Wie sind die Bedingungen in Thailand für den Kauf und die Zulassung eines gebrauchten oder eines Neufahrzeuges durch einen nicht ansässigen Ausländer?
Die Bedingungen sind "beschissen", wie fast alle Bedingungen, denen ein Ausländer in Thailand unterliegt.
Der Ausländer kann wohl ein Auto kaufen und bezahlen, doch ein Auto braucht auch eine Zulassung, für die ein fester Standort vorhanden sein muss. Genau so wie das bei uns in Europa auch erforderlich ist.
In Thailand besteht der "Kraftfahrzeugbrief" aus einem kleinen blauen Büchlein im Format eines Sparbuches..
Darin eingetragen sind die Daten des Eigentümers und seine feste Hausadresse. Das müsste schon eine "ladungsfähige" Adresse sein, an welche ggf. auch behördliche Bußgeldbescheide geschickt werden könnten.
Wenn der in TH
nicht ansässige Ausländer das alles nicht vorweisen kann, wird es auch nichts mit der Zulassung eines KFZ auf seinen Namen.
Die schlechte Alternative also: Das Auto wird auf den Namen einer/eines Thais angemeldet. Rechtlich gesehen kommt diese Aktion aber einer Schenkung gleich. Der Käufer des Autos hat sein Geld verschenkt, denn er erwirbt mit dem Kauf kein Eigentumsrecht.
Wem das als verlorene "Investition" noch nicht genug ist, der kann das für ihn leider total unrentable Geschäft aber noch toppen:
Wenn überhaupt, dann ein günstiges Auto kaufen, fahren, und nach dem Urlaub unter die Aufsicht der Liebsten stellen, für den nächsten Urlaub.
Er nutzt das von ihm zwar bezahlte Auto, dessen Eigentümer er trotzdem nicht geworden ist, für seine Urlaubsaufenthalte in Thailand, um die Kosten für einen teuren Leihwagen während des Urlaubs zu sparen.
Wenn er dann als Tourist beispielsweise 2 Monate in Thailand ist, jedoch das Fahrzeug die restlichen 10 Monate den "Liebsten", also der Thaifamilie "zur Aufsicht"

überlässt, sind das die eigentlichen Profiteure der vollidiotischen "Sparaktion".
Sie erhalten dadurch nämlich für 10 Monate einen für sie kostenlosen Leihwagen, der infolge ständiger Nutzung durch die Thais auch nicht gerade besser und gepflegter wird. Motor-Verschleiß inklusive Reifen, Stoßdämpfer Kupplung und Bremsen (ggf. auch noch Reparaturen) gehen auf Kosten des am falschen Ende sparenden , "zwar reichen aber dummen" (typische Einschätzung der Thais.. ) Farangs.
Es besteht außerdem die .. anscheinend.. gar nicht so selten vorkommende Möglichkeit, dass die als Fahrzeugeigentümer gelisteten Thais die sich bietende Gelegenheit nutzten, zwecks leichter Geldbeschaffung das Fahrzeug "kurzzeitig" zu verpfänden.
Wenn ihnen dann die Rückzahlung der vereinbarten Raten nicht gelingt, bekommt der Trottel-Farang eben eine herzzerreißende Geschichte über eine plötzlich eingetretene Notlage präsentiert, die für das Verschwinden des nun leider fehlenden KFZ-Briefes beim Pfandverleiher verantwortlich ist. Wenn der Farang dann ein "Dee Djai" ist oder auch einfach nur das von ihm bezahlte KFZ vor dem Abholen durch den Pfandverleiher bewahren will, zahlt er noch einmal kräftig drauf und löst das Darlehn ab.
