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Legalisierte Unterlagen - Aushändigung ???

Diskutiere Legalisierte Unterlagen - Aushändigung ??? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Wir haben Anfang September 4 Urkunden der Dt. Botschaft zur Legalisierung vorgelegt und ca. 5.600 Baht abgedrückt. Nach Auskunft der Mitarbeiterin...
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DrCendra

Gast
Wir haben Anfang September 4 Urkunden der Dt. Botschaft zur Legalisierung vorgelegt und ca. 5.600 Baht abgedrückt. Nach Auskunft der Mitarbeiterin in der Botschaft würde die Legalisierung ca. 8 Wochen dauern. Die Zeit ist fast um und ich frage mich, werden die legalisierten Unterlagen mit der Post zugeschickt, müssen sie persönlich abgeholt werden oder kann auch ein Verwandter (Onkel) die Dokumente mit Vollmacht abholen? Meine Freundin ist noch in Thailand, wird aber hoffentlich in den nächsten 2 Wochen :bravo: mit Visum nach D kommen.

Wer weiß Rat ? :nixweiss:
 
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waanjai

Gast
Wie die legalisierten Unterlagen zu Dir gelangen, habt Ihr/hat sie auf der Botschaft bei Abgabe bestimmt:
1. persönliches Abholen
2. nach D zuschicken lassen (Mehrkosten: 200 Baht)
Am besten einmal nachschauen, was auf der Quittung steht.
Je 25 Euro pro Dokument in Baht zum Tageskurs, 100 Telefonkostenpauschale plus?

In den meisten Fällen hält sich der dt. Verlobte nach Abgabe der Dokumente zur Legalisation in D auf und wartet dort auf die Unterlagen, um sie zusammen mit den Übersetzungen dem Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen zu können.

Wenn dies auch bei Dir der Fall sein sollte, kannst Du die Dt. Botschaft immer noch an-mailen und um Zusendung per Diplomaten-Post BKK-Berlin, ab Berlin mit Einschreiben-Einwurf zu Dir bitten.
Die werden die 200 Baht dann halt kassieren, wenn das Visum in den Paß geklebt wird.
 
J

JT29

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DrCendra" schrieb:
... wird aber hoffentlich in den nächsten 2 Wochen :bravo: mit Visum nach D kommen.

Wer weiß Rat ? :nixweiss:
Hmm...was für ein Visum ? Wenn es ein Schengenvisum sein sollte, dann kann sie die Papiere persönlich abholen, andernfalls zusenden lassen.

Wir haben "nur" 5300 THB berappen dürfen (27.09.04)
- 5000 für Leg
- 100 Telefonpauschale
- 200 für Diplopost.

Zur Not mit der Botschaft abklären, die Zusendung dürfte gegen Kostenübernahmeerklärung nachträglich noch funktionieren.

Juergen
 
W

waanjai

Gast
Hallo JT29
Bist wohl durch das lange Urlauben ein wenig eingerostet, eh? :-)
Seit wann braucht man für ein Schengen-Visum legalisierte Papiere?

Nee, beim Fragesteller hat das Standesamt beim ersten Versuch der Anmeldung der Eheschließung darauf bestanden, die 4 benötigten Papiere in legalisierter Form zu erhalten. Sind jetzt alle Übersetzungen identisch, dann ist die Anmeldung ein Klacks und die Ausländerbehörde wird die Zustimmung zum Heiratsvisum nach BKK faxen.
 
J

JT29

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@waanjai

Nee, nee, bin wieder voll drin im Alltag. :lol:

"Nee, beim Fragesteller hat das Standesamt beim ersten Versuch der Anmeldung der Eheschließung darauf bestanden, die 4 benötigten Papiere in legalisierter Form zu erhalten."

Siehste, das steht da nirgends; er hat die Papiere abgegeben und sie ist noch in TH und will in 2 Wochen mit Visum kommen (welches schweigt sich aus - vermutlich Heiratsvisum).

Daher nur der Hinweis, falls es ein Tourivisum sein sollte (soll es ja öfters geben :lol: )

Ansonsten warten wir auch - haben aber noch bis Ende des Jahres Zeit - alles soweit nach Plan.

