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Landkauf und die nötigen Papiere?.

Diskutiere Landkauf und die nötigen Papiere?. im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; So Leute,nach langer Zeit mal ne Frage von mir. Eins vorweg-wir sind noch in Dland. Ich bilde mal hier ein Formular ab. Es geht im Grunde darum...
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So Leute,nach langer Zeit mal ne Frage von mir.
Eins vorweg-wir sind noch in Dland.
Ich bilde mal hier ein Formular ab.
Es geht im Grunde darum das meine Thaifrau Land kaufen möchte, und man hier ein Formular braucht,wo hervor geht ,das ich als Farang kein Recht habe,und das Geld für den Kauf von meiner Frau ist.
Und es soll wohl von einem Gericht beglaubigt werden?.
Das ganze soll wohl dann zur Thai Botschaft in Dland und am Ende in Thailand vor dem Landamt gezeigt werden?.
Ich habe keine Ahnung davon.
Ich denke das einige hier schon eine gewisse Prozedur beschritten haben.
Also bitte ich um eure Erfahrung/Meinung.
Ist es ratsam?einen Rechtsanwalt einzuschalten in Dland-welcher sich auch in Thairecht auskennt?.
Habe mal gegoogelt und welche gefunden.
Ausser Kiesow in Berlin?gibt es ja wohl noch einige.
Was sagt ihr dazu?.
 

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tuxluchs

tuxluchs

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Ausfüllen unterschreiben fertig.
Beim Landamt zur Grundstücksumschreibung mit abgeben.
Damit wird in Thailand quasi die Gütergemeinschaft im Zusammenhang mit dem Landerwerb "aufgehoben", da Ausländer kein Land erwerben dürfen.
 
Yogi

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Und es soll wohl von einem Gericht beglaubigt werden?.
Das ganze soll wohl dann zur Thai Botschaft in Dland und am Ende in Thailand vor dem Landamt gezeigt werden?.
Mir würde jetzt kein deutsches Amt einfallen, dass Unterlagen deiner Frau für Kauf von Landbesitz in Thailand verlangen könnte.
Das geht die schlicht weg einen Scheißdreck an.
 
Thai-Willy

Thai-Willy

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Dieses Jahr im Landoffice Nonthai: Ehefrau tritt als Käufer auf, Ehemann nur im Hintergrund.
Die Beamtin regelt alles mit Käufer und Verkäufer.
Es wurde dann mein Reisepass und die Heiratsurkunde zur Vorlage verlangt und zum Schluss habe ich dann das von der Beamtin vorausgefüllte Formular unterschrieben, das war's 🕹💸
 
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ErnstPGM

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Das Wichtigste ist, dass das Land auch einen Chanote Titel hat.
Hoffentlich liest Dieter1 das nicht. Der wollte mir schon mal weismachen, dass andere Landtitel genau so gut sind.
Ahnung habe ich von diesen Sachen vielleicht nicht so viel wie er, weil ich nur 1x pro Jahr als Urlauber nach Thailand komme und er ganzjährig dort durchhält. :grin:

Ich konnte ihn deshalb trotz Hinweis auf einige mir vorliegende Beschreibungen nicht vom Gegenteil überzeugen:

Landtitel in Thailand

Um es gleich vorweg zu nehmen, der wichtigste Titel ohne irgendwelche Einschränkungen, ist das Chanot. Nur mit einem Chanot sind die Grundstücksgrenzen genau (per GPS) ausgemessen und damit die Grundstücksgröße und Grenzsteine exakt festgelegt. Ausländer sollten nur Land kaufen oder mieten das diesen Titel hat. Bei allen anderen Landtiteln ist der Ärger mit den Nachbarn vorprogrammie

Da wird plötzlich behauptet das des Nachbarn Land an einer ganz anderen Kokospalme anfängt als vorher festgelegt usw. Um es genau zu sagen: Wenn man das Land mit einem niederen Titel erst mal gekauft & bezahlt hat, kommen die Nachbarn, einer nach dem anderen und schneiden einem scheibchenweise das Land wieder ab.

