sanukk
Senior Member
Normalerweise verfällt die Aufenthaltgenehmigung/Niederlassungserlaubnis bereits nach 6 Monaten. Wie konnte Deine DAME überhaupt eine Ausnahme-Genehmigung der in D ansässigen Ausländerbehörde von TH aus bekommen???
Ich würde die 130,00 bezahlen und noch eine Schachtel Rocher oben drauf legen, für die kulante Lösung.
Beim nächsten Reise-Versuch, sollte die Dame entweder diese dubiose Bescheinigung oder ein komplett neues Einreise-Visum vorlegen können, sonst passiert das gleiche, wie Du im Eröffnungsfred beschrieben hast.
Ich würde die 130,00 bezahlen und noch eine Schachtel Rocher oben drauf legen, für die kulante Lösung.
Beim nächsten Reise-Versuch, sollte die Dame entweder diese dubiose Bescheinigung oder ein komplett neues Einreise-Visum vorlegen können, sonst passiert das gleiche, wie Du im Eröffnungsfred beschrieben hast.
