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morphium
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Hallo zusammen,
ich weiß ist nicht ob das jetzt hier das passende Forum ist aber vielleicht hat ja jemand einen Rat. Ich möchte meine Freundin aus Laos nach Deutschland holen und wir wollen hier heiraten (sie 28 und ich 32). Aktuell lebt sie in Laos.
Wir haben den ganzen Dokumentenkram bereits fertig, was nicht einfach war weil die Dokumentenbeschaffung und Prüfung sehr schwierig war (die Dokumentenhandhabung ist in Laos nicht wirklich ordentlich und das wissen die Deutschen...). Jetzt habe ich alle Dokumente hier vollständig und auch schon übersetzt und jetzt kommt das Standesamt auf einmal mit einer neuen Erkenntnis um die Ecke (ist fast 1 Jahr her das ich dort angefragt habe was sie benötigen..), dass die laotische Botschaft um Erlaubnis gebeten werden möchte wenn ein Laote einen ausländischen Staatsbürger heiraten möchte. Da hat das Standesamt jetzt wohl erst mal beim Außenministerium nachgefragt ob das wirklich notwendig ist. Die Antwort steht noch aus. Diese Anforderung war mir bisher nicht bekannt, ist aber auf der Seite der laotischen Botschaft (Berlin) ziemlich eindeutig beschrieben. Großes Problem ist dabei, dass die Anforderung an Dokumenten für diese Erlaubnis recht paranoid sind und ich da vermutlich zeitliche Probleme mit dem A1(gilt nur noch 5 Monate) meiner Freundin und den bereits fertigen Dokumenten bekomme.
Kennt jemand diese Regelung von Laos und weiß seit wann es das gibt? Ich habe das vorher noch nie gehört/gelesen als ich mich damals darüber informiert habe was notwendig ist. Ich habe nur etwas von einer Verpflichtungserklärung gelesen mit der Laos sicherstellen will, dass ihre Leute im Fall des Falles problemlos nach Laos zurückreisen können. Weiß jemand eventuell welche oder ob Schwierigkeiten entstehen (vor allem für meine Freundin) wenn man dieser Forderung des laotischen Konsulats nicht nachkommt? Ich kann mir vorstellen, dass das laotische Konsulat ihr bestimmte Dienste verwehrt wie die Neuerstellung ihres Passes aber den kann sie sich ja auch in Laos holen zur Not..
Vielen Dank.
ich weiß ist nicht ob das jetzt hier das passende Forum ist aber vielleicht hat ja jemand einen Rat. Ich möchte meine Freundin aus Laos nach Deutschland holen und wir wollen hier heiraten (sie 28 und ich 32). Aktuell lebt sie in Laos.
Wir haben den ganzen Dokumentenkram bereits fertig, was nicht einfach war weil die Dokumentenbeschaffung und Prüfung sehr schwierig war (die Dokumentenhandhabung ist in Laos nicht wirklich ordentlich und das wissen die Deutschen...). Jetzt habe ich alle Dokumente hier vollständig und auch schon übersetzt und jetzt kommt das Standesamt auf einmal mit einer neuen Erkenntnis um die Ecke (ist fast 1 Jahr her das ich dort angefragt habe was sie benötigen..), dass die laotische Botschaft um Erlaubnis gebeten werden möchte wenn ein Laote einen ausländischen Staatsbürger heiraten möchte. Da hat das Standesamt jetzt wohl erst mal beim Außenministerium nachgefragt ob das wirklich notwendig ist. Die Antwort steht noch aus. Diese Anforderung war mir bisher nicht bekannt, ist aber auf der Seite der laotischen Botschaft (Berlin) ziemlich eindeutig beschrieben. Großes Problem ist dabei, dass die Anforderung an Dokumenten für diese Erlaubnis recht paranoid sind und ich da vermutlich zeitliche Probleme mit dem A1(gilt nur noch 5 Monate) meiner Freundin und den bereits fertigen Dokumenten bekomme.
Kennt jemand diese Regelung von Laos und weiß seit wann es das gibt? Ich habe das vorher noch nie gehört/gelesen als ich mich damals darüber informiert habe was notwendig ist. Ich habe nur etwas von einer Verpflichtungserklärung gelesen mit der Laos sicherstellen will, dass ihre Leute im Fall des Falles problemlos nach Laos zurückreisen können. Weiß jemand eventuell welche oder ob Schwierigkeiten entstehen (vor allem für meine Freundin) wenn man dieser Forderung des laotischen Konsulats nicht nachkommt? Ich kann mir vorstellen, dass das laotische Konsulat ihr bestimmte Dienste verwehrt wie die Neuerstellung ihres Passes aber den kann sie sich ja auch in Laos holen zur Not..
Vielen Dank.