen will, musst die AB vom Gegenteil überzeugt werden. Ansonsten wird das BAMF tätig.

Wenn die Teilnahme z.B. unzumutbar ist (z.B. Pflege eines Kleinkindes usw.) kann man den Kurs verschieben oder gar in Teilzeit durchführen. Es führt also meist so gut wie kein Weg daran vorbei.
Das mag ja sein, trotzdem gab es keine Verpflichtung zu einem I-Kurs! Es heißt ja im Text auch: die AB kann, soll, wird, usw. Vielleicht ist das bei meiner Frau ja auch der Tatsache geschuldet, dass sie den B1 für die Niederlassungserlaubnis vorgelegt hat. Nach meiner Kenntnis ist der I-Kurs Voraussetzung für eine Einbürgerung (Pass).
 
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Holger1

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Das mag ja sein, trotzdem gab es keine Verpflichtung zu einem I-Kurs! .
ob heute eine Verpflichtung besteht? Immerhin ändert sich die Rechtslage ja ständig.

Gibt es Härtefälle die eine Ausnahme begründen? Meine thailändische Ehefrau ist debil, sie kann das nicht stemmen:)

(ich habe lieber eine debile Thai geheiratet als eine besserwisserische deutsche Frau, macht weniger Arbeit)
 
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sombath

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Bei uns ist das jetzt 9 Jahre her , aber früher war es so .
Der B1 Kurs war verpflichtend für die dauerhafte eCarte u. waren 600 Std .
Der Integrationskurs war , zumindest bei uns angehängt .
Meine Frau hat den I-Kurs 6 - 7 Monate später gemacht .
Sie hat aber keinen Kurs besucht , sie hat nur im Internet gelernt u. dann bei der Volkshochsch. die Prüfung
gemacht .
Ich könnte meine Frau , auch um sich vor einem Kurs zu drücken , nicht als blöd u. saudumm darstellen .




ob heute eine Verpflichtung besteht? Immerhin ändert sich die Rechtslage ja ständig.

Gibt es Härtefälle die eine Ausnahme begründen? Meine thailändische Ehefrau ist debil, sie kann das nicht stemmen:)

(ich habe lieber eine debile Thai geheiratet als eine besserwisserische deutsche Frau, macht weniger Arbeit)
 
Koelner

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Der Integrationskurs wird heute angeordnet. Es sei denn, man beherrscht nachweislich die deutsche Sprache. Hat sich eine Menge getan.

Einfach von Anfang an blöd stellen geht auch nicht. Da geht es dann um Gutachten und die stellt heute auch keiner mehr einfach aus. Ein Attest reicht dafür nicht. Zumal A1 bereits nicht im Heimatland erreicht worden wäre.

Am Ende ist der Kurs mit Sicherheit nicht schlecht. Auch wenn man Bendenken hinsichtlich der Zusammensetzung der Klasse haben kann. Ich würde meine Frau dahin treiben! Es geht ja tatsächlich um relevante Aspekte und wenn ich sehe, wie wenige Thais gut Deutsch sprechen können, macht das auch Sinn. Von mir aus könnte sie 2 Jahre gehen wenn es danach sprachlich sehr gut läuft.
 
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sombath

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Moment , moment , halt mal den Gaul an .
Der Sprachkurs ist 600 Std. deutsche Sprache , wer besteht bekommt B1 ,
wer durchfällt bekommt A2 .
Der I.kurs ist doch Politik , wer wählt der Bundespr. , Bundesk. und und und .



Der Integrationskurs wird heute angeordnet. Es sei denn, man beherrscht nachweislich die deutsche Sprache. Hat sich eine Menge getan.

Einfach von Anfang an blöd stellen geht auch nicht. Da geht es dann um Gutachten und die stellt heute auch keiner mehr einfach aus. Ein Attest reicht dafür nicht. Zumal A1 bereits nicht im Heimatland erreicht worden wäre.

