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AndreasHH
Junior Member
Themenstarter
Hallo liebe Foren-Gemeinde,
nachdem meiner Freundin 3 mal das Schengen Besuchervisum wegen angeblich fehlender Rückkehrbereitschaft verweigert wurde hatte ich mich dazu entschlossen dagegen in Berlin zu klagen.
Kurz zur Vorgeschichte. Meine Freundin ist Anfang 30, hat 2 Kinder im Schulalter, ein kleines Grundstück mit Haus wo sie seit Geburt lebt, keinen gültigen Arbeitsvertrag, war nicht behördlich Verheiratet und kommt aus dem Isan. Näheres dazu kann man in meinem alten Beitrag http://www.nittaya.de/behoerden-pap...ritten-mal-abgelehnt-kann-man-noch-tun-39723/ nachlesen.
Nach der dritten Ablehnung habe ich dann noch einmal mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Remonstration eingelegt (die beiden ersten male hatte ich die Remonstration selbst erstellt), was aber leider auch nicht geholfen hat. Die Remonstration durch einen Rechtsanwalt hat mich ca. 740 € gekostet.
Danach habe ich mich dazu entschieden gegen den Bescheid zu klagen (bzw. meine Freundin, da nur der Gast klagen darf und nicht der Einladende). Die Klage sollte inkl. Gerichts- und Antwaltskosten ca. 830 € kosten (363 € Gerichtskostenvorschuss und 466 € Anwaltskosten). Dazu bestand jedoch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen welche meine Freundin auch beantragt hat. Die Prozesskostenhilfe wurde dann auch genehmigt so das für uns keine weiteren Kosten entstehen sollten.
Leider hat dann der Gerichtstermin sehr lange auf sich warten lassen da der Richter auf eine Entscheidung des EuGH warten wollte. Von der Einreichung bis zum Gerichtstermin waren es 17 Monate. Normalerweise sollte es aber viel schneller gehen. Die Verhandlungen am Verwaltungsgericht in Berlin sind öffentlich.
Bei der Verhandlung waren nur der Richter, eine Vertreterin vom Auswärtigen Amt, meine Anwältin und ich anwesend. Obwohl ich nicht geladen war durfte ich mich neben meine Anwältin setzen und an der Verhandlung teilnehmen. Nachdem der Richter ein paar allgemeine Fragen geklärt hatte stellte er mir ein paar Fragen über mich und meine Freundin. In den Gesprächen konnte mann dann schon heraushören das der Richter auf meiner Seite war. Zum Schluss bat der Richter die Vertreterin vom Auswärtigen Amts mir doch ein paar Fragen zu stellen. Nach einem Gespräch mit mir war sie dann bereit meiner Freundin ein 6 Wochen Besuchsvisum zu genehmigen (meine Anwältin hatte bei Einreichen der Klage die Besuchszeit schon auf 4 Wochen reduziert). Daraufhin hat meine Anwältin die Klage zurückgezogen.
Nachdem dann alles geklärt war ging es um die Kosten. Da wir wegen der Einigung die Klage zurückgezogen hatten musste meine Freundin für die Kosten aufkommen. Zum Glück hatte meine Freundin ja wie bereits geschrieben Prozesskostenhilfe erhalten so das sie dennoch nichts bezahlen musste. Die Verhandlung dauerte knapp über eine halbe Stunde.
Das Visum gab es dann in Bangkok ohne Probleme. Die Visa Gebühr musste nicht noch einmal neu entrichtet werden.
Insgesamt hat es vom ersten Versuch bis zum Visum 3 Jahre gedauert. Das ist natürlich eine lange Zeit die oft nicht einfach war, aber sie hat sich am Ende doch gelohnt. Zumal wohl abzusehen war das meine Freundin anders kein Visum bekommen würde (eine quasi Zwangsheirat nur für das Visum kam für uns nicht Infrage).
Ich hoffe der Erfahrungsbericht wird für Leute die in einer ähnlichen Situation stehen / stehen werden hilfreich sein (ich hatte leider trotzt intensiver Suche rein gar nichts darüber im Netz gefunden).
Ach ja. Meine Freundin ist nach den 6 Wochen pünktlich wieder nach Thailand zurückgeflogen.
