Möglichkeiten für eine Thai, nach D zu kommen

Diskutiere Möglichkeiten für eine Thai, nach D zu kommen im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; In einem solchen Fall ist es wohl sicher eher ein 'formaler' Umzug. Aber Achtung: ich kann mich an den Begriff "Lebensmittelpunktes" erinnern.
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In einem solchen Fall ist es wohl sicher eher ein 'formaler' Umzug.
Aber Achtung: ich kann mich an den Begriff "Lebensmittelpunktes" erinnern.
 
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Ich würde sie nochmals einladen und ihr einschärfen, dass sie alle für eine Heirat notwendigen Papiere mitbringen soll. Dann würde ich mal einen Ausflug nach Dänemark machen.
Dann wären sie verheiratet.
Aber dann? Müsste sie mE dennoch wieder nach Hause und ein neues Visum beantragen.

Damit wäre die Hochzeit in TH wohl einfacher zu bewerkstelligen und zumindestens für die thailändischen Behörden wären weniger Übersetzungen angezeigt ;-)
 
uwalburg

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Dann wären sie verheiratet.
Aber dann? Müsste sie mE dennoch wieder nach Hause und ein neues Visum beantragen.

Damit wäre die Hochzeit in TH wohl einfacher zu bewerkstelligen und zumindestens für die thailändischen Behörden wären weniger Übersetzungen angezeigt ;-)
Unsinn, sie ist da und bleibt da. Eine Ausreise kann nicht erzwungen werden, sie ist jetzt nämlich verheiratet. Die Ausländerbehörde muß das wohl oder übel hinnehmen. Sie können natürlich Integrationskurse beauflagen. Aber dort ist nur die Anwesendheit nachzuweisen.
 
j-m.s

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Ich würde sie nochmals einladen und ihr einschärfen, dass sie alle für eine Heirat notwendigen Papiere mitbringen soll. Dann würde ich mal einen Ausflug nach Dänemark machen.
Nützt ja nix. Dann sind wir verheiratet, aber hier bleiben darf sie trotzdem nicht.
 
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Unsinn, sie ist da und bleibt da. Eine Ausreise kann nicht erzwungen werden, sie ist jetzt nämlich verheiratet. Die Ausländerbehörde muß das wohl oder übel hinnehmen. Sie können natürlich Integrationskurse beauflagen. Aber dort ist nur die Anwesendheit nachzuweisen.
Okay, dann hätte sich das geändert.
Ich hatte noch in Erinnerung, dass der Ausstellungszweck des Visums nicht für einen Verbleib - auch als dann Verheiratete - reicht. Schön, wenn dieser Weg tatsächlich wieder offen ist.
 
uwalburg

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Nützt ja nix. Dann sind wir verheiratet, aber hier bleiben darf sie trotzdem nicht.
Welche Behörde hätte denn die Kompetenz mir meine Ehefrau auszuweisen?
 
j-m.s

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Unsinn, sie ist da und bleibt da. Eine Ausreise kann nicht erzwungen werden, sie ist jetzt nämlich verheiratet. Die Ausländerbehörde muß das wohl oder übel hinnehmen.
Naja, sie wäre vielleicht hier und wird nicht abgeschoben, hätte im Pass aber keine AE. Das würde wohl regelmässig Ärger machen.
 
uwalburg

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Naja, sie wäre vielleicht hier und wird nicht abgeschoben, hätte im Pass aber keine AE. Das würde wohl regelmässig Ärger machen.
Die Ausländerbehörde muß der Ehefrau eine AE geben. Probleme würde es geben, wenn eine unbefristete Niederlassungerlaubnis gewünscht werden würde. Dann könnte sie den Nachweis von Sprachkenntnissen verlangen.
 
benni

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uwalburg, mit anderen Worten: du hast defacto Null Ahnung und postest halt irgendwas.
 
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uwalburg, mit anderen Worten: du hast defacto Null Ahnung und postest halt irgendwas.
wenn du mehr Ahnung hast, warum gibst du sie nicht preis?
 
j-m.s

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Macht es dann einen Unterschied, ob man in Dänemark oder D heiratet, abgesehen davon dass man in Dänemark weniger Papierkram hat? Achso für das Heiratsvisum braucht sie schon A1....
 
