Nach Adoption auch wieder Thai Staatsbügerschaft möglich?

Diskutiere Nach Adoption auch wieder Thai Staatsbügerschaft möglich? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Die Doppelstaatsbürgerschaft von Geburt an (und unter diese Kategorie fällt die Staatsangehörigkeitsannahme per Adoption) war auch vorher schon...
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ffm

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Aber erst seit letztem Mittwoch, wo der Doppelpass im Bundestag verabschiedet wurde......
Die Doppelstaatsbürgerschaft von Geburt an (und unter diese Kategorie fällt die Staatsangehörigkeitsannahme per Adoption) war auch vorher schon der Normalfall.

Durch die Neuerung wird jetzt auch die Doppelstaatsbürgerschaft in Fällen hingenommen, in denen die deutsche Staatsbürgerschaft nachträglich erworben wurde.
 
michael59

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Aber erst seit letztem Mittwoch, wo der Doppelpass im Bundestag verabschiedet wurde......
Für Thai in einigen Bundesländern schon seit Jahren keine Probleme und seit einer Konferenz der Länderinnenminister schon mindestens seit einem Jahr nicht mehr. Wurde hier mehrfach drüber berichtet.


Und im Bundestag war diese neue Regelung auch noch nicht. Genau auf das hören was so in den Nachrichten erzählt wird.
 
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sombath

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Nein , nicht richtig .
Da der thailändische Staat in der Regel seine Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entläßt ,
wird schon seit geraumer Zeit die doppelte Staatsbürgerschaft für Thais hingenommen .

Sombath



Aber erst seit letztem Mittwoch, wo der Doppelpass im Bundestag verabschiedet wurde......
 
Chumphon

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....... wird der thai pass in d beantragt und ausgehändigt,iss wohl auch kein stemel inne. bei kids gab es das problem bislang net.
:wai:
Auch nicht wenn das Kid über 30 Jahre ist und seinen ersten Thai Pass erhält und damit nach Thailand einreist?
 
tira

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Auch nicht wenn das Kid über 30 Jahre ist und seinen ersten Thai Pass erhält und damit nach Thailand einreist?
moin,

..... da der e-thai pass mittlerweile nur noch 5 jahre gültigkeit besitzt und es meines wissens in den ausweisdokumenten nix fortgeschrieben wird, iss wohl gar ein erstausgestellter thai pass als solcher net zu erkennen.

darüberhinaus gibt es noch viele thailänder, die erst in dem alter erstmalig eine auslandreise machen und sich deshalb erstx einen pass neu ausstellen lassen.

mit thai pass kommste am airport als thai am thai schalter an und gut iss.

:wai:
 
Chumphon

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@tira

Also von Dir keine Bedenken den Thai pass in der Thai Botschaft in Deutschland zu beantragen?
 
strike

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Es gibt mW einen expliziten Vermerk - offensichtlich anders als bei einem in TH ausgestellten Pass - auf Seite 3 im Pass zum Ausstellungsort und der ausgebenden Stelle. Fragen oder gar Probleme bei der Einreise in TH gab es mit diesen in Frankfurt/Main ausgestellten Pässen nicht.
 
tira

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....Also von Dir keine Bedenken den Thai pass in der Thai Botschaft in Deutschland zu beantragen?
moin,

... mit einer id card iss das prozedere wohl einfacher :idea:
 
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siamthai1

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abend,warum wird immer alles von euch so kompliziert gemacht ,wenn es doch so einfach ist!
 
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Aber erst seit letztem Mittwoch, wo der Doppelpass im Bundestag verabschiedet wurde......
Wie haben es doch schon oft genug hier erörtert, dass bei Thailändern der Doppelpass schon länger hingenommen wird.
 
