Das hat mit "Kleingeisterei" in meinen Augen gar nichts zu tun.
Wer 500 Euro für 2 Postsachen i.O. findet, der wird sich dann auch damit abfinden, wenn seine Versicherung bei der nächsten Beitragsfestsetzung mal schnell 100 oder mehr % eintreiben will.
Was ihr völlig ausser acht lasst, ist, dass der KV als Basis des "Auftrages" galt.... wie JR schon schrieb ist es "Kleingeisterei" sich nun darüber auf zu regen, weil die Beschreibung einer Position in der Rechnung nicht den Vorstellungen des TS entspricht. In D käme niemand auf die Idee, eine Rechnung eines Krankenhauses zu reklamieren. Selbst wenn der Chefarzt eine Visite abrechnet, die sein Oberarzt durchführte, ist dies zulässig.
Diese Diskussion gibt es schon so lange, wie es private Krankenversicherungen gibt. Früher zurecht, doch heute werden Altersrückstellungen gebildet und man kann selbst noch einige zusätzliche € Rücklagen schaffen, wenn man in jungen Jahren einen höheren Beitrag bezahlt. So wird mein dann gültiger Beitrag ab 65. Lebensjahr um ca. 180 € gesenkt, weil ich seit einigen Jahren 38,65 € anspare.
Wenn jemand wie in Deinem angeführten Zeitungsartikel bereits 50 Jahre Mitglied bei der gleichen Krankenkasse ist, muss er wohl mindestens 70 Jahre alt sein, vermutlich älter. Der genannte KV - Beitrag von 600 € für einen 70-jährigen für eine Premiumversicherung ist ein sehr guter Preis. Ich habe für mich in diesem Alter mit 1.000 € kalkuliert.
Wer sich Premium nicht mehr leisten kann oder will, hat ja, wie in Deinem Artikel beschrieben, die Möglichkeit zu wechseln...
Eine Vergemeinschaftung der privaten und gesetzlichen KV ist zumindest für meine Altersgruppe kein Thema, da dies rechtlich wohl nicht so einfach ist.