Die Deckungssummen der Versicherungen (sind bei seriösen Vermietern immer die 1st-class...) sind für Thai-Verhältnisse vollkommen ausreichend.
Bei Strand-Vermietern in Pattaya und Patong ist das sicher ein anderes Thema....
Meines Erachtens ist es sinnvoll, mal die verschiedenen internationalen Anbieter hinsichtlich ihrer Haftpflicht-Deckungssummen für Thailand zu vergleichen; schon um zu wissen, was diese als angemessen ansehen und somit auch bei lokalen Anbietern darauf achten zu können, was bei denen im Mietvertrag drinsteckt. Zweifellos geht es hier um PKW und nicht um Roller und da mag es betr. Haftpflicht große Unterschiede geben. Für Roller habe ich in verschiedenen Foren gelesen, daß da sehr viel getrickst wird, um die Versicherungsprämien sehr niedrig zu halten (z.B. Eigentümer nicht der Vermieter, sondern ein Familienmitglied, wodurch auch nur eine Mindestversicherungssumme von 6.000 THB für Privatpersonen benötigt würde; ob das stimmt, mag dahingestellt sein) und bei PKW kann ja auch alles ganz anders sein.
Ich hatte mir vor meinem zweimonatigen 2009er Urlaub in Thailand beim ADAC eine Travellerversicherung von Arisa besorgt (mittlerweile auf der ADAC-HP nicht mehr aufgeführt). Diese ist auch unter "Mallorca-Police" bekannt. Bei dieser Versicherung muß man auf ihre räumliche Gültigkeit achten (Europa und Mittelmeer-Anrainer oder weltweit). Wer also hinsichtlich Deckungssummen jegliches Risiko ausschließen will ....... Kostet natürlich auch ein paar Euro.
Untitled Page Man kann natürlich auch mal bei seiner "eigenen" Versicherung nachfragen, ob ein ähnliches Angebot im Programm ist.
Übrigens, hatte 2009 einen kleinen Unfall eines Deutschen mit seinem Mietwagen gesehen. Dieser hatte beim Ausparken einen parkenden Roller touchiert. Er hatte auch eine Selbstbeteiligung von 5.000,- THB und den mickrigen Schaden (Blinker und Auspuffblende für gesamt unter 200,- THB) selber bezahlt. Allerdings konnte er Thai und dies war auch notwendig, denn die dreiste Eigentümerin wollte sich sogar ein neues Nummernschild bezahlen lassen, weil dieses ein wenig verbogen war. Bei einer VK ohne SB neigt man wohl eher dazu, dem Unfallgegner eine Rundherumsanierung des rollenden Schrotthaufens zu gewähren. Muß jeder selber wissen, was für ihn das Richtige ist: Diskussionen mit dem Unfallgegner oder seine Ruhe.