Klage wegen Schengen Besuchsvisum - Erfahrungsbericht

Diskutiere Klage wegen Schengen Besuchsvisum - Erfahrungsbericht im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo liebe Foren-Gemeinde, nachdem meiner Freundin 3 mal das Schengen Besuchervisum wegen angeblich fehlender Rückkehrbereitschaft verweigert...
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AndreasHH

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Hallo liebe Foren-Gemeinde,


nachdem meiner Freundin 3 mal das Schengen Besuchervisum wegen angeblich fehlender Rückkehrbereitschaft verweigert wurde hatte ich mich dazu entschlossen dagegen in Berlin zu klagen.


Kurz zur Vorgeschichte. Meine Freundin ist Anfang 30, hat 2 Kinder im Schulalter, ein kleines Grundstück mit Haus wo sie seit Geburt lebt, keinen gültigen Arbeitsvertrag, war nicht behördlich Verheiratet und kommt aus dem Isan. Näheres dazu kann man in meinem alten Beitrag http://www.nittaya.de/behoerden-pap...ritten-mal-abgelehnt-kann-man-noch-tun-39723/ nachlesen.


Nach der dritten Ablehnung habe ich dann noch einmal mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Remonstration eingelegt (die beiden ersten male hatte ich die Remonstration selbst erstellt), was aber leider auch nicht geholfen hat. Die Remonstration durch einen Rechtsanwalt hat mich ca. 740 € gekostet.


Danach habe ich mich dazu entschieden gegen den Bescheid zu klagen (bzw. meine Freundin, da nur der Gast klagen darf und nicht der Einladende). Die Klage sollte inkl. Gerichts- und Antwaltskosten ca. 830 € kosten (363 € Gerichtskostenvorschuss und 466 € Anwaltskosten). Dazu bestand jedoch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen welche meine Freundin auch beantragt hat. Die Prozesskostenhilfe wurde dann auch genehmigt so das für uns keine weiteren Kosten entstehen sollten.


Leider hat dann der Gerichtstermin sehr lange auf sich warten lassen da der Richter auf eine Entscheidung des EuGH warten wollte. Von der Einreichung bis zum Gerichtstermin waren es 17 Monate. Normalerweise sollte es aber viel schneller gehen. Die Verhandlungen am Verwaltungsgericht in Berlin sind öffentlich.


Bei der Verhandlung waren nur der Richter, eine Vertreterin vom Auswärtigen Amt, meine Anwältin und ich anwesend. Obwohl ich nicht geladen war durfte ich mich neben meine Anwältin setzen und an der Verhandlung teilnehmen. Nachdem der Richter ein paar allgemeine Fragen geklärt hatte stellte er mir ein paar Fragen über mich und meine Freundin. In den Gesprächen konnte mann dann schon heraushören das der Richter auf meiner Seite war. Zum Schluss bat der Richter die Vertreterin vom Auswärtigen Amts mir doch ein paar Fragen zu stellen. Nach einem Gespräch mit mir war sie dann bereit meiner Freundin ein 6 Wochen Besuchsvisum zu genehmigen (meine Anwältin hatte bei Einreichen der Klage die Besuchszeit schon auf 4 Wochen reduziert). Daraufhin hat meine Anwältin die Klage zurückgezogen.


Nachdem dann alles geklärt war ging es um die Kosten. Da wir wegen der Einigung die Klage zurückgezogen hatten musste meine Freundin für die Kosten aufkommen. Zum Glück hatte meine Freundin ja wie bereits geschrieben Prozesskostenhilfe erhalten so das sie dennoch nichts bezahlen musste. Die Verhandlung dauerte knapp über eine halbe Stunde.


Das Visum gab es dann in Bangkok ohne Probleme. Die Visa Gebühr musste nicht noch einmal neu entrichtet werden.


Insgesamt hat es vom ersten Versuch bis zum Visum 3 Jahre gedauert. Das ist natürlich eine lange Zeit die oft nicht einfach war, aber sie hat sich am Ende doch gelohnt. Zumal wohl abzusehen war das meine Freundin anders kein Visum bekommen würde (eine quasi Zwangsheirat nur für das Visum kam für uns nicht Infrage).


Ich hoffe der Erfahrungsbericht wird für Leute die in einer ähnlichen Situation stehen / stehen werden hilfreich sein (ich hatte leider trotzt intensiver Suche rein gar nichts darüber im Netz gefunden).


Ach ja. Meine Freundin ist nach den 6 Wochen pünktlich wieder nach Thailand zurückgeflogen.


Gruß
Andreas
 
ROI-ET

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Und wie geht es jetzt bei Euch weiter? Ich hoffe, der Aufwand hat sich gelohnt und deiner Freundin hat es in Deutschland gefallen.
 