Am Ende ist der Kurs mit Sicherheit nicht schlecht. Auch wenn man Bendenken hinsichtlich der Zusammensetzung der Klasse haben kann. Ich würde meine Frau dahin treiben! Es geht ja tatsächlich um relevante Aspekte und wenn ich sehe, wie wenige Thais gut Deutsch sprechen können, macht das auch Sinn. Von mir aus könnte sie 2 Jahre gehen wenn es danach sprachlich sehr gut läuft.
 
Helli

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Moment , moment , halt mal den Gaul an .
Der Sprachkurs ist 600 Std. deutsche Sprache , wer besteht bekommt B1,
wer durchfällt bekommt A2 .
Der I.kurs ist doch Politik , wer wählt der Bundespr. , Bundesk. und und und .
Vielleicht hat sich die thailändische Vorgehensweise ja auch in deutschen Ämtern herumgesprochen und es ist auch hier überall anders? Meine Frau hat in DE eine Schule besucht und beim Goethe in BKK den B1-Test gemacht. Daraufhin hat sie die unbefristete NL bekommen (obwohl der Test in BKK nicht 100%ig erfolgreich war). Von einem I-Kurs war bis heute nie die Rede (wäre auch bei dem Vollzeitjob meiner Gattin gar nicht möglich)!
Letztlich sollte es auch nicht zu bestreiten sein, dass die AB einen sehr großen Spielraum in ihren Entscheidungen hat (was der Gesetzestext ja auch zulässt).
 
RAR

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ob heute eine Verpflichtung besteht? Immerhin ändert sich die Rechtslage ja ständig.

Gibt es Härtefälle die eine Ausnahme begründen? Meine thailändische Ehefrau ist debil, sie kann das nicht stemmen:)

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jenglert

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nun meine hochzeit ist 2 monate her .. ja die verpflichtung besteht ..
ich habe die dame sogar darauf hingewiesen das wir ja nach thailand gehen wollen früher oder später und meine frau nur den sprachkursfür die daueraufenthaltserlaubnis macht um leichter nach deutschland zu kommen falls ich gesundheitliche probleme habe ..
und wir kurzfristig nach deutschland müssen ..
Mit freundlichen Grüßen hannes
 
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sombath

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Helli , der Integrationskurs braucht man nur zur Einbürgerung ( deutscher Pass )
Der Sprachkurs zum B1 ist verpflichtend ( außer manche Türken , die wissen wie man sich drückt )
Ob man heute den Sprachkurs zum B1 , Integrationskurs nennt , weiß ich nicht .
Früher war das der Sprachkurs zum B1 und wenn der bestanden wurde , gab es 300 Euro zurück .
Wie schon geschrieben hat meine Frau zur Prüfung Integration nur im Internet gelernt und an der
Volkshochschule in Kempten die Prüfung gemacht .




Vielleicht hat sich die thailändische Vorgehensweise ja auch in deutschen Ämtern herumgesprochen und es ist auch hier überall anders? Meine Frau hat in DE eine Schule besucht und beim Goethe in BKK den B1-Test gemacht. Daraufhin hat sie die unbefristete NL bekommen (obwohl der Test in BKK nicht 100%ig erfolgreich war). Von einem I-Kurs war bis heute nie die Rede (wäre auch bei dem Vollzeitjob meiner Gattin gar nicht möglich)!
Letztlich sollte es auch nicht zu bestreiten sein, dass die AB einen sehr großen Spielraum in ihren Entscheidungen hat (was der Gesetzestext ja auch zulässt).
 
jenglert

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ich beabsichtige keine einbürgerung für meine frau sondern nur erleichterte reisebedingungen .
der i-kurs kostet übrigens die Bmfa pro 100 std 350.€ und mich pro std 1,95 € .. sind also nochmal 195€ bei 100 std ..
der staat weis schon wie man geld macht
..
 
