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MichaelNoi
Gast
Hallo miteinander,
möchte euch hier mal schildern, welche Auswüchse der Bürokratismus selbst ,oder gerade, hier in der Provinz (Oberpfalz) annimmt:
Also Noi , meine Verlobte, hat ein Heiratsvisum beantragt...die Ausländerbehörde schreibt mir was sie alles von mir braucht...u.a. eine Bestätigung des Standeamtes über den Eheschließungstermin...OK, ich gehe zum Standesamt und höre, dass sie mir ( logischerweise ) den genauen Termin erst dann geben kann, wenn die legalisierten Urkunden ( habe ich schon !) vom OLG zurück sind...
ABER: um diese zum OLG schicken zu können, benötigt das Standesamt eine Unterschrift meiner Verlobten auf dem Antrag zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis und diese Unterschrift MUSS vor dem Standesamt geleistet werden....
dummerweise ist Noi nach Ablauf ihres Besuchervisums wieder in Thailand !
Nach langem hin und her nun die Lösung vom Standesamt:
Ich sende ihr eine Vollmacht zu, mit der sie mich ermächtigt für sie in dieser Sache tätig zu werden...diese Vollmacht muß sie bei der deutschen Botschaft in BKK vor den Augen eines Beglaubungsberechtigten unterschreiben und mir zurücksenden ( nebenbei: der Spaß ohne An- und Abreise hat 20 Euro gekostet )
Ich frage euch , ist das noch normal ???
Sehe ich das zu einseitig, oder spinnen die Römer ???
Deutschland am Abgrund des Papierkrieges
Grüß euch
Michael
möchte euch hier mal schildern, welche Auswüchse der Bürokratismus selbst ,oder gerade, hier in der Provinz (Oberpfalz) annimmt:
Also Noi , meine Verlobte, hat ein Heiratsvisum beantragt...die Ausländerbehörde schreibt mir was sie alles von mir braucht...u.a. eine Bestätigung des Standeamtes über den Eheschließungstermin...OK, ich gehe zum Standesamt und höre, dass sie mir ( logischerweise ) den genauen Termin erst dann geben kann, wenn die legalisierten Urkunden ( habe ich schon !) vom OLG zurück sind...
ABER: um diese zum OLG schicken zu können, benötigt das Standesamt eine Unterschrift meiner Verlobten auf dem Antrag zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis und diese Unterschrift MUSS vor dem Standesamt geleistet werden....
dummerweise ist Noi nach Ablauf ihres Besuchervisums wieder in Thailand !
Nach langem hin und her nun die Lösung vom Standesamt:
Ich sende ihr eine Vollmacht zu, mit der sie mich ermächtigt für sie in dieser Sache tätig zu werden...diese Vollmacht muß sie bei der deutschen Botschaft in BKK vor den Augen eines Beglaubungsberechtigten unterschreiben und mir zurücksenden ( nebenbei: der Spaß ohne An- und Abreise hat 20 Euro gekostet )
Ich frage euch , ist das noch normal ???
Sehe ich das zu einseitig, oder spinnen die Römer ???
Deutschland am Abgrund des Papierkrieges
Grüß euch
Michael