J
Jaiyen
Gast
Nach neuester Auskunft des Standesamtes Erlangen werden neben den ueblichen Unterlagen, wie sie in den Merkblaettern von der Botschaft/Kiesow stehen, folgende Dokumente von uns verlangt, wenn wir in Deutschland heiraten wollen.
-1. Die Ledigkeitsbescheinigung muss von ALLEN Wohnsitzen seit
ihrem 17. Lebensjahr sein. Also ausser Heimat-Ampoe und Zentralregisteramt in Bangkok auch noch ueberall wo sie sonst gemeldet war.
--2. Die Eltern von ihr muessen bei einem Notar eine eidesstattliche
Versicherung ueber den Familienstand ihrer Tochter abgeben. Diese muss dann wieder uebersetzt und legalisiert werden.
--3. eine eigene eidesstattliche Versicherung von ihr ueber ihren
Familienstand.
--4. Sie muss das Hausbuch der Eltern/Familie mitbringen. Das ist ein
blaues Buechlein, in dem auch steht, dass Nam ihr Kind ist. Die
Geburtsurkunde reicht nicht aus, obwohl dort angegeben ist, die Eltern
und die Geburt.
Die Uebersetzung des Hausbuches (blaues Buechlein) muss hier erfolgen.
Es muss das Originalhausregister sein! Die Eltern sind somit eine
zeitlang ohne dieses.
--5. eine beglaubigte Kopie von Nams Pass, die von der deutschen
Botschaft beglaubigt werden muss :???: :???:
Hat das schon mal jemand gehoert? Wir koennen es nicht glauben. Was haben wir getan? Vielleicht sollten wir doch in Thailand bleiben. Wo bleibt der Innovationsruck in der deutschen Buerokratie?

-1. Die Ledigkeitsbescheinigung muss von ALLEN Wohnsitzen seit
ihrem 17. Lebensjahr sein. Also ausser Heimat-Ampoe und Zentralregisteramt in Bangkok auch noch ueberall wo sie sonst gemeldet war.
--2. Die Eltern von ihr muessen bei einem Notar eine eidesstattliche
Versicherung ueber den Familienstand ihrer Tochter abgeben. Diese muss dann wieder uebersetzt und legalisiert werden.
--3. eine eigene eidesstattliche Versicherung von ihr ueber ihren
Familienstand.
--4. Sie muss das Hausbuch der Eltern/Familie mitbringen. Das ist ein
blaues Buechlein, in dem auch steht, dass Nam ihr Kind ist. Die
Geburtsurkunde reicht nicht aus, obwohl dort angegeben ist, die Eltern
und die Geburt.
Die Uebersetzung des Hausbuches (blaues Buechlein) muss hier erfolgen.
Es muss das Originalhausregister sein! Die Eltern sind somit eine
zeitlang ohne dieses.
--5. eine beglaubigte Kopie von Nams Pass, die von der deutschen
Botschaft beglaubigt werden muss :???: :???:
Hat das schon mal jemand gehoert? Wir koennen es nicht glauben. Was haben wir getan? Vielleicht sollten wir doch in Thailand bleiben. Wo bleibt der Innovationsruck in der deutschen Buerokratie?
