Kali" schrieb:
(...)
Warum nicht ? Nach meiner bescheidenen Meinung bezieht sich ein Multiple-Visum auf eine wiederholte Einreise in den Gültigkeitsbereich des Visums, also die Schengener Staaten.
Dadurch, dass die Schweiz ein Ausnahme für Inhaber eines Schengen-Visums macht, reist sie ja nicht unbedingt aus dem Gültigkeitsbereich aus.
(...)
Anwort vom Zollamt (sinngemäß):
Die Schweiz ist kein Schengenstaat. Sie erlaubt lediglich die vereinfachte Einreise für Inhaber eines Schengen Visums. M.E.
reist sie bei der Einreise in die Schweiz
offiziel aus Schengenland aus. Somit wird Ihr Visum ungültig, da es kein Multiple-Entry Visum ist. (Logisch, denn "understay" ist ja kein Problem.)
Die erneute Einreise nach D wird in diesem Fall somit ein Problem werden.
Die Schweizer erlauben die vereinfachte Einreise nur weit die Visa und Einreisekriterien von Schengen sich nahezu mit denen der Schweiz decken.
Ergo: Die Ein-/Ausreise ist für die Schweizer kein Problem, nur am Deutschen Zoll könnte das dann "HALT" heissen, da keine erneute Einreise mit diesem Visum möglich ist.
Das ist das was ich grad erfahren habe. (Macht für mich logisch gesehen auch Sinn so) Wenn ich weitere Info´s habe dann melde ich mich wieder.
Danke an alle die geantwortet haben.
Grüße
-Stefan