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Landkauf

Diskutiere Landkauf im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo zusammen, was meint Ihr dazu ?? guten tag, ich schweizer 39 jahre und meine thai-frau möchten in thailand (ban sub,muang loei) von einem...
C

Challenger

Gast
Hallo zusammen, was meint Ihr dazu ??
guten tag,
ich schweizer 39 jahre und meine thai-frau möchten in thailand (ban sub,muang loei) von einem rechtsanwalt 50 rai land kaufen.kaufpreis ca:1750000 baht.landtitel chanod.das ganze soll ca: anfang-mitte mai 2005 vor ort, loei mit allen beteiligten stattfinden.dazu möchte ich mich mit meiner frau zusätzlich mit einem miet- und darlehensvertrag auf 30,wenn möglich 60 jahre absichern.(eventuell auch testamentarisch)
meine fragen:
-was heisst nutzungsrecht auf lebenszeit genau?
- was empfehlen sie als vorgehensweise, das obige konstruktion termingerecht verläuft,
- wäre eine kaufvertragsvorbereitung durch den verkäufer der rechtsanwalt ist und mir diese zu ihrer kontrolle zuschickt,ihr büro die weiteren verträge(miet und hypothek) ausarbeitet, und ich diese dann selber beim entsprechenden amt vorlegen und im grundbuch eintragen lasse möglich und empfehlenswert? Was kostet uns diese Dienstleistung total ?
- ansonnsten was kostet die ganze abwicklung durch einen Rechtsanwalt, ist dieser bei der eintragung auch vor ort ?.

besten dank für ihre bemühungen daniel born
 
heini

heini

Senior Member
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hallo daniel,
frage, wo liegt das grundstück?
an einer festen straße............ ? elektrische leitung führt am grundstück vorbei.........? usw.... usw.......
immerhin sind es 35.000 bath pro rai........
reisfelder in der pampa im isaan sind wesentlich günstiger zu bekommen!
hast du das grundstück/lage schon mal gesehen...........?

kann selbstverständlich auch sehr günstig sein..........
dann solltest du jedoch einen anwalt deines vertrauens hinzuziehen, welcher dir die verträge nach deinen vorstellungen macht.

mietrecht 30 jahre mit option auf weitere 30 jahre ist schon ok......
weiterhin halte ich für wichtig, einen dahrlehensvertrag mit deiner frau zu machen über wenigstens die kaufsumme, besser doppelte kaufsumme, welcher unbedingt mit ins chanod eingetragen wird.

es gibt in thailand keine 100% absicherung für dich, aber man sollte das möglichste tun.

alles schon im vorfeld zu planen......... kannste nicht. lass dich von niemanden unter druck setzen..... das ist besser für die nerven.

gruss heini
 
C

Chak2

Gast
Abgesehen von meiner generell minderen Meinung über diese Pachtverträge von 2 mal 30 Jahren (Rechtssicherheit besteht dabei nicht, da diese Konstruktion noch nie von dem obersten thailändischen Gerichtshof bestätigt wurde) würdest du doch wohl auch in der Schweiz den Vertrag nicht vom Verkäufer ausfertigen lassen. Das ist also nicht sinnvoll. Suche dir lieber jemand unbeteiligten.
 
T

thurien

Gast
setz´ Dich mal mit diesen Leuten in Verbindung, die arbeiten für
Dich entsprechende Verträge in Thai u. Deutsch aus, sind schnell
u. verständlich (was bei Notaren etc. nicht unbedingt der Fall
sein muss...). Hier wirst Du auch Kommentare zu "2x30 Jahre etc."
bekommen. Als Käufer mußt Du eh die Notarkosten übernehmen,
dann aber auch gefällligst Dein Rechtsbeistand mit Deinen Konditionen


German Thai Group
Joerg Dawid
The German Thai Group
157/142 Moo 5, Naklua Road
Banglamung, Chonburi 20150
Thailand
Tel.: + 66 (0) 38 427 364 - 365, +66 (0) 38 420 720
Fax: + 66 (0) 38 426 339
e-Mail: germthai@loxinfo.co.th
 
