Lieber auf ALG verzichten?

Diskutiere Lieber auf ALG verzichten? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Meine Frau ist seit 6 Monaten hier :-) und muss demnach Mitte 2010 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen :-( . Mein bisheriger...
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burt

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Meine Frau ist seit 6 Monaten hier :-) und muss demnach Mitte 2010 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen :-( .

Mein bisheriger Arbeitgeber ist pleite und ich bekomme noch bis 31.1. das Gehalt. Ich hab auch schon einen neuen Job, der Arbeitsvertrag beginnt aber erst am 1.3., also theoretisch wäre ich 1 Monat arbeitslos.
Was meint Ihr? Ist 1 Monat ALG-Bezug schädlich für die Bewilligung der nächsten AE meiner Frau?
Auf dem Ausländeramt musste ich nämlich beim Beantragen der ersten AE ein Formular unterschreiben, dass ich in den letzten 12 Monaten weder ALG1 noch Hartz4 noch sonstige staatliche Unterstützung bezogen habe.

Wir werden nicht gleich verhungern, wenn ich auf ein Monat ALG verzichte, aber darauf folgt ein ganzer Rattenschwanz, u.a.:

:fertig: ich muss mich freiwillig krankenversichern, und zwar Arbeitnehmer- UND Arbeitgeberanteil selber zahlen;

:fertig: ich sollte mich für diesen einen Monat freiwillig rentenversichern, sonst habe ich eine Lücke in der RV, und wehe ich bin in den nächsten 10 Jahren mal berufsunfähig;

:fertig: das Finanzamt wird mich bei der nächsten Steuererklärung fragen, was ich den so im Februar gemacht hätte. Am Ende krieg ich noch eine Steuerschätzung aufs Auge gedrückt...
 
messma2008

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burt" said:
:fertig: ich muss mich freiwillig krankenversichern, und zwar Arbeitnehmer- UND Arbeitgeberanteil selber zahlen;

:fertig: ich sollte mich für diesen einen Monat freiwillig rentenversichern, sonst habe ich eine Lücke in der RV, und wehe ich bin in den nächsten 10 Jahren mal berufsunfähig;

:fertig: das Finanzamt wird mich bei der nächsten Steuererklärung fragen, was ich den so im Februar gemacht hätte. Am Ende krieg ich noch eine Steuerschätzung aufs Auge gedrückt...
Also ich würde den 1 Monat ALG mit nehmen.

Falls nicht:
RV-Lücke wegen 1 Monat, ist ja wohl zu verkraften

Schreibe bei der Steuererklärung ein formloses Blatt, worauf du schreibst das du in der fraglichen Zeit keinerlei Einkünfte hattest.

Betreff KV, Freiwillige Versicherung für nicht erwerbsttätige 150 bis 200€ gehe zu deiner KV und erkundige dich über die Tarife

Die Aufenthaltserlaubnis wird sowieso verlängert. Ihr seid verheiratet. Dauerhate AE oder wie das heisst bekommt sie sowieso erst frühstens nach 3 Jahren in D.
 
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ernte

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Ich würde es auch mitnehmen. Ich sehe darin kein Problem.
 
messma2008

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sperrzeit is ne woche, falls du zu spät zum Amt gehst
 
andydendy

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Mitnehmen und wenn Du das Geld übrig hast, dann kannste das ja spenden. :super:
 
Philip

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@burt: wo liegt das Problem? Du machst dir das Leben selber schwer! Wenn du dich noch nicht arbeitssuchend gemeldet hast, brauchst du dich bei der Arbeitsagentur nicht zu melden. Bei der Krankenkasse solltest du dich bereits im Vorfeld der Abmeldung durch deinen Arbeitgeber melden und den Sachverhalt darstellen.
Stand vor 10 Jahren: Ein gesetzlich Versicherter ist noch einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankenversichert. Auch im Falle einer Sperrzeit war man krankenversichert.
Der aktuelle Stand ist mir nicht bekannt.

Fazit: Deine Frau befindet sich in Deutschland. Und daran wird dein geschilderter Sachverhalt nicht das geringste ändern.

@messma2008: sperrzeit is ne woche...
Kannst du dies näher begründen?
 
messma2008

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Philip" said:
Stand vor 10 Jahren: Ein gesetzlich Versicherter ist noch einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankenversichert. Auch im Falle einer Sperrzeit war man krankenversichert.
Der aktuelle Stand ist mir nicht bekannt.

@messma2008: sperrzeit is ne woche...
Kannst du dies näher begründen?
a) Wir haben in D. eine KV-Pflicht, er muss sich freiwillig versichern oder privat, oder eben mit ALGI. Kann er sich nun aussuchen.
b) Sperrzeit bei verspäteter Arbeitlosmeldung. 1 Woche wars bei meiner Frau letztens im November
 
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franky_23

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ich weiss nicht ob dies eine ernstgemeinte Frage war.

Was machst Du dir Gedanken. Arbeitslos melden aber hurtig, denn du must dich auch möglichst bald arbeitslos melden. Wenn du zu einem Sachbearbeiter gehst und sagst, hab schon einen Job einen Monat später, dann passiert da gar nichts. Wo soll er dich für einen Monat hinvermitteln???

somit versichert, keine Lücke im LV.

Wo ist das Problem wenn du die Frage mit ja von 01.02 -01.03.2010 angibst?
 
Philip

Philip

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§ 19 SGB V
Um kurzzeitige Lücken im Versicherungschutz zu überbrücken, gewährt das Gesetz Versicherungspflichtigen, deren Mitgliedschaft bei der Krankenkasse - z.B. durch Auflösung des bisherigen Arbeitsverhältnisses - endet, über das Ende des Versicherungsverhältnisses hinaus noch für längstens einen Monat einen Anspruch auf Leistungen.

