Krankenversicherungs-Irrsinn in Deutschland

Diskutiere Krankenversicherungs-Irrsinn in Deutschland im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Also ich verstehe dein Geschreibsel nicht . Hier bei uns in südlichen Bayern kannst du täglich einen Job finden , welchen ist doch im Moment nicht...
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sombath

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Also ich verstehe dein Geschreibsel nicht .
Hier bei uns in südlichen Bayern kannst du täglich einen Job finden ,
welchen ist doch im Moment nicht wichtig , aber du bist sofort mit Familie krankenversichert .
Dann kannst du dir in aller Ruhe den richtigen Job suchen .
Was hindert dich daran ? ?

Sombath



Die gesetzl. KV hätte mich ohne Anwärterversicherung nicht aufgenommen. Einfach nur Wohnort abmelden reicht da nicht.
 
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Wolferl

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Könntest du mir bitte die Quelle nennen, die dir gesagt hat, dass Flüchtlingsfamilien demnächst 4000 € im Monat für zwei Personen und Kind bekommen würden? – nach meiner Kenntnis ist es so, dass beschlossen wurde, den Hartz IV Satz nur für Flüchtlinge zu kürzen und zwar auf weniger als 300 € pro Kopf (wären bei deinem Beispiel dann 900 €) und viele der Bargeldleistungen durch Gutscheine zu ersetzen.
Wenn du kein Auto hättest und zum Arzt müsstest, würde die Krankenkasse dir auch das Taxi zum Arzt bezahlen!Das ganze klingt für mich ein bisschen arg stark nach Propaganda aus einer ganz bestimmten muffigen Ecke ...
 
Ban Bagau

Ban Bagau

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Berlin. Millionen Hartz-IV-Bezieher sollen vom kommenden Jahr an etwas mehr Geld bekommen. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch soll der monatliche Regelsatz für Alleinstehende von derzeit 404 Euro auf 409 Euro im Monat steigen, für Paare von 364 auf 368 Euro pro Partner.Flüchtlinge bekommen weniger Geld

Die größte Steigerung gibt es mit 21 Euro mehr bei den 6- bis 13-Jährigen auf dann 291 Euro im Monat. Das Gesetz durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte eine Erhöhung auf 520 Euro verlangt.

Der sogenannte Regelbedarf für Asylbewerber wird im Gegensatz zum Hartz-IV-Satz sinken. Er wird sich für Alleinlebende von 354 auf 332 Euro verringern. Im Arbeitsministerium wird aber betont, es gebe für Flüchtlinge keine Verschlechterung. Der Bedarf sinke nur, weil Strom und Wohnungsinstandhaltungen künftig als Sachleistungen erbracht würden. Damit werde eine Vereinbarung aus den Verhandlungen über das Integrationsgesetz umgesetzt.(dpa/rtr)


Hartz-IV-Bezieher erhalten mehr, Flüchtlinge weniger Geld - Politik - Berliner Morgenpost
Strom-/Energiekosten unabhängig von der Kostenentwicklung. Ein ganz so`n harter Einschnitt dürfte das nicht sein.[HR][/HR]
Seltsam, plötzlich wird von "Millionen" Empfängern gesprochen. Bei der quartalsmäßigen Hiobsbotschaft der Erwerbslosenstatistik sind es immer weitaus weniger. :wink2:
 
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bckpcker1

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Also ich verstehe dein Geschreibsel nicht .
Hier bei uns in südlichen Bayern kannst du täglich einen Job finden ,
welchen ist doch im Moment nicht wichtig , aber du bist sofort mit Familie krankenversichert .
Dann kannst du dir in aller Ruhe den richtigen Job suchen .
Was hindert dich daran ? ?

Sombath
Das Problem ist das ich nicht im südlichen Bayern wohne sondern leider noch in der mir inzwischen doch sehr fremd gewordenen ostdeutschen Provinz. Wie sehr habe ich doch die Leute hier vermisst. Ja nicht lächeln oder gar ein Wort sagen. Dafür lieber starren und einen behandeln als wäre man etwas "komisch". Ist nicht so das die Leute hier schlecht wären aber ich sehne mich doch stark nach einer etwas "weltoffeneren" Stadt. Hier ist es eben leider auch nicht so einfach innerhalb von ein paar Tagen einen Aushilfsjob zu bekommen.
 