Aber: Auch ein Chanot kann mit Krediten oder Mietverträgen belastet sein, deshalb unbedingt vor einem Kauf oder Miete beim zuständigen "Landamt" überprüfen lassen, am besten durch einen Anwalt.

Der zweithöchste Titel ist das Nor Sor Sam(3) Gor! Auch dies ist noch ein gesetzlicher Landtitel, wobei die Grundstücksgrenzen und Grenzpunkte durch eine Luftaufnahme festgelegt werden. Das Land kann in kleinere Parzellen aufgeteilt werden und gesetzliche Handlungen müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.

Das Nor Sor Sam(3) ist ein Landpapier, das die eine bestimmte Person als Besitzer bestätigt und ihn berechtigt das Land zu nutzen. Es ist keine Besitzurkunde. Bei diesem Landtitel sind die Grenzen und Grenzpunkte nicht 100 prozentig in Karten festgelegt, was immer zu Problemen bei der Erfassung der eigentlichen Landfläche führt.

Alle weiteren, niederen Landpapiere, wie das Sor Por Gor 4, Por Bor Tor 6 oder Sor Kor 1 , sind lediglich Bestätigungsurkunden das ein Stück Land existiert und das der Inhaber der Urkunde aufgrund einer jahrelangen Nutzung oder Vererbung "vielleicht" ein Recht auf dieses Land hat oder, wie beim Por Bor Tor 6, dafür schon Steuern bezahlt.
 
Helli

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Beim ersten Mal gab's diesen Zirkus noch nicht. Beim 2. Mal hab' ich den mir beim Landoffice vorgelegten Zettel unterschrieben und gut war's, beim 3. Mal bin ich gar nicht mehr mitgegangen, war auch gut.
Ich wüsste nicht, was das in Deutschland irgend ein "Amt" (auch ein thailändisches) angeht. Es sollte ausreichend sein, den Zettel auszufüllen, zu unterschreiben und an das zuständige Landoffice zu schicken.
 
EO

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ähem Thai-Willy.Wir sind aber jetzt in Dland bis März-April-Mai.Sonst vor Ort wäre klar gewesen.Der Landkauf sollte bis Ende Januar abgeschlossen sein.Also es soll angeblich folgendermasen sein.Wenn meine Frau nach Thailand fliegt,um den Landkauf perfekt zu machen.Ich aber nicht dabei bin,muss dieses Papier oben vorgelegt werden.Eine Kopie meines Passports und unsere Thailändische Heiratsurkunde,damit die auch sehen,das wir verheiratet sind und sie den Farang Nachnamen hat.Aber wohl das es meine "Person "wirklich gibt.deshalb soll wohl irgendwas vom Amt/Gericht hier in Dland beglaubigt werden.
 
Thai-Willy

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Ich aber nicht dabei bin
Davon war ja im Anfangspost nicht die Rede!
Dann kann ich auch keine exakte Antwort geben.
Deine Frau könnte aber im Vorfeld Kontakt mit dem zuständigen Landoffice aufnehmen und den Ablauf der Formulare und Bestätigung nachfragen, evtl kann ja deine Unterschrift nachgereicht werden!
 
Thai-Willy

Thai-Willy

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Siehe auch #10, Helli war beim 3. Mal gar nicht dabei!
 
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Volker M. aus HH.

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Da es im thailaendischen Rechtsraum keine Notare gibt frag doch mal ein Konsulat.
 
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Da es im thailaendischen Rechtsraum keine Notare gibt..
Richtig erkannt nach immerhin fast 3 Jahren. Da hattest du selbst noch einen thailändischen "Notar" in Anspruch genommen.. :wink2:

Ich habe vor wenigen Tagen bei einem Notar beglaubigen lassen. Jeder Volljurist kann sich hier weiter qualifizieren und erhaelt die Zulassung fuer jeweils 2 Jahre.
Ich hatte als Antwort auf deine damalige Notar-Reklame damals übrigens <folgendes> geantwortet.

