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Konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung

Diskutiere Konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, wie bekomme ich die Konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung und wann wird gebraucht. Ich denke vor dem Hochzeitstermin ? Stimmt das...
K

Krasang

Gast
Hallo,
wie bekomme ich die Konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung und wann wird gebraucht. Ich denke vor dem Hochzeitstermin ? Stimmt das ?

Tschuess
 
M

MaewNam

Gast
Gebraucht wird dieses Papier vom Oberlandesgericht, welches die thailändischen Dokumente prüft und dann dem Standesamt die Erlaubnis zur Eheschließung erteilt. Ob dies Dokument nun auch bei Dir gebraucht wird hängt womöglich vom zuständigen OLG ab, zumindest jenes in Köln will es. Also die Antwort auf die erste Frage: Du brauchst es vor der Hochzeit, aber das Heiratsvisum ist davon unabhängig.

Du bekommst es bei der Thailändischen Botschaft in Berlin oder auch im Konsulat in Frankfurt (Anschrift siehe Thai Embassy). Am besten vorher dort anrufen, damit Du auch alle Papiere dorthin mitbringst/hinschickst - z.B. wird eine Meldebescheinung gebraucht.
 
Wittayu

Wittayu

Senior Member
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28.05.2002
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Ort
Glashütten im Taunus
Manchmal versucht es die Botschaft zu verweigern, wenn die Verlobte mit einem Schengenvisum eingereist ist. Sich nicht einschuechtern lassen und auf die Ausstellung der Bescheinigung bestehen.
Hatte seinerzeit eine heftige Diskussion mit dem Botschaftsangestellten, der mir tags zuvor noch bestaetigt hat, dass wir beim Vorlegen der entsprechenden Unterlagen keine Probleme haetten. Selbiger wollte tags darauf, nach gefahrenen 600km, uns das Papier nicht mehr geben. Zum Glueck hatte ich mir Namen notiert und wir bestanden darauf bei Verweigerung den Botschafter persoenlich zu sprechen. Der Leiter der Konsularabteilung sagte uns dann die Ausstellung der Bescheinigung zu.
Aber das ist schon drei Jahre her, mittlerweile kann es auch anders sein.
Wichtig ist nur, dass Deine Verlobte persoenlich erscheinen muss, da sie eidesstattlich erklaeren muss, dass sie ledig ist.

Gruss aus Sriracha, :wink:
Wittayu
 
H

hamburg

Gast
Reisepass
Auszug aus dem Hausregister
Ledigkeitsbescheinigung
Geburtsurkunde
 
K

Krasang

Gast
Danke für deine Auskunft.
Es ist ein Papierkram ohne Ende.

Die Bürokratie ist nicht klein zu kriegen.
Aber was soll's.
 
K

Krasang

Gast
Hallo,
ich habe den Laufzettel von dem Standesbeamten wieder durchgelesen.
Er will überhaupt keine Konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung.

Tschüss
 
P

Patongboy

Gast
hamburg schrieb:
Reisepass
Auszug aus dem Hausregister
Ledigkeitsbescheinigung
Geburtsurkunde
Reisepass? Muss ich mir den Reisepass meiner frau schicken lassen damit ich hier in D beim Konsulat diese Bescheinigung bekomme? Mein standesamt fordert eine konsularische Ledigkeits/Familienstandsbescheinigung-damit ist doch diese konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung gemeint?
Werde mich morgen mal zum Konsulat in Düsseldorf hinbewegen oder mal anrufen,wär aber schön wenn mir jemand seine Erfahrung mit dem Konsulat in Ddorf mitteilen könnte.

Krasang schrieb:
Hallo,
ich habe den Laufzettel von dem Standesbeamten wieder durchgelesen.
Er will überhaupt keine Konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung.
Das ist echt zum heulen.Je nach willkür gilt was anderes !
Bei mir muss ich von Ihr beim Standesamt vorlegen :
Geburturkunde
(wenn nicht vorhanden : Auszug aus dem Hausregister)
Ledigkeits/Familienstandbesch. der Heimatbehörde
Bescheinigung des Zentralstandesamt BKK
sowie zusätzlich
Ledigkeits/Familienstandsbesch. ausgestellt durch die Thai Botschaft.
Ohne diese Dokumente gibt es kein Visum!Aber eine Legilisation der Dokumente ist mit dem konsularischen Ehefähigkeitszeugnis nicht erforderlich.
 
