Landoffice in Hua Hin verweigert Lease eines Grundstücks zwischen Ehepartnern

Diskutiere Landoffice in Hua Hin verweigert Lease eines Grundstücks zwischen Ehepartnern im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Dieser ganze Tag war ein einziger Widerspruch, Rolf... Ein fiktives Problem zu schaffen, wo keines ist, um eine Lösung zu haben, die niemand...
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Socrates010160

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Dieser ganze Tag war ein einziger Widerspruch, Rolf...

Ein fiktives Problem zu schaffen, wo keines ist, um eine Lösung zu haben, die niemand will... das ist sehr widersprüchlich.
 
rolf2

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Dieser ganze Tag war ein einziger Widerspruch, Rolf...

Ein fiktives Problem zu schaffen, wo keines ist, um eine Lösung zu haben, die niemand will... das ist sehr widersprüchlich.
ich bitte Dich, wir sind doch hier nicht im Teenagerforum der Bravo, hier gehts um ein Investment in einem anderen Land von nicht unerheblicher Größenordnung, Du bist doch ein erfahrener Geschäftsmann, da weiß man doch das sich dinge im Lauf der Zeit ändern können und mündliche absprachen auch bei noch soviel Symphatie nach Ablauf einer gewissen Zeit nur noch 'Schall und Rauch sein können.
 
lucky2103

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Irgendwo hab ich mal gelesen, dass es am Flughafen Suvannaphumi kurz vor der Passkontrolle versteckt eine Art Ultraschallsender gibt, der jedem Ankömmling das Gehirn verbläst.

Im Land angekommen, werden dann z.B. zu später Stunde an schummerigen Bars im intoxinierten Zustand Verträge auf Bierdeckeln verfasst und am nächsten Tag gleich losgemacht.


Aber mal im Ernst: Ich hab hier in D ein paar alte Freunde, komplett ohne TH-Bezug. Denen hab ich mal die Rechtslage in TH bei GRundstückskäufen kurz erläutert...die haben mir gleich unterbrochen: "Eh, lass mal, jeder halbwegs vernünftige Ausländer würde in Thailand nix erwerben wollen, bei der unfreundlichen Rechtslage."
 
Socrates010160

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ich bitte Dich, wir sind doch hier nicht im Teenagerforum der Bravo, hier gehts um ein Investment in einem anderen Land von nicht unerheblicher Größenordnung, Du bist doch ein erfahrener Geschäftsmann, da weiß man doch das sich dinge im Lauf der Zeit ändern können und mündliche absprachen auch bei noch soviel Symphatie nach Ablauf einer gewissen Zeit nur noch 'Schall und Rauch sein können.
Möglicherweise liegt es in unserer Natur, dass wir Probleme damit haben zu vertrauen.... Vielleicht ist das sogar ein Instinkt aus der Urzeit...
Dieser Instinkt hat jedoch mit der Realität, in der ich lebe nichts zu tun.

Alles in mir wehrt sich dagegen, dass dieses Investement aus unserer Liebesbeziehung eine Geschäftsbeziehung macht...

Wir sind darauf programmiert alles zu regeln.. also verlieren wir letztendlich sogar das Vertrauen in uns selbst, wenn keine Regeln vorhanden sind...

Das ist nicht meine Welt....
 
Socrates010160

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Irgendwo hab ich mal gelesen, dass es am Flughafen Suvannaphumi kurz vor der Passkontrolle versteckt eine Art Ultraschallsender gibt, der jedem Ankömmling das Gehirn verbläst.

Im Land angekommen, werden dann z.B. zu später Stunde an schummerigen Bars im intoxinierten Zustand Verträge auf Bierdeckeln verfasst und am nächsten Tag gleich losgemacht.


Aber mal im Ernst: Ich hab hier in D ein paar alte Freunde, komplett ohne TH-Bezug. Denen hab ich mal die Rechtslage in TH bei GRundstückskäufen kurz erläutert...die haben mir gleich unterbrochen: "Eh, lass mal, jeder halbwegs vernünftige Ausländer würde in Thailand nix erwerben wollen, bei der unfreundlichen Rechtslage."