Jens

Jens

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aber ich sehne mich doch stark nach einer etwas "weltoffeneren" Stadt. Hier ist es eben leider auch nicht so einfach innerhalb von ein paar Tagen einen Aushilfsjob zu bekommen.
Dann mach dich doch vom Acker. Such Dir nen Zeitarbeits-Job :phone:, und auf geht`s. :schleich:
 
Spencer

Spencer

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......... aus einer ganz bestimmten muffigen Ecke ...


uuuuuups............
aus welcher Ecke kommt denn dieses "@wolferl" plötzlich ?

Wie wäre es denn mit einer kurzen Vorstellung - (Schuhgröße, Blutgruppe, Kontonummer usw. ......) ??
 
Socrates010160

Socrates010160

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Bist du schon mal beim Buchen eines Flucktickets nach deiner Krankenversicherungskarte gefragt worden?
Nein.. ich habe aber keine Ahnung, ob es für Expats ohne festen Wohnsitz in Deutschland irgendwelche Vorschriften bezüglich der KV gibt..
 
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Franky53

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nicht mehr hier
Wenn du kein Auto hättest und zum Arzt müsstest, würde die Krankenkasse dir auch das Taxi zum Arzt bezahlen!...
wennst schon so gscheit daher schreibt, könntest zumindest soviel Hirn beweisen und dich vorstellen ,bevor du in eine Diskussion platzt.
 
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Franky53

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Ist nicht so das die Leute hier schlecht wären aber ich sehne mich doch stark nach einer etwas "weltoffeneren" Stadt.
bist du dort zwangskaseniert,oder was hält dich auf in eine zu ziehen,am Geld dürfte es ja nicht liegen,wie du schon schrubst.
 
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ffm

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Nein.. ich habe aber keine Ahnung, ob es für Expats ohne festen Wohnsitz in Deutschland irgendwelche Vorschriften bezüglich der KV gibt..
Als Expat in Spe hast du ja noch etwas Zeit, dich mit solchen Fragen vertraut zu machen.
 
Socrates010160

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Als Expat in Spe hast du ja noch etwas Zeit, dich mit solchen Fragen vertraut zu machen.
ich werde sicher verschiedentlichen Rat benötigen... doch was meine KV betrifft, bin ich zu 100 % privat abgesichert...und Dank Joachim Röhl, der hier mal als Thailand-Spezialist für Versicherungsfragen aktiv war, habe ich es schriftlich, dass meine private KV ohne Zuschläge auch bei einer Auswanderung nach Thailand weiter geführt werden kann.
 
Socrates010160

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was jetzt,deinen gesunden Menschenverstand?
wenn es in Deutschland um Vorschriften, Verordnungen und Gesetze geht, hilft einem der gesunde Menschenverstand nicht weiter.

Beispiel:

ich fahre vor 10 Jahren mit einem VW-Golf-Kombi und einem Anhänger mit Tandemachse auf einer leeren Autobahn. Gewicht: PKW 1.100 kg, Anhänger 400 kg... Geschwindigkeitsbeschränkung PKW 80 km/h, LKW 60 km/h... meine Geschwindigkeit 105 km/h...

mein Kalkül... 3 Km/h Abzug = 102 km/h = 22 km/h zu schnell... wenn dann kostet es nur etwas Geld.

Ergebnis:

Führerschein 4 Wochen in Urlaub... da ich mit meinem Gespann ein LKW bin, denn es zählt nicht das tatsächliche Gewicht, sondern das zulässige Gesamtgewicht... PKW 2 To. Anhänger 2 To....

ich habe dazu unglaubliches Staunen bei Richtern, Rechtsanwälten und Staatsanwälten erlebt...die das wie ich nicht wussten und nicht glauben konnten.

Oder meine Abmahnung vom Ordnungsamt über 200 DM, da ich die hier viel belächelte notwendige Biergartenkonzession für eine einzelne Bierbank an meiner Tanke nicht vorweisen konnte und einen Architekten damit beauftragen musste, diese Genehmigung zu erhalten.

Glaube mir, wenn es um deutsche Bürokratie geht, kann ich mir wirklich alles vorstellen.
 
