Krankenversicherungs-Irrsinn in Deutschland

Diskutiere Krankenversicherungs-Irrsinn in Deutschland im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Warum nicht, frage einfach. Falls Deine Frage so weitab von diesem Thread liegen sollte, und Du mehr Publikum erreichen willst, kannst Du Deine...
crazygreg44

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Sued-Isaan
guten morgen, ich habe jetzt auch mal eine frage, ohne jetzt von diesen thema krankenversicherung abzuscheifen. es handelt sich um eine reisekrankenversicherung für urlaub in deutschland. aber um nicht mit dem thema oben und meiner reisekrankenversicherung durcheindender zu geraten,bitte ich um euer ok die frage stellen zu dürfen.
Warum nicht, frage einfach. Falls Deine Frage so weitab von diesem Thread liegen sollte, und Du mehr Publikum erreichen willst, kannst Du Deine Frage ja auch in einem eigenständigen neuen thread stellen. Dafür bietet sich das Forum "Treffpunkt" an, oder einfach die Frage im ersten Thread des Forums "Treffpunkt" stellen (Gesundheit und Versicherungsschutz in Thailand)
 
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siamthai1

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ok grazygreg44, nur ganz kurz. ich deutscher verheirat mit thai,wollen im januar 4-6 wochen in deutschland verbringen. wer versichert uns für deutschland ? eine deutsche reisekrankenversicherung oder eine thailändische reisekrankenversicherung für deutschland ? und vor allem welche !das ist eigentlich alles was ich wissen möchte. für kurze info über diese versicherungen die dafür in frage kommen wäre ich dankbar.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
ok grazygreg44, nur ganz kurz. ich deutscher verheirat mit thai,wollen im januar 4-6 wochen in deutschland verbringen. wer versichert uns für deutschland ? eine deutsche reisekrankenversicherung oder eine thailändische reisekrankenversicherung für deutschland ? und vor allem welche !das ist eigentlich alles was ich wissen möchte. für kurze info über diese versicherungen die dafür in frage kommen wäre ich dankbar.
ich habe für meine Freundin eine Krankenversicherung für die Dauer ihres Deutschlandaufenthalts online bei der Hanse Merkur abgeschlossen

https://www.hansemerkur.de/angebot/reiseversicherung/versicherung-auslaendische-gaeste/

Alternative: In der Umgebung der deutschen Botschaft Bangkok gibt es auch einige Büros die Reisekrankenversicherung für thailändische Gäste anbieten. Die Botschaft gibt auch einen Hinweis zu Krankenversicherungen heraus, auf der Versicherungen gelistet sind, deren Policen sie akzeptieren:

http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/411506/Daten/6864719/Krankenversicherung.pdf

Wichtig zu wissen: Da diese Versicherungen bei Antrag zum Schengenvisum vorliegen müssen, haben sich die genannten Versicherungen bereit erklärt, für den Fall einer Nichtausstellung des Visums den Versicherungsvertrag zu annulieren und den Betrag zurück zu erstatten.
 
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siamthai1

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wenn ich das richtig lese sind dies versicherungen für thais die in deutschland urlaub machen wollen.oder umgekehrt. ich bin aber abgemeldeter deutscher staatsbürger und brauche deswegen eine reisekrankenversicherung für deutsche staatsbürger in deutschland,für mich deutscher und meine frau thai und diese natürlich als ehepaar.wenn man mich aber versicherungstechisch als ausländer behandelt wären die von dir genannten versicherungen möglich,und genau das ist der knackpunkt den ich wissen möchte.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Da Du aus Deutschland abgemeldet bist und einen Wohnsitz im Ausland hast, gilt die Reisekrankenversicherung auf Zeit auch für Dich als Urlauber in Deutschland. Für Deine Frau gilt sie ebenso.

Für den Fall daß Du eine Krankenversicherung in Thailand hast, solltest Du checken, ob Du bei dieser auch für Urlaubsreisen versichert bist. Wenn nicht, wird sie Dich/Euch eventuell für wenig Geld zusätzlich für eine Urlaubsreise versichern. Hierbei ist nur zu beachten, ob diese dann von der Botschaft die das Visum für Deine Frau erteilt, auch anerkannt wird.