Dur_Farang

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Das soll mal jemand verstehen wie hier mit Mündigen Bürgern umgegangen wird.
Reine Willkür auf der Deutschen Botschaft.
 
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AndreasHH

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Meiner Freundin hat es hier sehr gut gefallen. Sie möchte im Mai wiederkommen. Ich bin mir aber noch nicht sicher ob wir 3 Monate oder erst mal nur 2 Monate beantragen werden.
 
Nokgeo

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Hallo liebe Foren-Gemeinde,


nachdem meiner Freundin 3 mal das Schengen Besuchervisum wegen angeblich fehlender Rückkehrbereitschaft verweigert wurde hatte ich mich dazu entschlossen dagegen in Berlin zu klagen.


Kurz zur Vorgeschichte. Meine Freundin ist Anfang 30, hat 2 Kinder im Schulalter, ein kleines Grundstück mit Haus wo sie seit Geburt lebt, keinen gültigen Arbeitsvertrag, war nicht behördlich Verheiratet und kommt aus dem Isan. Näheres dazu kann man in meinem alten Beitrag http://www.nittaya.de/behoerden-pap...ritten-mal-abgelehnt-kann-man-noch-tun-39723/ nachlesen.


Nach der dritten Ablehnung habe ich dann noch einmal mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Remonstration eingelegt (die beiden ersten male hatte ich die Remonstration selbst erstellt), was aber leider auch nicht geholfen hat. Die Remonstration durch einen Rechtsanwalt hat mich ca. 740 € gekostet.


Danach habe ich mich dazu entschieden gegen den Bescheid zu klagen

(bzw. meine Freundin, da nur der Gast klagen darf und nicht der Einladende).

Die Klage sollte inkl. Gerichts- und Antwaltskosten ca. 830 € kosten (363 € Gerichtskostenvorschuss und 466 € Anwaltskosten). Dazu bestand jedoch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen welche meine Freundin auch beantragt hat. Die Prozesskostenhilfe wurde dann auch genehmigt so das für uns keine weiteren Kosten entstehen sollten.
Gruß
Andreas
Glückwunsch..zu eurem Erfolg.
Was mir in deinem Posting nicht klar ist..
ein Ausländer,kann aus dem Ausland ,in dem Fall TH. klagen und bekommt Prozesskostenhilfe.. vom deutschen Staat..?
Da bin ich überrascht.
 
DisainaM

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sie ist durch einen deutschen Verwaltungsbescheid beschwert, und muss das Recht haben, Rechtsmittel einzulegen,
was ihr aus wirtschaftlichen Gründen nicht verwehrt sein darf.
 
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AndreasHH

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Was mir in deinem Posting nicht klar ist..
ein Ausländer,kann aus dem Ausland ,in dem Fall TH. klagen und bekommt Prozesskostenhilfe.. vom deutschen Staat..?
Da bin ich überrascht.
Ich war auch überrascht als mein Anwalt mir das erzählt hat. Ich habe das natürlich dankend angenommen. Und der zuständige Richter hat der Prozesskostenhilfe dann auch zugestimmt (sie wird nur bewilligt wenn eine Change besteht das Verfahren zu gewinnen).
 
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ffm

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Vielen Dank für deine ausführliche Schilderung, und herzlichen Glückwunsch zum Ausgang des Verfahrens!

Nur schade dass die Verhandlung schon vorbei ist, ich denke dass der eine oder andere schon Interesse gehabt haben könnte sich so ein Verfahren live und vor Ort anzuschauen,

Besonders interessant finde ich, dass das Auswärtige Amt dann doch schnell klein bei gegeben hat, obwohl vorher über Jahre hinweg gemauert wurde. Da wird wohl versucht rechtswirksame Gerichtsentscheide zu verhindern, die die recht freihändige Vergabepraxis durch die Botschaften in Frage stellen könnten.
 
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hueher

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die Botschaften/Konsulate sind immer mißtrauisch gegenüber den eigenen Landsleuten.......egal ob in Ö oder D, ich wundere mich schon lange nicht mehr? Es bleibt eben nur der Weg zum Richter, siehe vorher, aber leider dauert dies unheimlich lange, zu lange wenn ich das bemerken darf!!! Und, jede Botschaft/Konsulat entscheidet ( willkürlich?) anders, das ist meine Erfahrung dazu............wenn zB. aus einem Land sehr viele Anträge gestellt werden, dann reagieren sie negativ, TH, Türkei,Balkan,Ukraine usw.....! Länder, wo wenig los ist, zB. Panama,CostaRica gehts problemloser. Ich hatte einiges erlebt............. und in 1985 mußte ich auch Ö klagen wegen Einreise meiner damaligen verheirateten Frau aus Rumänien/Bukarest!!
Am besten ist, man kommt als "Asylant" nach DACH, das ist gratis und problemloser:hilfe:

@andreasHH.............ich würde beim 2.x vorest nur 2 Monate beantragen, beim 3.x dann 3 Monate, also "step by step"! Ist besser als sofort mit der Tür ins Haus fallen !!!!

