Lufthansa verweigert Beförderung

Diskutiere Lufthansa verweigert Beförderung im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; so eine Frau benötigt selbstverständlich von Anbeginn an professionellen Rat. Darum muss sie sich aber selbst kümmern und es auch bezahlen für...
crazygreg44

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Sued-Isaan
Der Ehemann ist 1994 verstorben, sie ist zudem Analphabet, die Bescheinigung auf Fortbestand der Niederlassungserlaubnis wurde 2014 ausgestellt,.
so eine Frau benötigt selbstverständlich von Anbeginn an professionellen Rat. Darum muss sie sich aber selbst kümmern und es auch bezahlen für den Fall dass der Rat etwas kostet.

Anscheinend bist Du - trotz Deines offensichtlichen Willens ihr zu helfen - nicht der richtige Ansprechpartner, weil Du unprofessionell vorgehst und auch noch ein super Angebot der Lufthansa ausschlägst
 
Thairetter

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Suphan Buri
Aber egal wie, es wurde hier wohl verpasst die durchaus vorhandenen Dokumente richtig einzusetzen.

der Dieter versteht den von mir geschilderten Sachverhalt.




Daraus kann man der Fluggesellschaft keinen Strick drehen und es ist wahrscheinlich das beste, das Angebot einer Umbuchung zu 130 Euro anzunehmen solange es noch existiert.

das ist sicherlich richtig, nur wollte die Dame vom LH Callcenter Bangkok die sofortige Bezahlung per Kreditkarte, in dem Fall über meine Karte, dazu war ich aus Sicherheitsgründen nicht bereit.
 
crazygreg44

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.....nur wollte die Dame vom LH Callcenter Bangkok die sofortige Bezahlung per Kreditkarte, in dem Fall über meine Karte, dazu war ich aus Sicherheitsgründen nicht bereit.

Pfennigfuchser

Sicherheitsbedenken?? totaler Schwachsinn
 
chonburi

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der Dieter versteht den von mir geschilderten Sachverhalt.
ich hatte den Eindruck, dass jeder hier den Sachverhalt verstanden hatte .

Die Verstaendnisluecke befindet sich bei Deiner Auslegung Niederlassungserlaubnis als solches ....im Verhältnis zur Karte mit befristeten Datum . Ob die Lücke inzwischen geschlossen wurde ? Nicht mein Problem .
 
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oberhesse

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Da steht zwar auch "unbefristet" drauf, aber das Kärtchen ist mit Datumsangabe befristet bis zum Ablauf des Passes!
Ich meinte wo auf dem Kärtchen die Ausage des Amtes vermerkt war dass sie ein Jahr wegbleiben kann......
Die Befristung auf der Karte bzw. die Abhängigkeit der Gültigkeitsdauer vom der Gültigkeit des Passes ist mir bekannt.
Im Übrigen stimmt die 6-Monats-Frist nicht:
Sie ist nicht vereinbar mit EU-Recht, das 12 Monate, also ein Jahr zulässt.
 
benni

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Muss mal dazwischen fragen: Sohn will am 6. oder 7. Mai mit Air France von BKK nach Stuttgart fliegen. Ticket ist bezahlt, aber nun hat die AF ihm mitgeteilt, dass der Flug nicht stattfinden kann, weil bei der AF an dem Tag/den Tagen gestreikt wird.
Kann er jetzt auf eine andere Gesellschaft umbuchen, und wer übernimmt die Kosten, falls welche anfallen?
Wenn dann nur über AF, die die Umbuchung vornimmt. Sonst wirste wahrscheinlich nur auf Kulanz resp. Klage eventuell was erreichen. Was aber fraglich ist. Streik fällt unter sog. Höhere Gewalt. Genauso wie Vulkanausbruch, Revolution, Krieg, Sitzplatz neben dem Nordsüdtangierenden und so halt
 
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Joe70

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Im Übrigen stimmt die 6-Monats-Frist nicht:
Sie ist nicht vereinbar mit EU-Recht, das 12 Monate, also ein Jahr zulässt.
doch die 6 Monate stimmt für eine deutsche Niederlassungserlaubnis. Man kann aber ohne Probleme beim Ausländeramt eine EU Niederlassungserlaubnis beantragen. Dann sind es 12 Monate.

mfg
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Yung

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So wie sich die Diskussion entwickelt hat sollten die Moderatoren vielleicht mal nachdenken dem Thread einen treffenderen Namen zu geben. Wenns zu mehr als 3/4 um Aufenthalt, Bleiberecht, Rechtsgrundlagen, deren Aauffassung und Bürokratismus geht kann die Teuerline Lufthansa sicher wenig dafür, wenn sie sich an ihre Beförderungsrichtlinien hält. Zumal die Überschrift in Bildzeitungsmanier in meinen und anderen Augen unberechtigt polemisiert und populistisch aufgebaut ist.
 