M

MaewNam

Gast
Patongboy schrieb:
Reisepass? Muss ich mir den Reisepass meiner frau schicken lassen damit ich hier in D beim Konsulat diese Bescheinigung bekomme?
Also bei mir war diese Bescheinigung erst nötig als meine damals Verlobte bereits in Deutschland war, also das Visum schon erledigt war, es nur noch um die Heirat an sich ging.

Patongboy schrieb:
Werde mich morgen mal zum Konsulat in Düsseldorf hinbewegen oder mal anrufen,wär aber schön wenn mir jemand seine Erfahrung mit dem Konsulat in Ddorf mitteilen könnte.
Die können Dir vielleicht sagen ob dieses Papier deine Freundin auch in LOS bekommen kann, ansonsten werden die dich an das Konsulat in Frankfurt verweisen - D´dorf stellt diese Bescheinung nicht aus.
 
P

Patongboy

Gast
Achso da ist nochwas :Hab da noch eine BEITRITTSERKLÄRUNG vom Standesamt bekommmen.Die muss ich Ihr schicken,sie muss das ausgefüllt wieder zurücksenden.Dann noch eine beglaubigte Kopie des Passes (wo bekomm ich die her?) und schon haben wir alles.
:ohoh:
 
P

Patongboy

Gast
MaewNam schrieb:
Die können Dir vielleicht sagen ob dieses Papier deine Freundin auch in LOS bekommen kann, ansonsten werden die dich an das Konsulat in Frankfurt verweisen - D´dorf stellt diese Bescheinung nicht aus.
Was ist "LOS" ? Dann fahr ich halt 200km nach FRA.....
 
W

waanjai

Gast
Alternativen: Legalisation bestimmter Dokumente durch die Deutsche Botschaft ODER Beibringung einer konsularischen Familienstandsbescheinigung (konsularischen Eheunbedenklichkeitsbescheinigung)

Was bisher hier gepostet wurde erscheint auf dem ersten Blick ein wenig wirr. Deshalb hier die Wiedergabe eines Erlasses des OLG Düsseldorf (natürlich nur gültig für die Standesämter in dessen Bereich, aber vielleicht auch generalisierbar). Der Erlass ist vom 15.2.2000 und lautet:

"Der Antragsteller hat daher die Wahl zwischen den nachfolgenden Alternativen:

I.​
Vorlage
- einer legalisierten Geburtsurkunde und
- einer legalisierten Bescheinigung des Bezirksamt und
- einer legalisierten Bescheinigung des Zentralstandesamtes in Bangkok

oder II.​
Vorlage
- einer nicht legalisierten Geburtsurkunde und
- einer nicht legalisierten Bescheinigung des Bezirksamtes und
- einer nicht legalisierten Bescheinigung des Zentralstandesamtes in Bangkok und
- einer Bescheinigung der thailändischen Botschaft"

Die Vor- und Nachteile der beiden Alternativen kann sich jeder selbst ausmalen: Zur Thailändischen Botschaft muss der Antragsteller höchstpersönlich gehen. Die Legalisation durch die Deutsche Botschaft in Bangkok braucht Zeit.
 
M

MaewNam

Gast
Beitrittserklärung heißt nichts anderes als daß deine Zukünftige damit unterschreibt daß sie auch heiraten will. Wo Du nun die Paßkopie beglaubigen kannst weiß ich nicht - wahrscheinlich Deutsche Botschaft in Bkk. Das war bei mir nicht nötig, eine normale Fotokopie war meinem Standesbeamten genug um am Ausländeramt das grüne Licht fürs Visum zu geben.

