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Meine Frau möchte zu mir

Diskutiere Meine Frau möchte zu mir im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Leute, Ich wohne in Deutschland und habe am 4 April dieses Jahres meine Champen in Thailand geheiratet. Kennen gelernt habe ich Sie über...
J

Joosy

Gast
Hallo Leute,

Ich wohne in Deutschland und habe am 4 April dieses Jahres meine Champen in Thailand geheiratet.
Kennen gelernt habe ich Sie über eine Heiratsagentur, die auch alle nötigen Papiere für uns beantragt hatte.
Vor ca. 1 ½ Monaten habe ich vom zuständigen Landratsamt die nötigen Formulare ausgefüllt, und alles war auch von Deutscher Seite in Ordnung.
Jetzt warten wir immer noch auf die Zustimmung Thailands und bis jetzt hatte sich nichts mehr getan.
Die Ehevermittlung schrieb mir, wir sollen uns in Geduld üben und abwarten, es wäre nicht gut jetzt etwas zu unternehmen, aber wir warten jetzt schon so lange.

Wer hatt hierbei Erfahrung?
Wie lange kann das dauern?
Kann man was tun um die Sache zu beschleunigen?

Mit freundlichen Grüßen
Hermann
 
C

Chak2

Gast
Beim Landratsamt hast du die Papiere ausgefüllt? Habt ihr denn gar keinen Visumsantrag gestellt in Bangkok?
 
J

Joosy

Gast
Hallo,

ja doch, gerade auf diese Bearbeitung warten wir ja schon so lange, am 4 April haben wir geheiratet und das Visum wurde im Anschluss daran vn der Agentur in Bangkok beantragt.
Wie bereits erwähnt, wurde ich auch schon vom Landratsamt aufgefordert, die Formulare auszufüllen, über die Größe meiner Wohnung und ob ich Vermieter habe und so weiter.
Diese Formulare habe ich am nächsten Tag ausgefüllt dem Landratsamt wider zugestellt, so dass diese wider nach Bangkok gesendet werden können.
Aber jetzt tut sich seit fast zwei Monaten nichts mehr.

Gruß
Hermann
 
K

Kali

Gast
Joosy" schrieb:
...gerade auf diese Bearbeitung warten wir ja schon so lange, am 4 April haben wir geheiratet und das Visum wurde im Anschluss daran vn der Agentur in Bangkok beantragt.
Hallo Joosy, das scheint mir in der Tat ein wenig ungewöhnlich. Auf jeden Fall liegts an der Botschaft, die Vermittlung dürfte da nichts mehr mit zu tun haben.

Ich würde mal nachfragen, hier die wichtigsten Tel.Nr. der Botschaft, und per rk@german-embassy.or.th kann man auch anfragen, bei mir hatte das immer wunderbar geklappt.

Vergiss´ aber nicht, die genauen Daten Deiner Frau anzugeben.

Viel Glück...
 
M

MrPheng

Gast
Wenn die Unterlagen in Frankfurt gelandet sind bei dem Konsulat, da müsste es eigentlich schneller gehen, die sind unheimlich flink und finden auch geich alles! Nummer kann ich dir geben, jenachdem zu welcher Tageszeit du anrufen tust.



Viel Glück für das junge Paar!
 
W

waanjai

Gast
Der Hermann ist ein ganz gewiefter. Wo andere immer gleich mehrere Foren befragen, da tut das unser Hermann bei einem Forum gleichzeitig in zwei verschiedenen Unterforen. Freunde des Puzzle-Spiels, sozusagen. :-)
 
K

Kon Talüng

Gast
Joosy" schrieb:
...Ich wohne in Deutschland und habe am 4 April dieses Jahres meine Champen in Thailand geheiratet....vom zuständigen Landratsamt....Jetzt warten wir immer noch auf die Zustimmung Thailands... Mit freundlichen Grüßen Hermann
Weiß jemand,ob im bayrischen das Nittaya verstärkt in den Tageszeitungen vorgestellt wurde?

Einreiseprobleme mit Landsratamt, usw. kommen per Threadstart in letzter Zeit nur noch aus dem Bayrischen. :nixweiss:

Und Thailand soll zustimmen??? Ja wer, wo, was? Alle Thai? ;-D

Joosy gibt uns doch mal Infos, aber bitte nicht so etwas, ob Thailand zustimmen muß !