Ferdinand

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Helli , der Integrationskurs braucht man nur zur Einbürgerung ( deutscher Pass )
Der Sprachkurs zum B1 ist verpflichtend ( außer manche Türken
bist du sicher:
Keine Niederlassungserlaubnis für Türken ohne Integrationskurs


ich beabsichtige keine einbürgerung für meine frau sondern nur erleichterte reisebedingungen .
der i-kurs kostet übrigens die Bmfa pro 100 std 350.€ und mich pro std 1,95 € .. sind also nochmal 195€ bei 100 std ..
der staat weis schon wie man geld macht
Ich glaube Bedürftige bekommen das finanziert. Bei andern gäbe es die Möglichkeit, entweder die zahlten es selber oder alle Steuerzahler zahlen für die Einbürgerung einzelner - den Staat gibt es ja so nicht :rolleyes:
 
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sombath

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Richtig , so ist das Gesetz .
Aber ich kenne mehrere Fälle , da haben die Frauen den I - Kurs nicht besucht .
Konsequenz = sie bekommen nicht unbefristet , sondern immer befristet auf ein Jahr , na und ??
Sie gehen 1 X im Jahr zur AB und holen sich eine neue Karte ab .
Wie du lesen kannst , haben sie einen besonderen ​Ausweisungsschutz .



bist du sicher:
Keine Niederlassungserlaubnis für Türken ohne Integrationskurs




Ich glaube Bedürftige bekommen das finanziert. Bei andern gäbe es die Möglichkeit, entweder die zahlten es selber oder alle Steuerzahler zahlen für die Einbürgerung einzelner - den Staat gibt es ja so nicht :rolleyes:
 
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ich beabsichtige keine einbürgerung für meine frau sondern nur erleichterte reisebedingungen .
der i-kurs kostet übrigens die Bmfa pro 100 std 350.€ und mich pro std 1,95 € .. sind also nochmal 195€ bei 100 std ..
der staat weis schon wie man geld macht
..

Also ich möchte dir ja nicht zu nahe treten , aber du glaubst tatsächlich das der Staat bei 1,95 Euro / Std.
Geld verdient ??
Das ist natürlich Quatsch .
Was anderes ist natürlich die Frage warum man überhaupt was zahlen muß .
Aber wie schon geschrieben , wenn die Frau besteht , gibt es 50% der Kosten zurück .
IMG_0114.jpg

Das war der B1 Kurs meiner Frau 10 Schüler ein Lehrer , da kann der Staat nix verdienen ,
auch nicht bei 20 Schülern .
 
Helli

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Helli, der Integrationskurs braucht man nur zur Einbürgerung ( deutscher Pass )
Der Sprachkurs zum B1 ist verpflichtend ( außer manche Türken , die wissen wie man sich drückt )
Ob man heute den Sprachkurs zum B1, Integrationskurs nennt, weiß ich nicht .
Früher war das der Sprachkurs zum B1 und wenn der bestanden wurde, gab es 300 Euro zurück .
Wie schon geschrieben hat meine Frau zur Prüfung Integration nur im Internet gelernt und an der
Volkshochschule in Kempten die Prüfung gemacht .
I-Kurs wegen Pass, hab' ich ja schon geschrieben.
B1 und I-Kurs können aber nicht das Gleiche sein, denn bei B1 geht es "nur" um Sprache!
Geld zurück gegeben hat uns keiner, den Preis für den Sprachkurs (Privatschule) konnten wir allerdings bei der Steuer geltend machen.
 
Ferdinand

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Das war der B1 Kurs meiner Frau 10 Schüler ein Lehrer
und die haben jetzt alle der Veröffentlichung ihrer Fotos im Internet zugestimmt :confused:

Nichts für ungut, aber heutzutage muss man bei Veröffentlichung von Fotos auf denen fremde Personen abgebildet sind schon aufpassen, insbesondere wenn das kein öffentlicher Platz ist.
 
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sombath

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Ferdi , lass das mal meine Sorge sein .
Die haben alle B1 geschafft und stolz darauf
und das kann jeder sehen .
 
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sombath

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I-Kurs wegen Pass, hab' ich ja schon geschrieben.
B1 und I-Kurs können aber nicht das Gleiche sein, denn bei B1 geht es "nur" um Sprache!
Geld zurück gegeben hat uns keiner, den Preis für den Sprachkurs (Privatschule) konnten wir allerdings bei der Steuer geltend machen.
Helli ,
Das BAMF hat ein Formular 630.031e , mit dem kann man die 50% beantragen .
 
Thema:

Nach Hochzeit in D - weitere Schritte?

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