chrisu" said:
haben beamten nicht einen anderen status?
wie sollte der Status aussehen?
Der Staat sagt sich halt, bevor ich meine Beamten einer Pflichtversicherung zuführe und dann auch die Hälfte in die KV zahlen muss gehe ich den billigeren Weg.
Der Beamte bekommt im Vergleich zum Angestellten in gleicher Position beim Staat einfach mal weniger Geld, somit behält der Staat für sich den Rentenanteil ... ein.
Bei der Krankenversicherung sagt er halt.
die 50 % bekommt der Beamte aus dem laufenden Haushalt der Kommune, des Landes oder des Bundes bezahlt, da dies i.d.R. weniger wäre als die Beiträge für eine GKV.
Für die restlichen 50 % kann sich der Beamte privat versichern, was er normalerweise macht, denn in die günstige gesetzl. Familienversicherung darf er ja nicht.
Arbeitet die Frau nicht und begründet eine eigene Versicherungspflicht, dann wird für die Frau 70 % der beihilfefähigen Kosten bezahlt.
Die 30 % kann der Beamte dann privat absichern.
Die für den gesetzlich Krankenversicherten obligatorische Mitversicherung der Kinder und aus den Zuschüssen des Bundes vom Steuerzahler zu 100 % finanziert, gibt es für den Beamten nicht in voller Höhe, da hier nur 80 % der beihilfefähigen Kosten gewährt werden. Für die restlichen 20 % kann- muss nicht der Beamte eine private KV für das Kind abschließen.
Für eine Freundin aus Laos gibt es keine Beihilfe wenn man noch in Thailand verheiratet ist. Somit muss für die Freundin/Lebensabschnittsgefährtin eine Lösung gefunden werden.
Das dürfte im Großen und Ganzen die Problematik sein.