Was ist denn konkret die letzte bekannte Amtshandlung gewesen, da mußt Du den Werdegang doch mal verfolgen und Dich an die nächst ausstehende Stelle wenden.
Mit diesen Angaben, könnte wohl auch kein Botschaftsangehöriger Auskunft geben.

Infos!!!

Und nicht zuletzt: Herzlichen Glückwunsch! :loveyou:
 
J

Joosy

Gast
Danke auch allen,

Ihr habt mich ermutigt bei der Botschaft anzufragen.

Gruß
Hermann

tolles board hier.
 
PengoX

PengoX

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Unterschleißheim
Joosy" schrieb:
tolles board hier.
Du hattest einfach nur Glück, dass Du keine blöden Sprüche abbekommen hast. Normalerweise ist solch eine Frage dafür prädestiniert. ;-)

PengoX
 
W

weedy

Gast
Also bei mir lief das alles supereasy ab. Wir haben auch in Thailand geheiratet, danach bin ich erstmal alleine nach D. zurückgeflogen und habe mir beim AA eine Vorabzustimmung zum Visa zur Familienzusammenführung geholt. Diese Bestätigung und die bereits von mir ausgefüllten Visaanträge habe ich dann per Post zu meiner Frau geschickt. Das alles wurde von meiner Frau dann bei der Botschaft in Bangkok eingereicht und ein paar Tage später konnte sie das ersehnte Visa abholen. No Pompen!
 
L

lacher

Gast
PengoX" schrieb:
Joosy" schrieb:
tolles board hier.
Du hattest einfach nur Glück, dass Du keine blöden Sprüche abbekommen hast. Normalerweise ist solch eine Frage dafür prädestiniert. ;-)

PengoX
Da bleibt mir auch nur das ;-D ;-D ;-D von Rawai !

War halt der erste dumme Spruch ;-)

Ich wünche dir viel Glück bei der Botschaft und hoffe dass sie bald in Deutschland bei dir ist.

Servus
Lacher ;-D
 
W

waanjai

Gast
weedy" schrieb:
Also bei mir lief das alles supereasy ab. Wir haben auch in Thailand geheiratet, danach bin ich erstmal alleine nach D. zurückgeflogen und habe mir beim AA eine Vorabzustimmung zum Visa zur Familienzusammenführung geholt. Diese Bestätigung und die bereits von mir ausgefüllten Visaanträge habe ich dann per Post zu meiner Frau geschickt. Das alles wurde von meiner Frau dann bei der Botschaft in Bangkok eingereicht und ein paar Tage später konnte sie das ersehnte Visa abholen. No Pompen!
Klar, bei Vorabzustimmung des Ausänderamtes und wenn die beiden Urkunden über die Heirat (Heiratsurkunde und Heiratseintrag) bereits legalisiert und übersetzt vorliegen und auch die Namensänderung im Reisepaß schon durchgezogen wurde, dauert es ein paar Tage - wenn nicht weniger.
Aber was wissen wir in diesem vorliegenden Fall schon über die Dinge, die evtl. noch erst zu besorgen waren (z.B. Heiratseintrag oder Namensänderung im Reisepaß). Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist zu laufen, die üblicherweise für die Legalisierung von der Dt. Botschaft angegeben wird (6-8 Wochen in low season). Der Fragesteller berichtete über eine Antragstellung genau vor 6 Wochen.
 
Jinjok

Jinjok

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Hallo Joosy

Vielleicht sind es die Bezeichnungen der Vorgänge die hier etwas verwirren. Ich habe ich in Bangkok geheiratet und meine Frau hat sofort danach ein Visum auf Familienzusammenführung beantragt. Das hat in 2001 reichlich 6 Wochen gedauert bis alles durch war. Bei uns hätte es eine Woche schneller gehen können, wenn meinen Frau auf der Botschaft die Papiere bereits übersetzt eingereicht hätte. Die an die Ausländerbehörde gefaxte thailändische Heiratsurkunde hat hier natürlich niemanden etwas gesagt. ;-)

Ja, Joosy was passiert da mir dem Antrag und warum dauert das so lang? Thailand muß dem Visum natürlich überhaupt nicht zustimmen. Thailand wird gar nicht gefragt. Thailand ist nur in sofern beteiligt, indem die Eheurkunden und die Papiere Deiner Frau von den ausstellenden Behörden (Ampör Muangs) nochmal beglaubigt werden müssen. Diese Beglaubigungen machen in der Regel die meiste Zeit des Wartens aus.

