Hallo Saita und Kurt!
Diese Aussage wird von meiner Frau bestätigt.
Eine Thai mit einem deutschen Nachnamen kann nur 1 Rai für sich kaufen.
Hätte sie bei der Hochzeit ihren Geburtsnamen behalten, gäbe es unserem Kenntnisstand nach keine Begrenzung.
Betonung liegt allerdings auf
kaufen.
Meine Frau hat drei volljährige Söhne in Thailand. Einer davon hat vor drei Jahren ein Grundstück mit Haus in Bangkok gekauft. Auf Kredit. Bei unserem Aufenthalt 1/2 Jahr später hat mein Stiefsohn das Grundstück meiner Frau geschenkt. Stichwort
มรดก (morodok) Erbschaft. Ich, der Farang Ehemann, mußte auf dem Grundstücksamt allerdings eine Erklärung unterzeichnen, daß ich für den Fall der Fälle auf das Erbe meiner Frau, was dieses Grundstück angeht, verzichte.
Mir ist allerdings nicht bekannt, ob es hier nicht auch eine Begrenzung der Größe gibt.
Anschließend hat meine Frau den Kredit meines Stiefsohnes bei der Bank zurückgezahlt. Das Grundstück war zwar kleiner als 1 Rai, aber man weiß ja nicht was die Familie später noch kaufen will. Jetzt kann meine Frau, wenn sie will, selber immer noch ein Rai kaufen, das geschenkte Grundstück wird auf die Gesamtfläche nicht angerechnet.
Dieses Erbschafts-Schenken funktioniert allerdings nur zwischen Eltern und Kindern, nicht zwischen Geschwistern. Auch die Eltern von Saita könnten ihr ein Grundstück in dieser Art schenken.
Man kann als Ehefrau mit Farang Familiennamen natürlich auch 10 oder 100 Rai kaufen, wenn man will. Jedoch muß man dann das Grundstück auf den Namen von Verwandten eintragen lassen. Die Frau fungiert dann nur als Geldgeber. Allerdings sollte man dazu den Verwandten schon großes Vertrauen entgegenbringen. Wenn die das Grundstück dann wieder verkaufen und das Geld einkassieren, hat man schlechte Karten.
Alle Angaben erfolgten ohne Gewähr. Auskunft erteilt in Thailand jedes Grundstücksamt. Hoffe ich wenigstens.
Ferner hoffe ich, Euch mit dieser Antwort etwas geholfen zu haben.

Norbert
Hier noch ein Tipp:
SchauThai. Man kann diese Zeitschrift auch abonnieren. Meine Frau hat schon wertvolle Informationen, darunter auch diese Grundstücksregelungen, von dieser Zeitung bekommen. Und wußte dann manchmal besser Bescheid als die Verwandtschaft in Thailand.

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Otto-Nongkhai" schrieb:
... Wie wollen die Behörden das auch feststellen ,wieviel eine Thai besitzt ,denn du kaufst jedesmal bei einem anderen Amphör ,wenn die Grundstücke in verschiedenen Gemeinden liegen. ...
Hallo Otto!
Dann kann Deine Frau aber keine Grundstücke von mehr als 1 Rai kaufen.
Und muß darauf hoffen, daß die Grundstücksämter nicht irgendwann einmal einen landesweiten Datenabgleich machen.

Norbert.