@ Allhash,
Zitat aus Posting Nr. 67:
" @Nokgeo,
Zitat Nokgeo :
Und les es dir selbst nochmal vor.. wenn DU FÄLLST."
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" Ja, ich weiß und ich habe dieses Posting ausnahmsweise auf die HD gesichert. Nein, ich habe es nicht vergessen und oft darüber nachgedacht!
Ich schwanke zwar im Moment, aber gefallen bin ich nocht nicht, falls es Dich irgendwie beruhigt.
Wenn Deine Ex noch in D gemeldet ist, kannst Du beim Meldeamt ihre Adresse erfragen, musst einen Grund angeben weshalb (hast Du ja). Ich hatte jedenfalls bei meiner ersten Ex damit Erfolg. Damals war das allerdings die Meldestelle bei der Polizei, jetzt machen das ja wohl die Rathäuser. "
Zitatende.
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Es geht nicht um " Beruhigung" , sondern um " Vorahnung".
.." Du Fällst ", kann alles mögliche bedeuten. Z. B. wenn man dir in TH. in den A.rs.ch tritt, und schlimmstensfalls noch böse Fallstricke legt.
Zusammenhang meinerseits , u.a. wegen dem Hilfssheriffjob..hier. Deinen Tagesablauf hattest du ja hier im Forum ausführlich beschrieben.
Wer im Glashaus sitzt...sollte nicht mit Steinen werfen. Musst du nicht unbedingt verstehen, wie ich das meine, ist auch ewas komplizierter wie meine paar Zeilen.
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Ja...mit meiner Ex..Sooo einfach geht das eben nicht. ( Bundeslandwechsel mit nochmaligem Umzug). Da kommt dann keine Rückmeldung mehr, an die Erstwohnsitzadresse-Meldebehörde.
Wenn ich in ihrem Bundesland bin, hole ich mir die Info. Nur eine Frage vom Zeitmanagement, dass dort die Behörde nicht geschlossen ist. gruss.