Pee Niko

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abend,warum wird immer alles von euch so kompliziert gemacht ,wenn es doch so einfach ist!
Ganz so einfach stellt sich das bei einem Erwachsenen wohl doch nicht dar; wenn der Antragsteller Pech hat, kann er die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
[...] Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch per Gesetz verloren, wenn jemand auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt (z.B. durch Einbürgerung). Es sei denn, er hat zuvor eine schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde erhalten, die ihm die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt. Der Verlust tritt ebenfalls nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz hat. [...]
Quelle

Ich habe gerade erst von einem ähnlichen Fall in einem Brasilien-Forum gelesen, indem eine junge Frau die brasilianische Staatsangehörigkeit auf Antrag erhalten hat und sie dadurch ihre deutsche verlor.
Die Mutter der Frau war Brasilianerin, dadurch hat besagte Frau das Geburtsrecht auf die brasilianische Staatsbürgerschaft.
HILFE! Ich muss meinen deutschen Pass abgeben!!!! : Familie: Heirat, Kinder & Scheidung :: Brasilienfreunde Forum
 
DisainaM

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Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch per Gesetz verloren, wenn jemand auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt (z.B. durch Einbürgerung). Es sei denn, er hat zuvor eine schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde erhalten, die ihm die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt.
wichtig bei einem Anschreiben an die deutsche Behörde,
darauf hinweisen, dass Deutschland ja Doppelstaatsbürgerschaft hinnimmt, wenn das Geburtsland eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht kennt,
wie das mit Thailand der Fall ist,
und man deswegen lebenslang die th. Staatsbürgerschaft hat.

Da in der momentanen Situation ja bereits eine Doppelstaatsbürgerschaft besteht, mangels vorheriger Entlassungsurkunde aus der th. Staatsbürgerschaft,
darf man davon ausgehen, dass die Beantragung eines th. Passes aufgrund seiner Geburtsstaatsbürgerschaft, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht berührt,
weil ja keine Veränderung des bestehenden Doppelstaatsbürgerstatus dadurch berührt wird.
 
michael59

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Ganz so einfach stellt sich das bei einem Erwachsenen wohl doch nicht dar; wenn der Antragsteller Pech hat, kann er die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

Quelle

Ich habe gerade erst von einem ähnlichen Fall in einem Brasilien-Forum gelesen, indem eine junge Frau die brasilianische Staatsangehörigkeit auf Antrag erhalten hat und sie dadurch ihre deutsche verlor.
Die Mutter der Frau war Brasilianerin, dadurch hat besagte Frau das Geburtsrecht auf die brasilianische Staatsbürgerschaft.

Brasilien - Thailand - NICHT DAS GLEICHE LAND so einfach das

es gibt hier im Forum sogar eine Kopie der Information der Innenminister der Länder an die Verwaltungen in denen die Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft für bestimmte Länder aufgeführt wird.

hier gibt es die Länderliste: einbuergerung.rlp.de | Startseite

ausserdem wurde die thailändische Staatsbürgerschaft niemals aufgegeben.
 
Pee Niko

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Brasilien - Thailand - NICHT DAS GLEICHE LAND so einfach das
[...]
Brasilien - Thailand - Gleiche Gesetzgebung bezüglich vererbter Staatsangehörigkeit, also durchaus vergleichbar.

Diese hier hatte ich eingangs jedoch überlesen:
Die Geburtsurkunde ist vorhanden und im Hausbuch ist er auch noch eingetragen. [...]
Abweichend von den von mir angesprochenen Fall ist die Person seinerzeit bereits in TH registriert worden und braucht deshalb die thail. Staatsangehörigkeit nicht zu beantragen.

Somit sollte es auch keine Probleme geben.
 
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siamthai1

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abend ,er lebt in deutschland,ist deutscher,geht nach thailand und wird thai! ( vorausgesetzt wie schon beschrieben eintrag im hausbuch und geburtsurkunde)so einfach ist das.die deutsche behörde muss das gar nicht wissen,.also wenn er alles richtig macht ist er an einem tag thai,und die deutschen behörden bekommen davon absolut nichts mit. . warum muss immer diese angst geschürt werden.
 
