Krankenversicherungs-Irrsinn in Deutschland

Diskutiere Krankenversicherungs-Irrsinn in Deutschland im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Sorry, die Geschichte mit den 1900 Euro Grundgehalt fuer Fluechtlinge war offensichtlich ein Hoax. Nehme ich hiermit zurueck.
MadMac

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Sorry, die Geschichte mit den 1900 Euro Grundgehalt fuer Fluechtlinge war offensichtlich ein Hoax. Nehme ich hiermit zurueck.
 
crazygreg44

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Das Gespann (PKW + Anhänger) darf 7,49 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten und nicht mehr als drei Achsen haben, die Tandemachse bei Anhängers gilt als eine Achse. Über 7,49 Tonnen und/oder mit mehr als drei Achsen zählt es als LKW.)
gelten nicht Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mittlerweile schon als LKW? Wegen der Führerschein-Reform?

Okay, solange Du den alten 3-er noch hast, und Dein Lappen grau ist, darfst Du noch bis 7,5 to fahren. Schon mit dem rosa und dann mit dem Plastikführerschein gehts, glaube ich, nicht mehr

Klärt mich einer auf ? (auch wenn's schon wieder off-topic ist) bin zu faul zum nachgoogeln
 
crazygreg44

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danke ffm, das ist mal eine ansage ! genau das wollte ich wissen! an diese versicherung werde ich mich erstmal wenden. sollte ich mehr erfahren stelle ich es hier natürlich rein.
kannst bestimmt auch online abschliessen, genau wie die Hanse Merkur. Und dann die Police ausdrucken für die Botschaft wg Visa für die Frau.

Die Hanse Merkur dürfte günstiger sein für das gleiche Produkt, unbedingt vergleichen!

Auch wenn "allianz" davor steht ist das kein Grund die anderen Versicherungen die ich Dir aufgezeigt haben, in den Eimer zu treten. Die versichern Dich auch !
 
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siamthai1

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ok, danke werde es auch so machen. bin schon zu alt um irgentwelche wege zu gehen. es muss ganz einfach und wirkungsvoll sein.ich habe keine lust mehr mir über irgentwas noch den kopf zu zerbrechen. einfach,schnell,und trotzdem alles richtig machen,das ist meine devise.
 
benni

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ok grazygreg44, nur ganz kurz. ich deutscher verheirat mit thai,wollen im januar 4-6 wochen in deutschland verbringen. wer versichert uns für deutschland ? eine deutsche reisekrankenversicherung oder eine thailändische reisekrankenversicherung für deutschland ? und vor allem welche !das ist eigentlich alles was ich wissen möchte. für kurze info über diese versicherungen die dafür in frage kommen wäre ich dankbar.
Ich fuhr oft ohne Versicherung in der Weltgeschichte herum. Seit ich verheiratet bin, macht aber meine Frau jedes Mal eine für mich. Und zwar in Thailand über die AIG. Habe es noch nie gebraucht, ist auch nicht teuer, auch das Verlängern. Meine Tochter fliegt im November wieder nach Wien. Und auch sie ist, wie immer, letztens im Juli, über AIG versichert.
 
crazygreg44

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ok, danke werde es auch so machen. bin schon zu alt um irgentwelche wege zu gehen. es muss ganz einfach und wirkungsvoll sein.ich habe keine lust mehr mir über irgentwas noch den kopf zu zerbrechen. einfach,schnell,und trotzdem alles richtig machen,das ist meine devise.
die Adresse, Website und Telefon-Nummer der Allianz Thailand, findest Du auf der Liste der Botschaft welche ich Dir verlinkt habe.

Allianz Global Assistance
(AGA)
7th Floor, City Link Tower
1091/335 Soi Petchburi 35
New Petchburi Road
Makasan, Rajthevi,
Tel.: 02 305 85 12
Fax: 02 305 85 32
www.allianzassistance.co.th

Dort findest Du auch die AIG, von der benni schreibt

AIG Insurance (Thailand)
Public Company Limited
9 th Floor, Voravit Building,
222 Surawongse Road,
Sipraya, Bangrak, Bangkok 10500
Tel.: 02-649-1900
www.travelguard.com/thailand
 
benni

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Unserem thailänd. Broker, den ich seit über 25 Jahren kenne, schickt meine Frau jedes Mal lediglich die Aufenthaltsdaten im Ausland und er macht alles automatic, schickt den korrekten Vertrag und alles Weitere zurück und bezahlt wird mittels ATM oder Internet Banking.
 
