Lese das Schreiben des RA mehrmals langsam durch und verstehe jeden Satz.
U.a. sagt der RA, was für Dich wichtig ist. Das Land Office trägt bei Verheirateten ein usufruct ein, nicht jedoch einen Pachtvertrag. Wegen der im Civil und Commerical Book beschriebenen Rechtsfolgen des besonderen Kündigungsrechts für thail. Frauen. Sogar noch ein Jahr nach der Scheidung. Warum sollte ein Land-Office eine so wackelige Sache dann auch noch eintragen?
Anders als ein Lease-Vertrag ist ein usufructus-Vertrag nur mit der Zustimmung des usufruct-Nehmers kündigungsfähig. Zum anderen gilt, das der usufruct-Vertrag auch über den Tod des usufruct-Gebers hinaus gültig bleibt. Bis zum Exit-Kriterium: Tod des usufruct-Nehmers oder Ablauf der 30 Jahre, je nach Eintragung.
Willst Du verhindern, daß Du zu einer Zustimmung für die Kündigung des usufruct-Vertrages erpreßt werden koenntest - ist ja nur mit Deiner Zustimmung kündbar, wie auch der RA schrieb - dann sichere Dich mit einem vorgelagerten usufruct-Vertrag vor dem public notary ab.
Was andere - evtl. ohne je selbst einen usufruct-Vertrag überhaupt gesehen zu haben, hier für Gerüchte oder Befürchtungen streuen, interessiert mich nicht die Bohne. Wenn es Dich tangiert, Deine Sache. Ich habe es so gemacht. Und meine Frau denkt zu ihren und meinen Lebzeiten nicht daran, den usufruct-Vertrag überhaupt kündigen zu wollen.
Noch einmal: Du gehst mit fliegenden Fahnen unter, wenn Du weiter so unfähig bleibst, Dir erteilten Rat inhaltlich zu begreifen. Besuche einen Englisch-Kurs, wenn Dir das Schreiben des RA nur die geringsten Verständnisprobleme bereitet. Ist auch eine Investition für den Umzug nach Thailand.
Und das war es dann auch von meiner Seite.