Juergen
 
D

DrCendra

Gast
Hallo waanjai und JT29

es ist ein Eheschließungsvisum. Der Antrag auf Eheschließung (früher Aufgebot) haben wir bereits Anfang September gestellt. Das STA hat nicht auf eine Legalisierung bestanden, doch beim OLG gibt es häufiger Probleme und dann braucht man die Legalisierung. Außerdem waren wir auf Urlaub in TH und haben die Legalisierung gleich mit erledigt.
Die 1000 Baht für die Übermittlung per Fax hätte ich mir sparen können. Die Ausländerbehörde hat am 05.10. die Zustimmung gefaxt = nicht angekommen. Auf mein Bitten ein 2.mal gefaxt am 08.10. = wieder nicht angekommen :zorn: . Jetzt will die Ausländerbehörde HOFFENTLICH den Postweg über das Bundesverwaltungsamt in Köln nehmen. :nixweiss:
Gruß und Danke für die Tipps.
 
W

waanjai

Gast
So weit ich weiss, gehen alle Zustimmungen der lokalen Ausländerbehörden an die Deutsche Botschaft in Bangkok über das Bundesverwaltungsamt in Köln. Allein schon deshalb, weil das Bundesverwaltungsamt dem von Bangkok kommenden Visumsantrag eine bundeseinheitliche Nummer vergeben hat.
Aber es ist nun nicht das erste Mal, dass es Kommunikationsstörungen in der Kette ALB - BVA - Dt. Botschaft gibt. Und unser Mitglied Leipziger - der ebenfalls von solchen Störungen betroffen war - hat freundlicherweise die relevante Telefon-Nr. herausgefunden und hier eingestellt. Bitte schau Dir ´mal die einschlägigen postings in diesem thread an.
Dann kannst Du den Verbleib der Zustimmung besser nachverfolgen. :-)
 
T

Tilak1

Gast
@drcendra,
wenn Ihr Papiere zu legalisieren abgegeben habt,sind das doch IHRE papiere.
wenn die Papiere noch nicht fertig sind,bekommt Sie doch noch kein Visum.
Diese Papiere und die zustimmung der Auslänerbehörde,sind doch die grundlage für Erteilung des Visums.Oder??
Also wieso sollte jemand anders die Papiere abholen müssen??

Na,ja vielleicht schlaf ich ja noch.

Bis dahin Andreas
 
W

waanjai

Gast
Tilak1" schrieb:
Diese Papiere und die Zustimmung der Ausländerbehörde, sind doch die Grundlage für Erteilung des Visums. Oder??
In den meisten Flächenstaaten erteilt die allein zuständige Ausländerbehörde ihre Zustimmung zum in Bangkok beantragten Heiratsvisum auf der Basis einer Bescheinigung des Standesamtes, dass alle für die Anmeldung der Eheschließung notwendigen Unterlagen dort eingereicht worden seien. (Nur in einigen noch restriktiveren Gegenden wird sogar schon der feststehende standesamtliche Trauungstermin verlangt).

Wie der Fragesteller geschrieben hat, war das Standesamt so großzügig und hat bereits die noch nicht legalisierten Unterlagen als ausreichend für die Austellung der Bescheinigung für die Ausländerbehörde angesehen. Da vor der Eheschließung hier in D jedoch das zuständige OLG noch die Braut von der ansonsten notwendigen Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses befreien muß - was das OLG auf der Basis der 2 vorgelegten Ledigkeitsbescheinigungen tut, die zudem in aller Regel legalisiert sein müssen - hat das Standesamt die parallele Legalisation der thailändischen Urkunden angeregt bzw. gefordert. Man sieht: Ein insgesamt bürgerfreundliches Standesamt.
 
T

Tilak1

Gast
@waanjai,
wenn die Frau ein Heiratsvisum beantragt,bekommt doch der Verlobte ,einen Brief von der Ausländerbehörde mit einem Termin,
wo er bestimmte Unterlagen vorlegen muss(Verdienstbesch.,Mietvertrag usw.)da steht nicht von Standesamt.
Das Standesamt wird erst dann tätig,wenn die frau vor Ort ist.Es sei denn,Austellung des EFZ (denn würde er in TH-heiraten).
Also wie kommst du denn darauf das die Botschft Ihr das Visa ohne die geprüften Unterlagen aushändigt,denn diese Papire sind ja für das Standesamt bestimmt!

