L
Leipziger
Gast
Hallo Singha
Habe ich daß richtig verstanden ?
(die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung habe ich heute nach Thailand geschickt )
Wenn meine Freudin sie erhält fährt Sie damit nach Bangkok und läßt sie beglaubigen.
Parallel dazu beantragt Sie gleichzeitig ein Einreise-Visum auf der Botschaft zur Eheschließung damit daß schon mal in Arbeit ist ?
Ist daß so korrekt ???
Übrigens,für die schon erbrachten Unterlagen gibt es kein "Verfallsdatum" wenn sie einmal eingereicht wurden,so wurde es mir heute vom Oberlandesgericht mitgeteilt.
Wenigstes ein kleiner Lichtblick.
Ich will es mir garnnicht vorstellen,da hast du endlich den Bürokraten-Sumpf durchwadet und die letzte geforderte Untelage (habe mal nachgezählt 12 Stück) erbracht und in der Zeit sind die ersten schon wieder verfallen.
Ich glaube dann wär ich abgedreht !
Zumal die Anmeldung erst richtig vollständig ist, wenn das OLG auch noch sein OK gegeben hat, und dass kann bis 10 Wochen dauern, ja nach Breite der Är.....e.
Viel Erfolg
Habe ich daß richtig verstanden ?
(die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung habe ich heute nach Thailand geschickt )
Wenn meine Freudin sie erhält fährt Sie damit nach Bangkok und läßt sie beglaubigen.
Parallel dazu beantragt Sie gleichzeitig ein Einreise-Visum auf der Botschaft zur Eheschließung damit daß schon mal in Arbeit ist ?
Ist daß so korrekt ???
Übrigens,für die schon erbrachten Unterlagen gibt es kein "Verfallsdatum" wenn sie einmal eingereicht wurden,so wurde es mir heute vom Oberlandesgericht mitgeteilt.
Wenigstes ein kleiner Lichtblick.
Ich will es mir garnnicht vorstellen,da hast du endlich den Bürokraten-Sumpf durchwadet und die letzte geforderte Untelage (habe mal nachgezählt 12 Stück) erbracht und in der Zeit sind die ersten schon wieder verfallen.
Ich glaube dann wär ich abgedreht !