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burt
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Meine Frau ist seit 6 Monaten hier :-) und muss demnach Mitte 2010 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen :-( .
Mein bisheriger Arbeitgeber ist pleite und ich bekomme noch bis 31.1. das Gehalt. Ich hab auch schon einen neuen Job, der Arbeitsvertrag beginnt aber erst am 1.3., also theoretisch wäre ich 1 Monat arbeitslos.
Was meint Ihr? Ist 1 Monat ALG-Bezug schädlich für die Bewilligung der nächsten AE meiner Frau?
Auf dem Ausländeramt musste ich nämlich beim Beantragen der ersten AE ein Formular unterschreiben, dass ich in den letzten 12 Monaten weder ALG1 noch Hartz4 noch sonstige staatliche Unterstützung bezogen habe.
Wir werden nicht gleich verhungern, wenn ich auf ein Monat ALG verzichte, aber darauf folgt ein ganzer Rattenschwanz, u.a.:
ich muss mich freiwillig krankenversichern, und zwar Arbeitnehmer- UND Arbeitgeberanteil selber zahlen;
ich sollte mich für diesen einen Monat freiwillig rentenversichern, sonst habe ich eine Lücke in der RV, und wehe ich bin in den nächsten 10 Jahren mal berufsunfähig;
das Finanzamt wird mich bei der nächsten Steuererklärung fragen, was ich den so im Februar gemacht hätte. Am Ende krieg ich noch eine Steuerschätzung aufs Auge gedrückt...
Mein bisheriger Arbeitgeber ist pleite und ich bekomme noch bis 31.1. das Gehalt. Ich hab auch schon einen neuen Job, der Arbeitsvertrag beginnt aber erst am 1.3., also theoretisch wäre ich 1 Monat arbeitslos.
Was meint Ihr? Ist 1 Monat ALG-Bezug schädlich für die Bewilligung der nächsten AE meiner Frau?
Auf dem Ausländeramt musste ich nämlich beim Beantragen der ersten AE ein Formular unterschreiben, dass ich in den letzten 12 Monaten weder ALG1 noch Hartz4 noch sonstige staatliche Unterstützung bezogen habe.
Wir werden nicht gleich verhungern, wenn ich auf ein Monat ALG verzichte, aber darauf folgt ein ganzer Rattenschwanz, u.a.:
ich muss mich freiwillig krankenversichern, und zwar Arbeitnehmer- UND Arbeitgeberanteil selber zahlen;
ich sollte mich für diesen einen Monat freiwillig rentenversichern, sonst habe ich eine Lücke in der RV, und wehe ich bin in den nächsten 10 Jahren mal berufsunfähig;
das Finanzamt wird mich bei der nächsten Steuererklärung fragen, was ich den so im Februar gemacht hätte. Am Ende krieg ich noch eine Steuerschätzung aufs Auge gedrückt...

umsonst iss nix.