M
MichaelNoi
Gast
Habe gerade mit dem OLG ( Nürnberg ) telefoniert und folgenden wichtigen Hinweis erhalten:
Das die Ledigkeitsbescheinigung 6 Monate gilt, ist ja bekannt.
Maßgebend für die Frist ist der Zeitraum vom Ausstellungsdatum bis zum Eingangsdatum beim OLG.
Wenn die Thailänderin ab dem 17. Lebensjahr ( das Alter, ab dem in TH geheiratet werden kann ) umgezogen ist ( sh. Hausregisterauszug),
dann muß sie nicht nur von dem Amphö( Bezirksamt ) des jetzigen Wohnortes ein Ledigkeitszeugnis beschaffen, sondern auch von den Amphös der früheren Wohnsitze, bei denen sie ab dem 17. Lebensjahr gemeldet war.
Wer da nicht aufpasst, kann schnell ein paar Wochen verlieren,
und muß womöglich Urlaub in Dänemark machen
Letzte Änderung: MichaelNoi am 27.05.02, 10:11
Das die Ledigkeitsbescheinigung 6 Monate gilt, ist ja bekannt.
Maßgebend für die Frist ist der Zeitraum vom Ausstellungsdatum bis zum Eingangsdatum beim OLG.
Wenn die Thailänderin ab dem 17. Lebensjahr ( das Alter, ab dem in TH geheiratet werden kann ) umgezogen ist ( sh. Hausregisterauszug),
dann muß sie nicht nur von dem Amphö( Bezirksamt ) des jetzigen Wohnortes ein Ledigkeitszeugnis beschaffen, sondern auch von den Amphös der früheren Wohnsitze, bei denen sie ab dem 17. Lebensjahr gemeldet war.
Wer da nicht aufpasst, kann schnell ein paar Wochen verlieren,
und muß womöglich Urlaub in Dänemark machen

Letzte Änderung: MichaelNoi am 27.05.02, 10:11