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Können Farangs in Thailand Grund und Boden erben?

Diskutiere Können Farangs in Thailand Grund und Boden erben? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Re: Doppelte Staatsbürgerschaft soweit ich informiert bin, kann man als Ex-Thailänder in Thailand schon ein Haus oder Grundstück erben, darf es...
B

Bukeo

Gast
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

soweit ich informiert bin, kann man als Ex-Thailänder in Thailand schon
ein Haus oder Grundstück erben, darf es aber nicht behalten, sondern muß es verkaufen bzw. überschreiben.
Es besteht noch die Möglichkeit sich als Pächter für - ich glaube 30 Jahre - einzutragen.

Hier werden sich die Gesetze in Zukunft aber sicher zugunsten der Ausländer ändern.
Eine wichtige Änderung gab es vor einiger Zeit. Vorher durften nicht mal Thailänderinnen, die in Deutschland lebten - ein Grundstück erwerben.
Wir mußten hier seinerzeit noch etwas "nachhelfen", damit es der Beamte doch noch genehmigt hat. :-

viele Grüße
Erich
 
Jinjok

Jinjok

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo Bukeo
Stimmt erben geht, hat vorher schon jemand im Forum geschrieben. Das schmälert die Chancen für Thais weiter, eine Doppelstaatlichkeit zu erreichen.
Jinjok
 
Otto-Nongkhai

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Jinjok schrieb:
Hallo Bukeo
Stimmt erben geht, hat vorher schon jemand im Forum geschrieben. Das schmälert die Chancen für Thais weiter, eine Doppelstaatlichkeit zu erreichen.
Jinjok
Wiso koennen Farangs ,oder Ex-Thais in Thailand Grundstuecke erben?

Dann bitte auch mal die gesetzliche Grundlage!

Bukeo schrieb:

Hier werden sich die Gesetze in Zukunft aber sicher zugunsten der Ausländer ändern.

Ich glaube ,dass iet ein Wunschtraum eines Auslaenders.

Kennst du die Thai Nationalhymne???

Nationalhymne
Thailand umarmt mit seiner Brust
Alle Menschen mit Thai-Blut.
Jeder Zentimeter Thailands
gehört den Thais.

Das Land hat seine Unabhängigkeit gewahrt,
weil die Thais stets vereint waren.
Die Thais lieben den Frieden,
aber sie sind keine Feiglinge im Krieg.
Niemandem werden sie erlauben,
sie ihrer Unabhängigkeit zu berauben.
Noch werden sie Tyrannei erleiden.
Alle Thais sind dazu bereit,
jeden Tropfen ihres Blutes der Nation zu opfern,
für Sicherheit, Freiheit und Fortschritt.


Gruss

Otto
 
Jinjok

Jinjok

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

@ Otto
Klaus aus Chiang Mai hat uns mal berichtet, daß man sehr wohl erben kann, aber die Erbschaft nicht auf seinen Namen eingetragen kann. Ich denke Du erinnerst Dich noch gut an diesen Thread.

Ich nehme an, die von Gast Klaus angesprochene Gesetzesänderung trägt dem Umstand Rechnung, daß im Lauf der letzten Jahrzehnte hunderttausende Thais ins Ausland gezogen sind und damit auch viele Erbsachen ungeklärt waren. Die Nationalhymne dürfte aber nicht bei jeder Gesetzesänderung angepaßt werden.

Ich bezog mich auf Gast Klaus, der sich wiederum auf einen Fall aus seinem Bekanntenkreis bezog. Ob Bukeo darauf verwies oder andere Quellen für dieses Wissen hat, weiß ich nicht.
Jinjok
 
B

Bukeo

Gast
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Ich bezog meine Kenntnis aus der deutschsprachigen Zeitung, die in Thailand wöchentlich erscheint.

Dort war eben im Zusammenhang mit dieser Gesetzesänderung -das im Ausland lebende Thais nun auch Land kaufen können - auch vermerkt, dass man sehr wohl erben kann, jedoch keine Eintragung ins Chanod statt findet.
Man muß also das Grundstück dann über einen Rechtsanwalt/Mittelsmann verkaufen, oder einem Thai übertragen.

Ich werde mich aber heuer darüber etwas schlauer machen und mich bei einem thail. Rechtsanwalt genauer darüber erkundigen.
Das Ergebnis werde ich dann hier berichten.
 
M

MenM

Gast
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Zur info : :O

Question :
If a person of Thai nationality is married to a foreigner and has acquired his/her spouse's nationality, does that person lose his/her Thai nationality?

Answer :
According to the Thai law, the person still hold Thai nationality, unless he/she wishes to renounce to his/her Thai nationality by declaring his/her intention to the competent authority, or his/her Thai nationality is revoked by the Government of the Kingdom of Thailand.

MFG
:computer:
 
B

Bukeo

Gast
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

das deckt sich somit auch mit meinen Erfahrungen und der Aussage zweier Amphoe-Sachbearbeiterinnen. :lol:
AUch diese meinten, dass man solange Thai ist, solange man im Hauspapier steht, sich also nicht selbst durch Erklärung daraus entfernen läßt.
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Richtig ,
hat aber nichts mit Erben zu tun.

Wer kein Thai ist ,der kann auch nicht Grund und Boden erben.

( schoen waere es !)

Gruss

Otto
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Jinjok schrieb:
@ Otto


Ich bezog mich auf Gast Klaus, der sich wiederum auf einen Fall aus seinem Bekanntenkreis bezog.
Jinjok
Ja ,ja ,der alte Streit mit Klaus.