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Chak

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uwalburg, mit anderen Worten: du hast defacto Null Ahnung und postest halt irgendwas.
Nein, das ist schon richtig so und das haben auch schon Nittayaner so durchgezogen.

Den Behörden gefällt das zwar nicht, aber eine Ehefrau können sie nicht einfach zurückschicken.
 
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Django

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Nützt ja nix. Dann sind wir verheiratet, aber hier bleiben darf sie trotzdem nicht.
Wo steht das denn?

Reihenfolge: Erst informieren, dann handeln! Erspart das Jammern!
 
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Macht es dann einen Unterschied, ob man in Dänemark oder D heiratet, abgesehen davon dass man in Dänemark weniger Papierkram hat?
Nein es macht keinen Unterschied. Das deutsche Standesamt fragt nicht nach der Aufenthaltgenehmigung oder dem Visum. Es ist aber ein organisatorisches Problem.
 
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JT29

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Das ist doch mittlerweile ein uralter Hut, dass die DK Variante erloschen ist.
Selbstverständlich kann man heiraten wo man will, auch in Afrika oder sonst wo. Dann ist man zwar verheiratet, aber Aufenthaltsrecht mit Schengenvisum gibt es trotzdem nicht. Dazu gibt es auch einige Urteile.

Oder habt ihr hier in jüngster Zeit gelesen, dass DK Variante wieder geht - ich nicht.

Kein visumfreier Ehegattennachzug bei Heirat im Ausland mit Besuchsvisum - RA Genge - RA Genge


"Lebensmittelpunkt" wurde genannt, genau das ist das Zauberwort. Die belgischen Behörden prüfen tatsächlich, ob jemand auch unter der angegebenen Adresse wohnt und befragt Nachbarn. Bei Frankreich weiss ich es nicht mehr, musste allerdings damals in Strasbourg allerlei Behördenkram erledigen vom Auto ummelden bis hin zu einer franz. Bank-Karte - hab da auch eine Zeit lang gewohnt. Eines sollte natürlich klar sein, dass die Dame ja in den Ländern auch einen Sprachkurs machen muss und schon wird es dann interessant.

Eine Version klappt todsicher - sorgt für Nachwuchs, dann geht es ohne A1 - ganz offiziell.
 
j-m.s

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AufenthV §39 Nr 3 sagt: Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn er [...] ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind
Das Problem der Belarussin war, dass sie schon bei der Einreise wusste, dass sie bleiben wird und daher das Schengen-Visum nicht gültig war. Man msus daher dafür sorgen, dass die Frau nichts davon weiss. Ausserdem ist es wohl geschickter, in Dänemark zu heiraten und wieder nach Thailand zurückzukehren, ohne den Behörden von der Hochzeit zu erzählen. Erst beim nächsten Besucht bleibt sie dann.
 
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sombath

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Tut mir leid ist falsch .
Haben die Zwei in DK rechtmäßig geheiratet , reisen sie in D. ohne Kontrolle ein
und die Frau darf nicht mehr ausgewiesen werden .
Ausnahmen : Schwere Vorstrafen oder ähnliches .

Sombath



Das Problem der Belarussin war, dass sie schon bei der Einreise wusste, dass sie bleiben wird und daher das Schengen-Visum nicht gültig war. Man msus daher dafür sorgen, dass die Frau nichts davon weiss. Ausserdem ist es wohl geschickter, in Dänemark zu heiraten und wieder nach Thailand zurückzukehren, ohne den Behörden von der Hochzeit zu erzählen. Erst beim nächsten Besucht bleibt sie dann.
 
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JT29

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@sombath

Du glaubst also dem Text. Ich nicht, würde mir da schon meine Gedanken machen, wenn dort noch von "Aufenthaltbewilligung" und AuslG geschrieben wird :lachen:
 
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sombath

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Eine Bekannte meiner Frau hat das im Okt. 14 so durchgezogen .
Es ist ein Grundrecht , die Ehefrau eines Deutschen darf nicht ausgewiesen werden .

Sombath



@sombath

Du glaubst also dem Text. Ich nicht, würde mir da schon meine Gedanken machen, wenn dort noch von "Aufenthaltbewilligung" und AuslG geschrieben wird :lachen:
 
Thema:

Möglichkeiten für eine Thai, nach D zu kommen

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