In Thailand durfte und darf nämlich jeder zugelassene Rechtsanwalt auch notarielle Dienstleistungen erbringen. Ob er sich nun weiter qualifiziert oder nicht, ist egal. Seine Anwaltslizenz muss er in bestimmten Zeitabständen jedoch gegen Gebühr erneuern, was aber nur ganz allgemein gilt und nicht in direktem Zusammenhang mit gelegentlich oder evtl. häufig vorkommenden notariellen Dienstleistungen..
 
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ErnstPGM

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Helli, das sind bezogen auf ihre Arbeit in Thailand quasi "Hochstapler", denn korrekt ist die Reklame nicht.

Deutsche Notare können die Betreiber des Anwaltsbüros nicht in Thailand beschäftigen. Höchstens als Aufsicht über die in einer von ihnen gegründeten Firma angestellten thailändischen Rechtsanwälte, von denen jeder auch notarielle Dienstleistungen vornehmen kann.

Den deutschen Text in der Reklame lesen Deutsche und da wird .. solange der Laden keine böse Konkurrenz hat.. niemand auf die Idee kommen, Anzeige wegen versuchter Irreführung der Kundschaft zu erstatten weil "echte" Notare dort nicht tätig sein können, da es eine solche Institution in Thailand nicht gibt.

Der deutsche Notar ist nämlich eine Amtsperson , die nicht von einer Anwaltsorganisation, sondern ausschließlich vom Justizministerium, also einer staatlichen Behörde zum Notar ernannt werden kann.
Dazu muss er zuvor sogar noch die Befähigung zum Richteramt nach dem Richtergesetz erlangt haben..!
 
Hans.K

Hans.K

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โกสุมพิสัย - Rheinland
Helli, das sind bezogen auf ihre Arbeit in Thailand quasi "Hochstapler", denn korrekt ist die Reklame nicht.

Deutsche Notare können die Betreiber des Anwaltsbüros nicht in Thailand beschäftigen. Höchstens als Aufsicht über die in einer von ihnen gegründeten Firma angestellten thailändischen Rechtsanwälte, von denen jeder auch notarielle Dienstleistungen vornehmen kann.

Den deutschen Text in der Reklame lesen Deutsche und da wird .. solange der Laden keine böse Konkurrenz hat.. niemand auf die Idee kommen, Anzeige wegen versuchter Irreführung der Kundschaft zu erstatten weil "echte" Notare dort nicht tätig sein können, da es eine solche Institution in Thailand nicht gibt.

Der deutsche Notar ist nämlich eine Amtsperson , die nicht von einer Anwaltsorganisation, sondern ausschließlich vom Justizministerium, also einer staatlichen Behörde zum Notar ernannt werden kann.
Dazu muss er zuvor sogar noch die Befähigung zum Richteramt nach dem Richtergesetz erlangt haben..!
Was sagt uns das? Ganz einfach, deutsche Staatsbürger können abhacken deutsche Rechtssicherheit in Thailand zu haben/zu bekommen. Dieser Umstand sollte eigentlich jedem Investor (treusorgendem Ehemann) bekannt sein.
 
x-pat

x-pat

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Chiang Mai
Es geht im Grunde darum das meine Thaifrau Land kaufen möchte, und man hier ein Formular braucht,wo hervor geht ,das ich als Farang kein Recht habe,und das Geld für den Kauf von meiner Frau ist.
Und es soll wohl von einem Gericht beglaubigt werden?.
Ach du liebes bisschen! Den Wisch hat jedes Landamt parat und das ist eine reine Formsache. Du brauchst weder eine Beglaubigung noch einen Notar.

Cheers, X-pat
 
Thema:

Landkauf und die nötigen Papiere?.

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