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Chak

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die deutschen behörden bekommen davon absolut nichts mit.
In diesem Fall mag das nicht zutreffen, aber wenn jemand eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, dann brauchen bisher die deutschen Behörden nichts mitzubekommen. Der Verlust der Staatsangehörigkeit erfolgt kraft Gesetzes.
 
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siamthai1

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abend chak, wieso in diesm fall?
 
michael59

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Nun die Staatsbürgerschaftsgesetzgebungen zu vergleichen ist doch wohl zuviel verlangt.
Thailand steht jedenfalls auf der Liste- Brasilien wohl nicht. Da jetzt nachzuschauen habe ich keine Lust.
Hier wurde ausserdem die thailändische Staatsbürgerschaft niemals aufgegeben.
 
michael59

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Na ja -ich habe doch nachgeschaut:


Hinnahme von Mehrstaatigkeit


Hinnahme von Mehrstaatigkeit

(Stand 07.05.2012)

Bei der Einbürgerung von Bürgerinnen und Bürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union wird das Ausscheiden aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht gefordert. Je nach Rechtslage im Herkunftsstaat kann jedoch infolge des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung automatisch der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit eintreten.

Bei Personen, die zu einer besonderen schutzbedürftigen Gruppe gehören, wird ebenfalls Mehrstaatigkeit hingenommen. Hierzu gehörigen Einbürgerungsbewerberinnen und –bewerber, die als Asylberechtigte anerkannt wurden oder wenn festgestellt wurde, dass Ihnen politische Verfolgung im Sinne des § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes droht (so genannte GFK-Flüchtlinge) und wenn sie im Besitz eines Genfer Reiseausweises sind.

Die staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften folgender Staaten sehen ein Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit nicht vor, daher erfolgt die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit:

Argentinien, Bolivien, Brasilien, Costa Rica

Bei den folgenden Staaten betrifft dies nur Personen, die diese Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben:

Dominikanische Republik, Ecuador; Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Uruguay

Bei den folgenden Staaten ist, wegen der staatsangehörigkeits-rechtlichen Praxis in diesen Staaten, eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht möglich. Hier erfolgt ebenfalls die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit:

Afghanistan, Algerien, Angola, Eritrea, Iran, Irak, Kuba, Libanon, Marokko, Nigeria, Syrien, Thailand, Tunesien.



Hier stehen beide Staaten nicht unter der Liste durch Geburt erworben. Aber der Fragestelle war zuerst Thai- ist es immer geblieben und dann nach/mit Adoption deutscher.

Was mich in dem Zusammenhang wurdert- ich kenne einige USA / Deutsche , manche waren zuerst Deutsche manche Amis und sind jetzt beides. Von denen ist ja auf der Liste keine Rede. Vermutlich greift da noch Besatzungsrecht.


Und hier noch etwas für unseren "Brasilianer":

Für wen gilt das Abstammungsprinzip?
Wer als Kind eines deutschen Elternteils (deutsche Mutter
oder deutscher Vater) geboren wird, erhält mit der Geburt
automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist das
sogenannte Abstammungsprinzip.
Die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils spielt für den
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit keine Rolle. Ist dieser
Elternteil allerdings ausländischer Staatsangehöriger, wird
das Kind in vielen Fällen mit der Geburt gleichzeitig auch
seine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben. Das Kind
besitzt dann mehrere (zwei) Staatsangehörigkeiten.
Nach deutschem Recht kann das Kind auf Dauer deutscher
Staatsangehöriger bleiben und auch die andere Staatsangehörigkeit
behalten. Das Optionsmodell (siehe Seite 9 ff.), das
nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine der Staatsangehörigkeiten
verlangt, gilt für dieses Kind nicht.

Hier wird wohl die Meldung der Geburt als Erwerb gesehen- lässt sich durch ein Gericht aber sicher klären.
 
Thema:

Nach Adoption auch wieder Thai Staatsbügerschaft möglich?

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