Klaus konnte auch keine gesetzliche Bestimmung anfuehren ,ob Farangs in Thailand Grund und Boden erben koennen.

Gerade in so einem wichtigen Punkt sollte man seine Behauptung aber belegen koennen.
Waere ja froh ,wenn dass ging und das Eigentum dann ueber ein Jahr zu halten waere fuer mich auch kein Problem,aber erst einmal das Eigentum haben.
Ich stehe im Tabien Ban nur als Mieter drin.

Auslandsthais ,die ihre Nationalitaet noch nicht aufgegeben haben ,koennen natuerlich Eigentum an Grund und Boden haben.

Ich habe mich vor 2 Jahren um einen Erbvertrag bemueht ,
die vom Amphoer haben sich halb totgelacht und gesagt ,
da ist nichts zu erben fuer einen Farang.

Vieleicht liegt Nongkhai nicht mehr in Thailand. :nixweiss:
Gruss

Otto
 
Jinjok

Jinjok

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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

Was ist denn mit Deinen Augen Otto?
Du kannst erben, mußt es aber verkaufen. Das ist ein guter Kompromiss. Ausländer dürfen nach wie vor keinen Thaigrund beseitzen. Steht ihnen aber welches aus einem Erbe zu, dann können sie siesen wenigstens zu Geld machen und sind somit entschädigt.
Jinjok
 
Otto-Nongkhai

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Jinjok schrieb:
Was ist denn mit Deinen Augen Otto?
Du kannst erben, mußt es aber verkaufen. Das ist ein guter Kompromiss. Ausländer dürfen nach wie vor keinen Thaigrund beseitzen. Steht ihnen aber welches aus einem Erbe zu, dann können sie siesen wenigstens zu Geld machen und sind somit entschädigt.
Jinjok
Bitte ,bitte ,Jinjok ,ich brauche eine gesetzliche Grundlage dafuer.
Mir wurde gesagt und bis heute glaube ich daran ,dass ich die Grundstuecke von meiner Frau nicht erben kann
und bei ihrem Tod alles an unseren Sohn geht.
Ein Erbvertrag fuer Auslaender in Thailand ist auch nicht moeglich.

Vieleicht wollte mich der Buergermeister in meinem Ort nur veraeschen ,wie er es frueher so oft versucht hat.

Rechtssicherheit fuer einen Auslaender in Thailand,wo ist die denn ???

Fast jeder Fall wird anders entschieden ,je nach Wissensstand und Mut der Behoerden.

Ich war sogar mal in Thailand zur Praesidentenwahl wahlberechtigt,
ein grosser Fehler des Amphoers.


Gruss

Otto
 
Jinjok

Jinjok

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@ Otto
Ich weiß ja nicht wozu ein Erbvertrag dienen soll, aber unter Umständen scheitert dieser daran, daß Du die Erbschaft nicht selbst besitzen darfst, sondern sie veräußern mußt. Wenn Du Nägel mit Köpfen machen willst, dann muß Deine Frau ein testament bei einem Rechtsanwalt machen, der der auf der Höhe der Zeit ist. Der nennt Dir auch die Nummer des §, wenn Dich das so interessiert.

Vielleicht lesen das hier ja die Herren Bümlein oder Stancke in ihrer Eiegenschaft als Forums-Mitglieder und erhellen uns mit ihrem Wissen. Unabhängig davon steht es Dir frei, vorgenannte Personen über ihre Forums-IM oder ihren Mail-Kontakt zum Thema zu befragen. Ein Provinzbürgermeister wird wohl kaum kompetent genug sein. Es sei denn er ist Jurist mit Spezialgebiet.
Jinjok
 
Tschaang-Frank

Tschaang-Frank

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Ist nun nicht direkt das Thema hier - trotzdem:

Wer - wie ich - eventuell ein Grundstueck pachten/leasen moechte kann foldende rechtsgueltigen Punkte aufnehmen. In meinem Fall ist es ein 30 jahresvertrag mit der option der 30jaehrigen verlaengerung.

Punkt 10. AllePunkte in diesem Leasevertrag, und des Leasevertrages welcher in Zukunft eingetraen wird, sind auch fuer die gesetzlichen Nachfolger, Vermaechtnissnehmer oder einer Person durch seinen letzten Willen uebertragene Rechte des Leasers, bindend.

noch ein Interesannter Satz:

Punkt 13. In dem Falle, das die Thaigesetze bezueglich Grundbesitz fuer Auslaender gaendert werden sollten und ein Auslaender das Recht erhaelt Grund und Boden zu besitzen, dann stimmt der Verleaser zu, dass dieser Vertrag automatisch in einen Kauf und Verkaufsvertrag umgewandelt werden kann ohne zusaetzliche Gebuehren, Bezahlung verlangen zu koennen. Die Kosten zur Regestrierung der Eigentumsverhaeltnisse beim oertlichen Grundbuchamt werden vom Mieter voll und alleine getragen.

den vielleicht noch:

Punkt 6. Der Leaser kann diesen Vertrag an jede andere juristische und/oder natuerliche Person ohne Einwilligung des Verleasers teilweise oder ganz uebertragen und/oder weiterverleasen.
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Irgendwo im Outback!
Die ganze Diskusion hier kommt mir vor ,
wie ein Schuss in den Ofen.

Da aber die meisten hier mit einer juengeren Thai verheiratet sind ,tritt das Problem selten auf.

Ein Verwandter meiner Frau ist hier in Thailand Rechtsanwalt
( Bangkok )und von einem Testament ,dass den Farang als Erben von Grund und Boden einsetzt ,ist ihm nicht bekannt.

Werde auf dem Laufenden bleiben.

Gruss

Otto
 
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