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funnygirlx

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Siehst Du, da liegst Du schon mal falsch. Ein jeder Deutscher, der sich in D. abgemeldet hat, also ausgewandert ist, hat nach seiner Rückkehr Anspruch darauf, in die Krankenkasse aufgenommen zu werden, bei der er bei Abmeldung versichert war. Und wenn Du Dich aus der Familienversicherung heraus abgemeldet hast, muss Dich die KV, wo Du familienversichert warst, aufnehmen. Aber nur, wenn Du in D abgemeldet warst.
das wissen die meisten nicht. das dieses Gesetz erst 2007 eingefuehrt wurde ,seitdem es die Pflicht zur KV in deutschland gibt.
und an den Treadstarter, nittaya ist sicher der falsche Platz fuer solche Fragen, zwischen wahren aber veralteten aussagen ( weil leute frueher war es so...) und Aussagen geschrieben aus langeweile oder ....
wirst du hier niesicher sein, fuer solche themen empfehle ich dir Fachforen oder Rechtsforen wie 123recht.de

https://www.krankenkassen.de/ausland/rueckkehr-krankenversicherung-deutschland/


http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/versicherte/nach-auslandsrueckkehr.html

http://www.deutsche-im-ausland.org/news/detailansicht/article/gesunde-heimkehr.html

http://www.auswandern-handbuch.de/gescheiterte-auswanderung-tipps-fuer-rueckwanderer/
 
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ffm

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ich werde sicher verschiedentlichen Rat benötigen... doch was meine KV betrifft, bin ich zu 100 % privat abgesichert
Meine Bemerkung war jetzt nicht auf deine Krankenversicherung bezogen, sondern auf deine offenbarte Leichtgläubigkeit aufgrund von Ahnungslosigkeit in ganz grundlegenden Dingen.

Dass man als Deutscher jederzeit und ohne Einschränkungen nach Deutschland einreisen darf gehört nun wirklich zum Grundwissen, und ist kein versicherungstechnisches Detail.
 
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siamthai1

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guten morgen, ich habe jetzt auch mal eine frage, ohne jetzt von diesen thema krankenversicherung abzuscheifen. es handelt sich um eine reisekrankenversicherung für urlaub in deutschland. aber um nicht mit dem thema oben und meiner reisekrankenversicherung durcheindender zu geraten,bitte ich um euer ok die frage stellen zu dürfen.
 
crazygreg44

crazygreg44

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Sued-Isaan
also ich sehe die Situation des threadstarters nach wie vor als eine Folge davon, daß er sich beim Weggang ins Ausland nicht aus Deutschland abgemeldet UND gleichzeitig das seiner KV gemeldet hatte. Denn dann hätte seine Versicherungspflicht geendet.

Hätte er sich sowohl aus D als auch aus seiner KV abgemeldet, müsste die KV bei der er zuletzt versichert war, ihn wieder als Mitglied aufnehmen, OHNE daß irgendwelche Nachzahlungen fällig werden.

Er hätte für seinen Fall (der NICHT-Abmeldung aus D) eine Anwartschaftversicherung in der Krankenversicherung abschliessen müssen,
dann wären ihm die Nachzahlungen erspart geblieben. Dazu bitte den letzten Absatz unbedingt lesen!

Allerdings hätte man ihm damals raten müssen, sich abzumelden und sich statt dessen im Ausland zu versichern (oder nicht, andere Länder haben KEINE Versicherungspflicht wie D!) weil ja absehbar war daß er längere Zeit ins Ausland geht.

Er blieb in Deutschland gemeldet, also hatte er weiterhin Versicherungspflicht. Daher ist für die Zeit des Auslandsaufenthalts ein hoher Betrag aufgelaufen.

Die Höhe des Betrags dürfte aber strittig sein. Er schreibt ja, daß er zu dem Zeitpunkt als er von D weg ging, noch in der Familienversicherung mitversichert war. Vielleicht kann er seinen Status während des gesamten Auslandsaufenthalts als "Student" beibehalten, denn das war ja sein Status im dem Moment der Ausreise. Dann würde die Rückzahlungspflicht anhand seines Status "Student" berücksichtigt, das würde den Betrag doch um einiges verringern.

Im übrigen ist die Anwartschaftsversicherung noch aus der Zeit von VOR 2007, als das Gesetz zur Versicherungspflicht für jedermann/frau in Deutschland in Kraft trat. Durch die Bestimmung, daß man als Rückkehrer aus dem Ausland das Recht hat, wieder bei der Krankenversicherung unter zu kommen, bei der man zuletzt - vor dem Auslandsaufenthalt - versichert war, wird die Anwartschaft ja ad absurdum geführt, da deren Sinn ja nur darin bestand, genau diese Bestimmung aufrecht zu erhalten.
 
Thema:

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