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Musterschreiben zur Unterstützung bedürftiger Personen (Elte

Diskutiere Musterschreiben zur Unterstützung bedürftiger Personen (Elte im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; :super: Liebe Forenbesucher ich habe das Muster für den Unterhalt von bedürftigen Personen (Eltern) nun als Download auf unserer Seite zu...
I

Isaanfreak

Gast
:super: Liebe Forenbesucher ich habe das Muster für den Unterhalt von bedürftigen Personen (Eltern) nun als Download auf unserer Seite zu Verfügung gestellt. Es gibt dieses Muster in zwei Variationen welches Muster für euch besser ist, müsst ihr selbst testen. ;-) Infos für thaideutsche Paare im Index zu finden.

Mit freundlichen Grüßen Hans
 
alhash

alhash

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Moabit/Chum Phae/Bangkok
Re: Musterschreiben zur Unterstützung bedürftiger Personen (

Danke Hans,

kommt mir gerade sehr gelegen :super:

Gruß
AlHash
 
C

CNX

Gast
Re: Musterschreiben zur Unterstützung bedürftiger Personen (

Hallo,

also das zweisprachige Formular ist nicht offizell und wurde in TH auch nicht beglaubigt (woher soll man auch wissen, was da noch in deutsch steht).

Das thailändische Formular schon eher. Sollte aber nur als Muster dienen, da jedes Amt in TH seinen eigenen Text/Stil schreibt.

Gruss
CNX
 
M

MichaelNoi

Gast
Re: Musterschreiben zur Unterstützung bedürftiger Personen (

Mit so einem thailändischen Muster ist Noi letztes Jahr auf ihr Bezirksamt ( Amphö )in BKK gegangen. Die haben das aber in ihrem eigenen Stil verfasst. Gestern habe ich meine Steuer abgegeben, nun hoffe ich, dass die Erklärung bei unserem Finanzamt was wert ist.
 
I

Isaanfreak

Gast
Re: Musterschreiben zur Unterstützung bedürftiger Personen (

Ich nutze dieses Muster2 jedes Jahr und bisher hat unser Finanzamt immer alles an erkannt.

Ich wünsche den Neunutzer viel Glück.

Gruß Hans
 
O

onnut

Gast
Re: Musterschreiben zur Unterstützung bedürftiger Personen (

wadee tuk khon,
in der tat wird das zweisprachige formblatt in thailand nicht mehr ausgefüllt,auch nicht gegen "gefälligkeiten".
es wird eine art bescheinigung verfasst,welche hier von einem begl. übersetzter übersetzt werden muss.kosten 25 euro.
wir mussten übrignes die gesamten geldeingänge von der bank in th. bestätigen lassen.
dem hiesigen finanzamt wäre der vordruck aber auch recht gewesen.
onnut
 
C

CNX

Gast
Re: Musterschreiben zur Unterstützung bedürftiger Personen (

onnut schrieb:
wadee tuk khon,
in der tat wird das zweisprachige formblatt in thailand nicht mehr ausgefüllt,auch nicht gegen "gefälligkeiten".
es wird eine art bescheinigung verfasst,welche hier von einem begl. übersetzter übersetzt werden muss.kosten 25 euro.
wir mussten übrignes die gesamten geldeingänge von der bank in th. bestätigen lassen.
dem hiesigen finanzamt wäre der vordruck aber auch recht gewesen.
onnut
Weiss ja nicht bei welchem FA eine Bestätigung von der thail. Bank verlangt wird, aber üblich ist dies nicht. Es reichen in jedem Fall die Überweisungsbelege oder falls größere Beträge verteilt über 2 oder 3 mal im Jahr durch Mitnahme/Übergabe gezahlt werden, eine Kopie des Kontoauszugs aus dem die Abhebung ersichtlich ist. Sollte natürlich zeitgleich mit dem Reiseantritt sein.
Dies ist bei uns schon seit Jahren so und wurde immer problemlos anerkannt.

