Alternativen: Legalisation bestimmter Dokumente durch die Deutsche Botschaft ODER Beibringung einer konsularischen Familienstandsbescheinigung (konsularischen Eheunbedenklichkeitsbescheinigung)
Was bisher hier gepostet wurde erscheint auf dem ersten Blick ein wenig wirr. Deshalb hier die Wiedergabe eines Erlasses des OLG Düsseldorf (natürlich nur gültig für die Standesämter in dessen Bereich, aber vielleicht auch generalisierbar). Der Erlass ist vom 15.2.2000 und lautet:
"Der Antragsteller hat daher die Wahl zwischen den nachfolgenden Alternativen:
I.
Vorlage
- einer legalisierten Geburtsurkunde
und
- einer legalisierten Bescheinigung des Bezirksamt
und
- einer legalisierten Bescheinigung des Zentralstandesamtes in Bangkok
oder II.
Vorlage
- einer
nicht legalisierten Geburtsurkunde
und
- einer
nicht legalisierten Bescheinigung des Bezirksamtes
und
- einer
nicht legalisierten Bescheinigung des Zentralstandesamtes in Bangkok
und
- einer Bescheinigung der thailändischen Botschaft"
Die Vor- und Nachteile der beiden Alternativen kann sich jeder selbst ausmalen: Zur Thailändischen Botschaft muss der Antragsteller höchstpersönlich gehen. Die Legalisation durch die Deutsche Botschaft in Bangkok braucht Zeit.