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Isaanfreak
Gast


Mit freundlichen Grüßen Hans
Weiss ja nicht bei welchem FA eine Bestätigung von der thail. Bank verlangt wird, aber üblich ist dies nicht. Es reichen in jedem Fall die Überweisungsbelege oder falls größere Beträge verteilt über 2 oder 3 mal im Jahr durch Mitnahme/Übergabe gezahlt werden, eine Kopie des Kontoauszugs aus dem die Abhebung ersichtlich ist. Sollte natürlich zeitgleich mit dem Reiseantritt sein.onnut schrieb:wadee tuk khon,
in der tat wird das zweisprachige formblatt in thailand nicht mehr ausgefüllt,auch nicht gegen "gefälligkeiten".
es wird eine art bescheinigung verfasst,welche hier von einem begl. übersetzter übersetzt werden muss.kosten 25 euro.
wir mussten übrignes die gesamten geldeingänge von der bank in th. bestätigen lassen.
dem hiesigen finanzamt wäre der vordruck aber auch recht gewesen.
onnut
Hallo Matthi,matthi schrieb:Seitdem habe ich dem Finanzamt eine Bestätigung (deutsch/englisch) meiner Schwiegermutter vorgelegt, in der sie den Erhalt der Jahressume betätigte. Überweisungbelege hatte ich nicht, da das Geld entweder durch mich oder Freunde/Bekantte persönlich übergeben wurde. Dies allein hat meinem zuständigen Finanzamt bisher ausgereicht. Auch Krankenhauskosten in Höhe von 7000,-DM (Rechnungen der Ärtze/des Krankenhauses) wurden problems anerkannt. Da ich nun Ende 2001 von Hannover nach NRW umgezogen bin, muss ich nun abwarten wie nun das jetzt zuständige Finanzamt entscheidet. Ich habe bisher die Erklärungen für 2001 und 2002 noch nicht gemacht. Interessant wird es auch, da meine Schwiegermutter(Besser nun Ex-Schwiegermutter) sich von April 2001 bis Juli 2002 bei mir aufgehalten hat. Meines wissens können Unterhaltsaufwendungen (Krankenkasse usw) auch hierfür geltend gemacht werden. Aber sicherheitshalber werde ich wohl diesmal einen Steuerberater zu Hilfe nehmen, da ich auch noch andere Sachen, wie den Umzug 2001, absetzen will.