B
Bukeo
Gast
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
soweit ich informiert bin, kann man als Ex-Thailänder in Thailand schon
ein Haus oder Grundstück erben, darf es aber nicht behalten, sondern muß es verkaufen bzw. überschreiben.
Es besteht noch die Möglichkeit sich als Pächter für - ich glaube 30 Jahre - einzutragen.
Hier werden sich die Gesetze in Zukunft aber sicher zugunsten der Ausländer ändern.
Eine wichtige Änderung gab es vor einiger Zeit. Vorher durften nicht mal Thailänderinnen, die in Deutschland lebten - ein Grundstück erwerben.
Wir mußten hier seinerzeit noch etwas "nachhelfen", damit es der Beamte doch noch genehmigt hat. :-
viele Grüße
Erich
soweit ich informiert bin, kann man als Ex-Thailänder in Thailand schon
ein Haus oder Grundstück erben, darf es aber nicht behalten, sondern muß es verkaufen bzw. überschreiben.
Es besteht noch die Möglichkeit sich als Pächter für - ich glaube 30 Jahre - einzutragen.
Hier werden sich die Gesetze in Zukunft aber sicher zugunsten der Ausländer ändern.
Eine wichtige Änderung gab es vor einiger Zeit. Vorher durften nicht mal Thailänderinnen, die in Deutschland lebten - ein Grundstück erwerben.
Wir mußten hier seinerzeit noch etwas "nachhelfen", damit es der Beamte doch noch genehmigt hat. :-
viele Grüße
Erich