Jens

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ok, danke werde es auch so machen. bin schon zu alt um irgentwelche wege zu gehen. es muss ganz einfach und wirkungsvoll sein.ich habe keine lust mehr mir über irgentwas noch den kopf zu zerbrechen. einfach,schnell,und trotzdem alles richtig machen,das ist meine devise.
Nur keine Panik,...für Dich

Der Abschluss ist vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zulässig. Nach Einreise ist der Abschluss nur innerhalb eines Monats persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich. Die ADAC Reise-Krankenversicherung sowie die
ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Besucher der Bundesrepublik Deutschland beginnt an dem von Ihnen angegebenen Datum, 0:00 Uhr, frühestens aber am Tag nach Eingang des Antrages.
https://www.adac.de/produkte/versicherungen/incomingversicherung/tarife_leistungen.aspx

:bye:
 
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sombath

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Die Reisekrankenvers. läuft normal für 59 Tage , ist für mich 2 Monate Thailand .
Wenn ich 3 oder 4 Monate bleiben will , schreibe ich der Vers. die Daten u.
die verlängern dann die Versicherung bis zum Ausreisedatum und schicken mir die Rechnung .
Habe bisher bei Verlängerung 4 Euro/Tag bezahlt .
Ich bin nicht sicher aber ich glaube bis 6 Monate sind möglich , habe selbst bisher
max 4 Monate gebraucht .

Sombath



kann ich mir nicht vorstellen. Da gibts nur zwei Möglichkeiten:

Deine "Reiseversicherung" ist vielleicht nach Absprache mit Deinem Versicherer mittlerweile gar keine "Urlaubsreiseversicherung" mehr, sondern schon längst in eine "Auslandskrankenversicherung" umgewidmet worden. Schau mal ganz genau auf die Begriffe. Es ist dir vielleicht gar nicht bewusst.

Sogenannte "Urlaubs-Reiseversicherungen" haben ALLE ohne Ausnahme ein ziemliches schnelles Verfallsdatum.

Ich kann mir nur vorstellen, daß Du von Deinem Versicherer den Zeitraum, während dessen Du Urlaub machen willst, versichert bekommst, solange er unterhalb von ein paar Monaten im Jahr bleibt und das für den Versicherer transparent ist.

Beliebig verlängerbar
ist eine Reiseversicherung nicht.

Und schon gar nicht deckt sie einen Daueraufenthalt.

Sodann hast Du für 4.- Euro pro Tag bestimmt nicht den allerbesten Versicherungsschutz . . Vorerkrankungen berücksichtigt?
 
crazygreg44

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Die Reisekrankenvers. läuft normal für 59 Tage , ist für mich 2 Monate Thailand .
Wenn ich 3 oder 4 Monate bleiben will , schreibe ich der Vers. die Daten u.
die verlängern dann die Versicherung bis zum Ausreisedatum und schicken mir die Rechnung .
Habe bisher bei Verlängerung 4 Euro/Tag bezahlt .
Ich bin nicht sicher aber ich glaube bis 6 Monate sind möglich , habe selbst bisher
max 4 Monate gebraucht .

Sombath
oh, vielen Dank sombath, gut zu wissen dass so etwas moeglich ist!

Gesetzt der Fall dass die Freundin ein 3-Monate Schengen Tourist-Visum bekäme, braucht man ja eine 90 Tage Reiseversicherung.

nochmals danke, sombath
 
Helli

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Gesetzt der Fall dass die Freundin ein 3-Monate Schengen Tourist-Visum bekäme, braucht man ja eine 90 Tage Reiseversicherung.
Die Versicherung der Freundin mit Schengen-Visum ist beim ADAC und bei Hanse-Merkur preiswerter! Drei/vier Hochhäuser rechts neben der dt. Botschaft in BKK gibt es eine thail. Auslands-KV, die noch preiswerter ist.
 
Helli

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Okay, solange Du den alten 3-er noch hast, und Dein Lappen grau ist, darfst Du noch bis 7,5 to fahren. Schon mit dem rosa und dann mit dem Plastikführerschein gehts, glaube ich, nicht mehr
So ist das eben mit dem "Glauben"!
Auf der neuesten Führerschein-Ausgabe (Plastik) ist die Klasse B bis 3,5 to. Die Inhaber der älteren FS (Farbe und Form spielte keine Rolle), die eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge bis 7,5 to hatten, haben auf den neuen FS eine "C1"-Eintrag! Bei einem Gespann LKW (7,5 to) darf der einachsige Anhänger das 1,5fache Gewicht des Zugfahrzeugs haben. Der alte 3er (heute C1) ermöglicht also immer noch ein Gefährt von 11,25 to!
 
