strike
Moderator
In einem solchen Fall ist es wohl sicher eher ein 'formaler' Umzug.
Aber Achtung: ich kann mich an den Begriff "Lebensmittelpunktes" erinnern.
Aber Achtung: ich kann mich an den Begriff "Lebensmittelpunktes" erinnern.
Dann wären sie verheiratet.Ich würde sie nochmals einladen und ihr einschärfen, dass sie alle für eine Heirat notwendigen Papiere mitbringen soll. Dann würde ich mal einen Ausflug nach Dänemark machen.

Unsinn, sie ist da und bleibt da. Eine Ausreise kann nicht erzwungen werden, sie ist jetzt nämlich verheiratet. Die Ausländerbehörde muß das wohl oder übel hinnehmen. Sie können natürlich Integrationskurse beauflagen. Aber dort ist nur die Anwesendheit nachzuweisen.Dann wären sie verheiratet.
Aber dann? Müsste sie mE dennoch wieder nach Hause und ein neues Visum beantragen.
Damit wäre die Hochzeit in TH wohl einfacher zu bewerkstelligen und zumindestens für die thailändischen Behörden wären weniger Übersetzungen angezeigt![]()
Nützt ja nix. Dann sind wir verheiratet, aber hier bleiben darf sie trotzdem nicht.Ich würde sie nochmals einladen und ihr einschärfen, dass sie alle für eine Heirat notwendigen Papiere mitbringen soll. Dann würde ich mal einen Ausflug nach Dänemark machen.
Okay, dann hätte sich das geändert.Unsinn, sie ist da und bleibt da. Eine Ausreise kann nicht erzwungen werden, sie ist jetzt nämlich verheiratet. Die Ausländerbehörde muß das wohl oder übel hinnehmen. Sie können natürlich Integrationskurse beauflagen. Aber dort ist nur die Anwesendheit nachzuweisen.
Welche Behörde hätte denn die Kompetenz mir meine Ehefrau auszuweisen?Nützt ja nix. Dann sind wir verheiratet, aber hier bleiben darf sie trotzdem nicht.
Naja, sie wäre vielleicht hier und wird nicht abgeschoben, hätte im Pass aber keine AE. Das würde wohl regelmässig Ärger machen.Unsinn, sie ist da und bleibt da. Eine Ausreise kann nicht erzwungen werden, sie ist jetzt nämlich verheiratet. Die Ausländerbehörde muß das wohl oder übel hinnehmen.
Die Ausländerbehörde muß der Ehefrau eine AE geben. Probleme würde es geben, wenn eine unbefristete Niederlassungerlaubnis gewünscht werden würde. Dann könnte sie den Nachweis von Sprachkenntnissen verlangen.Naja, sie wäre vielleicht hier und wird nicht abgeschoben, hätte im Pass aber keine AE. Das würde wohl regelmässig Ärger machen.
wenn du mehr Ahnung hast, warum gibst du sie nicht preis?uwalburg, mit anderen Worten: du hast defacto Null Ahnung und postest halt irgendwas.
Nein, das ist schon richtig so und das haben auch schon Nittayaner so durchgezogen.uwalburg, mit anderen Worten: du hast defacto Null Ahnung und postest halt irgendwas.
Wo steht das denn?Nützt ja nix. Dann sind wir verheiratet, aber hier bleiben darf sie trotzdem nicht.
Nein es macht keinen Unterschied. Das deutsche Standesamt fragt nicht nach der Aufenthaltgenehmigung oder dem Visum. Es ist aber ein organisatorisches Problem.Macht es dann einen Unterschied, ob man in Dänemark oder D heiratet, abgesehen davon dass man in Dänemark weniger Papierkram hat?
Das Problem der Belarussin war, dass sie schon bei der Einreise wusste, dass sie bleiben wird und daher das Schengen-Visum nicht gültig war. Man msus daher dafür sorgen, dass die Frau nichts davon weiss. Ausserdem ist es wohl geschickter, in Dänemark zu heiraten und wieder nach Thailand zurückzukehren, ohne den Behörden von der Hochzeit zu erzählen. Erst beim nächsten Besucht bleibt sie dann.AufenthV §39 Nr 3 sagt: Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn er [...] ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind
uwalburg, mit anderen Worten: du hast defacto Null Ahnung und postest halt irgendwas.
Das Problem der Belarussin war, dass sie schon bei der Einreise wusste, dass sie bleiben wird und daher das Schengen-Visum nicht gültig war. Man msus daher dafür sorgen, dass die Frau nichts davon weiss. Ausserdem ist es wohl geschickter, in Dänemark zu heiraten und wieder nach Thailand zurückzukehren, ohne den Behörden von der Hochzeit zu erzählen. Erst beim nächsten Besucht bleibt sie dann.

@sombath
Du glaubst also dem Text. Ich nicht, würde mir da schon meine Gedanken machen, wenn dort noch von "Aufenthaltbewilligung" und AuslG geschrieben wird![]()