U
Uwe
Gast
Also, die Ueberschrift stimmt schon nicht: "Man will nicht, dass wir heiraten."
Hat doch keiner gesagt, oder? Was soll diese Dramatisierung immer?
"Dieses Standesamt ist nicht fuer mich zustaendig, so dass sich vielleicht alles in Wohlgefallen aufloesen koennte, wenn die Beamtin in meiner Heimatgemeinde sich mal festlegen koennte, was sie denn nun will."
Genau, einer meiner Vorredner hat bereits zutreffend darauf hingewiesen. Das angegebene Standesamt ist "oertlich unzustaendig" und seine Auskuenfte oder Forderungen damit Schall und Rauch. Das oertlich zustaendige Standesamt sagt, welche Papiere es haben will - das allein zaehlt.
Und das OLG wird sich hueten, irgendwelche rechtlichen Ratschlaege zu geben, auch wieder so ein Geruecht. Die duerfen nicht einmal den Ratschlag geben, einen Anwalt zu konsutieren, da stehen naemlich Art. 1 §§ 1 und 8 RBerG davor. Das bedeutet, bei Rechtsberatung ein Bussgeld von bis zu 5.000 Teuro. Und nach staendiger Rechtsprechung ist schon der Rat einen Anwalt aufzusuchen ein Rechtsrat.
Aber wie das hier so haeufig ist. Die alles entscheidende Antwort wird gegeben, und dennoch folgen fachlich voellig neben der Sache liegende Kommentare. Wie beim Psychiater: Schoen, dass wir mal darueber gesprochen haben.
Hat doch keiner gesagt, oder? Was soll diese Dramatisierung immer?
"Dieses Standesamt ist nicht fuer mich zustaendig, so dass sich vielleicht alles in Wohlgefallen aufloesen koennte, wenn die Beamtin in meiner Heimatgemeinde sich mal festlegen koennte, was sie denn nun will."
Genau, einer meiner Vorredner hat bereits zutreffend darauf hingewiesen. Das angegebene Standesamt ist "oertlich unzustaendig" und seine Auskuenfte oder Forderungen damit Schall und Rauch. Das oertlich zustaendige Standesamt sagt, welche Papiere es haben will - das allein zaehlt.
Und das OLG wird sich hueten, irgendwelche rechtlichen Ratschlaege zu geben, auch wieder so ein Geruecht. Die duerfen nicht einmal den Ratschlag geben, einen Anwalt zu konsutieren, da stehen naemlich Art. 1 §§ 1 und 8 RBerG davor. Das bedeutet, bei Rechtsberatung ein Bussgeld von bis zu 5.000 Teuro. Und nach staendiger Rechtsprechung ist schon der Rat einen Anwalt aufzusuchen ein Rechtsrat.

Aber wie das hier so haeufig ist. Die alles entscheidende Antwort wird gegeben, und dennoch folgen fachlich voellig neben der Sache liegende Kommentare. Wie beim Psychiater: Schoen, dass wir mal darueber gesprochen haben.