Bis dahin Andreas
 
W

waanjai

Gast
Tilak1" schrieb:
Das Standesamt wird erst dann tätig,wenn die frau vor Ort ist.
Nee, zumindest im Rest von Deutschland, wird das Heiratsvisum durch die Ausländerbehörde erst dann erteilt, wenn vom Standesamt grünes Licht kommt. Dies bedeutet: Die Anmeldung der Eheschließung wird in der Regel allein vom Verlobten mit Hilfe einer Beitrittserklärung beim Standesamt abgewickelt. Nur in ganz seltenen Fällen darf die Verlobte schon vor der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt nach Deutschland einreisen. Wäre gleichzusetzen mit einer Vorab-Zustimmung beim Heiratsvisum ohne Vorab-Prüfung von Unterlagen.

So wie von mir beschrieben, ist es auch beim Antragsteller gelaufen, siehe alle seine früheren postings hier. :-)
 
T

Tilak1

Gast
@Waanjai,
dies war für mich genau der Grund warum ich 2000 in TH geheiratet habe.Denn die ALB in Berlin,gibt keine vorabzustimmung und schickte mich zum Standesamt,wo mir der damalige leiter mitteilte,das er erst tätig wird,wenn die frau Dabei ist.Darauf hin lies ich mir ein EHFZ ausstellen,und machte die sache in BKK,und das war inerhalb von 4 -tagen erledigt.
Vielleicht haben sich ja die Zeiten geändert,oder bei euch ist es eventuell doch anders??

Bis dahin Andreas
 
W

waanjai

Gast
Tilak1" schrieb:
Denn die ALB in Berlin...schickte mich zum Standesamt, wo mir der damalige Leiter mitteilte, dass er erst tätig wird, wenn die Frau dabei ist.
Mensch, Tilak1 - Du bist ja wirklich ein Opfer der deutschen Bürokratie geworden. Da hat Dich doch damals der Leiter des Standesamtes wirklich in eine unendliche Warteschleife geschickt. :zorn: Gut, dass Du damals die richtige Entscheidung getroffen hast.

Für alle übrigen will ich aber diese Gelegenheit nutzen, um einmal systematisch die x "Treppen des Horrors" für Heiratswillige darzustellen. Ausgangslage ist jedesmal der Wunsch der Verlobten, in Deutschland zu heiraten.

1. Stufe des Horrors - eigentlich der Lust:
Der deutsche Verlobte geht zum Standesamt in D und erkundigt sich, was alles an Unterlagen beizubringen seien, auf dass seine Verlobte in Thailand bei der Deutschen Botschaft ein Heiratsvisum beantragen könne und bewilligt bekäme. Darauf sagt der Mensch im Standesamt: Ich weiß det nicht so recht - schau´n wir ´mal später, zunächst lassen wir erst einmal die Frau nach Deutschland komme. Ich - das Standesamt - sprech mit den Kollegen von der Ausländerbehörde, auf dass die Deiner Verlobten das Heirats- (Einreise-)Visum bei der Deutschen Botschaft in Bangkok bewilligen. Nennen wir dies der Kürze halber einfach: das Overkillratz-Heiratsvisum. Ähnlichkeiten mit realen Erlebnissen von realen Mitgliedern sind kein Zufall. :-)

2. Stufe des Horrors
Dem deutschen Verlobten wird mitgeteilt, dass er dann, wenn er alle benötigten Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt einreichen könne, er vom Standesamt hierüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde erhalten würde.
Die thailändische Verlobte hält sich bei dieser Variante noch in Thailand auf, die Anmeldung der Eheschließung erfolgt auf der Basis einer von der thailändischen Verlobten vorweg unterschriebenen Beitrittseklärung. Technisch gesprochen heißt dies: Wenn immer der deutsche Verlobte aus Thailand die legalisierten Unterlagen (bei einer geplanten Ehe mit einer ledigen Thai sind dies: Geburtsurkunde, Auszug aus dem Hausregister, Ledigkeitsbescheinigung - Amphoe und Ledigkeitsbescheinigung - Zentralregisteramt Bangkok) von der Deutschen Botschaft in Bangkok erhält, marschiert dieser erneut zum Standesamt und meldet die Eheschließung an. Das Standesamt ist so nett und wartet nicht erst weitere - rein innerdeutsche Prüfungen und Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Sachen "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" oder gar "Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung" ab. Es gibt dem deutschen Verlobten eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde und die Ausländerbehörde faxt dann - via Bundesverwaltungsamt - die Zustimmung zum Heiratsvisum nach BKK.