PS: LOS = Land of Smile = Lummerland = Thailand :wink:
 
P

Patongboy

Gast
waanjai schrieb:
Die Vor- und Nachteile der beiden Alternativen kann sich jeder selbst ausmalen: Zur Thailändischen Botschaft muss der Antragsteller höchstpersönlich gehen. Die Legalisation durch die Deutsche Botschaft in Bangkok braucht Zeit.
Nur zur klarstellung : Bin ich Antragsteller? Wenn nicht,wie kann meine Freundin bei Thai Botschaft vorstellig werden wenn sie nicht einreisen darf? :O
Erst nachdem ich die Variante2 durchgeführt habe,also alle Papiere hier bei mir habe,kann ich zum Standesamt gehen,die geben ihr O.K,das geht dann zum OLG und zur Ausländerbehörde,die geben dann der Dt.Botschaft in BKK das O.K zur Visaerteilung.Komplizierter geht es nicht mehr,aber wir lassen uns dadurch nicht entmutigen.

MaewNam schrieb:
PS: LOS = Land of Smile = Lummerland = Thailand :wink:
Achso.... :round:
 
W

waanjai

Gast
@ Patongboy

Man sieht daran wieder, dass die verschiedenen Behördenstränge nicht immer kompatible "Produkte" anbieten. Wenn z.B. die Thailändische Botschaft für eine konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung das höchstpersönliche Erscheinen der Antragstellerin fordert, kann in der Tat das Standesamt (bzw. das dahinter stehende OLG) diese konsularische Bescheinigung des Familienstandes nur zum Datum der Eheschliessung nicht jedoch schon zum Zeitpunkt der Eheanmeldung erwarten oder es "zwingt" alle Verlobten, die Variante II zu wählen.
Du musst also dies dem Standesamt klarmachen.

Für die Erteilung des "Heiratsvisums" (Aufenthaltsgenehmigung)in Bangkok spielt diese später zu erwerbende konsularische Bescheinigung wohl keine Rolle, wenn das Standesamt dem Ausländeramt mitteilt, dass für die Genehmigung des Visums keine legalisierten Papiere benötigt werden. Auch dies muss dem/r Standesbeamten/in klargemacht werden.

In meinem Falle führte die kurze Diskussion über das, was das Standesamt von mir erwarten würde und was ich vom Standesamt erwarten würde, dazu das auch das Standesamt die Variante II empfahl!
D.h.: keine Arbeit für das Standesamt. Alle Arbeit wird in Bangkok geleistet.
 
P

Patongboy

Gast
Ich versteh das so ,das bei Variante 1 alle Arbeit in BKK gemacht wird:Also die Legalisation der Papiere?
So,meine nächsten Schritte sind also: Vorsprechen bei der Thaibotschaft in D ,betreffs Vorstelligwerden meiner Liebsten bzw Erlangung der Bescheinigung.
2tens :nochmal zum Standesamt und betteln das ohne konsularbescheinigung und legalisierung der dokumente das O.K der Ausländerbehörde zur Visumerteilung zu geben,wenn keine Konsularbescheinigung vorliegt.
Desweiteren geh ich davon aus das ich hier alle Papiere übersetzt vorzeigen muß,nur die beglaubigten Übersetzungen oder auch die originale? so könnte ich z.B hier in D mit den übersetzungen Variante2 und in Thailand meine frau mit den Originalen zur botschaft schicken zwecks Legalisierung.Mal sehn was schneller geht....
 
W

waanjai

Gast
Nachträgliche Korrektur:
In meinen Beitrag von gestern 17:19 muss es jedes Mal "Variante I" anstelle "Variante II" heissen. khoo thOOt

@ Patongboy

Zu Deiner letzten Frage kann ich leider nichts beitragen, da ich selbst noch dabei bin das Visa für meine Verlobte zu erreichen. Mich würde es aber sehr wundern, wenn das Standesamt und das OLG bereit sein würden, nur mit Kopien der thailändischen Urkunden zu arbeiten.
 
P

Patongboy

Gast
Statt Kopien meinte ich die beglaubigten Übersetzungen der Dokumente.Was will hier das OlG/Standesamt mit Papieren in Thaischrift schon anfangen?
 
Thema:

Konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung

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