Ob man die Reisekrankenversicherung einzeln abschliessen muss, oder ob diese Versicherungen auch für ein Ehepaar gemeinsam abgeschlossen werden können, lässt sich bestimmt durch einen Anruf bei einer oder mehreren der in der Liste der Botschaft aufgeführten Büros klären.

Ich weiss nur nicht, für welchen Zeitraum man diese Versicherung für sich selbst abschliessen kann. Bei einer Thai ist der Fall klar, der Zeitraum beträgt die maximale Dauer eines Schengen-Visums = 90 Tage.

Einen Aspekt Deiner Frage kann ich nicht beantworten. Gesetzt der Fall, Ihr beide schliesst nur eine Reisekrankenversicherung für Deine Frau ab, da sie einen Thailändischen Pass hat und ein Touristenvisum beantragen muss. Und Du schliesst für Dich keine Versicherung ab. Ob Du dann als Deutscher ohne Wohnsitz in Deutschland bei der Einreise an einem Airport in Deutschland nach einer Reisekrankenversicherung gefragt wirst und diese vorlegen musst, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
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siamthai1

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vielen dank für die info ! ich kriege es irgentwie schon hin. noch ein nachtrag crazy meine frau betrifft diese 90 tage nicht. sie kann solange bleiben wie sie möchte.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Es entsteht Dir keine Versicherungspflicht in Deutschland, wenn Du dort nur Urlaub machen willst. Dazu genügt eine von Dir auf Dich abgeschlossene Reisekrankenversicherung auf Zeit.

Eine Krankenversicherungspflicht für Deutsche die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, entsteht erst, wenn sich derjenige mit Wohnsitz in Deutschland anmeldet.
 
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siamthai1

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alles das weiss ich doch grazygreg ! aber welche schliesst auch für deutsche ab, für deutschland. das war die frage.
 
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Sued-Isaan
alles das weiss ich doch grazygreg ! aber welche schliesst auch für deutsche ab, für deutschland. das war die frage.
ich denke mal, alle Versicherungen aus dieser Liste schliessen eine Reisekrankenversicherung auch mit Dir ab. Wo soll das Problem sein. Du bist versicherungstechnisch gesehen Ausländer in D, wie Du treffend ein paar posts vorher selbst geschrieben hast.

http://www.bangkok.diplo.de/contentb...rsicherung.pdf
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
vielen dank für die info ! ich kriege es irgentwie schon hin. noch ein nachtrag crazy meine frau betrifft diese 90 tage nicht. sie kann solange bleiben wie sie möchte.
Das mag sein, aber eine REISE-Krankenversicherung die man für länger als 90 Tage abschliessen könnte, gibt es meines Wissens nach nicht. Nach 90 Tagen Aufenthalt in Deutschland hätten Deine Frau und Du dann plötzlich ein ganz anderes Problem !

Es bestünde dann Meldepflicht. Und damit auch wieder eine Pflicht zur deutschen Krankenversicherung. Die könntet Ihr ja unterlaufen, indem ihr unangemeldet bei Freunden oder Eltern wohnt, sogar jahrelang. Dann wärt ihr aber beide illegal in Deutschland !

Es hört sich absurd an . . aber WAS ist in Deutschland behördentechnisch schon einfach und verständlich?? So gut wie nichts mehr. Es ist alles so durchgeregelt, dass Deutschland damit im Ranking der Länder mit den meisten Gesetzen und Bestimmungen einen Spitzenplatz einnimmt.
 
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siamthai1

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auch das ist mir klar,sie könnte sich ohne weiters wieder anmelden. sie hat eine dauerhafte aufenthalts genehmigung,und könnte sich somit wieder beim einwohnermeldeamt unsere ehemaligen stadt anmelden,das ist alles kein problem,und versichert wäre sie dann so oder so auch wieder! aber solange wollen wir ja auch überhaupt nicht bleiben. aber auch das ist nicht das thema.
 