Parallel dazu wird Deine Ausländerbehörde informiert, die von Dir einige Infos einteibt. Weiterhin werden in Deutschland die Strafregister von Polzei, BGS, BND, KGB und allen die sonst noch Daten über straf- oder auffällig gewordenen Einwandererkandidaten sammeln abgefragt. Wenn alle diese Infos bei der Botscaft in Bangkok eingetroffen sind und keine davon negativ ausfällt, dann bekommt man auch das Visum für Deutschland.

Damit muß Deine Frau in den nächtsen Tagen nach der Einreise auf die Ausländerbehörde um sich anzumelden und einen richtigen Aufenthaltstitel (-erlaubnis, -berechtigung) zu bekommen, der dann wieder für alle Schengenländer gilt. Das Familienzusammenführunsgvisum gilt nur für eine Einreise und nur für Deutschland. Eine Arbeitserlaubnis bekommt sie danach sofort von der Arbeistargentur (ex Arbeitsamt)

Also keine Panik, wenn so einen Beglaubigung aus einem entlegenen Isaankaff kommen muß, kann das schon mal länger als 6 Wochen dauern. Bei uns waren nur Bangkok und Korat beteiligt.
Viel Glück
Jinjok
 
W

weedy

Gast
@Jinjok
Zwei Dinge in Deinem Posting kann ich nicht ganz nachvollziehen. Du schreibst auch bezüglich der Strafregister:
"Wenn alle diese Infos bei der Botscaft in Bangkok eingetroffen sind und keine davon negativ ausfällt, dann bekommt man auch das Visum für Deutschland."

Aus meiner Sicht kann einem deutschen Ehemann schlecht verweigert werden, mit seiner rechtmässigen Ehefrau in D. zusammenzuleben, auch wenn sie vorbestraft sein sollte. Falls sie natürlich noch eine Haftstrafe in Thailand zu verbüssen hatte, wäre das natürlich anders. Ich dachte bis jetzt immer, der Ehemann hätte ein Recht darauf mit seiner Frau zusammenzuleben, kann mich da aber natürlich auch irren.
Weiter schreibst Du:

"Eine Arbeitserlaubnis bekommt sie danach sofort von der Arbeistargentur (ex Arbeitsamt)"

Also bei uns war es folgendermassen. Ein paar Tage, nachdem sie in D. angekommen war, sind wir zusammen zum Ausländeramt bei uns gegangen und haben die Aufenthaltserlaubnis beantragt. Fotos hatten wir bereits gemacht und ins Amt mitgebracht. Die Aufenthaltserlaubnis wurde sofort ausgestellt und auf der steht ja vorn auf der ersten Seite, ich zitiere:
"Gemäss der genannten Verordnung hat die Inhaberin/der Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnis unter den selben Bedingungen wie die deutschen Arbeitnehmer das Recht auf Zugang zu Beschäftigungen im Lohn und Gehaltsverhältnis und auf deren Ausübung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland." Zitat Ende

Wir mussten also nichts weiter unternehmen und nicht zur Arbeitsagentur zwecks Arbeitserlaubnis.
 
C

Chak2

Gast
weedy" schrieb:
Weiter schreibst Du:

"Eine Arbeitserlaubnis bekommt sie danach sofort von der Arbeistargentur (ex Arbeitsamt)"

Also bei uns war es folgendermassen. Ein paar Tage, nachdem sie in D. angekommen war, sind wir zusammen zum Ausländeramt bei uns gegangen und haben die Aufenthaltserlaubnis beantragt. Fotos hatten wir bereits gemacht und ins Amt mitgebracht. Die Aufenthaltserlaubnis wurde sofort ausgestellt und auf der steht ja vorn auf der ersten Seite, ich zitiere:
"Gemäss der genannten Verordnung hat die Inhaberin/der Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnis unter den selben Bedingungen wie die deutschen Arbeitnehmer das Recht auf Zugang zu Beschäftigungen im Lohn und Gehaltsverhältnis und auf deren Ausübung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland." Zitat Ende

Wir mussten also nichts weiter unternehmen und nicht zur Arbeitsagentur zwecks Arbeitserlaubnis.
Wann war denn das? Kann es sein, dass das neu ist? Oder lebst du einfach in einem komischen Bundesland?
 
W

weedy

Gast
@Chack2

Das war letztes Jahr Ende Juli und ob NRW ein komisches Bundesland ist, wage ich nicht zu beurteilen. :-) Gruss
 
Thema:

Meine Frau möchte zu mir

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