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Pustebacke
Gast
Konsulat in Pattya erspart Fahrten zur Botschaft
Nach dem Rechtsanwalt Stancke von der deutschen Auslandsvertretung zum Konsul ernannt wurde, können Anträge auf Ausstellung von Reisepässen im neuen Deutschen Konsulat in Pattaya gestellt werden. Dort werden auch die Pässe ausgehändigt und erspart für die Antragsteller in dieser Region die Fahrt zur Deutschen Botschaft in Bangkok.
Gleiches gilt für Visaanträge thailändischer Staatsangehöriger, die ebenfalls im Konsulat gestellt werden können. Sowohl Schengen Visa als auch Visa für Eheschliessung und weitere konsularische Dienste, die zuvor nur in Bangkok ausgestellt werden konnten. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel weniger als eine Woche. Hierbei gilt allerdings die Besonderheit, dass die für Schengen-Visa erforderliche Verpflichtungserklärung bislang nicht vom Konsulat ausgestellt werden kann. Liegt
keine in Deutschland ausgestellte Verpflichtungserklärung vor, so ist hierfür weiterhin die Fahrt nach Bangkok erforderlich.
Lebensbescheinigungen, sowie Bescheinigungen über den Bezug von Rente oder einen Wohnsitz in Thailand können ebenfalls in Pattaya beantragt werden. Auch hier gilt, dass die Bescheinigungen vom Konsulat ausgehändigt werden und eine Fahrt nach Bangkok nicht mehr erforderlich ist. Aufträge zur Legalisation von thailändischen Urkunden, die beispielsweise für eine Eheschließung benötigt werden, können ebenfalls dort erteilt werden.
Die Fahrt zur Botschaft ist nach wie vor erforderlich in allen Fällen, in denen Beglaubigungen oder Beurkundungen vorgenommen werden müssen. Ein Beispiel hierfür sind Vaterschaftsanerkennungen. Auch in diesen Fällen steht das Konsulat in Pattaya zu Beratungen und Auskünfte zur Verfügung und kann vorbereitend tätig werden.
Nach dem Rechtsanwalt Stancke von der deutschen Auslandsvertretung zum Konsul ernannt wurde, können Anträge auf Ausstellung von Reisepässen im neuen Deutschen Konsulat in Pattaya gestellt werden. Dort werden auch die Pässe ausgehändigt und erspart für die Antragsteller in dieser Region die Fahrt zur Deutschen Botschaft in Bangkok.
Gleiches gilt für Visaanträge thailändischer Staatsangehöriger, die ebenfalls im Konsulat gestellt werden können. Sowohl Schengen Visa als auch Visa für Eheschliessung und weitere konsularische Dienste, die zuvor nur in Bangkok ausgestellt werden konnten. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel weniger als eine Woche. Hierbei gilt allerdings die Besonderheit, dass die für Schengen-Visa erforderliche Verpflichtungserklärung bislang nicht vom Konsulat ausgestellt werden kann. Liegt
keine in Deutschland ausgestellte Verpflichtungserklärung vor, so ist hierfür weiterhin die Fahrt nach Bangkok erforderlich.
Lebensbescheinigungen, sowie Bescheinigungen über den Bezug von Rente oder einen Wohnsitz in Thailand können ebenfalls in Pattaya beantragt werden. Auch hier gilt, dass die Bescheinigungen vom Konsulat ausgehändigt werden und eine Fahrt nach Bangkok nicht mehr erforderlich ist. Aufträge zur Legalisation von thailändischen Urkunden, die beispielsweise für eine Eheschließung benötigt werden, können ebenfalls dort erteilt werden.
Die Fahrt zur Botschaft ist nach wie vor erforderlich in allen Fällen, in denen Beglaubigungen oder Beurkundungen vorgenommen werden müssen. Ein Beispiel hierfür sind Vaterschaftsanerkennungen. Auch in diesen Fällen steht das Konsulat in Pattaya zu Beratungen und Auskünfte zur Verfügung und kann vorbereitend tätig werden.