Gerade Du solltest den Zwiespalt erkennen, der sich mir gerade auftut...

Die Rechtslage ist alles andere als unsicher... Wenn man den Rat von Waanjai befolgt...
 
Hansi

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Ich frage mich immer wieso man überhaupt ein Haus inklusiv Grundstück kaufen will, wo die Mietpreise doch eigentlich recht erschwinglich sind
Der TS möchte aber seine leiblichen Kinder aufs Pflichtteil setzen. Da macht ein vorzeitiger Vermögenstransfer nach LOS schon Sinn. Eine clevere Bestrafung der Plagen!
 
strike

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Der TS möchte aber seine leiblichen Kinder aufs Pflichtteil setzen. ...
Gibt es da nicht irgend so eine 10 Jahres Regel?
Wie würde denn so etwas laufen, rein theoretisch: Geld nach Thailand verbracht, kurze Zeit später tot.
Fliesst das dann nicht doch noch in die Erbmasse ein?
 
Hansi

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Gibt es da nicht irgend so eine 10 Jahres Regel?
Wie würde denn so etwas laufen, rein theoretisch: Geld nach Thailand verbracht, kurze Zeit später tot.
Fliesst das dann nicht doch noch in die Erbmasse ein?
Jawoll, bei einer Schenkung! Der TS finanziert jedoch eine Immobilie in LOS über eine spezielle (thailändische) Rechtskonstruktion. Da dürfte für die Erben wenig auszurichten sein.
 
Yogi

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Soccy, hast du mit diesem Konstrukt, die Finanzierung mit deiner Bank besprochen?
 
Socrates010160

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Gibt es da nicht irgend so eine 10 Jahres Regel?
Wie würde denn so etwas laufen, rein theoretisch: Geld nach Thailand verbracht, kurze Zeit später tot.
Fliesst das dann nicht doch noch in die Erbmasse ein?
Nur zur allgemeinen Info:

Ich habe meinen Kindern schon bevor ich meine Frau kennen lernte, ein attraktives Angebot unterbreitet, wenn Sie auf ihr Pflichtteil verzichten. Das war ein Test...

... den sie nicht bestanden haben....

Sie erhalten nun zu dritt 25 % der vorhandenen Erbmasse. Mein Testament sieht vor, dass meine Frau das Haus alleine erbt, quasi als Gegenleistung für das Usufructus...

Die Kohle die auf dem Konto meiner Frau bzw. einem gemeinsamen Konto ist, gehört zur Haushaltsmasse und die gehört ihr alleine.

Sollte ich meinen 70. Geburtstag erleben wird in D alles verkauft und irgendwo auf einem Nummernkonto gebunkert, zu dem nur meine Frau und ich Zugang haben.
 
Socrates010160

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Soccy, hast du mit diesem Konstrukt, die Finanzierung mit deiner Bank besprochen?
Die Kohle ist kein Problem...

Bin nur gespannt, wie sie den Kaufvertrag übersetzen wollen... ach ja.. und was ganz ausgefallenes: ich soll nach dem Kauf Fotos vom Grundstück vorlegen.... morgen wird der Papierkrieg abgeschlossen... dann werd ich mal nachfragen, wozu sie die Fotos haben wollen..
 
Hansi

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Nur zur allgemeinen Info...
Bitte informiere Dich bei einem deutschen Rechtsanwalt. Kein leibliches Kind würde sich mit 8,3% des zu vererbenden Vermögens zufrieden geben. Da müssen schon strafrechlich relevante Vorgänge entscheidend sein!
 
