Hallo noritom
Da gibt es aber m. E. zeitliche Einschränkungen, wann eine Unterhaltsverpflichtung rechtlich besteht!?
Hallo Uwe,
zeitliche Einschränkungen? Also, du heiratest den Menschen aus Thailand den du liebst. Vorher kommt noch der ganze Visum-Terror (A1, Papiere, Papiere...). Dann in Deutschland wird die eingetragene Lebensgemeinschaft "eingegangen". Von der Ausländerbehörde (AB) bekommt der thailändische Staatsbürger nun einen Aufenthaltstitel mit Arbeitsgenehmigung und der Auflage, einen Integrationskurs (645 Stunden) zu besuchen. Wie lange der Aufenthaltstitel gewährt wird (1 - 3 Jahre) und ob der Integrationskurs Pflicht ist, ist von AB zu AB verschieden.
Nun, denken wir mal es werden drei Jahre AE. Innerhalb dieser Zeit wird es Dir bewusst, dass die Ehe (eingetragene Lebensgemeinschaft) ein Fehler war. Dann gilt, ebenso wie unter Deutschen und Mann und Frau, die Scheidungsformalien einzuhalten. Also, zum Anwalt (muss nicht sein aber besser ist es), die Trennung anzeigen und dem Thai-Ehepartner die Möglichkeit geben, von Tisch und Bett für ein Jahr getrennt zu leben. Wenn Du auf den Tatbestand einer Scheinehe argumentieren willst, musst Du schon gute Gründe nennen (z.B. der Ladyboy ist aus der gemeinsamen Wohnung nach 8 Wochen ausgezogen und geht anschaffen). Aber glaub mir, dumm sind die "Thais", die es auf so etwas (nur leben in BRD) anlegen nicht Die sitzen die drei Jahre locker aus. Wenn Du an einen solchen Menschen geraten bist, will dieser die Nierderlassungserlaubnis. Die gibt es frühestens!!!! nach drei Jahren Ehe mit Dir.
Also mal den Fall gesponnen, dass Du nach 2 Monaten merkst, dass du nur Mittel zum Zweck sein sollst, er/sie sich aber normal verhält (ohne Anschaffen und so..), dann Scheidung einreichen, 1 Jahr Trennung bezahlen und dann kommt es darauf an, was er/sie macht. Ich habe Fälle erlebt, dass er/sie in dieser Zeit ein neues Opfer ausmacht und dann nach der rechtskräftigen Scheidung "nahtlos" in eine neue Ehe übergeht. Wenn dies nicht so sein sollte und noch keine Niederlassungserlaubnis vorliegt, muss er/sie raus aus Deutschland.
Soweit ich weiß, besteht zwischen Thailand und Deutschland kein Abkommen bzgl. Unterhaltszahlung. Wenn er/sie also raus aus BRD ist, musst Du nichts mehr bezahlen. Das ist aber nur mein Kenntnisstand. Hier im Forum gibt es dazu aber Experten.
Horrorszenario, aber alles schon da gewesen.
noritom