Lufthansa verweigert Beförderung

Diskutiere Lufthansa verweigert Beförderung im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; ....die Tatsache , dass die TH Mitarbeiter die Dame nicht ohne die Zusatzbescheinigung durchgelassen haben , belegt doch , dass die Thais am...
chonburi

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Thairetter, die LH Mitarbeiter am Airport sind keine deutschen, sondern thailändische Mitarbeiter und die haben nun mal null Ahnung von der Materie.
....die Tatsache , dass die TH Mitarbeiter die Dame nicht ohne die Zusatzbescheinigung durchgelassen haben , belegt doch , dass die Thais am Schalter korrekt gehandelt haben . Nix mit ...Mai benrai und guten Flug....

...typisches Hans K. Posting eben.

Dass aber Unkenntnis nicht nur am Check-in eines Flughafens vorkommen kann , laesst sich ja auch z.B hier

http://www.nittaya.de/behoerden-papiere-24/der-elektronische-aufenthaltstitel-37424/index24.html

in zahlreichen Beitraegen wiederfinden ....
 
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Chak

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es gäbe noch Verdienstentgang, Aufwandsentschädigung der Kosten des Schlüsseldienstes für die Nachbarin, die Blumen giessen und die Fische füttern muss und deswegen nicht nach Argentinien fliegen kann, Entschädigung verlorener Deutschlandfreude und Stundentagessatz Psychiater für alleingelassene, traurige Fische im Aquarium
Alles Dinge, die man nicht erstattet bekommt.
 
chonburi

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nee benni, sie hat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, die auch nach Ablauf der Plastikkarte gültig ist!
Die Reise wird jedoch mit der Karte durchgefuehrt ....und die ist halt abgelaufen .

Dass der Titel dadurch nicht abgelaufen ist ....ist schon klar....aber ....sofern ich mich recht erinnere hat meine Frau nie feierlich eine DIN A4 Urkunde der Niederlassungserlaubnis bekommen ....die ist halt im Ursprung im Computer der ausstellenden Behoerde dokumentiert....wenn ich das richtig in Erinnerung habe....

sorry Thairetter...aber Du fuehlst Dich/die Bekannte zu Unrecht nicht korrekt behandelt.
 
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Ich habe mich mit der Thematik nie naeher befasst, aber das klingt irgendwie etwas widerspruechlich.
Da gebe ich Dir recht, aber so waren die Worte des Retters im Eingangsposting! Eine unbefristete Erlaubnis kann natürlich nicht ablaufen, sie kann aber von Amts wegen wieder befristet werden, ist also dann nicht mehr unbefristet.

... Unbefristet ist und bleibt unbefristet. ...
Das erkläre einmal einem Juristen!

Ich kenne den Fall einer Thai, die ein paar Monate nach Eheschließung die unbefristete Aufenthaltsbewilligung in Österreich bekam (war noch in der guten alten Zeit bevor Jörg Haider die Regierung mit seinen Parolen zur Änderung der Ausländergesetze bewegte und vor dem EU-Beitritt Österreichs). Die gute Dame lebte glücklich und zufrieden bis zu dem Zeitpunkt, als sie im Suff im Wirtshaus mit dem Messer auf eine andere Thai losging und ihr eine Handsehne durchtrennte. Da war es ziemlich schnell vorbei mit unbefristet. Sie wurde zu einer Geldstrafe und zu Schmerzensgeld verurteilt (zahlen musste natürlich ihr Göttergatte) und die Aufenthaltsbewilligung wurde storniert. Sie durfte auch nicht mehr einreisen weil der clevere Anwalt der geschädigten Thai auf versuchten Totschlag plädierte (was genau dann im Schuldspruch stand weiß ich nicht)!

Soviel zum Thema "unbefristet". So wie ein befristeter Bescheid zu einem unbefristeten werden kann, kann ein unbefristeter wieder befristet oder ganz aufgehoben werden.
 
