@ Aalreuse,
dein Nick, ist interessant. Sugeriert einen Fischer, evtl. mit Thaifrau, plus Reuse.
Bist kein Dummschwätzer.Politisch bist du interessiert, weisst deine Meinung kulant zu vertreten. Super.
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Zum Threadthema:
LekOlli ( Postings gesammt 45 )
# 1 :
" Hallo zusammen

!
Habe gerade in einem anderen Thema gelesen, dass wohl auch einige Leute mit Hartz 4 in LOS leben.
Da kann man doch glatt mal ein neues Thema draus machen.
Mich würde mal interessieren, ob es diesbezüglich Erfahrungsberichte gibt oder ob nur mal wieder die "Gerüchteküche" brodelt.
In diesem Zusammenhang natürlich wie die Betroffenen dies "managen",d.h. wie verhalten sich die Betroffenen, wenn ein Brief vom Amt (für ein persönliches Gespräch, etc.)kommt, usw, usw......
Bin ja mal gespannt, was hier so raus kommt

!
Grüssle LekOlli

______Zitatende______
--> Wohl auch mit H4 in TH. leben.. hast du gelesen.
Dann hättest Du ja schon mal dort nachfragen können, wie das funzen soll.
...fällt mir spontan ein.
Gib doch mal einen Link..auf den Thread, wo du das gelesen hattest.
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Was mir bekannt ist..
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596984207ee602.php
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e1988e0ccbe0e.php
Stellt sich mir die Frage..
Wie alt sind denn die Menschen, die dort in TH. H4 beziehen?
Konkrete Altersangabe vermiss ich z.B. hier, in der Discussion.
Ein ALG2 Empfänger, wird i.d.R. in einem Zeitraum von 3 bis 6 Monaten pers. zum Jobcenter gebeten.
ALG2 kommt nach ---> AlG1. ALG--> Arbeitslosengeld.
Hier gehts doch um ALG2 Empfänger ?? !!
Das Zeitfenster ergibt sich aus der Belastung des Jobcenters ! Heisst: wieviele ALG2 Empfänger--> kommen auf die zuständigen Sachbearbeiter dort vorort.
Das Jobcenter wird eine sogenante schriftliche " Eingliederungsvereinbarung " mit dem ALG2 Empfänger schliessen wollen..( nach dem Sozialgezetzbuch nr.§ X )
Darin sind Pflichten des ALG Empfängers und seine Rechte festgelegt/ definiert.
Pflichten..u.a. z.B. --> in der Eingliederungsvereinbarung eine festgelegte Anzahl an schriftlichen und mündlichen Bewerbungen, die beim nächsten Termin beim Sachbearbeiter vorzulegen sind.
-->Eingliederungvereinbarungen..soweit mir bekannt, werden über einen Zeitraum von 6 Monaten geschlossen.
Heisst nach < 6 Monaten, gibt es eine Aufforderung seitens Jobcenters, zwecks einer erneuten Eingliederungvereinbarung,
beim pers. Sachbearbeiter.
Vorstehendes gilt für ALG 2 , H4 Bezieher,die mindestens 3 Std pro Tag arbeitsmässig vermittelbar sind, imstande sind, > 3 Std / pro Tag zu arbeiten.
Zwischen Unterschreibetermin --> bis zum Nächsten..können X
Arbeitsangebote seitens Jobcenter, den ALG 2 Empfänger erreichen.
Der Alg 2 Bezieher, hat nach Erhalt eines Arbeitsangebots, eine Frist von X Tagen, sich mit dem Arbeitgeber zu verständigen..eine Frist von X Tagen..das schriftliche Angebot des Jobcenters, schriftlich an das Jobcenter, unter Angaben von Gründen, warum das z.B. mit dem Job NICHT geklappt hat, zurückzusenden. Gleiches gilt bei positivem
Bescheid, seitens Arbeitgebers, das dem Jobcenter mitzuteilen.