Gruss
CNX
 
M

matthi

Gast
Re: Musterschreiben zur Unterstützung bedürftiger Personen (

Ich war bis vor kurzem mit einer Filippina verheiratet und kenne die Einzelheiten für Thailand daher nicht. Auf Seiten des deutschen Finanzamtes sollte es aber eigentlich keine Unterschiede geben. Klar ist auch, wie bei so vielen Dingen, dass es hier einen Ermessensspielraum gibt. Das Finzanzamt hat in meinem Fall eine Bedürftigkeitsbescheinigung gewünscht. Die deutsche Botschaft in MAnila hat mir aber davon abgeraten, sich eine solche Bescheinigung von der Meimatbehörde der bedüftigen Person zu besorgen, da es durchaus üblich und möglich ist, dass hier dann andere an dem Geldsegen teilhaben wollen. Seitdem habe ich dem Finanzamt eine Bestätigung (deutsch/englisch) meiner Schwiegermutter vorgelegt, in der sie den Erhalt der Jahressume betätigte. Überweisungbelege hatte ich nicht, da das Geld entweder durch mich oder Freunde/Bekantte persönlich übergeben wurde. Dies allein hat meinem zuständigen Finanzamt bisher ausgereicht. Auch Krankenhauskosten in Höhe von 7000,-DM (Rechnungen der Ärtze/des Krankenhauses) wurden problems anerkannt. Da ich nun Ende 2001 von Hannover nach NRW umgezogen bin, muss ich nun abwarten wie nun das jetzt zuständige Finanzamt entscheidet. Ich habe bisher die Erklärungen für 2001 und 2002 noch nicht gemacht. Interessant wird es auch, da meine Schwiegermutter(Besser nun Ex-Schwiegermutter) sich von April 2001 bis Juli 2002 bei mir aufgehalten hat. Meines wissens können Unterhaltsaufwendungen (Krankenkasse usw) auch hierfür geltend gemacht werden. Aber sicherheitshalber werde ich wohl diesmal einen Steuerberater zu Hilfe nehmen, da ich auch noch andere Sachen, wie den Umzug 2001, absetzen will.
 
C

CNX

Gast
Re: Musterschreiben zur Unterstützung bedürftiger Personen (

matthi schrieb:
Seitdem habe ich dem Finanzamt eine Bestätigung (deutsch/englisch) meiner Schwiegermutter vorgelegt, in der sie den Erhalt der Jahressume betätigte. Überweisungbelege hatte ich nicht, da das Geld entweder durch mich oder Freunde/Bekantte persönlich übergeben wurde. Dies allein hat meinem zuständigen Finanzamt bisher ausgereicht. Auch Krankenhauskosten in Höhe von 7000,-DM (Rechnungen der Ärtze/des Krankenhauses) wurden problems anerkannt. Da ich nun Ende 2001 von Hannover nach NRW umgezogen bin, muss ich nun abwarten wie nun das jetzt zuständige Finanzamt entscheidet. Ich habe bisher die Erklärungen für 2001 und 2002 noch nicht gemacht. Interessant wird es auch, da meine Schwiegermutter(Besser nun Ex-Schwiegermutter) sich von April 2001 bis Juli 2002 bei mir aufgehalten hat. Meines wissens können Unterhaltsaufwendungen (Krankenkasse usw) auch hierfür geltend gemacht werden. Aber sicherheitshalber werde ich wohl diesmal einen Steuerberater zu Hilfe nehmen, da ich auch noch andere Sachen, wie den Umzug 2001, absetzen will.
Hallo Matthi,

soweit so gut. Kann so bis 2000 gewesen sei. Mach mal 2001/02. Die Bestimmungen bei den Finanzämtern haben sich radikal geändert.
Ohne Bedürftigkeitsbescheinigung mit Übersetzung läuft nichts mehr. Habe den Zirkus schon hinter mir.
Einfach mal so einen Zettel vorlegen, läuft nicht mehr (unser Staat braucht ja Geld).
Mit den Krankheitskosten ist auch o.K. Die werden normalerweise auch anerkannt - allerdings nicht als Unterhaltsaufwendungen und dann nur anteilig.

Nimm in jedem Fall einen Steuerberater ! Kostet ca. € 70 und Du hast keinen Ärger mit dem FA. Wenn er ok sagt, gibts auch keine Probleme beim FA.

Gruss
CNX
 
O

onnut

Gast
Re: Musterschreiben zur Unterstützung bedürftiger Personen (

wadee cnx,
sorry,bin manchmal etwas umständlich!
das amphere in thailand wollte die zahlungseingänge sehen.
onnut :nixweiss:
 
C

CNX

Gast
Re: Musterschreiben zur Unterstützung bedürftiger Personen (

Hallo onnut,

das wundert mich jetzt aber doch sehr !

Habe so etwas noch nie gehört oder erlebt.
Kann es sein, das in eurer Erklärung eventl. ein Betrag genannt wurde ?

Die Erklärung ist allgemein gehalten und sagt nur aus, dass die Personen kein Einkommen haben und auf Unterstützung angewiesen sind (bei uns steht sogar noch "von der Tochter und dem Ehemann aus D).

Beim ersten Mal haben wir hierzu als Zeugen für die Bedürftigkeit vor dem Amt den "Ortvorsteher" benötigt. Heute geht alles ohne Probleme. Jedes Jahr der gleiche Schrieb.

Gruss
CNX
 
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