Henk" schrieb:
Da ich in der privaten Krankenversicherung bin musste ich meine Frau natürlich auch privat Krankenversichern. Kennt jemand die Kriterien, ab wann die GKV ein Mitglied aufnehmen muss, z.B. bei einem 400,-- € Job oder ähnliches. Oder ist die GKV erst bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung verpflichtet? Gibt es irgendwelche Hintertüren? Mit Dank im Voraus!
Deine Frage ist ja unverblümt typisch deutsch, würde man heutzutage ja sagen. Von wegen Hintertürchen. :-)
Schon seit langer Zeit ist es nicht mehr möglich, dass Ehemänner, die wegen der einkommensabhängigen Beitragszahlungen in der GKV zur Privaten Krankenversicherung gewechselt sind, dennoch ihre Ehefrauen beitragssfrei im Rahmen der Familienversicherung der GKV mitversichern konnten. Die GKV-Versichertengemeinschaft reagierte da sehr allergisch.
Also bleibt Deiner Frau nur die Wahl, selbst einen eigenständigen Krankenversicherungsschutz zu erwerben, der jenseits der sogenannten "geringfügigen Beschäftigung" (also > 400 Euro) beginnt. Dann setzt nämlich die Versicherungspflicht für sie ein.
Die einzige "Hintertür", die Dir evtl. noch offen steht, ist evtl. Deine Rückkehr von der PKV in die GKV, die jedoch an Fristen gebunden ist. Hiermit will man verhindern, dass man sich zu Zeiten, wo man gesund ist, in der preiswerten PKV versichert und dann später, wenn man häufiger krank wird, wieder zurück in die Solidargemeinschaft gehen kann.