Thairetter
Senior Member
Themenstarter
heute wurde ich um Hilfe gebeten von einer Thailänderin der mit abgelaufener unbefristeten Niederlassungserlaubnis die Beförderung BKK – FRA mit LH verweigert wurde, sie hatte sich für ein Jahr in Thailand aufgehalten um ihre kranke Mutter zu pflegen.
Nach Durchsicht ihrer Unterlagen ist eine Ausländerbehördliche Bescheinigung Gem. § 51 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AufenthG aufgetaucht, die ihr das Recht auf Wiedereinreise amtlich bestätigt.
Sie hätte also nur dieses Schreiben vorlegen brauchen und LH hätte sie befördert, leider war ihr das nicht bewusst.
Laut Lufthansa Deutschland ist das Ticket jetzt verfallen, mir wurde empfohlen mich an den Lufthansa Customer Service zu wenden, was ich in den nächsten Tagen machen werde, mit dem Ziel für die Dame einen kostenlosen neuen Flug zu erhalten.
Die Lufthansa Bangkok war kulanter gegen sofortige Zahlung von 130,00 Euro mit Kreditkarte wäre eine erneute Buchung möglich, bin ich aber auch nicht mit einverstanden.
Ich hätte gern eure Meinung zu der Angelegenheit und wie ich am besten argumentiere im E-Mail an Lufthansa.
Nach Durchsicht ihrer Unterlagen ist eine Ausländerbehördliche Bescheinigung Gem. § 51 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AufenthG aufgetaucht, die ihr das Recht auf Wiedereinreise amtlich bestätigt.
Sie hätte also nur dieses Schreiben vorlegen brauchen und LH hätte sie befördert, leider war ihr das nicht bewusst.
Laut Lufthansa Deutschland ist das Ticket jetzt verfallen, mir wurde empfohlen mich an den Lufthansa Customer Service zu wenden, was ich in den nächsten Tagen machen werde, mit dem Ziel für die Dame einen kostenlosen neuen Flug zu erhalten.
Die Lufthansa Bangkok war kulanter gegen sofortige Zahlung von 130,00 Euro mit Kreditkarte wäre eine erneute Buchung möglich, bin ich aber auch nicht mit einverstanden.
Ich hätte gern eure Meinung zu der Angelegenheit und wie ich am besten argumentiere im E-Mail an Lufthansa.