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Franky53

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nicht mehr hier
wenn es in Deutschland um Vorschriften, Verordnungen und Gesetze geht, hilft einem der gesunde Menschenverstand nicht weiter.

Beispiel:

ich fahre vor 10 Jahren mit einem VW-Golf-Kombi und einem Anhänger mit Tandemachse auf einer leeren Autobahn. Gewicht: PKW 1.100 kg, Anhänger 400 kg... Geschwindigkeitsbeschränkung PKW 80 km/h, LKW 60 km/h... meine Geschwindigkeit 105 km/h...

mein Kalkül... 3 Km/h Abzug = 102 km/h = 22 km/h zu schnell... wenn dann kostet es nur etwas Geld.

Ergebnis:

Führerschein 4 Wochen in Urlaub... da ich mit meinem Gespann ein LKW bin, denn es zählt nicht das tatsächliche Gewicht, sondern das zulässige Gesamtgewicht... PKW 2 To. Anhänger 2 To....

ich habe dazu unglaubliches Staunen bei Richtern, Rechtsanwälten und Staatsanwälten erlebt...die das wie ich nicht wussten und nicht glauben konnten.

Oder meine Abmahnung vom Ordnungsamt über 200 DM, da ich die hier viel belächelte notwendige Biergartenkonzession für eine einzelne Bierbank an meiner Tanke nicht vorweisen konnte und einen Architekten damit beauftragen musste, diese Genehmigung zu erhalten.
.
du erlebst gerade mein unglaubliches Staunen über diesen hanebüchenen Beitrag .
 
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didi

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Im übrigen ist die Anwartschaftsversicherung noch aus der Zeit von VOR 2007, als das Gesetz zur Versicherungspflicht für jedermann/frau in Deutschland in Kraft trat. Durch die Bestimmung, daß man als Rückkehrer aus dem Ausland das Recht hat, wieder bei der Krankenversicherung unter zu kommen, bei der man zuletzt - vor dem Auslandsaufenthalt - versichert war, wird die Anwartschaft ja ad absurdum geführt, da deren Sinn ja nur darin bestand, genau diese Bestimmung aufrecht zu erhalten.
Das ist nur bedingt richtig. Die Anwartschaft zählt als Zeit genauso als sei man regulär versichert. Ein Problem kann es dann geben, wenn man später als Rentner in die verbilligte KVdR aufgenommen werden möchte. Eine Bedingung dazu ist, dass man in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens 90% der Zeit versichert war. Hat man das nicht, kann man sich als Rentner nur freiwillig gegen einen höheren Beitrag bei der gesetzlichen versichern.
 
Spencer

Spencer

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ich fahre vor 10 Jahren mit einem VW-Golf-Kombi und einem Anhänger mit Tandemachse auf einer leeren Autobahn. Gewicht: PKW 1.100 kg, Anhänger 400 kg... Geschwindigkeitsbeschränkung PKW 80 km/h, LKW 60 km/h... meine Geschwindigkeit 105 km/h...


Ergebnis:

Führerschein 4 Wochen in Urlaub... da ich mit meinem Gespann ein LKW bin, denn es zählt nicht das tatsächliche Gewicht, sondern das zulässige Gesamtgewicht... PKW 2 To. Anhänger 2 To....


Zwar OT ..... aber Reaktion auf Deine Zeilen.


So habe ich es dereinst gelernt :

Das Gespann (PKW + Anhänger) darf 7,49 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten und nicht mehr als drei Achsen haben, die Tandemachse bei Anhängers gilt als eine Achse. Über 7,49 Tonnen und/oder mit mehr als drei Achsen zählt es als LKW.


-------------------------------------------------------------------------------

Beliebte Scherzfrage meines damaligen (1976) Fahrlehrers :
Welchen Führerschein benötigt man für ein Motorrad mit zweiachsigem Anhänger ?

Richtige Antwort :
LKW-Führerschein (damals Klasse 2)
 
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sombath

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Die Reisekrankenvers. kann auch verlängert werden .
Bei mir 73 Jahre alt 4,-- Euro täglich .
Muß vor Reiseantritt mit der Versicherung klar gemacht werden .