Wünsche beim nächsten male viel Glück!!
 
Helli

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Das soll mal jemand verstehen wie hier mit Mündigen Bürgern umgegangen wird. Reine Willkür auf der Deutschen Botschaft.
Richtig, es kommt immer auf die Befindlichkeit des entscheidenden "Herrgotts" an.
Meine heutige Frau fragte 2008 vergeblich und 2009 vergeblich. "fehlende Rückkehrbereitschaft".
2010 sind wir dann nach vorheriger Kontaktaufnahme per Mail gemeinsam zur Botschaft, der "Herrgott" hatte gewechselt. Ich hatte einen "Koffer" voll Papiere und Fotos dabei.
Beim Blättern in meinen Unterlagen: "Ach so, Sie haben sich in DE abgemeldet?" Ja!(anders kommt man ja nicht für die Zeit der Abwesenheit aus der GVK raus) "Dann haben Sie sich vielleicht auch in TH angemeldet?" Ja! "Dann können Sie all' Ihr Papier wieder einstecken, Ihr Lebensmittelpunkt ist somit Thailand und wenn Sie Ihre Familie in DE besuchen wollen, können Sie Ihre Freundin gerne mitnehmen!"
2 Formulare ausgefüllt (teilweise sogar vom "Herrgott" selbst), Versicherung besorgt und ab nach Hause. 3 Tage später kam der Pass mit Visum per Post. Dieser menschenfreundliche "Herrgott" ging später auf seine letzte Auslandsstelle nach Tokyo, hat er noch erzählt.
 
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Wie meldet man sich denn in Thailand an? Soweit kommt das noch....555
 
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... Nachdem dann alles geklärt war ging es um die Kosten. Da wir wegen der Einigung die Klage zurückgezogen hatten musste meine Freundin für die Kosten aufkommen. Zum Glück hatte meine Freundin ja wie bereits geschrieben Prozesskostenhilfe erhalten so das sie dennoch nichts bezahlen musste.
Du hattest eine schlechte, dafür teure Anwältin!

Ich habe selbst gerade eine Remonstration in Auftrag gegeben: Hat mich 25.000,00 Baht gekostet.

Wieso zieht die die Klage zurück? War doch klar, daß ihr bzw. Deine Freundin dann auf den Kosten sitzen bleibt.

In dieser Verfahrenslage hätte - eben wegen der Kosten - jeder erfahrene Anwalt ein Anerkenntnisurteil beantragt, schließlich hat das AA ja letztlich euren Anspruch anerkannt. Dann wäre das AA in die Kosten verurteilt worden.

Prozeßkostenhilfe hin oder her: Wenn Deine Freundin mal Deine Frau wird und nach DE zieht, kann es durchaus passieren, daß man wegen der Kosten auf sie zukommt.

War insgesamt ein teurer Urlaub.
 
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Spessart

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Meiner Freundin hat es hier sehr gut gefallen. Sie möchte im Mai wiederkommen. Ich bin mir aber noch nicht sicher ob wir 3 Monate oder erst mal nur 2 Monate beantragen werden.
Dir ist aber klar, daß man genauso wieder prüfen wird, wie vorher. Womöglich mit dem gleichen Ergebnis.
 
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Wie meldet man sich denn in Thailand an? Soweit kommt das noch....555
Indem man mit seinem Dorffürsten zur zuständigen Amphoe geht und das tut. Was auf dem Papier steht, kann ich nicht lesen (konnte der "Herrgott" wahrscheinlich auch nicht). Allerdings habe ich das gleiche Papier gebraucht und mit Erfolg benutzt, um hier an einen thail. Führerschein zu kommen. Ich habe in 20 Jahren nie mehr als ein Halbjahresvisum für meine hiesigen Aufenthalte gehabt und eine "Immi" noch nie von innen gesehen! Selbst ein MadMac sollte mittlerweile begriffen haben, dass das hier bei jeder Behörde anders läuft!
 
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AndreasHH

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Nur schade dass die Verhandlung schon vorbei ist, ich denke dass der eine oder andere schon Interesse gehabt haben könnte sich so ein Verfahren live und vor Ort anzuschauen.
Die Termine und das Thema hängen zumindest am Tage der Verhandlung öffentlich im Gericht aus. Es ist das Verwaltungsgericht Berlin, Kirschstraße 7, 10557 Berlin. An meinem Tag ging es noch um 3 Visas jedoch nicht für Thailand.
 