Helli

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Die KV-Beiträge werden von meiner Rente direkt einbehalten. Für TH muss ich mich privat versichern.
In den letzten Jahren hat mir meine GKV die Beiträge (Abwesenheit durch Ab- bzw. Anmeldung beim
Einwohnermeldeamt dokumentiert) zurückerstattet. Für eine Erstattung des letzten Winterhalbjahres
hat sie sich jetzt geweigert. Obwohl in den verfügbaren Gesetzesausführungen keinerlei Zeiträume für
ein "Auswandern" genannt sind, steht meine GKV jetzt auf dem Standpunkt, dass das "nur" eine kurz-
fristige Abwesenheit sei und meine KV in DE weiter laufen müsse (auch weil ich Rentner sei)!
Jetzt darf ich mich mit der Aufsichtsbehörde rumstreiten!
 
crazygreg44

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Bei einem Gespann LKW (7,5 to) darf der einachsige Anhänger das 1,5fache Gewicht des Zugfahrzeugs haben. Der alte 3er (heute C1) ermöglicht also immer noch ein Gefährt von 11,25 to!
so so . .wie ich komme dann anhand Deiner Beschreibung auf 18,75 t Gesamt-Gewicht anstelle von 11,25 ?

Zugfahrzeug 7,5 t plus einachsiger Anhänger darf 7,5 t x 1,5 wiegen, macht zusammen maximal 18,75 t

hast Du den post Nr. 90 gelesen?
 
Spencer

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so so . .wie ich komme dann anhand Deiner Beschreibung auf 18,75 t Gesamt-Gewicht anstelle von 11,25 ?

Zugfahrzeug 7,5 t plus einachsiger Anhänger darf 7,5 t x 1,5 wiegen, macht zusammen maximal 18,75 t

hast Du den post Nr. 90 gelesen?

Da es denn doch mehrere Leute interessiert .....
habe ich kurz recherchiert (obwohl extrem OT !! ) :


Besitzstandsregelung für Besitzer des alten 3er Führerscheins

Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen. Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:

  • Alle Führereininhaber von Klasse 3 alt erhalten beim Umtausch in den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
    Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
    Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
    Umfang der Klasse C1E:
    Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
    Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
    Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs

  • Einen speziellen Fall erwähnen wir noch, es geht um die Klasse D (Bus):
    Auf diesen Fall hat uns ein kompetenter Surfer aufmerksam gemacht. Danach gibt es beim Umtausch des alten Füherscheins Klasse 3 die Möglichkeit, C1 mit der Codierungszahl 171 eintragen zu lassen. Diese Codierungszahl besagt: a) sie gilt nur national, das heißt für Fahrten im Inland b) die Klasse C1 ist auch gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse D bis zu 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste. Falls Sie also C1 mit Schlüsselzahl 171 in Ihrem Scheckkartenführerschein eingetragen haben, dürfen Sie leere Busse innerhalb Deutschlands fahren.
  • Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
    Zugfahrzeug max. 7,5 t
    Achszahl im Zug maximal drei Achsen
    max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
    Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [max. Gesamtgewicht des Zugs über 12 t. Zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]
  • Auf Antrag wird auch der Führerschein Klasse T erteilt:
    Die Klasse T umfasst Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. Sie müssen mit dem Antrag ihre Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen.

Quelle : Fahrschule "Schaffen wir" Berlin ( Willkommen bei der Fahrschule Schaffen Wir in Neukölln )

Interessehalber habe ich gerade noch einmal meinen eigene Führerscheinkarte inspiziert :

A1
A
B
C1 (mit Code 171)
C (zum 50.Lebensjahr abgelaufen und von mir nicht mehr verlängert worden)
BE
C1E
CE (zum 50.Lebensjahr abgelaufen und von mir nicht mehr verlängert worden)
M
L
T
 
Nokgeo

Nokgeo

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In den letzten Jahren hat mir meine GKV die Beiträge (Abwesenheit durch Ab- bzw. Anmeldung beim
Einwohnermeldeamt dokumentiert
) zurückerstattet.
Für eine Erstattung des letzten Winterhalbjahres
hat sie sich jetzt geweigert. Obwohl in den verfügbaren Gesetzesausführungen keinerlei Zeiträume für
ein "Auswandern" genannt sind, steht meine GKV jetzt auf dem Standpunkt, dass das "nur" eine kurz-
fristige Abwesenheit sei und meine KV in DE weiter laufen müsse (auch weil ich Rentner sei)!

Jetzt darf ich mich mit der Aufsichtsbehörde rumstreiten!
****

Au Mann..ist ja wieder ein bunter Mix von Postings hier..
die garnicht zum Threadthema gehören.
***
Hatte zu dem Thema,KV in D.- Land / Abwesenheit, vor Monaten hier im Nittaya mal was gepostet..

Da ging es um ne THAI, Wohnhaft in D.- Land, mit Niederlassungserlaubnis,
mit sozialversicherungspflichtigem Job.

