Uebrigens gibt es keine einschraenkenden Zollbestimmungen fuer die Einfuhr von selbst benoetigten Medikamenten in Thailand.
Guenther
hier hat sich Günther Ruffert geirrt,
ähnlich, wie in Deutschland die BTM Liste, gibt es in Thailand Medikamente, die als Class 3 eingestuft sind,
und wo man bei Kontrolle nachweisen muss, dass man nicht im illegalen Besitz dieser Medikamente ist.
Ein Tourist sollte zu Hause seine ärztlichen Verschreibungen im Internet abspeichern, um im Problemfall von Thailand drauf zugreifen zu können.
Andere Touristen denken, wenn sie Medikamente in einer thailändischen Apotheke kaufen, dann wird schon alles ok und legal sein, - ein weiterer Irrtum.
Bei Urlaubern oft nachgefragt, sind Medikamente gegen die Krabben im Kopf. (siehe Video am Ende)
Um hier dem Stress zu entgehen, den die Mädels im Video bei einem Japanaufenthalt hatten, mit ihren Pu`s (bz. dem Zwicken der Krabben),
ordern westliche Touristen allerlei stresslösende Medikamente.
Hier wird oft in Apotheken ein Mittel gekauft, dass Zolan heisst.
Es ist der Ersatz für Lorazephan, ein starkes Beruhigungsmittel, dass einen stressfrei schlafen lässt,
dass aber bei längerer Einnahme abhängig machen kann.
Vom rechtlichen ist es so, obwohl jede 3 Apotheke das Mittel verkauft, kommt man deshalb nicht in den legalen Besitz des Medikaments, streng genommen dürften die Apotheken das Mittel gar nicht verkaufen, weil nur Krankenhausapotheken mit dem dazugehörigen Arztauftrag das Mittel ausgeben dürfen.
Diese Arztanweisung des thailändischen Krankenhausarztes ist dann auch das Besitzdokument, dass man gegenüber der Polizei braucht, um den legalen Besitz nachzuweisen.
Also auf keinen Fall wegwerfen, sondern einscannen und im Net an sicherer Stelle abspeichern.
und nun zum Krabben-Video, und dem unangenehmen Zwicken im Kopf.
ปู Puu