Yogi

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Bitte informiere Dich bei einem deutschen Rechtsanwalt. Kein leibliches Kind würde sich mit 8,3% des zu vererbenden Vermögens zufrieden geben. Da müssen schon strafrechlich relevante Vorgänge relevant sein!
Wie kommst du darauf?
Von der Erbmasse gehören 50% der Frau. (vorausgesetzt, alle Liegenschaften, Konten etc. laufen auf beide Namen)
Von den restlichen 50% gehört der Frau wiederum die Hälfte. Es bleibt also ein Rest von 25% für die Kinder.

Wenn du anders rechnen möchtest und nur das Erbe des Verstorbenen ansetzt, bleibt für die Kinder natürlich 50% übrig.
 
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Bitte informiere Dich bei einem deutschen Rechtsanwalt. Kein leibliches Kind würde sich mit 8,3% des zu vererbenden Vermögens zufrieden geben. Da müssen schon strafrechlich relevante Vorgänge entscheidend sein!
Wenn Du Dich über das Erbrecht informierst wirst Du folgendes lesen:

Im Falle einer Zugewinngemeinschaft und bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne Testament, erbt die Ehefrau 50 % des vorhandenen Vermögens. Die restlichen 50 % gehen an die vorhandenen Kinder.

Im Fall, dass per Testament die Ehefrau zur Alleinerbin bestimmt wird und die Kinder "enterbt" werden, erhalten die Kinder nur noch die Hälfte dessen, was sie bei der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden. In diesem Fall werden aus ursprünglich 50 % dann 25 %...geteilt durch 3
 
RAR

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Wie kommst du darauf?
Von der Erbmasse gehören 50% der Frau. (vorausgesetzt, alle Liegenschaften, Konten etc. laufen auf beide Namen)
Von den restlichen 50% gehört der Frau wiederum die Hälfte. Es bleibt also ein Rest von 25% für die Kinder.

Wenn du anders rechnen möchtest und nur das Erbe des Verstorbenen ansetzt, bleibt für die Kinder natürlich 50% übrig.
Der Pflichtteil sind keine 25 Pro. Bei Vorliegen eines Testamentes zugungsten der Ehefrau z.B gebührt den Kinder eben nur der Pflichtteil.
 
RAR

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Wenn Du Dich über das Erbrecht informierst wirst Du folgendes lesen:

Im Falle einer Zugewinngemeinschaft und bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne Testament, erbt die Ehefrau 50 % des vorhandenen Vermögens. Die restlichen 50 % gehen an die vorhandenen Kinder.

Im Fall, dass per Testament die Ehefrau zur Alleinerbin bestimmt wird und die Kinder "enterbt" werden, erhalten die Kinder nur noch die Hälfte dessen, was sie bei der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden. In diesem Fall werden aus ursprünglich 50 % dann 25 %...geteilt durch 3
Um das ganze zu umgehen ist eine Schenkung eine gute Idee - die Kinder bekommen dann gar nichts....
 
Socrates010160

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Wie kommst du darauf?
Von der Erbmasse gehören 50% der Frau. (vorausgesetzt, alle Liegenschaften, Konten etc. laufen auf beide Namen)
Von den restlichen 50% gehört der Frau wiederum die Hälfte. Es bleibt also ein Rest von 25% für die Kinder.

Wenn du anders rechnen möchtest und nur das Erbe des Verstorbenen ansetzt, bleibt für die Kinder natürlich 50% übrig.
Es spielt keine Rolle, ob die Frau bei den Liegenschaften Miteigentümerin ist...

Im Fall der Zugewinngemeinschaft:

ermässigt sich der Pflichtanteil noch weiter. Denn dann gehören der Ehefrau bereits 50 % der Immobilie. Von den weiteren 50 % erhält sie wiederum die 50 % bei gesetzlicher Erbfolge. Dies würde bedeuten, dass regulär die Kinder 25 % erhalten.

Im Fall eines Testaments mit dem Vermächtnis dass die Ehefrau Alleinerbe ist, reduziert sich der Pflichtteil auf 12.5 % geteilt durch die Anzahl der Kinder..
 
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