Sie wurde von ihrem Arbeitgeber ( Ende der Beschäftigung ) von der versicherungspflichtigen Beschäftigung abgemeldet.


https://rechtsanwaltarbeitsrechtber...rankenkasse-am-ende-des-arbeitsverhaltnisses/

Thaifrau behielt hier ihre deutsche Wohnadresse ( polizeiliche Anmeldung )
und hielt sich ~ 5 Monate in Thailand auf..

Zwztl. kamen diverse Briefe seitens AOK,
mit der Bitte, um KV Beitragszahlungen...nebst Mahnungen,
an ihre deutsche Postadresse.
****
Fliegt sie nun in ihre Heimat..( Urlaub )
Meldet sie sich polizeilich in D.-Land -> AB
und Ruhe ist..
So geschehen in 2015 / 2016.
 
Socrates010160

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vielen dank für die info ! ich kriege es irgentwie schon hin. noch ein nachtrag crazy meine frau betrifft diese 90 tage nicht. sie kann solange bleiben wie sie möchte.
Das mag sein, aber eine REISE-Krankenversicherung die man für länger als 90 Tage abschliessen könnte, gibt es meines Wissens nach nicht..


guckst Du hier...

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Incoming_Prodinfo_648.pdf

vorausgesetzt, Du lebst bereits länger als 2 Jahre im Ausland kannst auch Du diese Versicherung abschließen.
 
crazygreg44

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guckst Du hier....
ok, ich guck Du hier . . . und was lese ich?

"Es können maximal 12 Monate versichert werden. Der Vertrag sollte immer vor der Einreise des Gastes nachDeutschland abgeschlossen werden. Maximal 1 Monat nach der Einreise ist derAbschluss noch möglich. Je Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung 50 Euro"

. . nur welcher "Gast" aus Thailand, solange es nicht die Ehefrau ist, bekommt ein Schengen-Visum für länger als 90 Tage? Ein thailändischer Student auf einer deutschen Uni wird wohl anders versichert, denke ich.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
und ja, hast Du recht, der Deutsche, sofern er mehr als 2 Jahre seinen Wohnsitz ausserhalb Deutschlands hatte, kann diese Versicherung für sich selbst abschliessen. Steht ausdruecklich in der Beschreibung. Danke socci !

ABER SOCCI . . . lese Du mal GANZ GENAU, WER die KV für einen Gast oder einen Deutschen abschliessen kann:

guck ich Du hier:

"Wer ist versichert?

Die Versicherung wird vom Gastgeber für den Gast abgeschlossen. Der Gastgeber trittals Versicherungsnehmer auf und hat damit alle Rechte und Pflichten aus diesemVertrag.

Versicherbar sind ausländische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz außerhalbDeutschlands bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland.

DeutscheStaatsbürger können versichert werden, wenn sie seit mehr als 2 Jahren ihren ständigenWohnsitz außerhalb Deutschlands haben.

d) Wer kann die Versicherung abschließen? Die Versicherung kann von Personen mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossenwerden.

Besucher unter 66 Jahren können bis maximal 12 Monate versichert werden.Für Besucher über 66 Jahren beträgt die Höchstversicherungsdauer 6 Monate"


jetzt frage ich mich aber:

weil hier steht daß nur ein Deutscher mit Wohnsitz in D, diesen Vertrag für einen Gast abschliessen kann - das waere dann aber schlecht fuer den Fragesteller !! Denn der hat ja keinen Wohnsitz mehr in D ! Will aber SICH und seine Thai Ehefrau versichern . . . . . . .

braucht er also einen Dritten mit Wohnsitz in D, der das für beide erledigt !

Halt! Gast? muss er die beiden einladen? Braucht er eine Verpflichtungserklärung?

Der ganze Text ist in sich nicht geschlossen und voller Widersprüche. Typisch für die ADAC Versicherung !!!! so ein Geschwurbel findet man bei denen oft. Das ist nicht zu Ende gedacht.

was mich am meisten stört, ist die Tatsache, dass in der Ueberschrift erst von einem "Besucher der BRD" die Rede ist, aber dieser im Laufe des Textes zu einem "Gast" eines einladenden deutschen Gastgebers mutiert !!!

Im Fach Deutsch gebe ich dem ADAC hiermit eine SECHS, ungenügend, setzen!

ich weise darauf hin, dass der Fragesteller ein Sonderfall ist - und solch ein Fall in dem ADAC-Info-Blatt nicht vorgesehen ist!

Ich denke dass sich diese Fragen durch einen Anruf oder eine schriftlichen Anfrage bei einer Versicherung klären lassen.
 
Thema:

Krankenversicherungs-Irrsinn in Deutschland

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