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Chak

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Ich habe mich mit der Thematik nie naeher befasst, aber das klingt irgendwie etwas widerspruechlich.
Die Erklärung, die NE ist nur solange unbefristet, wie man nicht mindestens ein halbes Jahr das Land verlässt.
 
Yung

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Ein Blick in die ABB sorgt für Klarheit: Allgemeine Geschäftsbedingungen - Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage) der LH gültig seit 03/2011
Quelle: https://www.lufthansa.com/mediapool/pdf/49/media_952549.pdf

Artikel 7: Beschränkung und Ablehnung der Beförderung
7.1.7. Sie nicht im Besitz gültiger Reisedokumente sind, in ein Land einreisen wollen, für das Sie

nur zum Transit berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen, Ihre
Reisedokumente während des Fluges vernichten oder deren Übergabe an die Besatzung
gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen;

Das heißt, keine gültigen Einreisepapiere vorzeigen können.
Konnte sie das ? Nein --> Ablehnung der Beförderung.

Anderes verständlicheres Beispiel
Wenn ich als Deutscher in Deutschland in eine deutsche Grenz/Polizeikontrolle komme und keinen Personalausweis oder sonstige ID-Karte mit Lichtbild vorzeigen kann :confused:Was passiert da wohl:confused:

genau die lassen mich nach Thailand ausreisen. 8-)
 
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sombath

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Oder man sich von der AB eine Genehmigung holt , was sie , wie geschrieben aber hatte .
Also , wenn sie das Schreiben schon hatte u. nach den Problemen nicht vorgelegt hat ,
ist sie selbst schuld .
Ein deutscher Pass u. es gibt keine Probleme .



Die Erklärung, die NE ist nur solange unbefristet, wie man nicht mindestens ein halbes Jahr das Land verlässt.
 
crazygreg44

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Die Erklärung, die NE ist nur solange unbefristet, wie man nicht mindestens ein halbes Jahr das Land verlässt.
damit liefert Chak die beste Erklärung für das Malheur:

eine länger als 6-monatige Abwesenheit von Deutschland ist eine "Verlegung des Lebensmittelpunkts" und kann solche Konsequenzen haben wie das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

Wenn jemand wie thairetter sich eingehender mit den AGB der Airline und dem deutschen Ausländerrecht befasst hätte, müsste er den Fehler eigentlich auch sehen . . .

130.- Euro waren als passabler Notausgang geboten, und sie haben die Rettungsleine sausen lassen . . da kommt bei mir kein Mitleid auf
 
Dieter1

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Oder man sich von der AB eine Genehmigung holt
Genau, zumindest in Bayern soll das angeblich problemlos gehen.

Aber egal wie, es wurde hier wohl verpasst die durchaus vorhandenen Dokumente richtig einzusetzen.

Daraus kann man der Fluggesellschaft keinen Strick drehen und es ist wahrscheinlich das beste, das Angebot einer Umbuchung zu 130 Euro anzunehmen solange es noch existiert.
 
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sombath

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Wenn es stimmt was thairetter schreibt , sie von der AB eine Genehmigung hatte ein Jahr zu bleiben ,
hätte sie die LH mitnehmen müssen .
Wenn sie zu blöd war , das Schreiben vor zu legen , ist sie selbst schuld .
Aber so ist es nun mal , viele Thais sind blöd u. unbelehrbar .
Sie kümmern sich hier um Nichts , lassen alles den Farangehemann machen .
Habe leider schon einige Thaifrauen kennen gelernt , die zB abstreiten das der Mann für das Rentnervisum
Bedingungen erfüllen muß , sie streiten einfach ab .
Ist nur ein Beispiel von vielen .
UU wußte die Dame noch nicht einmal , daß sie eine Genehmigung für ein Jahr hatte ,
da der Ehemann alles mit der AB geregelt hatte .



damit liefert Chak die beste Erklärung für das Malheur:

eine länger als 6-monatige Abwesenheit von Deutschland ist eine "Verlegung des Lebensmittelpunkts" und kann solche Konsequenzen haben wie das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

Wenn jemand wie thairetter sich eingehender mit den AGB der Airline und dem deutschen Ausländerrecht befasst hätte, müsste er den Fehler eigentlich auch sehen . . .