Helli

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(....) dass die Frau mal selbstständig denkt! (....)
Was es nicht alles geben soll! :biggrin:

Sie haben doch in der Schule schon gelernt, dass sie sich um Nichts zu kümmern brauchen, denn die Nr. 1 des Landes hat immer für sie mitgedacht!
 
Helli

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Muss mal dazwischen fragen: Sohn will am 6. oder 7. Mai mit Air France von BKK nach Stuttgart fliegen. Ticket ist bezahlt, aber nun hat die AF ihm mitgeteilt, dass der Flug nicht stattfinden kann, weil bei der AF an dem Tag/den Tagen gestreikt wird.
Kann er jetzt auf eine andere Gesellschaft umbuchen, und wer übernimmt die Kosten, falls welche anfallen?
Zitat: LUXEMBURG (dpa) - Fluggesellschaften können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch bei wilden Streiks verpflichtet sein, Entschädigungen an Fluggäste zahlen. Wenn es wegen tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Flugausfällen oder Verspätungen komme, seien Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag. Vielmehr müsse von Fall zu Fall entschieden werden.
Hintergrund des Verfahrens ist der wilde Streik von Tuifly-Mitarbeitern im Herbst 2016. In dessen Folge waren mehr als 100 Flüge gestrichen worden. Viele andere starteten mit erheblichen Verspätungen. Betroffene klagen seitdem vor deutschen Gerichten auf Ausgleichszahlungen. Ihre Chancen dürften sich nun deutlich verbessert haben.
Die EuGH-Richter begründeten das Urteil damit, dass Fluglinien unter zwei Bedingungen von der Erstattungspflicht befreit werden könnten. Zum einen dürfe das Ereignis, das zu den Behinderungen führte, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit sein. Zum anderen dürfe es von der Airline nicht beherrschbar sein.
Mit Blick auf die Ereignisse bei Tuifly 2016 sei dies nicht der Fall, befanden die Richter nun. Das Unternehmen habe zuvor überraschend Umstrukturierungen angekündigt. Konflikte mit den Mitarbeitern seien dabei nicht ungewöhnlich. Die Situation im Herbst 2016 sei daher als Teil der normalen Geschäftstätigkeit zu betrachten. Außerdem sei der wilde Streik für Tuifly nicht unbeherrschbar gewesen - er endete demnach nach einer Einigung zwischen dem Konzern und dem Betriebsrat einige Tage später.
 
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Ich fliege nicht mehr mit Air-France, Iberia, LH oder Alitalia......weil diese wegen eben Streiks ein unsicherer Kandidat geworden sind ! Bei Qatar, Emirates, Aeroflot, Air India oder Eva usw....gibts keine Streiks und der Service ist OK, nur so, nebenbei bemerkt
 
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Wir haben uns jetzt entschlossen das LH Büro im Flughafen Bangkok aufzusuchen und die Angelegenheit dort persönlich vorzutragen und zusätzlich bei lufthansa customer service eine Eingabe machen.
Na dann gebt mal ein. Wahrscheinlich sind die auch noch so kulant und erlassen die 130 €. Ich hoffe, ihr habt daraus dann etwas gelernt. Die Dame am Check In kann aber nichts dafür, die hat ihren Job gemacht. Die muss doch nicht nachfragen, welche Dokumente die Dame denn noch dabei haben könnte.
 
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Na dann gebt mal ein. Wahrscheinlich sind die auch noch so kulant und erlassen die 130 €. Ich hoffe, ihr habt daraus dann etwas gelernt. Die Dame am Check In kann aber nichts dafür, die hat ihren Job gemacht. Die muss doch nicht nachfragen, welche Dokumente die Dame denn noch dabei haben könnte.
ist es wirklich zuviel verlangt von der Dame beim Check In nach der Bescheinigung zu fragen, ich meine nein, stattdessen schickt man die arme Frau wieder nach Hause, eigentlich sind die Thais doch immer sehr hilfsbereit untereinander.

Wir werden nachher mit LH Bangkok telefonieren und die Umbuchung für 130 Euro akzeptieren, der Betrag kann dann von meiner Kreditkarte abgebucht werden.
 