3. Stufe des Horrors
Insbesondere aus bayerischen Landen wird die folgende - höchst bürgerunfreundliche - Variante berichtet: Das Standesamt erklärt dem deutschen Verlobten, daß es erst dann der Ausländerbehörde, die von dort geforderte Bescheinigung ausstellen würde, wenn bereits folgende, rein innerdeutsche Prüfungen, erfolgreich abgeschlossen seien:
a. Verfahren zur Befreiung der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch die thailändische Verlobte durch das zuständige OLG
b. Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung - bei Vorehen der Verlobten - durch das zuständige OLG.
Da beide Verfahren im Durchschnitt einige Wochen beanspruchen, bedeutet dies schon einige Monate an Verzögerung. Da dies aber gestandene Mannsbilder nicht anficht - schließlich wissen die, was sie am Stoiber habn - geht dies auch irgendwie in Ordnung.

4. Stufe des Horrors:
Das Standesamt erklärt, dass es erst tätig werden könne, wenn die Verlobte in Deutschland eingereist sei. Die Ausländerbehörde erklärt, dass sie erst einer Einreise der Verlobten zustimmen könne, wenn das Standesamt vorher eine Bescheinigung für die Ausländerbehörde ausgestellt habe. Nennen wir diese Situation ab heute die "Tilak1-Endlos-Schleife". In solchen Fällen sind alle mehr oder weniger zustimmenden e-mails und sonstigen Unmutsbekundungne an den Leiter des Standesamtes zu richten, dem ansonsten die Frühpensionierung wegen intern festgestellter Unfähigkeit anzugedeihen ist. :-)
 
J

JT29

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:lol: oder eher :heul:

zur 1. Stufe: Wohl dem, der ein Standesamt zu eigen hat, das bereits mehrfach binationale Ehen geschlossen hat. Allerdings verlangt wohl so ein Unternehmen auch mittlerweile vom zukünftigen Ehemann ein Einarbeiten in die Materie um solche Endlosschleifen von vorne herein auszuschließen.

zur 2. Stufe: schön, wenn es so läuft. Allerdings können mittlerweile Zustimmugen bei unserer AB via Verwaltungsnetz auch elektronisch erteilt werden.

zur 3. Stufe: eigentlich die konsequente (bayerische) Variante, aber so muss es ja auch nicht sein.

zur 4. Stufe: jetzt haben wir dann das Buchbinder-Wanninger-Syndrom erreicht oder einfacher: bescheuert.

Juergen
 
Uncle Earnie

Uncle Earnie

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Hallo,

sehr seltsam all diese Beschreibungen hier, oder ich habe wirklich ein Schweineglück gehabt.

Ich habe zusammen mit meiner Frau sämtliche Papiere im Original bei der Botschaft zur Legalisierung eingereicht und zugleich Kopien zur Übersetzung gegeben.

Das Heiratsvisum wurde daraufhin aufgrund einer Verpflichtungserklärung in der als Grund Hochzeit stand ausgestellt, ohne dass die Ausländerbehorde eines der Papiere überhaupt gesehen oder angefordert hatte.

Zu guter letzt sind wir mit den Übersetzungen (beglaubigt von einem eidesstattlichen Übersetzer aus Thailand, der auch in Deutschland anerkannt ist), die letztendlich nur den Standesbeamten interessieren, nach Deutschland geflogen. Hier haben wir die Heirat erst mal angekündigt unter Vorbehalt der Nachreichung der legalisierten Original-Urkunden. Diese wurden dann fast exakt 6 Wochen nach Abgabe bei der Botschaft auf dem Diplomatenweg über Berlin per Einschreiben an uns geschickt.

Möglicherweise ist das in anderen Bundesländern anders. Hier in BW (Schwetzingen) wird es auf jeden Fall so gehandhabt.

Gruß
Ernst
 
W

waanjai

Gast
Uncle Earnie" schrieb:
Das Heiratsvisum wurde daraufhin aufgrund einer Verpflichtungserklärung in der als Grund Hochzeit stand ausgestellt, ohne dass die Ausländerbehorde eines der Papiere überhaupt gesehen oder angefordert hatte.
Das klingt wie Stufe 1. :-)
Frage: Welche Behörde hat dem Heiratsvisum ausgestellt durch die Dt. Botschaft in Bangkok vorher zustimmen müssen? Wenn dies die Ausländerbehörde war, bist Du dann zu der gegangen und hast die Verpflichtungserklärung dort abgegeben bevor Du nach Thailand geflogen bist?
 
