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Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschließen

Diskutiere Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschließen im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo zusammen, Die Cousine von meiner Frau möchte ihre Tochter für 3 Monate hier her nach Deutschland einladen.Sie(Cousine)ist auch mit einem...
W

Willi

Gast
Hallo zusammen,
Die Cousine von meiner Frau möchte ihre Tochter für 3 Monate hier her nach Deutschland einladen.Sie(Cousine)ist auch mit einem deutschen Mann verheiratet,aber der Mann kann sie nicht einladen,weil er zu wenig Rente bekommt(laut Rentennachweis).Aber das Geld hat er sich zusammengespart.Nun haben wir das so gemacht,das ich die Verpflichtungserklärung abgegeben habe und offiziel als Einladender bin.
Jetzt ist nur noch eine Krankenversicherung abzuschließen z.B.beim ADAC.Diese möchte gern der Mann abschließen.
Meine Frage ist nun kann ER dies oder muß ich diese KV abschließen,wegen der Unterschriften?Denn die Tochter muß ja beides (Verpflichtungserklärung plus Krankenvers.)bei der Botschaft vorlegen und wenn die dort sehen zwei unterschiedliche Unterschriften,denke ich,könnte es doch sein,das sie das Visum verweigern!
Wer von Euch hat sowas auch schon mal gemacht?
Vielen Dank für Eure Antworten und einen schönen Sonntag noch.
Willi
 
W

weedy

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Muss da nicht einfach nur die Versicherungspolice vorgezeigt werden bei der Botschaft? Darauf kann man m.E. doch gar nicht erkennen, wer diese Versicherung abgeschlossen oder bezahlt hat. Da müsste doch einfach nur angegeben sein, das Person XY über diesen oder jenen Versicherungsschutz verfügt. Gruss
 
U

Uwe

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Die KV kann sogar der Nikolaus abschliessen. Wenn nur ihr Name darauf steht, ist alles in Butter.

Uebrigens koennen sich sogar zwei Personen gesamtschuldnerisch als Verpflichtete zur Verfuegung stellen.
 
T

toeff

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

frage ist der Mann mit der Cousine verheiratet??
Wenn ja kann sie sowieso nach Deutschland kommen. Aber vorher muss er einen Antarg auf Familien Zusammenführung stellen.
Sie kann aber auch eine Versicherung in Thailand abschließen. Hauptsache Versicherung.

Gruß Töff
 
W

Willi

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Hey,
Ja der Mann ist mit der Cousinne verheiratet.Sie wollen die Tochter nur für 3 Monate zu Besuch einladen.Das hat mit einer Familienzusammenführung doch nichts zu tun.
Für mich ist es nur wichtig ob auf dem Vericherungsschein den wir nach Thailand schicken meine Daten auch drauf stehen.So wie ich Eure Antworten verstanden habe spielt es keine Rolle,wer die Versicherung abschließen tut.
 
E

expatpeter

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Ganz eindeutig und ohne Frage: die Cousine, die in Deutschland mit einem Deutschen vereheiratet ist, hat ein Anrecht auf ein Visum. Dieses Schengen Visum, das soll es ja wohl sein, ist kostenlos, und eine Verpflichtungerklärung sowie eine Versicherung ist nicht erforderlich. So habe ich es dieses Jahr mit meiner Frau erlebt. Zwar haben die Thaimädchen bei der Botschaft nach allem gefragt, als ich ihnen aber die Wahrheit erklärte, verschwanden sie im Hinterzimmer und mussten mir zu ihrem Ärger Recht geben.
 
S

Samuifreund

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

@expatpeter

Die Cousine die mit einem deutschen verheiratet ist, ist bereits in Deutschland - wenn ich das richtig verstanden habe ;-D - und soll hier nicht eingeladen werden.

Es geht wohl um die Tochter der Cousine die nicht verheiratet ist und für 3 Monate zu Besuch kommen soll. :wink:

Ganz schön kompliziert und doch so einfach :rolleyes:
 
E

expatpeter

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Aaaaach soooo. Na daaann. :undweg:
 
W

Willi

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Genauso ist es Samuifreund.Habe mich wahrscheinlich ein bißchen undeutlich ausgedrückt.Aber Du hast es verstanden und auch andere denke ich.
 
S

Samuifreund

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Dann wünsch' ich mal gutes Gelingen. :super:
Deine Frage wurde ja vorher schon beantwortet... :undweg:
 
U

Uwe

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Man, wird hier ein Muell gelabert. Hauptsache mal 'nen Furz gelassen. Das hasse ich hier so!
 
E

expatpeter

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Wow, wer war das denn?
 
S

Samuifreund

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

@Uwe

Musst es ja nicht lesen. Du weisst doch "up to you !!!"
;-D :undweg:
 
E

expatpeter

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Samuifreund" schrieb:
@Uwe

Musst es ja nicht lesen. Du weisst doch "up to you !!!"
;-D :undweg:
Samuifreund,
Das scheint ein Beispiel zu sein für Einen, der Gelegenheiten sucht, sich zu entrüsten. Er will es ja lesen. Sonst kann er sich ja nicht entrüsten.(hypothetisch)
 
C

Chak2

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Uwe" schrieb:
Die KV kann sogar der Nikolaus abschliessen. Wenn nur ihr Name darauf steht, ist alles in Butter.

Uebrigens koennen sich sogar zwei Personen gesamtschuldnerisch als Verpflichtete zur Verfuegung stellen.
Ich habe da eine schlechte Nachricht für dich, Uwe: Der Nikolaus kann die Versicherung nicht abschließen, weil es ihn nicht gibt.

Aber die Information über die gesamtschuldnerische Verpflichtungserklärung zweier Personen ist eine interessante Information.
 
K

Kali

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Chak2" schrieb:
... weil es ihn nicht gibt.
Bloß. weil Du ihn bis heute noch nicht gesehen hast :nixweiss:
Chak2 schrieb:
Aber die Information über die gesamtschuldnerische Verpflichtungserklärung zweier Personen ist eine interessante Information.
Ja, insbesondere dann, wenn dann nachher von einem der Schuldner nichts zu holen ist ;-D
 
Mang-gon-Jai R.I.P.

Mang-gon-Jai R.I.P.

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Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Man, wird hier ein Muell gelabert. Hauptsache mal ´nen Furz gelassen. Das hasse ich hier so!
Ja! Da lobe ich mir doch solche inhaltsreichen Beiträge wie den hier zitierten.
 
C

Chak2

Gast
Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Mang-gon-Jai" schrieb:
Uwe schrieb:
Man, wird hier ein Muell gelabert. Hauptsache mal ´nen Furz gelassen. Das hasse ich hier so!
Ja! Da lobe ich mir doch solche inhaltsreichen Beiträge wie den hier zitierten.
MGJ, du bist ja heute richtig gut drauf. :super: ;-D
 
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Peanut

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Re: Muß eine Krankenversicherung immer der Gastgeber abschli

Aber das Geld hat er sich zusammengespart.Nun haben wir das so gemacht,das ich die Verpflichtungserklärung abgegeben habe und offiziel als Einladender bin.
Geht das denn eigentlich auch, dass der Dritte Verpflichtungserklaerung abgibt, aber der offiziell Einladende eben, in diesem Falle der geringverdienende Rentner ist?
Nur mal so um moeglichst an der Wahrheit zu bleiben.
 
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