Verhaltensregeln für Ehefrauen und Lebensgefährtinnen während der Fußball-EM 2008
Diese Verhaltensregeln haben Vorrang vor eventuell bestehenden innerfamiliären Regelungen oder Hausordnungen für den Zeitraum vom 7. Juni bis zum 29. Juni 2008 und sind zwingend einzuhalten.
§ 1
In der Zeit vom 7. – 29. Juni ist der Mann absoluter Herrscher über TV-Gerät und Fernbedienung
§ 2
In dieser Zeit beschäftigt sich die Frau stumm mit häuslichen Arbeiten ausserhalb des Fernsehbereichs
§ 3
Vor jedem Spiel ist dem Mann eine Kiste mit kühlem alkoholhaltigen Bier neben den Fernsehsessel zu stellen. Wobei die Betonung auf kühl liegt.
§ 4
Während eines Spiels ist der Frau der Aufenthalt im Fernsehbereich untersagt. Die Nachlieferung von Knabbereien und Bier ist jedoch möglich.
§ 5
In der Halbzeitpause besteht für die Frau ein 15-minütiges Betretungsrecht um den Aschenbecher zu leeren und leere Getränkeflaschen durch frisch gekühlte volle Flaschen zu ersetzen. Bei Bedarf können diverse Knabbereien gereicht werden. Das Rascheln mit Tüten ist zu unterlassen, ebenso ist der Gebrauch verbaler Kommunikation nicht gestattet.
§ 6
Spätestens 30 Minuten vor Beginn eines Spiels ist dem Mann eine mit Liebe zubereitete Mahlzeit zu reichen. Um die mentale Spielvorbereitung des Mannes nicht zu stören, ist auch in dieser Zeit die Schnatterluke geschlossen zu halten.
§ 7
Während der EM sind jegliche Handlungen, die der Fortpflanzung dienen könnten, zu unterlassen. Ebenso zu unterlassen ist das Tragen von Kleidung, die beim Mann das Verlangen nach solchen Handlungen auslösen könnte. Das Tragen entsprechender Kleidung und entsprechende Handlungen können jedoch nach dem Schlusspiff nachgeholt werden. (7. – 9.6. ca. 22:45, ab 19.6. bei eventueller Verlängerung und Elfmeter-schießen frühestens ab 23:30 Uhr, sofern das Ergebnis zur Zufriedenheit des Mannes ausfällt.)
§ 8
Sollte der Mann in seinem Großmut der Frau gestatten, die eine oder andere Minute einen Blick auf ein Spiel zu werfen, sind Fragen, die den fußballtechnischen Intellekt der Frau verraten würden (z.B. was ist „Abseits“, was ist „Vorteil“) zu unterlassen.
§ 9
Es ist der Frau bei Androhung des Raumverweises strengstens untersagt, über das Aussehen von Spielern zu urteilen, z.B. „Ach der Canavaro hat aber tolle Beine“.
§ 10
Wenn die unter § 3 bis § 5 genannten Bedingungen (Knabbereien und Bier) sowie die unter § 6 genannte Mahlzeit zur Zufriedenheit des Mannes ausfallen, kann er der Frau gestatten, die Fußballabende auswärts bei guten Freundinnen zu verbringen. In diesem Fall darf der Mann aber nach dem Nachhausekommen der Frau nicht mit Nebensächlichkeiten wie z.B. Gesprächsinhalte des Abends belästigt werden.
§ 11
Wenn es das Haushaltsbudget der Frau erlaubt, kann sie sich ein kleines TV-Gerät für den Eigengebrauch kaufen, um damit in mindestens 10 Meter Abstand und hinter zwei geschlossenen Türen Kauderwelsch der Marke „Reich und Schön“ oder Liebesdramen zu konsumieren. Die Lautstärke ist dabei so zu gestalten, dass der Mann in keinem Fall gestört wird.
Schlussbemerkungen:
Wenn die Frauen sich an diese Minimalregelungen halten, werden die Männer versuchen:
a) kein Bier zu verschütten
b) nicht jeden Quadratzentimeter Boden um den Trainerstuhl (Fernsehsessel) vollzubröseln
c) beim Verzehr der unter § 6 genannten Mahlzeit nicht ständig von den Kochkünsten der Mutter sprechen
Der DFB hat den Weg der elektronischen Benachrichtigung gewählt, um möglichst schnell möglichst viele Männer über ihre Rechte zu informieren und den Frauen ihre Pflichten rechtzeitig und umfassend vor Augen zu führen. Bitte sofort nach Empfang der Mail an alle potenziell betroffenen Freunde, Bekannte oder Arbeits-kollegen und Arbeitskolleginnen weiterleiten.
Der DFB weist ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Haftung, weder juristischer noch anderer Art, bei eventuellem sprunghaften Anstieg der Scheidungsrate übernommen wird.