T

thurien

Gast
@MOD

Huch, Frage an den Mod:

ist die Nennung dieser Notar- Adresse schon Werbung?
 
heini

heini

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nichts gegen deinen tip thurien ;-)
GT ist sicher nicht die schlechteste wahl..........!
wenn ich dafür allerdings ein vielfaches zahle als bei
einem seriösen thaianwalt, nehme ich die übersetzungskosten für verträge in kauf.
only my 2 cent ;-)
gruss heini
 
C

Chak2

Gast
thurien" schrieb:
ist die Nennung dieser Notar- Adresse schon Werbung?
An dieser Stelle muss noch einmal deutlich gesagt werden, so etwas wie Notare gibt es in Thailand nicht! Es gibt lediglich Anwälte, die Notardienste anbieten.
 
tira

tira

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thurien" schrieb:
.... Als Käufer mußt Du eh die Notarkosten übernehmen,.......
wie @chak schon anmerkte gibt es keine vergleichsbare notarstätigkeit
bei der grundstücksübertragung in thailand, so ist auch die übernahme dieser kosten
verhandlungssache und werden oftmals je zur hälfte getragen.

gruss :cool:
 
C

Challenger

Gast
Vielen Dank für eure Komentare,
habe mich entschlossen, mit swisslaw in Pattaya Kontakt aufzunehmen.
Vielleicht weiss sonnst noch jemand etwas zu meinen weiteren Fragen..

besten Dank für Ihre prompte Antwort.

Es ist so, dass wir bis anhin in Thailand noch nicht persöhnlich auf dem Ampö unsere Hochzeit
angemeldet haben.
Was mir noch nicht ganz klar ist folgendes,
- wie ist das mit dem sogenannten Darlehensvertrag, in Verbindung mit dem Landkauf, der ja
auch soweit ich weiss mit ins Grundbuch eingetragen werden sollte genau ?

- kann ich auch nach der Hochzeitsregistrierung einen der Schweiz ähnlichen Ehevertrag, sprich
Gütertrennung anmelden ?
und noch eine letzte Frage, ich möchte mit meiner Frau ohne eine Geschäfts,- Firmengründung oder
dergleichen eine Kautschukplantage später auch Linchi und Lamiai pflanzen und davon Leben.
Dies macht dann alles nur meine Frau, da ich wie gesagt keine Registrierung möchte.
Könnte ich früher oder später Probleme betreffs Jahresvisum bei der Immigration bekommen?,
weil sich die Imigration vielleicht sagt dem Mann (sprich ich) geben wir keine Verlängerung
mehr, weil ich wenig bis gar nichts zu unserem gemeinsamen Lebensunterhalt beitrage und
meine Frau gar nicht auf mich angewiesen ist? ( Sie macht ja alles selbst...

Vielen Dank für Ihre Bemühungen, bis hoffentlich bald
 
C

Chak2

Gast
Zwei Dinge:
1. Nach thailändischem Recht kann ein Ehevertrag nur vor der Ehe abgeschlossen werden um gültig zu sein.
2. Auch für verheiratete gibt es ein Mindesteinkommen, das für ein Jahresvisum nachgewiesen werden muss. Hier sehe ich also in der Tat Probleme auf dich zukommen.
 
alhash

alhash

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Du bist mit einet Thai verheiratet!

Bist Du 50/55 (weiß es nicht mehr genau) Jahre alt, musst Du 400.000 Baht auf einem Konto nachweisen. Es genügt nicht, die Summe kurz vorher zu überweisen und nach Visaerteilung wieder abzuheben, die Behörden wollen Bankauszüge sehen. Hast Du diese Summe nicht, erst dann musst Du ein regelm. Einkommen/Überweisungen nachweisen.

Weiteres siehe hier:

Text

Text

Gruß
AlHash
 
C

Chak2

Gast
alhash, theoretisch richtig, ich weiß aber zufällig, dass manche Ausländerbehörden in Thailand das etwas anders auslegen als und-Bestimmung anstatt oder-.
 
Thema:

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