Tilak1" schrieb:
Denn die ALB in Berlin...schickte mich zum Standesamt, wo mir der damalige Leiter mitteilte, dass er erst tätig wird, wenn die Frau dabei ist.
Mensch, Tilak1 - Du bist ja wirklich ein Opfer der deutschen Bürokratie geworden. Da hat Dich doch damals der Leiter des Standesamtes wirklich in eine unendliche Warteschleife geschickt.

Gut, dass Du damals die richtige Entscheidung getroffen hast.
Für alle übrigen will ich aber diese Gelegenheit nutzen, um einmal systematisch die x "Treppen des Horrors" für Heiratswillige darzustellen. Ausgangslage ist jedesmal der Wunsch der Verlobten, in Deutschland zu heiraten.
1. Stufe des Horrors - eigentlich der Lust:
Der deutsche Verlobte geht zum Standesamt in D und erkundigt sich, was alles an Unterlagen beizubringen seien, auf dass seine Verlobte in Thailand bei der Deutschen Botschaft ein Heiratsvisum beantragen könne und bewilligt bekäme. Darauf sagt der Mensch im Standesamt: Ich weiß det nicht so recht - schau´n wir ´mal später, zunächst lassen wir erst einmal die Frau nach Deutschland komme. Ich - das Standesamt - sprech mit den Kollegen von der Ausländerbehörde, auf dass die Deiner Verlobten das Heirats- (Einreise-)Visum bei der Deutschen Botschaft in Bangkok bewilligen. Nennen wir dies der Kürze halber einfach: das Overkillratz-Heiratsvisum. Ähnlichkeiten mit realen Erlebnissen von realen Mitgliedern sind kein Zufall. :-)
2. Stufe des Horrors
Dem deutschen Verlobten wird mitgeteilt, dass er dann, wenn er alle benötigten Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt einreichen könne, er vom Standesamt hierüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde erhalten würde.
Die thailändische Verlobte hält sich bei dieser Variante noch in Thailand auf, die Anmeldung der Eheschließung erfolgt auf der Basis einer von der thailändischen Verlobten vorweg unterschriebenen Beitrittseklärung. Technisch gesprochen heißt dies: Wenn immer der deutsche Verlobte aus Thailand die legalisierten Unterlagen (bei einer geplanten Ehe mit einer ledigen Thai sind dies: Geburtsurkunde, Auszug aus dem Hausregister, Ledigkeitsbescheinigung - Amphoe und Ledigkeitsbescheinigung - Zentralregisteramt Bangkok) von der Deutschen Botschaft in Bangkok erhält, marschiert dieser erneut zum Standesamt und meldet die Eheschließung an. Das Standesamt ist so nett und wartet nicht erst weitere - rein innerdeutsche Prüfungen und Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Sachen "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" oder gar "Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung" ab. Es gibt dem deutschen Verlobten eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde und die Ausländerbehörde faxt dann - via Bundesverwaltungsamt - die Zustimmung zum Heiratsvisum nach BKK.
3. Stufe des Horrors
Insbesondere aus bayerischen Landen wird die folgende - höchst bürgerunfreundliche - Variante berichtet: Das Standesamt erklärt dem deutschen Verlobten, daß es erst dann der Ausländerbehörde, die von dort geforderte Bescheinigung ausstellen würde, wenn bereits folgende, rein innerdeutsche Prüfungen, erfolgreich abgeschlossen seien:
a. Verfahren zur Befreiung der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch die thailändische Verlobte durch das zuständige OLG
b. Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung - bei Vorehen der Verlobten - durch das zuständige OLG.
Da beide Verfahren im Durchschnitt einige Wochen beanspruchen, bedeutet dies schon einige Monate an Verzögerung. Da dies aber gestandene Mannsbilder nicht anficht - schließlich wissen die, was sie am Stoiber habn - geht dies auch irgendwie in Ordnung.
4. Stufe des Horrors:
Das Standesamt erklärt, dass es erst tätig werden könne, wenn die Verlobte in Deutschland eingereist sei. Die Ausländerbehörde erklärt, dass sie erst einer Einreise der Verlobten zustimmen könne, wenn das Standesamt vorher eine Bescheinigung für die Ausländerbehörde ausgestellt habe. Nennen wir diese Situation ab heute die "Tilak1-Endlos-Schleife". In solchen Fällen sind alle mehr oder weniger zustimmenden e-mails und sonstigen Unmutsbekundungne an den Leiter des Standesamtes zu richten, dem ansonsten die Frühpensionierung wegen intern festgestellter Unfähigkeit anzugedeihen ist. :-)