Gruß
Andreas
nachdem meiner Freundin 3 mal das Schengen Besuchervisum wegen angeblich fehlender Rückkehrbereitschaft verweigert wurde hatte ich mich dazu entschlossen dagegen in Berlin zu klagen.
Kurz zur Vorgeschichte. Meine Freundin ist Anfang 30, hat 2 Kinder im Schulalter, ein kleines Grundstück mit Haus wo sie seit Geburt lebt, keinen gültigen Arbeitsvertrag, war nicht behördlich Verheiratet und kommt aus dem Isan. Näheres dazu kann man in meinem alten Beitrag http://www.nittaya.de/behoerden-pap...ritten-mal-abgelehnt-kann-man-noch-tun-39723/ nachlesen.
Nach der dritten Ablehnung habe ich dann noch einmal mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Remonstration eingelegt (die beiden ersten male hatte ich die Remonstration selbst erstellt), was aber leider auch nicht geholfen hat. Die Remonstration durch einen Rechtsanwalt hat mich ca. 740 € gekostet.
Danach habe ich mich dazu entschieden gegen den Bescheid zu klagen (bzw. meine Freundin, da nur der Gast klagen darf und nicht der Einladende). Die Klage sollte inkl. Gerichts- und Antwaltskosten ca. 830 € kosten (363 € Gerichtskostenvorschuss und 466 € Anwaltskosten). Dazu bestand jedoch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen welche meine Freundin auch beantragt hat. Die Prozesskostenhilfe wurde dann auch genehmigt so das für uns keine weiteren Kosten entstehen sollten.
Leider hat dann der Gerichtstermin sehr lange auf sich warten lassen da der Richter auf eine Entscheidung des EuGH warten wollte. Von der Einreichung bis zum Gerichtstermin waren es 17 Monate. Normalerweise sollte es aber viel schneller gehen. Die Verhandlungen am Verwaltungsgericht in Berlin sind öffentlich.
Bei der Verhandlung waren nur der Richter, eine Vertreterin vom Auswärtigen Amt, meine Anwältin und ich anwesend. Obwohl ich nicht geladen war durfte ich mich neben meine Anwältin setzen und an der Verhandlung teilnehmen. Nachdem der Richter ein paar allgemeine Fragen geklärt hatte stellte er mir ein paar Fragen über mich und meine Freundin. In den Gesprächen konnte mann dann schon heraushören das der Richter auf meiner Seite war. Zum Schluss bat der Richter die Vertreterin vom Auswärtigen Amts mir doch ein paar Fragen zu stellen. Nach einem Gespräch mit mir war sie dann bereit meiner Freundin ein 6 Wochen Besuchsvisum zu genehmigen (meine Anwältin hatte bei Einreichen der Klage die Besuchszeit schon auf 4 Wochen reduziert). Daraufhin hat meine Anwältin die Klage zurückgezogen.
Nachdem dann alles geklärt war ging es um die Kosten. Da wir wegen der Einigung die Klage zurückgezogen hatten musste meine Freundin für die Kosten aufkommen. Zum Glück hatte meine Freundin ja wie bereits geschrieben Prozesskostenhilfe erhalten so das sie dennoch nichts bezahlen musste. Die Verhandlung dauerte knapp über eine halbe Stunde.
Das Visum gab es dann in Bangkok ohne Probleme. Die Visa Gebühr musste nicht noch einmal neu entrichtet werden.
Insgesamt hat es vom ersten Versuch bis zum Visum 3 Jahre gedauert. Das ist natürlich eine lange Zeit die oft nicht einfach war, aber sie hat sich am Ende doch gelohnt. Zumal wohl abzusehen war das meine Freundin anders kein Visum bekommen würde (eine quasi Zwangsheirat nur für das Visum kam für uns nicht Infrage).
Ich hoffe der Erfahrungsbericht wird für Leute die in einer ähnlichen Situation stehen / stehen werden hilfreich sein (ich hatte leider trotzt intensiver Suche rein gar nichts darüber im Netz gefunden).
Ach ja. Meine Freundin ist nach den 6 Wochen pünktlich wieder nach Thailand zurückgeflogen.
Gruß
Andreas