@messma2008: Kleiner Fehler deinerseits. Die einwöchige Sperrzeit gibt´s für eine verspätete Arbeitssuchendmeldung, nicht Arbeitslosmeldung.

@burt: Du kannst dich zum jetzigen Zeitpunkt nur arbeitssuchend melden. Du wirst dann schriftlich aufgefordert dich am 1.2.2010 persönlich arbeitslos zu melden.
 
Yenz

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Philip" said:
über das Ende des Versicherungsverhältnisses hinaus noch für längstens einen Monat einen Anspruch auf Leistungen.
ein "anspruch auf leistung" bedeutet meiner auffassung nach nicht, dass er deshalb von der krankenversicherungspflicht befreit ist...
 
Philip

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Okay - formuliere ich anders:
Der Arbeitnehmer ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zu einen Monat weiterhin gesetzlich krankenversichert - beitragsfrei!
 
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burt

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Heissen Dank an alle Antworter. Das ging ja schnell. :super:

Sailor" said:
ALG 1 Bezug ist aber sowieso unschädlich, da es eben keine Staatliche Unterstützung ist, sondern eine Versicherungsleistung, für die du ja vorher genug bezahlt hast.
Das ist offensichtlich die entscheidende Aussage. ALG1 ist hier doch was anderes als Hartz & Co. Ich hatte bisher alles in einen Topf geworfen.

Ich hatte ja schon mal beim Ausländeramt nachgefragt. Antwort: "Naja eigentlich blabla Ich glaube nicht, dass blabla Wahrscheinlich gibt es blabla". Und so weiter.

Philip said:
... bei der Krankenkasse - z.B. durch Auflösung des bisherigen Arbeitsverhältnisses - endet, über das Ende des Versicherungsverhältnisses hinaus noch für längstens einen Monat einen Anspruch auf Leistungen.
Super Hinweis, danke @Philip. Hab gleich in meine gesammelten Unterlagen gesehen. Tatsächlich steht es so im Kleinstgedruckten.

(P.S.: "arbeitssuchend" bin ich natürlich längst gemeldet. Das ist ja jetzt Pflicht, sobald man was über bevorstehende Kündigung/Konkurs weiss.)
 
messma2008

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Philip" said:
Okay - formuliere ich anders:
Der Arbeitnehmer ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zu einen Monat weiterhin gesetzlich krankenversichert - [highlight=yellow:93b8989300]beitragsfrei[/highlight:93b8989300]!
falsch, wie gesagt, wir haben KV-Pflicht in D. also rein theoretisch nix mit beitragsfrei
 
messma2008

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Philip" said:
@messma2008: Kleiner Fehler deinerseits. Die einwöchige Sperrzeit gibt´s für eine verspätete Arbeitssuchendmeldung, nicht Arbeitslosmeldung.
na tool, was ist da der unterschied??? ;-D ;-D
 
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Nur die Ruhe bewahren. Eben weil die Rechtslage so eindeutig ist, sollte auf derartige Aufstände verzichtet werden. Es kann vielleicht in naher Zukunft eine Situation kommen, wo die Ausländerbehörde einen Entscheidungsspielraum hat - dann dürften sich derartige Aktionen rächen.
 
Philip

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@messma2008: Nichts für ungut, aber wenn dir eine bestimmte Rechtslage nicht bekannt ist, solltest du hier keine falschen Kommentare abgeben.

Ich versuche eine dritte Formulierung: ... beitragsfreie Nachversicherungspflicht für 4 Wochen ...

Unabhängig davon ist dies für diesen Thread nicht von Bedeutung, da bereits asu gemeldet und ALG I berechtigt.

@Sailor: Mach es doch wie die Asiaten. Immer höflich bleiben, auch wenn dein gegenüber ein A... ist.
 
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aalreuse

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messma2008" said:
Philip" said:
@messma2008: Kleiner Fehler deinerseits. Die einwöchige Sperrzeit gibt´s für eine verspätete Arbeitssuchendmeldung, nicht Arbeitslosmeldung.
na tool, was ist da der unterschied??? ;-D ;-D
Arbeitssuchend kann man sich auch melden wenn man noch nicht gekündigt ist aber trotzdem eine Arbeit sucht.

Im Falle einer Kündigung muss man sich spätestens 3 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Arbeitamt melden. Ist die Kündigungsfrist kürzer als 3 Monate, muss man sich innerhalb einer Woche nach Erhalt der Kündigung vorstellen, ansonsten gibt es eine Sperre.

Sozialleistungen die auf einer vorherigen Beitragszahlung beruhen gelten im Rahmen der AE/NE nicht als staatliche Transferleistung. Es besteht also kein Grund das ALG 1 nicht mitzunehmen.
 
tira

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Philip" said:
...Ich versuche eine dritte Formulierung: ... beitragsfreie Nachversicherungspflicht für 4 Wochen ....
moin,

zum vierten: für den an direkt beitragsfreie Nachversicherungmöglichkeit für 4 Wochen,
da diese beiträge von der arbeitsagentur an die krankenkasse bezahlt werden,
im falle der meldung der arbeitslosigkeit, wie :computer: umsonst iss nix.

:wai:
 
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bama100

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messma2008" said:
Philip" said:
a) Wir haben in D. eine KV-Pflicht, er muss sich freiwillig versichern oder privat, oder eben mit ALGI. Kann er sich nun aussuchen.
Die Krankenkassen haben eine Nachversicherungspflicht von 4 Wochen. D.h. er muss sich nicht privat versichern.
 
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