Da Du aus Deutschland abgemeldet bist und einen Wohnsitz im Ausland hast, gilt die Reisekrankenversicherung auf Zeit auch für Dich als Urlauber in Deutschland. Für Deine Frau gilt sie ebenso.
Für den Fall daß Du eine Krankenversicherung in Thailand hast, solltest Du checken, ob Du bei dieser auch für Urlaubsreisen versichert bist. Wenn nicht, wird sie Dich/Euch eventuell für wenig Geld zusätzlich für eine Urlaubsreise versichern. Hierbei ist nur zu beachten, ob diese dann von der Botschaft die das Visum für Deine Frau erteilt, auch anerkannt wird.
Ob man die Reisekrankenversicherung einzeln abschliessen muss, oder ob diese Versicherungen auch für ein Ehepaar gemeinsam abgeschlossen werden können, lässt sich bestimmt durch einen Anruf bei einer oder mehreren der in der Liste der Botschaft aufgeführten Büros klären.
Ich weiss nur nicht, für welchen Zeitraum man diese Versicherung für sich selbst abschliessen kann. Bei einer Thai ist der Fall klar, der Zeitraum beträgt die maximale Dauer eines Schengen-Visums = 90 Tage.
Einen Aspekt Deiner Frage kann ich nicht beantworten. Gesetzt der Fall, Ihr beide schliesst nur eine Reisekrankenversicherung für Deine Frau ab, da sie einen Thailändischen Pass hat und ein Touristenvisum beantragen muss. Und Du schliesst für Dich keine Versicherung ab. Ob Du dann als Deutscher ohne Wohnsitz in Deutschland bei der Einreise an einem Airport in Deutschland nach einer Reisekrankenversicherung gefragt wirst und diese vorlegen musst, entzieht sich meiner Kenntnis.