K

Kali

Gast
Bei uns war's wie bei Uncle Ernie.

Nur, dass die Zusendung der legalisierten Papiere 3 Monate gedauert hatte.
Dafür wurde das Heiratsvisum ohne Probleme um drei Monate verlängert.
 
Uncle Earnie

Uncle Earnie

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Hallo waanjai,

richtig, die Verpflichtungserklärung hatte ich schon vorher in Deutschland gemacht und dann nach Thailand mitgenommen.

Denke, das ist der problemloseste Weg. Wenn man so vorgeht, kann man seine Holde nämlich gleich mitnehmen. Und kann dann alles weitere hier in Deutschland regeln.

Voraussetzung ist natürlich, dass man sämtliche Papiere zur Legalisation und Übersetzung abgibt, bevor man nach Deutschland zurückfliegt.

Deshalb rate ich jedem, ein wirklich kompetentes Übersetzungsbüro schon in Thailand einzuschalten. Bei uns hat zum Beispiel eine Silbe bei der Namensänderungsurkunde der Mutter nicht mit einem anderen Dokument übereingestimmt. Somit mussten wir nochmal auf das Amphoe um dort per eidesstattlicher Versicherung ein weiteres Papier beizubringen, damit eindeutig feststeht, das die Mutter auch wirklich die Mutter ist.

Wenn man mit solchen Problemen erst beim deutschen Standesbeamten aufläuft, kann das unnötigen Ärger geben und die Sache so lange Verzögern, bis das Heiratsvisum mit Verlängerung abläuft und dann ist möglicherweise eine weitere Ehrenrunde angesagt.

Gruß
Ernst
 
W

waanjai

Gast
Uncle Earnie" schrieb:
...die Verpflichtungserklärung hatte ich schon vorher in Deutschland gemacht und dann nach Thailand mitgenommen.
Und ich bin mir sicher, Du hast damals nicht nur die Verpflichtungserklärung in D unterschrieben, sondern auch ein Schreiben von der Ausländerbehörde mitbekommen (oder es wurde separat an die Deutsche Botschaft geschickt) in der diese eine Vorab-Zustimmung an die Deutsche Botschaft erteilt hat. Das tun sehr viele Ausländerbehorden nicht mehr, oder nur noch bei vertrauenswürdig erscheinenden Antragstellern. Sind halt gebrannte Kinder. Damit ist Deine Erfahrung ein Fall der mildesten und bürgerfreundlichsten Variante #1. Zum Thema Vorab-Zustimmung erfährt man hier übrigens mehr, durch Verwendung dieses Suchbegriffs.

Ich stimme Dir auch ausdrücklich zu, dass man sich der Hilfe eines kompetenten Übersetzerbüros in Thailand oder in Deutschland versichern sollte. Es ist immer der allerbeste Weg, wenn man alle Übersetzungen durch ein einziges Büro machen läßt! Dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass in den Übersetzungen irgendetwas abweicht, schon einmal geringer als sonst. Und als Kunde sollte man immer - bevor man das Büro des Übersetzers verläßt - alle Angaben peinlichst genau auf Übereinstimmung prüfen. Denkt immer daran, die deutschen Beamten im Standesamt, beim OLG oder wo immer, können kein Wort Thai. Umso mehr prüfen die, ob die romanisierten Namen (die übersetzten Namen) alle identisch geschrieben sind. Schließlich wollen die Dir auch zeigen, dass sie etwas für Ihr Gehalt tun. :cool:
 
K

Kali

Gast
Bei uns war's wiederum wie bei Uncle Earnie, mit einer Ausnahme: Ich hatte Kopien von den Dokumenten gemacht, die ich zur Legalisation abgegeben hatte, und anschliessend bereits - Suay kam dann nach sechs Wochen mit dem Heiratsvisum - von einer Dolmetscherin übersetzen lassen.
Kann natürlich sein, dass heute die Dolmetscherunbedingt Wert auf das Original legen.
Und eine Vorabzusage des Ausländeramtes hatte ich auch nicht mit, nur die Verpflichtungserklärung.
 
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