130.- Euro waren als passabler Notausgang geboten, und sie haben die Rettungsleine sausen lassen . . da kommt bei mir kein Mitleid auf
 
Helli

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Da bin ich anderer Meinung, die Dame hat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis die unabhängig vom Ablauf der Kartennutzung gültig ist, (......)
Das stimmt so nicht! Der Aufenthaltstitel (so heißt das im Beamtendeutsch) ist zwar unbefristet, der Ausweis dafür ist aber befristet, und zwar auf die Geltungsdauer des bezogenen Passes!
Außerdem wurde ja hier schon erwähnt, dass eine Abwesenheit von länger als 6 Monaten (ohne vorheriger Absprache mit der AB) die NE automatisch erlöschen lässt!
 
Helli

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Und wo du Schlaumeier steht das auf der Niederlassungserlaubnis, dem Kärtchen?
Da steht zwar auch "unbefristet" drauf, aber das Kärtchen ist mit Datumsangabe befristet bis zum Ablauf des Passes!
 
chonburi

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Wenn es stimmt was thairetter schreibt , sie von der AB eine Genehmigung hatte ein Jahr zu bleiben ,
hätte sie die LH mitnehmen müssen .
Wenn sie zu blöd war , das Schreiben vor zu legen , ist sie selbst schuld .
Aber so ist es nun mal , viele Thais sind blöd u. unbelehrbar .
Sie kümmern sich hier um Nichts , lassen alles den Farangehemann machen .
Habe leider schon einige Thaifrauen kennen gelernt , die zB abstreiten das der Mann für das Rentnervisum
Bedingungen erfüllen muß , sie streiten einfach ab .
Ist nur ein Beispiel von vielen .
UU wußte die Dame noch nicht einmal , daß sie eine Genehmigung für ein Jahr hatte ,
da der Ehemann alles mit der AB geregelt hatte .
Ja , ich würde auch darauf tippen , dass der Ehemann seinen Beitrag geleistet hat , die Fortbestandbescheinigung zu organisieren .....darüber hinaus.....auch viele Deutsche haben enorme Schwierigkeiten Gesetzestexte (richtig) zu lesen .....für eine Thailänderin fast unmöglich sich im Verständnis mit dem 51er des Aufenthaltsgesetzes auseinanderzusetzen.

Da ist nun mal halt auch der Ehemann gefordert.

So lobenswert es ist , dass die Fortbestandbescheinigung vor Abreise gezogen wurde , so bedauerlich ist es , dass moeglicherweise...... vor Rueckreise nicht (noch einmal ?) auf die Wichtigkeit des Dokuments von Seiten des Ehemannes hingewiesen wurde....eventuell....
 
Helli

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Ja , ich würde auch darauf tippen , dass der Ehemann seinen Beitrag geleistet hat , die Fortbestandbescheinigung zu organisieren .....darüber hinaus (.....)
Es kann ja auch sein, dass der Gatte ihr alles ausgiebig und ein Dutzend mal erklärt hat, aber irgendeine Facebook-"Freundin" das besser wusste!:help:
 
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Joe70

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Hallo

Die Lufthansa hat sich zu 100% korrekt verhalten. Besonders weil es nach Frankfurt ging. Was meint Ihr denn wieviele Thailänderinnen in der Vergangeheit wieder im nächsten Flugzeug nach Thailand sassen, weil deren Aufenthaltstitel nach den berüchtigen 6 Monaten abgelaufen war und man sich mal wieder um nichts gekümmert hat.
Und wer musste das bezahlen. Die Airlines, weil Sie sie in Bangkok ins Flugzeug gelassen haben.
Super aufgepasst Lufthansa. Daumen hoch. Jeder der ein Schriftstück vom Ausländeramt vorweisen kann, das die unbefristete oder befristete Niederlassungserlaubnis nicht verfällt, kann ohne Probleme einreisen bzw. kommt ins Flugzeug. Die Dame hätte auch 5 Jahre in Thailand bleiben können, wenn das dies Ihr hiesiges Ausländeramt genehmigt hätte.