Dieter1

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ist es wirklich zuviel verlangt von der Dame beim Check In nach der Bescheinigung zu fragen, ich meine nein, stattdessen schickt man die arme Frau wieder nach Hause, eigentlich sind die Thais doch immer sehr hilfsbereit untereinander.
Ja, denn das ist nicht ihr Job.

Thais sind untereinander auch nicht hilfsbereiter als andere. Manchmal sogar ganz im Gegenteil.
 
chonburi

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ist es wirklich zuviel verlangt von der Dame beim Check In nach der Bescheinigung zu fragen, ich meine nein,
offenkundig war der Dame jedoch nicht bewusst , dass sie in den entsprechenden Beleg eventuell kurz vorher ein paar Mangos eingewickelt hatte, ansonsten waere der Dame ja bei "Du komscht hier nicht durch..." von selbst ein Licht aufgegangen.

Selbst wenn die Airline also ganz konkret nach der Fortbestandsbescheinigung gefraegt haette , so waere die reisende Dame hoechstwahrscheinlich auf dem Schlauch gestanden .

PS.
Wenn die eAT-Karte inzwischen abgelaufen ist , so hat die Dame hoffentlich in den letzten 12 Monaten mal einen Blick auf die Gueltigkeit ihres TH-Passes geworfen....sonst waere eine weitere "Ueberraschung" nicht auszuschliessen.

Und Tschuess.
 
Thairetter

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PS.
Wenn die eAT-Karte inzwischen abgelaufen ist , so hat die Dame hoffentlich in den letzten 12 Monaten mal einen Blick auf die Gueltigkeit ihres TH-Passes geworfen....sonst waere eine weitere "Ueberraschung" nicht auszuschliessen.

Und Tschuess.
Ihren Reisepass hat sie in Thailand neu machen lassen, braucht sie also nur noch ihren eAT in DE neu beantragen.

Ihre Umbuchung ist erledigt gegen Zahlung von 130€, wir werden sie noch unterrichten wie sie sich beim Check In und Passkontrolle bei der deutschen Bundepolizei zu verhalten hat, damit das nicht wieder passiert.
 
Yung

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Ihren Reisepass hat sie Thailand neu machen lassen, braucht sie also nur noch ihren eAT in DE neu beantragen.

Ihre Umbuchung ist erledigt gegen Zahlung von 130€, wir werden sie noch unterrichten wie sie sich beim Check In und Passkontrolle bei der deutschen Bundepolizei zu verhalten hat, damit das nicht wieder passiert.
Na dann ist alles in Butter. :o)Diese Lösung wurde schon zu Beginn der Diskussion von etlichen Membern vorgeschlagen.
Hätte dir sicher zusätzliche Kosten und vielleicht schlaflose Nächte bei der Wälzung der Probleme erspart.
Bleibt die spannende Frage nach der eAT-Karte.

Bin ich unverschämt, wenn ich frage, wie du zu dieser Dame stehst? Wenn ihr Ehemann schon vor ca. 25 Jahren gestorben ist und du viele persönliche Detailkenntnisse der Dame kennst, sowie die 130 € bezahlst oder vorlegst??
 
Thairetter

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Suphan Buri
Na dann ist alles in Butter. :o)Diese Lösung wurde schon zu Beginn der Diskussion von etlichen Membern vorgeschlagen.
Hätte dir sicher zusätzliche Kosten und vielleicht schlaflose Nächte bei der Wälzung der Probleme erspart.
Bleibt die spannende Frage nach der NA bzw. NE, ob sie widerrufen, erlösen bzw. wiedererlangt werden kann.
Entsprechenden Argumentationsgrundlagen und Papiere erläutert wurden
Okay da gebe ich der Recht, hätte man gleich so machen können.

Mit der NE sehe ich kein Problem, sie hat noch eine Tochter und Schwiegersohn in DE, die ihr dann wahrscheinlich behilflich sind.
 
chonburi

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Ihren Reisepass hat sie in Thailand neu machen lassen, braucht sie also nur noch ihren eAT in DE neu beantragen.

Ihre Umbuchung ist erledigt gegen Zahlung von 130€, wir werden sie noch unterrichten wie sie sich beim Check In und Passkontrolle bei der deutschen Bundepolizei zu verhalten hat, damit das nicht wieder passiert.
Das klingt doch schon viel besser ....na dann guten Flug der Dame .
 
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