Sombath


Da Du aus Deutschland abgemeldet bist und einen Wohnsitz im Ausland hast, gilt die Reisekrankenversicherung auf Zeit auch für Dich als Urlauber in Deutschland. Für Deine Frau gilt sie ebenso.

Für den Fall daß Du eine Krankenversicherung in Thailand hast, solltest Du checken, ob Du bei dieser auch für Urlaubsreisen versichert bist. Wenn nicht, wird sie Dich/Euch eventuell für wenig Geld zusätzlich für eine Urlaubsreise versichern. Hierbei ist nur zu beachten, ob diese dann von der Botschaft die das Visum für Deine Frau erteilt, auch anerkannt wird.

Ob man die Reisekrankenversicherung einzeln abschliessen muss, oder ob diese Versicherungen auch für ein Ehepaar gemeinsam abgeschlossen werden können, lässt sich bestimmt durch einen Anruf bei einer oder mehreren der in der Liste der Botschaft aufgeführten Büros klären.

Ich weiss nur nicht, für welchen Zeitraum man diese Versicherung für sich selbst abschliessen kann. Bei einer Thai ist der Fall klar, der Zeitraum beträgt die maximale Dauer eines Schengen-Visums = 90 Tage.

Einen Aspekt Deiner Frage kann ich nicht beantworten. Gesetzt der Fall, Ihr beide schliesst nur eine Reisekrankenversicherung für Deine Frau ab, da sie einen Thailändischen Pass hat und ein Touristenvisum beantragen muss. Und Du schliesst für Dich keine Versicherung ab. Ob Du dann als Deutscher ohne Wohnsitz in Deutschland bei der Einreise an einem Airport in Deutschland nach einer Reisekrankenversicherung gefragt wirst und diese vorlegen musst, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
crazygreg44

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Die Reisekrankenvers. kann auch verlängert werden .
Bei mir 73 Jahre alt 4,-- Euro täglich .
Muß vor Reiseantritt mit der Versicherung klar gemacht werden .

Sombath
kann ich mir nicht vorstellen. Da gibts nur zwei Möglichkeiten:

Deine "Reiseversicherung" ist vielleicht nach Absprache mit Deinem Versicherer mittlerweile gar keine "Urlaubsreiseversicherung" mehr, sondern schon längst in eine "Auslandskrankenversicherung" umgewidmet worden. Schau mal ganz genau auf die Begriffe. Es ist dir vielleicht gar nicht bewusst.

Sogenannte "Urlaubs-Reiseversicherungen" haben ALLE ohne Ausnahme ein ziemliches schnelles Verfallsdatum.

Ich kann mir nur vorstellen, daß Du von Deinem Versicherer den Zeitraum, während dessen Du Urlaub machen willst, versichert bekommst, solange er unterhalb von ein paar Monaten im Jahr bleibt und das für den Versicherer transparent ist.

Beliebig verlängerbar
ist eine Reiseversicherung nicht.

Und schon gar nicht deckt sie einen Daueraufenthalt.

Sodann hast Du für 4.- Euro pro Tag bestimmt nicht den allerbesten Versicherungsschutz . . Vorerkrankungen berücksichtigt?
 
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ffm

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Das ist nur bedingt richtig. Die Anwartschaft zählt als Zeit genauso als sei man regulär versichert. Ein Problem kann es dann geben, wenn man später als Rentner in die verbilligte KVdR aufgenommen werden möchte. Eine Bedingung dazu ist, dass man in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens 90% der Zeit versichert war. Hat man das nicht, kann man sich als Rentner nur freiwillig gegen einen höheren Beitrag bei der gesetzlichen versichern.
oha, wusste ich nicht. Ein interessanter Aspekt, diese 90% Regel! Was denen alles so einfällt! Ich gehe jede Wette, daß auch mehr als 90% der Deutschen solch eine Regel gar nicht erst kennt. Wer rechnet schon mir so einem Bullshit.

Glücklicherweise falle ich nicht unter diese Regel, sobald ich in Rente gehen kann.
 
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siamthai1

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Krankenversicherungs-Irrsinn in Deutschland

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