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AndreasHH

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Du hattest eine schlechte, dafür teure Anwältin!


Ich habe selbst gerade eine Remonstration in Auftrag gegeben: Hat mich 25.000,00 Baht gekostet.

Ich empfand die Rechnung nicht als zu teuer. Wenn man das auf einen Stundenlohn runter rechnet ist das schon ok.


Da Du Deine Kosten in Baht angegeben hast nehme ich mal an Du hast Dir in Thailand einen Anwalt genommen. Da kann man die Preise natürlich nicht mit denen in Deutschland vergleichen.


Wieso zieht die die Klage zurück? War doch klar, daß ihr bzw. Deine Freundin dann auf den Kosten sitzen bleibt.


In dieser Verfahrenslage hätte - eben wegen der Kosten - jeder erfahrene Anwalt ein Anerkenntnisurteil beantragt, schließlich hat das AA ja letztlich euren Anspruch anerkannt. Dann wäre das AA in die Kosten verurteilt worden.


Prozeßkostenhilfe hin oder her: Wenn Deine Freundin mal Deine Frau wird und nach DE zieht, kann es durchaus passieren, daß man wegen der Kosten auf sie zukommt.

Der Richter schrieb im Urteil:


„Die Beklagte erklärte:
Gegen Klagerücknahme bin ich bereit, der Klägerin innerhalb der nächsten sechs Monate eine Schengen-Visum für sechs Wochen zu erteilen, wenn sie meiner Botschaft in Bangkok
- eine Verpflichtungserklärung
- Hin- und Rückflugticket
- eine gültige Krankenversicherung und
- ein gültiges Reisedokument
vorlegt.“


Keine Ahnung was das mit einem Anerkenntnisurteil auf sich hat. Die Kosten wurden von der Prozesskostenhilfe übernommen von daher war es mir egal. Ich war nur froh das wir das Visa endlich bekommen. Und nur das zählte in diesem Moment.


Prozeßkostenhilfe hin oder her: Wenn Deine Freundin mal Deine Frau wird und nach DE zieht, kann es durchaus passieren, daß man wegen der Kosten auf sie zukommt.

Das ist mir durchaus klar.
 
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Dir ist aber klar, daß man genauso wieder prüfen wird, wie vorher. Womöglich mit dem gleichen Ergebnis.
Nur das meine Freundin mit ihrem ersten Besuch ihre Rückkehrbereitschaft zweifelsfrei bewiesen hat. Und das wir uns dort nicht mit einem "Schade, dann halt nicht" abspeisen lassen, dürfe die Botschaft nun auch mittlerweile mitbekommen haben.
 
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Die Termine und das Thema hängen zumindest am Tage der Verhandlung öffentlich im Gericht aus.
Es gibt leider nicht so viele Forenmitglieder, die täglich beim Verwaltungsgericht nachschauen was gerade so verhandelt wird.

Aber ehrlich gesagt, ich hätte den Termin an deiner Stelle auch nicht vorab veröffentlicht. Man weiß ja nicht wie es ausgeht. Wenn der Richter anders drauf ist, dann wird man auch noch vor der Öffentlichkeit zum Depp gemacht.
 
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@ AndreasHH,
1. vielen Dank für deine Rückantwort.
2. als Alt-west -Berliner,war mir gar nicht bewusst..das in der Kirschstraße 7, 10557 Berlin,das Verwaltungsgericht ist.
( was dazugelernt ) :-)
3. bzgl.der Prozesskostenhilfe..war mir so in dem Zusammenhang neu. ( was dazugelernt )

4. alles Gute..für eure Zukunft ! :-)
 
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Indem man mit seinem Dorffürsten zur zuständigen Amphoe geht und das tut. Was auf dem Papier steht, kann ich nicht lesen (konnte der "Herrgott" wahrscheinlich auch nicht). Allerdings habe ich das gleiche Papier gebraucht und mit Erfolg benutzt, um hier an einen thail. Führerschein zu kommen. Ich habe in 20 Jahren nie mehr als ein Halbjahresvisum für meine hiesigen Aufenthalte gehabt und eine "Immi" noch nie von innen gesehen! Selbst ein MadMac sollte mittlerweile begriffen haben, dass das hier bei jeder Behörde anders läuft!
Interessant. Klar geht das lokal unterschiedlich. Fuer einen Fuehrerschein brauchst Du aber einen Schriebs der Immi oder der Botschaft. Oder ein gelbes Tabien Baan / Work Permit. Hast da vielleicht einen Scan von dem Schriebs? Wuerde nicht nur mich interessieren, wenn es ein offiziell anerkanntes Dokument von Thai Behoerden und der Botschaft gibt, dass keine 500B kostet.
 
Thema:

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