Mfg
Joe70
 
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zaparot

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Muss mal dazwischen fragen: Sohn will am 6. oder 7. Mai mit Air France von BKK nach Stuttgart fliegen. Ticket ist bezahlt, aber nun hat die AF ihm mitgeteilt, dass der Flug nicht stattfinden kann, weil bei der AF an dem Tag/den Tagen gestreikt wird.
Kann er jetzt auf eine andere Gesellschaft umbuchen, und wer übernimmt die Kosten, falls welche anfallen?
 
Rooy

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Das Problem ist das viele Männer sich nicht darum kümmern das die Frau mal Selbstständig Denkt! Die Damen verlassen sich dann darauf ala "wird schon werden"!
Wenn man seiner Frau nahe bring, das es Ihr Pass, Aufenthaltstitel usw. ist, dann läuft das auch.
Meine Frau kontrolliert das alles x mal und noch eine Kopie hier und da....
Und falls mal was schief gehen sollte, hat sie bestimmt mindestens 140 Euro in der Tasche um weiter zukommen!!! Oder ne VISA Card :-)
 
crazygreg44

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. . Und falls mal was schief gehen sollte, hat sie bestimmt mindestens 140 Euro in der Tasche um weiter zukommen!!! Oder ne VISA Card :-)
Das ist es was ich auch nicht verstehe. Man will doch weiterkommen. Kann man doch sowieso noch nachträglich einklagen falls man der Meinung ist, die Airline MUSS einen mitnehmen auch wenn die Papiere unvollständig sind

wer noch nie in Indien Zug gefahren ist, weiss gar nicht wie wertvoll das alleinige Weiterkommen sein kann, oder man wartet auf die nächste Möglichkeit 2 Wochen lang. Und muss dann auf dem Dach reisen

die Gelegenheit, 130 Euro. Billiger gehts wirklich nicht mehr, da muss man einfach mal seinen Verstand anschalten. Augen zu und durch!
 
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Suphan Buri
Ja , ich würde auch darauf tippen , dass der Ehemann seinen Beitrag geleistet hat , die Fortbestandbescheinigung zu organisieren .....darüber hinaus.....auch viele Deutsche haben enorme Schwierigkeiten Gesetzestexte (richtig) zu lesen .....für eine Thailänderin fast unmöglich sich im Verständnis mit dem 51er des Aufenthaltsgesetzes auseinanderzusetzen.

Da ist nun mal halt auch der Ehemann gefordert.

So lobenswert es ist , dass die Fortbestandbescheinigung vor Abreise gezogen wurde , so bedauerlich ist es , dass moeglicherweise...... vor Rueckreise nicht (noch einmal ?) auf die Wichtigkeit des Dokuments von Seiten des Ehemannes hingewiesen wurde....eventuell....
Der Ehemann ist 1994 verstorben, sie ist zudem Analphabet, die Bescheinigung auf Fortbestand der Niederlassungserlaubnis wurde 2014 ausgestellt, inwieweit sie damals über die Bedeutung informiert wurde kann nicht sagen, scheinbar aber nicht ausreichend.


Ich kann jetzt nicht sagen wie das beim Check in abgelaufen ist, bin aber der Auffassung eine Nachfrage der Dame am Schalter nach der betreffenden Bescheinigung wäre auch im Interesse der LH gewesen.


Wir haben uns jetzt entschlossen das LH Büro im Flughafen Bangkok aufzusuchen und die Angelegenheit dort persönlich vorzutragen und zusätzlich bei lufthansa customer service eine Eingabe machen.
 
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Lufthansa verweigert Beförderung

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